Was bedeuten die farben der rezepte

Rezept ist nicht gleich Rezept. Was nur wenige Patienten wissen: Die Farbe des Arztrezeptes zeigt, wie lange die Verordnung gültig ist und wer die Kosten übernimmt. Grundsätzlich gilt, dass pro Rezept maximal drei Arzneimittel (Ausnahme: „Grüne Rezept“) verordnet werden dürfen.

Die vom Arzt ausgestellten Rezepte können vier verschiedene Farben tragen: Rosa, Blau, Gelb oder Grün. Was die einzelnen Farben aussagen, wird in diesem Beitrag erklärt.

Rosa: das Kassen- oder Vertragsrezept

Das wohl häufigste und auch bekannteste Rezept ist das Kassen- oder Vertragsrezept. Es hat eine rosa Farbe auf weißem Papier. Das Kassenrezept wird nur für gesetzliche krankenversicherte Patienten ausgestellt, die eine medizinische notwendige und rezept- oder apothekenpflichtige Arznei oder Maßnahme benötigen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hierfür die Kosten. Nach dem Tag der Ausstellung ist das Vertragsrezept einen Monat gültig. Danach kann das Rezept noch zwei Monate lang wie ein Privatrezept behandelt werden. Das bedeutet, dass man die verordneten Arzneimittel zwar bekommt, aber selber bezahlen muss.

Tipp: Holen Sie Ihr Medikament daher am besten stets in den ersten vier Wochen.

Blau: das Privatrezept

Für privat krankenversicherte Patienten ist das blaue Rezept gedacht. Um den Kassen die Abrechnung zu erleichtern, wurden sie in ihrem Aufbau den Vertragsrezepten nachempfunden. Bei Verordnungen dieser Art muss der Patient finanziell zuerst immer in Vorleistung treten und kann sich die entstandenen Kosten dann wieder von seiner privaten Krankenkasse zurückholen.

Aber auch Kassenpatienten können vom Arzt ein Privatrezept ausgestellt bekommen. Dann nämlich, wenn das Medikament verschreibungspflichtig ist, aber nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Die Kosten hierfür müssen gesetzlich krankenversicherte Personen in vollem Umfang selbst bezahlen. Hierzu zählen beispielsweise die Anti-Baby-Pille oder auch sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, wie Mittel zur Behandlung von Haarausfall oder Potenzstörungen.

Ein Privatrezept lässt sich, nachdem der Arzt es ausgestellt hat, bis zu drei Monate in der Apotheke einlösen.

Gelb: Rezepte für Betäubungsmittel

Aufgrund strenger Auflagen und Reglementierungen müssen Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel auf einem gelben Rezept ausgestellt werden. Sie heißen kurz auch BTM-Rezept und bestehen stets aus drei Teilen, einem Original und zwei Durchschlägen. Eine Durchschrift behält der Arzt, während das Original und die zweite Durchschrift vom Patient in der Apotheke vorgelegt werden. Die zweite Durchschrift verbleibt in der Apotheke, das Original wird bei der Krankenkasse eingereicht.

BTM Rezepte werden für alle Versicherte ausgestellt, unabhängig ob gesetzlich oder privat versichert. Sie sind nur bis zu sieben Tage nach der Ausstellung gültig. Danach verfallen die Verordnungen.

Grün: die Arztempfehlung

Das grüne Rezept stellt eine Besonderheit dar. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfrei erhältliche Medikamente. Eigentlich ist es keine echte Verordnung, sondern ist in erster Linie als Gedankenstütze bzw. Merkhilfe für den Patienten gedacht. Daher ist das grüne Rezept auch unbegrenzt gültig. Die Kosten hierfür müssen grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ausnahme: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für rezeptfreie Arzneien nur noch unter bestimmten Umständen. Dies gilt für Kinder unter zwölf Jahren, Jugendliche unter 18 Jahren, die unter Entwicklungsstörungen leiden und für Erwachsene bei Vorliegen schwer wiegender Erkrankungen.

Gehören Medikamente zum Therapiestandard, wie zum Beispiel Jodid bei der Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen oder Acetylsalicylsäue zur Nachsorge von Schlaganfall und Herzinfarkt wird der Arzt anstatt des grünen ein rosa Rezept für gesetzlich krankenversicherte Patienten ausstellen. Unter diese Ausnahmeregelung fallen bei bestimmten Anwendungsgebieten auch einzelne pflanzliche Präparate wie Johanniskraut oder Ginkgo.

Tipp:Gegenüber dem Finanzamt kann man die Arzneikosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

20. August 2014 15:21

Ärzte verordnen Medikamente auf Rezeptformularen, die unterschiedliche Farben haben. Viele Patienten wissen jedoch nicht, wann und warum sie ein rotes, ein grünes, ein blaues oder ein gelbes Formular erhalten. Die vier Verordnungsweisen unterscheiden sich z. B. hinsichtlich der Gültigkeitsdauer und der Kosten für den Patienten.

Erfurt. Thüringens Apothekerinnen und Apotheker erklären, was es mit den verschiedenen Farben der Arzneimittel-Rezepte auf sich hat. „Ein ärztliches Rezept hat zwei Funktionen: es ist therapeutische Anweisung und Berechtigungsschein“, erklärt Apotheker Danny Neidel, Pressesprecher der Region Jena: „Der Arzt hält darauf fest, welches Medikament bzw. welchen Wirkstoff der Patient in welcher Dosis einnehmen soll. Dem Apotheker zeigt es, dass er dem Patienten die entsprechenden Präparate aushändigen bzw. dass dieser sie erwerben darf.“ Heutzutage nutzen Ärzte dafür standardisierte Formulare, die es in vier verschiedenen Farben gibt. So erkennt das Apothekenpersonal mit einen Blick, um welche Art von Verordnung es sich handelt:

Rosa: Sollen gesetzlich Krankenversicherte ein Arzneimittel zu Lasten ihrer Krankenkasse erhalten, nutzt der Arzt ein rosafarbenes Formular, das sogenannte Kassenrezept. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für das Medikament bis zur Höhe des Festbetrages, für den Versicherten fällt eine Zuzahlung an, sofern er das Rezept innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum einlöst. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, sondern nur Festbeträge. „Sind die vier Wochen bis zur Rezepteinlösung überschritten, ist das Rezept noch zwei weitere Monate gültig, der Patient muss aber selbst für die Kosten aufkommen“, ergänzt der Apotheker.

Welche Angaben ein gültiges Kassenrezept enthalten muss, ist gesetzlich genau geregelt: neben Name, Anschrift, Geburtsdatum und Krankenversicherung des Patienten sind auch Name, Fachgebiet und Adresse des verordnenden Kassenarztes zu nennen. Maximal drei Mittel können pro Rezept verordnet werden - mitunter nennt der Arzt dabei kein fertiges Präparat, sondern lediglich Wirkstoff und Darreichungsform. Nicht zuletzt kann er auch Besonderheiten notieren, etwa den Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung oder der Notdienstgebühr für den Patienten oder dass das Mittel auch bei Wirkstoffgleichheit nicht gegen ein anderes ausgetauscht werden darf.

Gelb: Fallen Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz, nutzt der Arzt für die Verordnung ein gelbes Formular. Das ist z. B. bei allen Betäubungsmitteln, starken Schmerzmitteln oder Drogenersatzstoffen wie Methadon der Fall. Um Missbrauch zu verhindern, sind die gesetzlichen Regelungen und Fristen hier besonders streng: Das gelbe Rezept ist nur sieben Tage lang gültig und enthält drei Teile: das Original geht an die Krankenkasse, jeweils ein Durchschlag verbleibt beim Arzt und in der Apotheke.

Blau ist zwar nicht die vorgeschriebene, mittlerweile aber übliche Formularfarbe für Privatrezepte, manchmal werden statt der blauen Rezepte aber auch weiße verwendet. Privat Krankenversicherte zahlen die darauf verordneten Medikamente zunächst selbst und können das Rezept zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Auch gesetzlich Versicherte erhalten vom Arzt mitunter ein Privatrezept, wie Neidel weiß: „Wenn nämlich ein Arzneimittel zwar verschreibungspflichtig ist, aber nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Dazu zählen etwa hormonelle Mittel zur Empfängnisverhütung oder ‚Lifestyle-Arzneimittel‘ wie Potenzmittel, Mittel gegen Haarausfall etc.“ Ein Privatrezept ist bis zu drei Monate nach Ausstellungsdatum einlösbar.

Grün: „Das grüne Formular ist kein Rezept im klassischen Sinn“, erklärt Neidel: „Der Arzt spricht darauf lediglich eine Empfehlung aus, welche rezeptfrei erhältlichen Medikamente aus seiner Sicht medizinisch notwendig oder sinnvoll sind.“ Das können beliebig viele sein, allerdings nur solche, deren Kosten seit der Gesundheitsreform von 2004 im Regelfall nicht mehr von den GKV erstattet werden. Der Arzt darf sie nicht auf einem rosafarbenen Rezept verordnen und der Patient muss sie komplett selbst bezahlen. Dennoch, so Neidel, macht die Empfehlung des Arztes Sinn: „Sie garantiert, dass der Patient nachgewiesenermaßen wirksame Medikamente anwendet, die auch zur Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes geeignet sind. Der Apotheker kann zudem gezielt zu Neben- und Wechselwirkungen beraten.“ Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig und sollten auch nach der Einlösung aufbewahrt werden: Sie sind eine wichtige Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform und Dosierung der eingenommenen Medikamente. Und von der Apotheke abgestempelt, gelten sie bei der Steuererklärung als Nachweis für außergewöhnliche Belastungen.

Warum heißen Rezepte eigentlich Rezepte? Die Namensgleichheit zum Kochrezept hat geschichtliche Gründe. Neidel klärt auf: „Bevor es Fertigarzneimittel gab, stellten die Apotheker alle Medikamente selbst her. Die schriftliche Anweisung des Arztes hierzu begann stets mit der lateinischen Aufforderung ‚recipe‘, zu Deutsch ‚nimm!‘. Hatte der Apotheker alle Zutaten beisammen und die Mixtur fertig gestellt, bestätigte er dies auf der Verordnung mit ‚receptum‘, also ‚genommen‘.“ Daraus entwickelte sich die bis heute übliche Bezeichnung Rezept.

Text: Danny Neidel/lakt

Was bedeuten die Farben beim Rezept?

Blau: Das Rezeptblatt für Privatversicherte ist pauschal drei Monate gültig. Außer, es wird eine konkrete Gültigkeitsdauer genannt. Gelb: Auf diesen sogenannten BtM-Rezepten werden Betäubungsmittel verordnet, beispielsweise stark wirksame Schmerzmittel. Gültigkeit: sieben Tage.

Wann rotes und grünes Rezept?

Grüne Rezepte werden ähnlich wie rote Rezepte ausschließlich an gesetzlich Versicherte vergeben. Grüne Rezepte werden für Heil- und Arzneimittel ausgewählt, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden und dennoch eine Wichtigkeit für Gesundheit und Heilungsverlauf des Patienten haben.

Was ist der Unterschied zwischen blauen und grünen Rezept?

Rote Rezepte müssen innerhalb von vier Wochen eingelöst werden, sonst akzeptiert die Kasse dies nicht. Grüne sind, da diese ja nur eine Merkstütze sind, ohne Begrenzung haltbar. Ferner gibt es blaue Rezepte. Diese sind für Patienten, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind.

Welche Farbe haben Rezepte?

Rezeptfarben und ihre Bedeutung.
Rot bedeutet Kostenübernahme..
Grün bedeutet Empfehlung ohne Kostenerstattung..
Blau ist ein Privatrezept und gelb ein Betäubungsmittel..