Warum kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden?

Wer seinen Einkauf mit Karte und Unterschrift bezahlt muss seinen Kontostand im Blick haben. Mit der Unterschrift nimmt der Händler am Lastschriftverfahren teil – ist das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt, kann die Bank die Zahlung verweigern. Die meisten Händler machen nur einen Abbuchungsversuch, schlägt dieser fehl, lassen sie sich Name und Adresse des Karteninhabers von der Bank geben.

Anders verhält es sich bei anderen Unternehmen und hier ist IKEA ein Vorreiter: Das Möbelhaus macht einen weiteren Abbuchungsversuch, wenn der erste Versuch scheitert. Allerdings muss der Kunde dann eine Gebühr bezahlen, meist sind es fünf Euro. Wenn allerdings Adresse und Name des Karteninhabers angefordert werden müssen, vervierfacht sich der Betrag der Mahngebühr. Andere Händler sind da für sich selbst großzügiger: Bereits beim Fehlschlagen der ersten Abbuchung berechnen sie ihrem Kunden etwa 40 Euro Zusatzkosten.

Verbraucherzentrale

Bei einer Befragung der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 waren nur elf Konzerne bereit, Fragen zu beantworten. Schade, denn die Konzerne, die sich nicht an der Befragung beteiligt haben sind meist diejenigen, die hohe Zusatzkosten verlangen.

Die meisten Händler sind jedoch dazu übergegangen, Kartenzahlung mit PIN zu akzeptieren. Damit sind sie auf der sicheren Seite, denn die Bank und die Kartengesellschaft garantieren die Zahlung. Die Gebühren, die weit unter einem Prozent liegen, sollten diese Vorgehensweise wert sein. Händler haben mit Karte und PIN auch den Schutz vor Zahlungsausfall.

Doch immer noch sind die, wenn auch geringen Gebühren für Händler Kosten, die sie nicht tragen wollen. Immerhin ist die Mehrzahl der Kunden ehrlich und das Geld wird vom Konto abgebucht.

Per Lastschrift zu zahlen, ist in Deutschland ebenso beliebt wie bequem und auch relativ sicher.

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Per Lastschrift zu zahlen, ist in Deutschland ebenso beliebt wie bequem und auch relativ sicher. Zudem können Firmen - je nach Vertrag - die Einzugsermächtigung verlangen. Vor falschen Abbuchungen freilich ist keiner gefeit. So kann es passieren, dass die Kosten für das einjährige Abo der Fernsehzeitschrift auch im Folgejahr dem Konto belastet werden oder der Beitrag fürs Fitness-Studio plötzlich in doppelter Höhe abgebucht wird.

SEPA, Einzug, Abbuchung

Lastschriften existieren noch in zwei Varianten: als SEPA-Basis- und als SEPA-Firmenlastschrift. Für Verbraucher ist nur die SEPA-Basislastschrift interessant. SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und heißt übersetzt "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Zum Euro-Zahlungsverkehrsraum zählen die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco und die Schweiz sowie einige außereuropäische, zu Frankreich gehörende Gebiete.

Bevor das SEPA-Verfahren eingeführt wurde, gab es in Deutschland die weithin genutzte Lastschrift per Einzugsermächtigung und das Abbuchungsverfahren. Mit der Umsetzung der SEPA-Regeln wurden vormals erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen automatisch zu SEPA-Lastschriftmandaten. Das Abbuchungsverfahren endete, und es mussten dafür neue SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden.

Lastschriften im alten Einzugsermächtigungsverfahren - Neuregelungen seit Juli 2012

Das ehemalige Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung war weit verbreitet. Viele Verbraucher nutzten es beispielsweise bei Bestellungen im Internet oder bei der Bezahlung der Strom- und Gasversorgung. Dabei ermächtigt der Bankkunde bislang seinen Vertragspartner, etwa den Stromversorger, den vereinbarten Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Der Bank oder Sparkasse selbst lag keine Einwilligung ihres Kunden vor. Dafür konnte man der Lastschriftbuchung innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsabschluss (diese erfolgte in der Regel zum Ende des Quartals) widersprechen. Tat der Kunde dies nicht, so galt sein Schweigen als Genehmigung der Lastschrift.

Seit dem 9. Juli 2012 hatten die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und so modifizierte Regeln für das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt. Der Verbraucher ermächtigte weiterhin seinen Vertragspartner, von seinem Konto Geld abzubuchen. Diese Ermächtigung sollte sodann eine Weisung an die eigene Bank fingieren, dass die Belastung zuzulassen ist. Die Einzugsermächtigungslastschrift wurde auf diesem Wege der SEPA-Lastschrift angenähert.

Die Einzugsermächtigung konnte der Verbraucher jeweils bis zum Tag vor der Einlösung einer Buchung gegenüber der Bank/Sparkasse oder dem Vertragspartner widerrufen. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart war, musste keine Form eingehalten werden. Es war aber sinnvoll, schriftlich zu widerrufen. Sollte das Konto trotz Widerruf der Einzugsermächtigung belastet worden sein, so konnte der Kunde sein Geld noch bis zu 13 Monate nach der Belastung von der Bank zurückverlangen. Dasselbe galt bei Abbuchungen, bei denen der Kunde niemals eine Ermächtigung zum Einzug erteilt hat.

Auch wenn die Abbuchung auf Grund einer wirksam erteilten und nicht widerrufenen Einzugsermächtigung erfolgte, konnte sich der Verbraucher sein Geld von der Bank bis zu 8 Wochen nach der Belastung erstatten lassen. Einen Grund für den Wunsch auf Erstattung musste er nicht angeben. Nach Ablauf der acht Wochen konnte er sich wegen Unstimmigkeiten bei einer Abbuchung nur noch an seinen Vertragspartner wenden.

Lastschriften im SEPA-Verfahren

Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde ausdrücklich eine doppelte Erklärung ab. Sie heißt Mandat: Der Verbraucher ermächtigt den Anbieter schriftlich zum Einzug und erteilt der Bank dadurch gleichzeitig die Genehmigung zur Buchung. Daher sollte es in diesem Verfahren keine ungenehmigten Lastschriftbuchungen geben.

Ebenso wie bei den neuen Regeln zur Einzugsermächtigung kann der Kunde erteilte Lastschriftmandate bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen. Bereits abgebuchte Beträge kann er sich bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von seiner Bank erstatten lassen.

Ausnahme: Unberechtigte SEPA-Lastschriften (also ohne Mandat) können Kunden sogar bis zu 13 Monaten nach Belastung zurückgeben.

Was Sie als Bankkunde beachten müssen:

  • Erteilte Einzugsermächtigungen können Sie bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen.
  • Bereits abgebuchte Beträge können Sie sich bis 8 Wochen nach der Kontobelastug von Ihrem Kreditinstitut erstatten lassen.
  • Auch wenn Sie Ihr Geld je nach Fall relativ lange zurückfordern können, sollten Sie Ihre Kontoauszüge in kurzen Abständen überprüfen und bei Ungereimtheiten schnell reagieren.

Ein weiterer für Verbraucher wichtiger Unterschied zwischen der alten und neuen Einzugsermächtigung besteht hinsichtlich eventuell anfallender Kosten. Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden benachrichtigen, wenn eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht ausgeführt wurde. Nach bisheriger Rechtslage durften sie dafür allerdings keine Gebühr von ihrem Kunden verlangen. Mittlerweile ist dies jedoch möglich.

Was passiert wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann?

Ist Ihr Konto dennoch mal nicht ausreichend gedeckt, sodass eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann, müssen Sie dem Zahlungsempfänger unter Umständen Gebühren zahlen. Einen Schufa-Eintrag erhalten Sie wegen einer geplatzten Lastschrift jedoch nicht. Das geschieht erst, wenn es zu einem Mahnverfahren kommt.

Warum wird Lastschrift abgelehnt?

SEPA-Lastschriften können zum Zeitpunkt der Transaktion aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Wenn Ihr Guthaben nicht ausreicht. Wenn der Abbuchungsauftrag weniger als 48 Stunden vor dem Abbuchungsdatum übermittelt wurde.

Wie weise ich meine Bank an eine Lastschrift einzulösen?

Ich weise mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] erteilten Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.”

Wann ist eine SEPA Lastschrift nicht autorisiert?

Eine SEPA-Lastschrift gilt als nicht autorisierte Transaktion, wenn: Kein Mandat vorliegt. Das Mandat ungültig war. Das Mandat abgelaufen ist (36 Monate lang keine Transaktionen).