Wann zahlt krankenkasse das krankengeld wenn krankschreibung vom 1-28 geht

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel Ihr Arbeitgeber mit einer Gehaltsfortzahlung für Ihre finanzielle Sicherheit. Im Anschluss daran, also ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung, zahlt Ihnen die Barmer Krankengeld.

Sie haben innerhalb der letzten vier Wochen einen neuen Job angefangen? Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.

Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.

So kommt Ihre Krankschreibung zur BARMER:

  • Über Ihre Arztpraxis:
    Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.10.2022 automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher. Mehr Infos zur Umstellung auf die eAU

Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden.
  • Per Post - an:
    Barmer, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    Barmer, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)

Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie in jedem Fall unkompliziert im Barmer Kompass innerhalb der Barmer-App nachverfolgen. 

Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankschreibungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. 

Krankengeld schneller erhalten. Mit dem richtigen Wahltarif

Der Erklärfilm zum Krankengeld

Wann zahlt krankenkasse das krankengeld wenn krankschreibung vom 1-28 geht

Arbeitnehmer?

Arbeitnehmern wird das Arbeitsentgelt bei Krankheit weitergezahlt – sechs Wochen lang. Dann gibt’s Krankengeld. Auch wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha ansteht. Eine Antragsstellung ist dafür nicht erforderlich. Aber: Sie bekommen Krankengeld immer rückwirkend. Die Auszahlung beginnt frühestens mit der siebten Woche nach der Krankschreibung. Wir überweisen das Geld, sobald Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnabrechnung geschlossen hat.

Wann zahlt krankenkasse das krankengeld wenn krankschreibung vom 1-28 geht

Selbständig?

Keine reguläre Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt's für: Selbstständige, Künstler, Publizisten und kurzzeitig oder unständig Beschäftigte. Sie gehören dazu? Dann brauchen Sie im Krankheitsfall eine Absicherung. Wählen Sie das gesetzliche Krankengeld, erhöht sich Ihr Beitrag zur Krankenversicherung um 0,6 Prozent. Sie bekommen dann ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Sie wollen schon früher einen Anspruch auf Krankengeld? Nutzen Sie einen unserer Wahltarife Krankengeld.

So hoch ist ihr Krankengeld.

Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Und maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Auch beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht das Krankengeld. Sie sind mit dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit abgesichert. In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen Ihr reguläres Arbeitsentgelt weiter. Danach gibt's für Sie Krankengeld.

Auf Ihrem Konto ist das Geld deshalb frühestens in der siebten Woche nach der Krankschreibung. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig sind.

Für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld beträgt dieses 70 Prozent des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens.

Dazu müssen Sie das gesetzliche Krankengeld vorab wählen. Ihr Krankengeld wird dann aus der tatsächlichen Höhe Ihres Arbeitseinkommens berechnet und berücksichtigt dieses maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2021 liegt das Krankengeld bei maximal 112,88 Euro je Kalendertag. Bei einem negativen Einkommen gibt es kein Krankengeld.

Achtung: Wenn Sie ein selbstständiges Gewerbe betreiben und während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin beitragspflichtiges Arbeitseinkommen (also Gewinn) erzielt wird, kann dieses zum (teilweisen) Ruhen Ihres Krankengeldanspruchs führen.

  • Wahlerklärung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch für Selbstständige (PDF, 614KB)

Mit dem gesetzlichen Krankengeld haben Sie ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Entscheiden Sie sich nachträglich - also erst nach dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft - für das gesetzliche Krankengeld, beginnt Ihr Anspruch im Monat nach Ihrer Erklärung. Sie wollen früher Krankengeld? Dann wählen Sie zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld einen unserer Wahltarife.

So bekommen Sie Ihr Krankengeld.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Bei Krankheit informiert ihr Arzt uns elektronisch über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Wir prüfen den Anspruch für Sie und nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Nur bei technischen Problemen stellt Ihr Arzt Ihnen eine Papier-Bescheinigung uns aus. Diese muss uns spätestens sieben Tage nach der Krankschreibung gemeldet werden. Für Ihren Arbeitgeber beziehungsweise die Agentur für Arbeit erhalten Sie immer eine Papier-Bescheinigung.

Wichtig ist: Ihre Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. Wenn Sie am zuletzt bescheinigten Ende-Datum der Arbeitsunfähigkeit immer noch nicht fit sind, gehen Sie deshalb spätestens am folgenden Werktag noch mal zum Arzt.

Krankengeld wird immer rückwirkend bis zum Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt – auf das voraussichtliche Bis-Datum kommt es dabei nicht an.

Sie haben Fragen. Wir geben Antworten

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Krankengeld bekommen Sie für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Darauf wird angerechnet:

  • die Zeit, in der Sie wegen derselben oder einer weiteren Krankheit arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen
  • die Zeit, in der Sie noch Geld von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sprich - die Zeit, in der Ihr Krankengeld ruht.

Warum zahle ich von meinem Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge?

So sichern Sie sich Ihren Versicherungsschutz: Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Pflege, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung zahlen Sie in der Zeit nicht.

Ihr Plus bei der KNAPPSCHAFT: Wir melden die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Außerdem ziehen wir Ihre Beitragsanteile direkt vom Krankengeld ab und überweisen sie an die jeweilige Versicherung.

Wird das Finanzamt informiert?

Sie brauchen dem Finanzamt keine Bescheinigung vorzulegen. Was Sie aber tun müssen: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, dass Sie Krankengeld bekommen haben.

Die Höhe und den Zeitraum Ihres Krankengeldes melden wir dem Finanzamt. Das passiert bis zum 28. Februar des Folgejahres. Wir teilen Ihnen dann schriftlich mit, welche Daten wir dem Finanzamt gemeldet haben.

Was wir dafür brauchen: Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Falls wir diese von Ihnen noch nicht vorliegen haben, bekommen Sie eine Erklärung zugeschickt. Füllen Sie die Erklärung aus und geben Sie sie  an uns zurück.

Entgeltersatzleistungen, die dem Finanzamt übermittelt werden sind:

  • Krankengeld
  • Wahltarif-Krankengeld
  • Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Wahltarif-Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Verletztengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Versorgungskrankengeld bei Erkrankung eines Kindes
  • Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Seperation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

Haben Sie noch Fragen? Ihre Geschäftsstelle hat die Antworten. Ihre zuständige Geschäftsstelle finden Sie unter "Wir in Ihrer Nähe".

Wohin sende ich meine Krankmeldung?

Eine Bescheinigung für uns erhalten Sie nur bei technischen Problemen in der Arztpraxis. In der Regel Informiert der Arzt uns elektronisch.

Haben Sie eine Bescheinigung für uns erhalten, ist es wichtig, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit uns innerhalb von sieben Tagen gemeldet wird. Bitte beachten Sie: Bei einer späteren Meldung dürfen wir bis zum Tag der Meldung leider kein Krankengeld zahlen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle hochladen. Registrieren Sie sich jetzt.

Alternativ können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an folgende Adresse senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen

Sie brauchen kein Anschreiben beizufügen. Sollten Sie mal längere Zeit krank sein, finden Sie bei uns alles zum Thema Krankengeld.

Für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Unterlagen erhalten Sie weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

Ab wann und wie bekomme ich Krankengeld?

Mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden.

Die Krankengeldzahlung beginnt meist mit der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wichtig: Für die Krankengeldzahlung benötigen wir keinen Antrag von Ihnen. Die Zahlung wird automatisch geprüft. Sie haben uns Ihre Bankverbindung noch nicht mitgeteilt oder Ihre Bankverbindung hat sich geändert? In der Online-Geschäftsstelle können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen. Hier sehen Sie auch, welche Bankverbindung wir von Ihnen gespeichert haben.

Wie hoch ist mein Krankengeld?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und maximal 90 Prozent Ihres letzten Nettoentgelts. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht auch Ihr Krankengeld.

Wie lange dauert es bis man das Krankengeld auf dem Konto hat?

In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen Ihr reguläres Arbeitsentgelt weiter. Danach gibt's für Sie Krankengeld. Krankengeld gibts immer rückwirkend. Auf Ihrem Konto ist das Geld deshalb frühestens in der siebten Woche nach der Krankschreibung.

Wann bekommt man das Geld von der Krankenkasse?

Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, wird diese Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst. Genau ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte die Zahlung des Krankengeldes. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung.

Wie lange dauert es bis AOK Krankengeld überweist?

Wann erhalte ich mein Krankengeld? Krankengeld wird – ähnlich wie meist auch Lohn und Gehalt – rückwirkend für die vorhergegangene Krankschreibung gezahlt. Die Zahlung erfolgt bis zu dem Tag, an dem Sie bei Ihrem Arzt in der Praxis waren und er die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.

Wer zahlt die ersten 28 Tage bei Krankheit?

Wird ein Arbeitnehmer krank, hat er also grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für 42 Tage. Wer neu bei einem Unternehmen angefangen hat, bekommt bei Krankheit innerhalb der ersten 28 Tage seinen Lohn bzw. Krankengeld von der Krankenkasse.