Show Wer schreibt eigentlich Rechnungen? Unter welchen Umständen? Und was ist mit Privatpersonen – darf jemand ohne ein eigenes Gewerbe auch eine Rechnung schreiben? Die Pflicht: Wer muss Rechnungen schreiben?Kümmern
wir uns erst mal um die Pflicht und dann um die Kür: Wer muss Rechnungen schreiben? Jeder, der ein Unternehmen führt, muss Rechnungen für seine Leistungen schreiben – sofern er Geschäfte mit anderen Unternehmen macht bzw. mit juristischen Personen geschäftlich verkehrt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Unternehmen eine Ware produziert, eine Dienstleistung erbringt, ob es aus mehreren Personen besteht oder ein Freiberufler als Einzelkämpfer beschäftigt ist. Rechtliche Grundlage der Pflicht zum RechnungsschreibenGeregelt ist die Pflicht zum Rechnungenschreiben im Umsatzsteuergesetz, §14. Dort ist nachzulesen, dass Unternehmen an andere Unternehmer oder an Personen, mit denen sie geschäftlich verkehren Rechnungen ausstellen müssen, und zwar innerhalb von 6 Monaten nach erbrachter Leistung. Diese Frist ist sinnvoll, weil Rechnungen dazu dienen, dem Finanzamt geschäftliche Vorgänge
plausibel zu machen und Transaktionen zu belegen. Die Kür: Wer darf eine Rechnung schreiben?Auch Privatpersonen dürfen eine Rechnung schreiben, müssen aber darauf achten, dass ihre Privatrechnung alle Pflichtangaben enthält:
Achtung: Eine Privatrechnung darf keine Mehrwertsteuer enthalten! Und noch ein wichtiger Hinweis für Personen, die Privatrechnungen ausstellen: Wenn es nicht bei einem Einzelfall oder sehr seltenen Anlässen für Privatrechnungen bleibt, ist unbedingt Vorsicht angesagt: Bei wiederkehrenden Einnahmen handelt es sich möglicherweise bereits um eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss! Alles wichtige zum Thema Rechnungen an Privatpersonen haben wir in einem weiteren Beitrag zusammengefasst. Bis wann muss eine Rechnung ausgestellt sein?Eine Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden (mit allen nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben. sonstige Leistungen i.
Wie lange kann man nachträglich eine Rechnung stellen?Wie lange kann eine Rechnung rückwirkend gestellt werden? Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Es gibt keine Verjährung, wenn Sie eine Rechnung rückwirkend stellen möchten. Sie können also immer rückwirkend eine Rechnung schreiben – egal, wie lange die Erbringung der Leistung bzw. die Lieferung des Produkts her ist.
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