Unterschied zwischen betrieblichen und der banken pensionskassen

Einige alphabetisch geordnete Schlüsselbegriffe zum besseren Verständnis.

AHV

Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die AHV bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) den Grundbaustein der staatlichen Sozialversicherung in der Schweiz (sog. "Erste Säule").

Aktives Management

Das Ziel des aktiven Managements besteht in der Erzielung einer Performance, welche über dem angestrebten Zielindex (-> Benchmark) liegt. Dies wiederum setzt voraus, dass die Portfoliozusammensetzung (-> Asset Allocation) vom vereinbarten Vergleichsindex abweicht. Insofern steht die risikobereinigte (-> risikoadjustierte) aktive Rendite, verstanden als Differenz zwischen risikoadjustierter Portfolio- und Benchmarkrendite, im Mittelpunkt des aktiven Portfolio Managements. 

Alpha-Faktor

Der Alpha-Faktor (α) bezeichnet in der Finanzmarkttheorie das Maß für eine risikoadjustierte Überrendite (positives Alpha) oder eine Minderrendite (negatives Alpha) einer Anlage, gegenüber einem Vergleichswert (->Benchmark). Der Alpha-Faktor entspricht damit dem Teil der Rendite, der von der Marktrendite unabhängig ist. Der Alpha-Faktor stellt eine gängige Messgrösse für die Beurteilung von aktiven Managern dar.

Alter
Berechnet sich wie folgt: Kalenderjahr minus Geburtsjahr Beispiel: Kalenderjahr 2019 minus Geburtsjahr 1979 = Alter 40

Altersguthaben

Angespartes Kapital bestehend aus Altersgutschriften des Versicherten gemäss Beitragskategorie nach seiner Wahl und Altersgutschriften des Arbeitgebers, Zinsen sowie eingebrachter Eintrittsleistung, allfälligen persönliche Einkäufen und allfälligen Gutschriften aus Ausgleichsmassnahmen bei Umwandlungssatzsenkungen.

Altersgutschriften

(Spar-)Beitrag zur Äufnung des Altersguthabens (Altersvorsorge), ausgedrückt in Prozenten des koordinierten Lohnes. Die Arbeitgeberbeiträge sind in der Pensionskasse Swiss Re für alle Versicherten, unabhängig von ihrem Alter prozentual gleich hoch und betragen 18.5%. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit folgen Sparbeitragssätze zu wählen: 9.5%, 4.8%, 0%. Der gewählte Satz muss mindestens für 12 Monate beibehalten werden.

Alterskapital im Kapitalplan

Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung der versicherten Person im Zeitpunkt, in dem sie sich pensionieren lässt, bar ausbezahlt.

Alterspension (voraussichtliche)

Jährlicher Betrag, der Ihnen aus dem Pensionsplan ausbezahlt wird, wenn Sie in Pension gehen. Die Alterspension berechnet sich gemäss der gewählten Option bei der Hinterlassenenrente aufgrund des vorhandenen Altersguthabens im Moment der Pensionierung multipliziert mit dem entsprechenden Umwandlungssatz Ihres Geburtsjahres.

Alternative Anlagen (nicht traditionelle Anlagen)

Investitionsmöglichkeiten, die hinsichtlich Rendite- und Risikoeigenschaften ein gegenüber den traditionellen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen oder Geldmarktanlagen anderes Verhalten aufweisen. Beispiele: Rohstoffe (Commodities), Private Equity oder Hedge Funds.

ALV

Arbeitslosenversicherung

Anlagefonds

Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von privaten oder institutionellen Anlegern zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird. Die Anlage des Fondsvermögens erfolgt je nach der Art des Fonds in Wertschriften (Obligationen, Aktien usw.), Geldmarktinstrumenten und/oder in Liegenschaften.

Anlagestiftung

Der Zweck einer Anlagestiftung ist, Vermögen von mehreren Vorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagevorschriften zu verwalten.

Anlageverhalten

Ertrags- und risikogerechte Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung unter Berücksichtigung bestimmter Anlagevorschriften. Verantwortlich für die Führung der Vermögensanlage (Strategie, Überwachung und Steuerung) ist das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung (Stiftungsrat). Er hat die Überwachung und Steuerung des Anlageverhaltens an das Anlagekomitee delegiert.

Anpassung an die Preisentwicklung

Teuerungszulagen auf die obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten (BVG Obligatorium) sind im Bereich der gesetzlichen Mindestvorsorge unter bestimmten Bedingungen  vorgesehen. Teuerungsanpassungen auf Altersrenten richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten einer Pensionskasse.

Anrechenbarer Lohn

Berechnungsgrundlage im Pensionsplan. Ihr anrechenbarer Lohn entspricht Ihrem Lohn gemäss Arbeitsvertrag.

Arbeitsunfähigkeit

Um Lohnersatzleistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zu beziehen, muss diese mind. 20% betragen und von einem Arzt bestätigt werden.

Um eine ganze oder teilweise temporäre Invalidenrente zu beziehen, muss die  Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) Ihnen eine volle oder Teil-Rente zusprechen.

Asset Allocation

Aus der Asset Allocation wird ersichtlich, wie das Gesamtvermögen auf einzelne Anlagekategorien (z.B. Liquidität, Obligationen, etc.) aufgeteilt ist.

Asset Liability Management

Zusammenstellung eines Portfolios nach Anlagekategorien (Aktien, Obligationen, Geldmarkt, Immobilien, Hypotheken usw.) und nach Ländern, Branchen und Währungen. Die Asset Allocation orientiert sich an der Risikofähigkeit der Pensionskasse und der benötigten Sollrendite.

Auffangeinrichtung

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine gesamtschweizerisch tätige Vorsorgeeinrichtung mit besonderen gesetzlichen Aufgaben. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen und ist Trägerin der obligatorischen beruflichen Vorsorge arbeitsloser Personen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich, auch für Einzelpersonen ohne BVG-obligatorische Versicherungspflicht. Schliesslich fungiert die Auffangeinrichtung auch als Freizügigkeitseinrichtung.

Austrittsleistung (oder Freizügigkeitsleistung)

Zu überweisender Betrag, wenn Sie aus einer Vorsorgeeinrichtung austreten. Bei der Pensionskasse Swiss Re erhalten Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts eine Austrittsleistung, die sich aus dem Altersguthaben aus dem Pensionsplan, dem VP-Konto und dem Sparkapital oder dem Wert der Fondsanteile im Kapitalplan zusammensetzt.

Autonome Kasse

Vorsorgeeinrichtung, welche sämtliche  Vorsorgerisiken selbst trägt, d.h. nicht nur das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko im Rahmen der Altersvorsorge,  sondern auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität übernimmt. Die Pensionskasse Swiss Re ist eine autonome Pensionskasse

Barwert

Geldbetrag, der in einem gegebenen Zeitpunkt dem (diskontierten) Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht.

Basispunkte

Ein Basispunkt entspricht 0,01%. Häufig werden Mandatsgebühren oder auch Renditeunterschiede (z.B. Credit Spread) zwischen verschiedenen Anleihen in Basispunkten angegeben.

Begünstigte

Personen, die im Falle Ihres Todes Anspruch auf Ihr vorhandenes Sparkapital sowie auf Ihr Risikokapital bei Tod haben.

Begünstigtenordnung

Rangfolge der potenziellen Begünstigten von Hinterlassenenleistungen im Rahmen der überobligatorischen Vorsorge (neben Ehegatten und Waisen z.B. auch der/die Lebenspartner/-in einer versicherten Person, Eltern und Geschwister).

Beiträge

Jährlicher Betrag in Prozenten des versicherten Lohnes. Es wird unterschieden zwischen Risikobeiträgen, Beitrag zur Finanzierung der Ergänzungspension und Altersgutschriften. Die Risikobeiträge (4% des versicherten Lohns) und der Beitrag zur Finanzierung der Ergänzungspension (1% des versicherten Lohns) gemäss Übergangsregelung oder bei Pensionierung auf Verlangen des angeschlossenen Unternehmens werden zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe der Beiträge für die Altersgutschriften ist abhängig von der gewählten Beitragskategorie durch den Versicherten, wobei der zu zahlende Beitrag des Arbeitgebers immer 18.5% des versicherten Lohnes beträgt.

Beitragsbefreiung

Während der Lohnfortzahlung und bei einer von der IV anerkannten Invalidität gilt die Beitragsbefreiung für Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge. Während der Zeit der Ausrichtung der Lohnfortzahlung und der Invalidenleistungen übernimmt die Pensionskasse Swiss Re die Beiträge (Altersgutschriften) zur Äufnung des Altersguthabens auf der Basis des vor der Invalidität versicherten Lohnes und der durch den Versicherten zuletzt gewählten Beitragsklasse.

Beitragsklasse

Für den Versicherten besteht die Wahl zwischen folgenden Beitragsklassen:
Klasse 1: 9.5% des versicherten Lohnes
Klasse 2: 4.8% des versicherten Lohnes
Klasse 3: 0,0% des versicherten Lohnes

Beitragslohn

Berechnungsgrundlage im Kapitalplan. Ihr Beitragslohn entspricht Ihrem jeweils effektiv zugesprochenen "Annual Performance Incentive" API, unabhängig davon, ob er bar oder in Form von gesperrten Aktien ausbezahlt wird. Der Beitragslohn wird für die Berechnung der Beiträge im Kapitalplan verwendet.

Beitragspflicht

Pflicht, die vom Reglement vorgesehenen Beiträge zu leisten. In der Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender monatlicher Betrag verstanden.

Beitragsprimat

Nach dem Konzept des Beitragsprimats wird die Beitragshöhe reglementarisch in Abhängigkeit von einer definierten  Bezugsgrösse (z.B. versicherter Lohn) festgelegt und daraus die Höhe der resultierenden Leistungen ermittelt.

Benchmark

Massstab, an dem die Wertentwicklung (die Performance) einer Anlage, einer Anlagekategorie oder eines Portfolios gemessen wird. Man spricht anstelle der Benchmark auch von der Referenzgrösse, dem Referenzindex, dem Vergleichs-Index oder dem Markt. Als Benchmark dienen etwa Obligationen- und Aktienindizes, welche eine Kennzahl bezüglich der Kursentwicklung von Obligationen und Aktien an einer Börse darstellen.

Beschäftigungsgrad

Der Beschäftigungsgrad wird durch den Arbeitsvertrag mit dem angeschlossenen Unternehmen festgelegt.

BSV

Bundesamt für Sozialversicherung (Bundesbehörde des EDI)

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge. In Kraft seit 1. Januar 1985. Es regelt die gesetzlichen Mindestleistungen.

BVV2

Verordnung 2 zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Ausführungsbestimmungen zum BVG).

BVV3

Verordnung 3 zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Regelung der gebundenen privaten Vorsorge, der so genannten "Säule 3a").

Currency Overlay Management

Ein nach systematischen Entscheidungskriterien aufgebautes Absicherungssystem gegen Fremdwährungsrisiken. Das Konzept beruht auf der Optionspreistheorie; ausgehend von vordefinierten Handelsregeln wird mit Hilfe von Devisentermingeschäften eine Absicherungsstrategie in Bezug auf die jeweilige im Portfolio vertretene Währung aufgebaut, die das Risiko von Währungsverlusten beschränkt und gleichzeitig die Chancen zur Erzielung von Währungsgewinnen offen lässt.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis des effektiv vorhandenen Vermögens zum versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgevermögen. Bei einem Deckungsgrad von unter 100% wird von einer Unterdeckung gesprochen, bei über 100% von einer Überdeckung.

Im Vergleich zum versicherungstechnischen Deckungsgrad (offizieller Deckungsgrad) liegt der ökonomische Deckungsgrad tiefer, weil in diesem Fall das den laufenden Renten zugrundeliegende Kapital mit einem risikofreien Zinssatz berechnet wird. Diese Methode entspricht eher der Risikofähigkeit einer Pensionskasse.

Deckungskapital 

Das zur Finanzierung der im Reglement versprochenen Leistungen benötigte, nach bestimmten  versicherungstechnischen Grundsätzen berechnete Vorsorgekapital der bestehenden Rentner.

Direkte Vermögensverwaltungskosten

Kosten, die durch den Vermögensverwalter direkt in Rechnung gestellt werden.

Discounted-Cashflow-Methode (DCF)

Bei der Discounted-Cashflow-Methode (DCF) wird der aktuelle Marktwert einer Liegenschaft durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den Stichtag diskontierten, abgezinsten Nettoerträge bestimmt. Letztere werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert. 

Diversifikation

Verteilung der Anlagesumme auf unterschiedliche Anlagekategorien und/oder Anlagemärkte. Die moderne Finanzmarkttheorie wie auch praktische Erfahrungen zeigen, dass Diversifikation zu einer Verringerung von Anlagerisiken beiträgt. Innerhalb eines Aktienmarktes führt die Diversifikation dazu, dass man titelspezifische Risiken vermindert und bei genügend breiter Diversifikation schliesslich nur noch das Gesamtrisiko des Marktes trägt. Durch internationale Anlagestreuung lässt sich das Anlagerisiko weiter verringern.

Drei-Säulen-Konzept

Die soziale Sicherheit im Alter, bei Invalidität und im Todesfall beruht in der Schweiz auf drei Säulen:

Die 1. Säule ist die staatliche Grundversicherung (AHV/eidgenössische IV). Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind darin ab dem 17. Altersjahr versichert. Sie erbringt im Vorsorgefall (Altersrücktritt, Invalidität oder Todesfall) staatliche Grundleistungen, welche existenzsichernd sein sollten.

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Sie ergänzt die staatliche Grundvorsorge. Ihre Leistungen sollen so hoch sein, dass nach einem Vorsorgefall zusammen mit der staatlichen Grundvorsorge die Lebenshaltung von vorher in etwa weiter geführt werden kann.

Die 3. Säule, auch Selbstvorsorge genannt, ist das private Sparen. Es ergänzt die Vorsorge der 1. und 2. Säule bis zum persönlichen Wunschbedarf. In bestimmtem Umfang können Beiträge an die Selbstvorsorge von den Steuern abgesetzt werden (= gebundene Selbstvorsorge).

Duration

Die durchschnittliche Kapitalbindung einer festverzinslichen Anlage (bspw. Obligationen, Darlehen) oder eines Portfolios festverzinslicher Anlagen wird in Jahren gemessen und mit ("Macaulay") Duration bezeichnet. Einflussfaktoren sind dabei neben der Restlaufzeit die Couponzahlungen, welche die Duration verkürzen. Die Duration ist auch ein Mass für das Zinsänderungsrisiko, wobei hier meist die (einheitenfreie) "Modified" Duration verwendet wird. Für (kleine) Zinsänderungen gilt, dass bei einer modified Duration von x und einer Zinserhöhung von 1% der Wert der Anlage um x% sinkt.

Durchführbarkeitserklärung

Für eine Scheidung (Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird analog behandelt) muss in der Regel beim betreffenden Gericht zusätzlich zur Scheidungskonvention (Vereinbarung) eine Durchführbarkeitserklärung eingereicht werden. Mit dieser bestätigt die Pensionskasse die Höhe der Freizügigkeitsleistung per Scheidungstermin und die Möglichkeit (=Durchführbarkeit) einer Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des Ehepartners, resp. an den eingetragenen Partners).

Durchschnittlich investiertes Kapital

Das durchschnittlich investierte Kapital einer Periode entspricht dem Anfangskapital zuzüglich der zeitgewichteten (taggewichteten) Kapitalflüsse des entsprechenden Zeitraumes.

Durchschnittliche Jahresrendite

Die durchschnittliche jährliche Wertveränderung eines Vermögens in Prozent wird anhand des folgenden Beispiels erklärt:
Die Wertentwicklung eines Portfolios über die Laufzeit von 3 Jahren beträgt: 1. Jahr: +5%; 2. Jahr: -3%; 3. Jahr: +11%. Die kumulierte Rendite über die ganze Laufzeit beträgt: (1 + 0,05) x (1 - 0,03) x (1 + 0,11) - 1 = 0,1305 = 13,05%

Die durchschnittliche jährliche Rendite wird schliesslich aus der entsprechenden Wurzel der kumulierten Rendite gewonnen (dritte Wurzel aus 1,1305 = 4,17%).

EDI

Eidgenössisches Departement des Innern (Schweizerisches Innenministerium)

Ehepartner

Person, mit der Sie gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verheiratet sind. Der Begriff "Ehepartner" wird gleichermassen für Männer und Frauen verwendet.

Ehepartnerpension (Hinterlassenenpension)

Jährlicher Betrag, der bei IhremTod dem überlebenden Ehepartner aus dem Pensionsplan ausbezahlt wird.

Eigentümerrechte

Aktionäre machen ihre Eigentümerrechte an der Generalversammlung geltend. Sie haben an der Generalversammlung Teilnahmerecht, Auskunfts- und Stimmrecht. Sie haben zudem das Recht zum Gewinnbezug und zur Bestimmung des Verwaltungsrates.

Einkauf

Freiwillige, zusätzliche  Einzahlung einer versicherten Person zur Nachfinanzierung von allfälligen Beitragslücken mit dem Zweck, den vollen reglementarischen Leistungsumfang ihrer Vorsorgeeinrichtung zu erwerben (in den Schranken bestimmter gesetzlicher Limiten bzw. "Einkaufsbeschränkungen").

Einkaufssumme

Betrag, mit dem Vorsorgelücken, die durch Lohnerhöhungen bzw. fehlende Versicherungsjahre entstanden sind, eingekauft werden.

Eintrittsgeneration

Jene Generation, welche bei Inkrafttreten des BVG am 1. Januar 1985 das 25. Altersjahr überschritten und das Rentenalter noch nicht erreicht hatte.

Eintrittsleistung

Betrag, den eine versicherte Person beim Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung einbringen müsste, um die vollen reglementarischen Leistungen zu erhalten (s. auch Einkauf). Entspricht dem Betrag, den eine Person im selben Alter bei indentischer Lohnentwicklung und voller Beitragsdauer als Austrittsleistung beanpruchen könnte, wenn sie die Kasse im selben Zeitpunkt verlassen würde (sog. "Drehtürprinzip").

EL

Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen (zusätzlich zur AHV/IV)

Emerging Markets

Bezeichnung für Aktienmärkte in Schwellenländern in Lateinamerika, Südostasien und Osteuropa. Vielen diesen Märkten wird ein besonderes Wachstumspotenzial zugesprochen. Im Gegenzug beinhalten diese Märkte ein höheres Kursrisiko.

EO

Erwerbsersatzordnung (Entschädigung für militärischen Dienst)

Erbenbescheinigung

Amtliche Bestätigung des Erbgangs und der Erben.

Ergänzungspension

Jährlicher Betrag, der Ihnen vorübergehend (bis zum Einsetzen einer staatlichen AHV Rente) aus dem Pensionsplan ausbezahlt wird, sofern Sie auf Verlangen des angeschlossenen Unternehmens vorzeitig pensioniert werden, oder sich freiwillig vorzeitig pensionieren lassen bis spätestens Ende 2020.

Erwerbsinvalidität

Medizinisch begründete Unfähigkeit, den bisherigen Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit auszuüben.

Freizügigkeitseinrichtung

Freizügigkeitseinrichtungen (Bankenstiftungen oder Versicherungsgesellschaften) dienen dem Zweck, Freizügigkeitsguthaben von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Austrittsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, interimistisch zu verwalten (s. auch Freizügigkeitskonto bzw. -police).

Freizügigkeitskonto

Gesperrtes Konto bei der Freizügigkeitsstiftung einer Schweizer Bank zur interimistischen Erhaltung des Vorsorgeschutzes, sofern (und solange) keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angetreten wird. Im letzteren Fall ist das Guthaben als Eintrittsleistung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen.

Freizügigkeitsleistung

Austrittsleistung, d.h. Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, der Einkaufssummen, jedoch ohne Risikobeiträge, inkl. Verzinsung, welche beim Stellenwechsel an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen wird.

Freizügigkeitspolice

Gebundene Versicherungspolice bei einer Schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaft zur interimistischen Erhaltung des Vorsorgeschutzes, sofern (und solange) keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angetreten wird.

Freizügigkeitsstiftung

Einrichtung einer Bank mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.

FZG

Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ("Freizügigkeitsgesetz")

Gewinnbeteiligung

Sämtliche Einzahlungen in den Kapitalplan werden im UBS AST2 EA - Kapital Plus 2019 investiert. Wenn bei Fälligkeit der Wert des in Fondsanteile investierten Sparkapitals höher ist als dessen Verzinsung, wird die Differenz als Gewinnbeteiligung ausbezahlt.

Global Custodian (Depotbank)

Ist mit der globalen, zentralen Verwahrung und technischen Verwaltung der Vermögenswerte beauftragt. Die wirtschaftliche Verwaltung (Portfolio Management) erfolgt möglichst unabhängig vom Global Custodian. Der herausragende Nutzen der Einsetzung eines Global Custodian besteht darin, jederzeit die vollständigen Informationen über das Gesamtvermögen zu haben.

Invalidenpension (befristet)

Jährlicher Betrag, der Ihnen aus dem Pensionsplan ausbezahlt wird, wenn Sie von der eidgenössischen IV als voll oder teilweise invalid anerkannt worden sind. Die Invalidenpension wird längstens bis zum 65. Altersjahr ausgerichtet. Dann wird sie durch die Alterspension, basierend auf der gewählten Option betreffend Hinterlassenenleistungen, dem entsprechenden dann gültigen Umwandlungssatz und Ihrem Kapital im Pensionsplan ersetzt.

IV

Eidgenössische Invalidenversicherung

Kapitaloption/Kapitalbezug

Möglichkeit, Vorsorgeleistungen in Kapitalform zu beziehen, soweit das Reglement dies vorsieht.

Kapitalplan

Im Kapitalplan wird Ihr Beitragslohn versichert. Der Arbeitgeber zahlt jeweils 10% des Beitragslohns in den Kapitalplan ein, der Arbeitnehmer kann freiwillige Einzahlungen vornehmen, sofern ein Einkaufpotenzial besteht. Das Kapital im Kapitalplan wird in einem Anlagefonds angelegt. Bei einem Auszahlungsgrund erhält der Versicherte mindestens das verzinste Sparkapital oder den Wert seiner Fondsanteile, sofern dieser höher ist. Das Sparkapital im Kapitalplan wird nur als Barzahlung ausgerichtet. Eine Umwandlung in eine Rente ist nicht möglich.

Kinderpension

Jährlicher Betrag, der Ihnen aus dem Pensionsplan für jedes Ihrer Kind unter 18 / 25 Jahren* ausbezahlt wird, wenn Sie arbeitsunfähig werden.

(* Bis 25 Jahre, wenn das Kind noch in Ausbildung oder erwerbsunfähig ist. Kinder, die von Ihnen bisher wesentlich unterstützt worden sind, haben die gleichen Leistungsansprüche wie Ihre eigenen Kinder. Gleichzeitig werden höchstens drei Kinderpensionen ausbezahlt.)

Kollektivversicherung

Versicherungsverträge mit einer kollektiven Deckung, die sich auf eine Personengemeinschaft erstreckt und Prämien, welche nach Einheitstarifen berechnet werden. Die Versicherungsnehmerin ist in der Regel die Vorsorgeeinrichtung (z.B. auch eine Sammelstiftung)

Koordinationsabzug

Betrag, der zur Bestimmung des koordinierten Lohnes vom massgebenden Lohn in Abzug gebracht wird. Der BVG-Koordinationsabzug entspricht sieben Achteln der maximalen AHV-Altersrente.

Koordinationsbetrag

Lohnteil, der vom anrechenbaren Lohn abgezogen wird, da er durch die AHV gedeckt ist und somit von der Pensionskasse Swiss Re nicht noch einmal berücksichtigt wird. Der Koordinationsbetrag wird mit dem Beschäftigungsgrad gewichtet.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung und stellt die medizinische Heilbehandlung im Krankheitsfall sicher. Die Grundlage dieser Versicherung
bildet das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) und seine Verordnungen.

Lebenspartnerrente 

Überobligatorische Hinterlassenenleistung zu Gunsten des/der überlebende(n) Partners/-in einer versicherten Person.

Lohn

Wird im Arbeitsvertrag geregelt. Der Lohn gilt als anrechenbarer Lohn im Pensionsplan.

Lohn, beitragspflichtiger

Anteil des massgebenden Lohnes, welcher die Grundlage zur Berechnung der Beiträge bildet.

Lohn, koordinierter

Anteil des massgebenden Lohnes nach Abzug des Koordinationsbetrages.

Lohn, massgebender

Gesamtheit aller Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen.

Lohn, versicherter

Vorsorgerelevanter Lohnanteil (gegebenenfalls nach Abzug des Koordinationsbetrages), der seinerseits durch einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag begrenzt wird.

Paritätische Verwaltung

Prinzip der zahlenmässig gleich starken Vertretung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im obersten Führungsgremium (Stiftungsrat) einer registrierten Vorsorgeeinrichtung.

Patronale Stiftung

Patronale Stiftungen ("Wohlfahrtsfonds") sind Vorsorgeeinrichtungen, deren Vermögen ausschliesslich durch Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet wird, jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Leistungen werden typischerweise freiwillig, nach Ermessen des Stiftungsrates in bestimmten Härtefallsituationen gewährt. Reglementarische Ansprüche bestehen nicht. Die Statuten patronaler Wohlfahrtsfonds enthalten oftmals auch einen Finanzierungszweck, indem Beitragszahlungen an andere Vorsorgeeinrichtung(en) der Stifterfirma vorgesehen sind.

Pensionierung, vorzeitige

Im Reglement vorgesehene Möglichkeit, (gekürzte) Altersleistungen vorzeitig zu beziehen, wenn das Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Zeitraum vor Erreichen der ordentlichen Rentenalters (z.B. ab Alter 60) beendet wird.

Pensionskasse

Bezeichnung für eine Institution der betrieblichen Personalvorsorge, die bei Alter, Invalidität und Tod wiederkehrende Leistungen (Pensionen) ausrichtet. Heute umgangssprachlicher Ausdruck für eine Vorsorgeeinrichtung.

Pensionsplan

Ihr Lohn ist im Pensionsplan versichert. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge in den Pensionsplan ein. Zusätzlich können im Umfang eines allfälligen Einkaufspotenzials freiwillige Einzahlungen vorgenommen werden. Bei der Pensionierung kann der Versicherte frei zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslange Altersrente wählen. Es ist auch jeder Mix zwischen Kapital und Rente möglich.

Pensionsversicherungsexperte 

Vom Bundesamt für Industrie Gewerbe und Arbeit geschützter Titel für Personen, deren Ausbildung und berufliche Qualifikationen den gesetzlichen Anforderungen eines (versicherungstechnischen) Experten für berufliche Vorsorge genügen.

Performance

Rendite einer Anlage unter Einrechnung von ausgeschütteten (und reinvestierten) Erträgen und Wertsteigerungen.

Private Equity

Investitionen in (meistens nicht börsenkotierte) Unternehmen, um denselben die Gründung und/oder das Wachstum zu ermöglichen oder auch Nachfolge- oder Eigentümerproblematiken zu lösen.

Revisoren

Personen, welche die Buchführung des Geschäftsjahres prüfen. Das BVG verlangt eine beruflich qualifizierte Revisionsstelle. Sie ist für alle Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch.

Registrierte Vorsorgeeinrichtung 

Vorsorgeeinrichtung, die zur Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge legitimiert ist. Mit der Eintragung in das einschlägige Register bei der kantonalen Aufsichtsbehörde sind sie verpflichtet, sämtliche gesetzlichen (Mindest-) Anforderungen des BVG jederzeit zu erfüllen.

Reglement

Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung wird durch das oberste Führungsorgan (Stiftungsrat) erlassen und definiert den Inhalt des Vorsorgeverhältnisses, d.h. die Rechtsbeziehung zwischen der Vorsorgeeinrichtung und jedem einzelnen ihrer Destinatäre. Es handelt sich im einen so genannten Formularvertrag, vergleichbar den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), worin die Leistungen und Beiträge  der Vorsorgeeinrichtung detailliert umschrieben werden.

Rentenwert-Umlageverfahren

Methode zur Strukturierung der Leistungsfinanzierung nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Finanzierung wird so festgelegt, dass das Deckungskapital für alle in der Periode anfallenden Renten bereitgestellt werden kann.

Revisionsstelle

Juristische oder natürliche Person, der die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung übertragen wird (früher als  "Kontrollstelle" bezeichnet).

Risikobeitrag

Beitrag in Prozenten des versicherten Lohnes zur Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod. Er wird zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt.

Risikokapital bei Arbeitsunfähigkeit

Einmaliges Kapital, das Sie aus dem Kapitalplan erhalten, 24 Monate nachdem Sie von der eidgenössischen IV als vollinvalid anerkannt worden sind.

Risikokapital bei Tod

Einmaliges Kapital, das Ihre Begünstigten bei ihrem Tod aus dem Kapitalplan erhalten.

Risikoleistungen

Leistungen im Invaliditäts- und/oder Todesfall

Risikoversicherung

Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres wird der Versicherte für die Risiken Tod und Invalidität versichert, sofern er einen Lohn von mindestens CHF 21'330 pro Jahr erreicht.

Rückdeckung

Dieser Begriff bezeichnet den Vorgang, bei dem eine (teilautonome) Vorsorgeeinrichtung alle oder einzelne Risiken durch einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abdeckt.

Rücktrittsalter

Ordentliches Rücktrittsalter 65 Jahre für Männer und Frauen. Das frühestmögliche Rücktrittsalter liegt bei 58 Jahren.

Sammelstiftung

Einrichtung der beruflichen Vorsorge, der sich beliebige Unternehmen (meist kleinere Firmen) anschliessen können, welche aus administrativen Gründen bzw. Kostenüberlegungen keine eigene Stiftung errichten wollen. Besteht aus finanziell unabhängigen Vorsorgewerken mit eigenem Deckungsgrad, die ein oder mehrere Unternehmen umfassen.

Schattenrechnung

Hilfsrechnung durch Führung der individuellen Alterskonten nach den BVG-Normen zum Nachweis, dass die Mindestvorschriften des BVG eingehalten werden.

Securities Lending

Beinhaltet die Ausleihung von Wertschriften gegen ein Entgelt, wobei die ausgeliehenen Wertschriften durch hinterlegte Vermögenswerte gesichert sind. Der Leihgeber (Lender) partizipiert auch während der Ausleihung an den Vermögensrechten.

Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximum. Er richtet zudem Zuschüsse an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.

Soll-Rendite

Entspricht der mit dem Vorsorgevermögen im Durchschnitt jährlich zu erzielenden Rendite, damit eine Vorsorgeeinrichtung im finanziellen Gleichgewicht bleibt bzw. das finanzielle Gleichgewicht erreicht und damit sie ihren finanziellen Leistungsverpflichtungen fortlaufend nachkommen kann.

Sparkapital

Auf Ihrem Sparkonto geäufnetes Kapital, das Sie aus dem Kapitalplan erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem angeschlossenen Unternehmen endet. Wenn der Wert bei Fälligkeit des in Fondsanteile investierten Sparkapitals höher ist als dessen Verzinsung, wird die Differenz zusätzlich als Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Mit der Auszahlung des Sparkapitals scheiden Sie aus dem Kapitalplan aus.

Stiftungsrat

Gruppe von acht Personen, die mit der Verwaltung der Stiftung Pensionskasse Swiss Re beauftragt ist. Vier Mitglieder werden durch die angeschlossenen Unternehmen bestimmt und vier Mitglieder durch die Versicherten gewählt. Die Einzelheiten werden im Reglement Wahlen - Anhang E - geregelt.

Stopp-Loss-Versicherung

Form der Rückdeckung. Die Leistungspflicht des Versicherers beschränkt sich auf Schadensummen, die innerhalb einer bestimmten Periode einen zum Voraus festgesetzten Betrag übersteigen.

Swiss GAAP FER 26

Bezeichnung für die von der Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung (FER) erstellten Regeln für sogenannte Anerkannte Buchführungs- und Rechnungslegungs-Prinzipien «Generally Accepted Accounting Principles» (GAAP) für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen.

Teilautonome Kasse

Vorsorgeeinrichtung, welche bestimmte Risiken (z.B. Tod und Invalidität) nicht selbst trägt, sondern bei Versicherungsgesellschaft "rückversichert".

Teilpensionierung

Teilbezug von Altersleistungen aufgrund einer entsprechenden Reduktion des Arbeitspensums vor Erreichen des Rücktrittsalters (z.B. ab Alter 60) oder auch bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit darüber hinaus (z.B. bis Alter 70).

Technischer Zins

Der technische Zinssatz ist der Diskontsatz (oder Bewertungszinssatz), mit dem für die Berechnung der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen die erwartete Rendite auf diesen Kapitalien berücksichtigt wird. Der technische Zinssatz dient somit als Rechnungsannahme: Wie hoch kann das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital verzinst werden? Diese Annahme hängt von der Erwartung der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Definiert wird der technische Zins in der Fachrichtlinie FRP4 der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten. Seine Höhe beruht hauptsächlich auf Annahmen über die langfristig erzielbare Rendite an den Kapitalmärkten.

Tafeln

Eine Tafel, auch Sterbetafel genannt, liefert die statistischen Werte zur Sterbewahrscheinlichkeit. Unterschieden wird zwischen Perioden- und Generationentafeln. Periodentafeln berücksichtigen die in Zukunft vorausschichtlich weiter ansteigende Lebenserwartung nicht. Pensionkassen bilden für dieses Risiko eine Rückstellung. Generationentafeln rechnen mit einem Modell, das die zukünftig steigende Lebenserwartung einbezieht. Damit hat jeder Jahrgang eine unterschiedliche Lebenserwartung. Unter Experten gilt diese Grundlage deshalb als zuverlässiger.

Total Expense Ratio (TER)

Entspricht dem Prozentsatz der jährlich anfallenden Management- und Verwaltungskosten eines Fonds im Verhältnis zum Anlagevermögen. Sie sorgt bei Anlegern für Transparenz und ermöglicht den Kostenvergleich. Die Multiplikation der TER (in %) mit ihrem im Jahresdurchschnitt in der Kollektivanlage investierten Vermögen ergibt die TER-Kosten in CHF für diese Anlage.

Todesfallkapital

Einmalige (überobligatorische) Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung im Todesfall eines Versicherten den Anspruchsberechtigten gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung ausbezahlt.

Überbrückungsrente

Temporäre Rente, die gemäss Reglement zwischen der Pensionierung und dem Einsetzen der AHV gewährt werden (können).

Überentschädigungskürzung

Mechanismus zur Koordination von Leistungen der beruflichen Vorsorge mit Leistungen anderer Sozialversicherungs- und Vorsorgeträger.

Überobligatorischer Teil

Vorsorgelösungen, welche über die gesetzliche Mindestvorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hinausgehen. Man spricht auch von "umhüllender", "erweiterter", "weiter gehender" oder "exzedenter Vorsorge".

Umlageverfahren

System der Finanzierung laufender Leistungen aus den in derselben Periode erhobenen Beiträgen (z.B. AHV/IV).

Umwandlungssatz

Im Reglement definierter bzw. vom Bundesrat festgesetzter (Mindest-) Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Vorsorgekapitals. Findet bei Kassen mit Beitragsprimat Anwendung.

Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen die Kostenfolgen von beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten ab. Die Grundlage dieser Versicherung
bildet das Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und seine Verordnungen.

Unterstützungsvertrag

Vereinbarung unter Lebenspartnern mit der Verpflichtung zu gegenseitigem Beistand und Unterstützung. Die Einreichung eines solchen Vertrages zu Lebzeiten einer versicherten Person ist eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf eine reglementarische Lebenspartnerrente im Todesfall.

Versicherter Lohn

Anrechenbarer Lohn abzüglich Koordinationsbetrag. Dient zur Berechnung der Beiträge und zur Berechnung der Leistungen bei Invalidität und Tod.

Vollversicherung

Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres wird der Versicherte neben den Leistungen Invalidität und Tod auch für Altersleistungen versichert und ein Altersguthaben wird angespart.

Vorsorgekapital

Entspricht der Summe der Vorsorgekapitalien der Aktivversicherten und Rentner sowie den technischen Rückstellungen.

Vorsorgevermögen

Entspricht der Bilanzsumme abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.

VP-Konto

Über das VP Konto kann der Versicherte durch freiwillige Einzahlungen eine vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren und damit seine Altersrente erhöhen und / oder eine Ergänzungspension vorfinanzieren. Das VP Konto wird nicht durch monatliche Beträge sondern ausschliesslich durch freiwillige Einzahlungen geäufnet.

Währungsabsicherung

Wechselkurse unterliegen über die Zeit betrachtet Schwankungen. Die Kursschwankungen von Investitionen in Fremdwährungsanlagen fallen deshalb im Vergleich zu Kursschwankungen von vergleichbaren Investitionen in Schweizer Franken höher aus. Um dieses «Mehrrisiko» zu glätten, kann ein Absicherungsgeschäft (Währungsabsicherung, Währungs-Hedge) getätigt werden.

Waisenpension

Jährlicher Betrag, der aus dem Pensionsplan im Falle Ihres Todes an jedes Ihrer Kinder unter 18 / 25 Jahren * ausbezahlt wird.
(* Bis 25 Jahre, wenn das Kind noch in Ausbildung oder erwerbsunfähig ist. Kinder, die von Ihnen bisher wesentlich unterstützt worden sind, haben die gleichen Leistungsansprüche wie Ihre eigenen Kinder. Gleichzeitig werden höchstens drei Waisenpensionen ausbezahlt.)

Wertschwankungsreserve

Dient dem Ausgleich von Wertminderungen auf dem Anlagevermögen und stellt die betriebswirtschaftlich notwendigen «Eigenmittel» dar. Die Äufnung der Wertschwankungsreserve hat risikobasiert zu erfolgen.

Witwen(-er)rente

Hinterlassenenleistung zu Gunsten des überlebenden Ehegatten (unter bestimmten reglementarischen Bedingungen, wie z.B. einer Mindestehedauer).

Wohneigentumsförderung (WEF)

Verwendung von Mitteln der beruflichen Vorsorge zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Vorbezug bzw. Verpfändung von Vorsorgeleistungen).

ZGB

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Was ist eine betriebliche Pensionskasse?

Betriebliche Pensionskassen sind für einen großen Arbeitgeber oder einen Konzern tätig. Nur dieses eine Unternehmen und seine Mitarbeiter können in diese Pensionskasse Beiträge einzahlen, und nur ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens erhalten von der betrieblichen Pensionskasse eine Pension.

Ist eine Pensionskasse eine betriebliche Altersvorsorge?

Die Pensionskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mitarbeitende zahlen über die Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die Pensionskasse ein, und profitieren so von Steuervorteilen und Vergünstigungen bei Sozialabgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (auch betriebliche Altersversorgung, bAV ) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich über ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente aufzubauen (Betriebsrente).

Was versteht man unter betriebliche Altersvorsorge?

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.