Unterschied arbeitgebervetreter vertreter der berufsausbildenden schulen

Unterschied arbeitgebervetreter vertreter der berufsausbildenden schulen
Gerade für Minderjährige existieren besondere Vorgaben, die sich im Ausbildungsvertrag wiederfinden müssen.

Nachdem die schulische Ausbildung abgeschlossen ist, können sich Abgänger für ein Studium oder aber das Erlernen eines Berufs in einem Betrieb entschließen.

Während bei ersterem der Wissenschaftsbezug im Vordergrund steht, geht es bei einer Berufsausbildung eher um das Erlernen von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Doch wie kommen Interessierte an einen Ausbildungsplatz und worauf ist beim Arbeitsvertrag zu achten, wenn die entsprechende Stelle ergattert wurde? Dieser Ratgeber erklärt alles rund um das Arbeitsrecht im Ausbildungsbetrieb.

Die Ausbildung ist von der Weiterbildung abzugrenzen. Bei letzterer handelt es sich um die Vertiefung und Spezialisierung bereits angeeigneten Wissens. Bei einer Ausbildung hingegen wird zunächst die Basis für die Ausübung eines Berufes gelegt.

  • Kompaktwissen: Ausbildung
  • Die Bewerbung um eine Ausbildung
  • Was ist ein Ausbildungsvertrag
    • Was steht im Ausbildungsvertrag
  • Die Probezeit
      • Die Arbeitszeit
      • Die Ausbildungsvergütung
      • Die Dauer einer Ausbildung
    • Wann ist ein Ausbildungsvertrag nichtig?
  • Muster: So sieht ein Ausbildungsvertrag aus
    • Weiterführende Suchanfragen
    • Weitere interessante Ratgeber

Kompaktwissen: Ausbildung

Was sollte ich zum Ausbildungsvertrag wissen?

Der Arbeitsvertrag sollte Ihnen schriftlich vorliegen, bevor Sie die Ausbildung beginnen. Nur so wissen Sie, was Sie in der Ausbildung erwartet, welche Rechte und Pflichten Sie während der Ausbildung haben.

Was steht überhaupt im Ausbildungsvertrag?

§ 11 Berufsbildungsgesetz listet genau auf, welche Punkte mindestens im Vertrag festgehalten werden müssen. Hierzu gehören etwa: „Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll“, aber auch die Vergütung sowie die Dauer des Urlaubs. Mehr zum Inhalt des Ausbildungsvertrags lesen Sie hier.

Habe ich als Auszubildender Anspruch auf den Mindestlohn?

Jein. Azubis erhalten zwar nicht den gesetzlichen Mindestlohn, dafür haben Sie seit 2020 jedoch einen Anspruch auf eine gesonderte Mindestvergütung. Im ersten Lehrjahr stehen ihnen monatlich mindestens 585 Euro zu (Stand: 2022).

Die Bewerbung um eine Ausbildung

Bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und die Ausbildung startet, gilt es, sich bei einem Unternehmen oder Betrieb um die Erlernung des Traumjobs zu bewerben. Bei der Ausbildungsplatzsuche hilft unter anderem die Bundesagentur für Arbeit weiter. Hier finden Interessierte in der JOBBÖRSE neben Stellen für ein Praktikum auch Ausbildungsplätze.

Darüber hinaus bietet auch die Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammer attraktive Angebote zu Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen an. Interessierte können ebenfalls erkunden, welcher Beruf der richtige ist und dem eigenen Profil am besten entspricht.

Ist die richtige Stelle gefunden und lief das Bewerbungsgespräch erfolgreich, steht als nächstes die Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag an.

Was ist ein Ausbildungsvertrag

Bei einem Berufsausbildungsvertrag handelt es sich um den Vertrag zwischen einem Ausbildungsbetrieb und einem Auszubildenden, der einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen möchte. In ihm sind die Rahmenbedingungen vom Arbeitsverhältnis festgehalten.

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag? Will eine minderjährige Person eine Ausbildung starten, ist sie an die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gebunden. Sie müssen den Ausbildungsvertrag unterschreiben, genauso wie der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende selbst. Nur so erhält er seine Gültigkeit. Achtung: Wenn zwei Personen das Sorgerecht haben, sind beide zur Unterzeichnung verpflichtet.

Was steht im Ausbildungsvertrag

Welche Elemente ein Ausbildungsvertrag enthalten muss, ist vom Gesetzgeber im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Dabei handelt es sich um die Mindestanforderungen. Auszubildender und Ausbildungsbetrieb können sich auch auf noch weitere Punkte vereinbaren, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Die im BBiG festgeschriebenen Vorgaben gelten nicht für folgende Berufsausbildungen:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
  • Altenpfleger

Für diese Ausbildungsberufe gibt es separate Bundesgesetze, nämlich das Krankenpflegegesetz (KrPFlG) und das Altenpflegegesetz (AltPflG).

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Bevor Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn sorgfältig durch.

Was steht nun in einem Ausbildungsvertrag? Das BBiG schreibt in § 10 zunächst vor, dass ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden muss.

Weiter ist festgehalten, dass die Auszubildenden den Ausbildungsvertrag schriftlich erhalten müssen und das spätestens vor dem Beginn der Berufsausbildung.

Das BBiG sieht für einen Ausbildungsvertrag explizit vor, dass die elektronische Form nicht zulässig ist. Folgende Bestandteile muss ein Ausbildungsvertrag unabdingbar enthalten:

  • sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, inkl. Ziel und um welche Berufstätigkeit es sich handelt
  • Beginn und Dauer
  • Ausbildungsmaßnahmen und -ort außerhalb der Ausbildungsstätte (duale Ausbildung)
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Länge der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Voraussetzungen für eine Kündigung
  • allgemeine Hinweise auf geltende Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Haben sich beide Parteien auf die entsprechenden Rahmenbedingungen geeinigt und den „Arbeitsvertrag“ unterschrieben, ist der Ausbildende dazu verpflichtet, den Ausbildungsvertrag in das entsprechende Verzeichnis für die anerkannten Berufsausbildungsverhältnisse eintragen zu lassen.

Dies ist mit keinerlei Kosten verbunden. Hier vermerkt werden:

  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift des Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, etwaige Teilnahme an berufsqualifizierenden Seminaren bzw. berufliche Grund-/Vorbildung
  • ggf. Vor- und Zuname sowie Anschrift der gesetzlichen Vertreter
  • Ausbildungsberuf und Fachrichtung
  • Datum des Abschlusses vom Ausbildungsvertrag, Ausbildungsdauer, Probezeitlänge
  • Datum des Starts der Berufsausbildung
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig sowie etwaige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
  • Vor- und Zuname, Geschlecht sowie Art der fachlichen Eignung der Ausbilder
  • ggf. Förderungsart (gilt nur bei öffentlichen, auf Basis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen

Darauf, dass der aktuelle Ausbildungsvertrag eingetragen wird, sollte jeder Auszubildende achten und sich zu Kontrollzwecken auch ein Exemplar der Bestätigung aushändigen lassen. Das ist wichtig, könnte ihm doch bei Nichtanmeldung schlimmstenfalls die Zwischen- oder Abschlussprüfung verwehrt bleiben.

Auch der Ausbildungsbetrieb wird für diese Nachlässigkeit sanktioniert. Er muss, wenn er es versäumt, den Vertag (rechtzeitig) einzutragen, ein bis zu vierstelliges Bußgeld zahlen.

Betriebe haben die Möglichkeit, sich einen Muster-Ausbildungsvertrag von der IHK oder der HWK (Handwerkskammer) zu besorgen. Diese unterscheiden sich je nach Branche und jeweiligem Ausbildungsberuf. Interessenten für Ausbildungsberufe wie Gerüstbauer, Drogist oder Textil- und Modeschneider erhalten eher einen IHK-Ausbildungsvertrag. Augenoptiker, Bäcker und Dachdecker greifen wegen ihrer Ausrichtung in der Regel tendenziell auf ein Muster-Ausbildungsvertrag der HWK zurück.

Die Probezeit

Arbeitsverträge wie auch Ausbildungsverträge enthalten eine gesetzlich definierte Probezeit, in der beide Seiten sich von ihrem Gegenüber und seiner Arbeitsweise überzeugen. Beide müssen sich in der Anfangszeit also noch bewähren. Die Probezeit darf in der Ausbildung – im Unterschied zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis – von vier Wochen bis zu vier Monaten dauern.

Die in einem Ausbildungsvertrag festgehaltene Probezeit ist auf maximal vier Monate beschränkt. So sieht es niedergeschriebene Frist von sechs Monaten wird unter diesen Umständen abgekürzt.

Innerhalb dieser Phase ist es sowohl dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden erlaubt, das Ausbildungsverhältnis ohne jede Frist zu kündigen. Diese hat schriftlich zu erfolgen.

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Ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich vorliegen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist auch die Verlängerung der Ausbildungsvertrag vereinbarten Probezeit möglich. Dies ist jedoch daran gebunden, dass der Auszubildende zum Beispiel wegen längerer Krankheit längere Zeit ausfällt und seine Beurteilung deshalb nicht vollumfänglich erfolgen kann.

Länger als vier Monate darf die Probezeit nur dauern, wenn er länger als ein Drittel der eigentlichen Probezeit nicht arbeitsfähig ist. Dieses Prozedere ist zudem vereinbarungspflichtig.

Die Arbeitszeit

Wer zum Beispiel einen Ausbildungsvertrag als medizinische Fachangestellte unterschreibt, sollte darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit aufgeführt ist.

Als Arbeitszeit gilt jener Zeitraum, in dem der Auszubildende ohne Pause für den Betrieb tätig ist. Wie lange ein Arbeitnehmer täglich und wöchentlich arbeiten darf, ist festgehalten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Darüber hinaus definieren auch unterschiedliche Tarifverträge, abgeschlossen für unterschiedliche Berufszweige und Branchen, wie lange die Arbeitszeit maximal dauert. Und schließlich gelten auch je nach Alter unterschiedliche Arbeitszeiten.

Ein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Auszubildenden zu erfassen. Er hat dabei die Wahl, ob eine Stempeluhr zum Einsatz kommt oder die Zeiten manuell von einem oder mehreren Mitarbeitern erfasst werden. Die Zeit, die in der Berufsschule verbracht wird, ist mit der Arbeitszeit verrechenbar.

Der Ausbildungsbetrieb muss einen Schultag, der aus mehr als fünf Unterrichtsstunden mit mindestens 45 Minuten besteht, als normalen Arbeitstag zu verbuchen. Ein Äquivalent gibt es auch für die Wochenarbeitszeit: Ist der Auszubildende mindestens fünf Tage in der Woche für insgesamt mindestens 25 Stunden in der Berufsschule, dann ist dies mit einer Arbeitswoche von 40 Stunden gleichzusetzen.

Minderjährige Auszubildende dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens 40 Stunden in der Woche sowie acht Stunden täglich arbeiten. Ausnahmsweise sind auch achteinhalb Stunden erlaubt, solange die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.

Auch über die Pausen muss im Ausbildungsvertrag laut Arbeitsrecht hingewiesen werden. Sie dienen der Erholung und Regenration und sind vorab schriftlich zu definieren. Spätestens nach viereinhalb Stunden muss eine Arbeitsunterbrechung erfolgen, die mindestens 15 Minuten andauert.

Beträgt die tägliche Arbeitszeit laut Ausbildungsvertrag maximal sechs Stunden, hat der minderjährige Azubi ein Anrecht auf insgesamt 30 Minuten Pause pro Tag. Arbeitet er mehr, darf die Arbeitszeit jeden Tag für eine Stunde unterbrochen werden.

Sobald der Auszubildende älter als 18 Jahre ist, ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. Die Regelung von maximal acht Stunden am Tag bleibt. Ausnahmsweise erlaubt der Gesetzgeber auch zehn Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche. Als Ausgleich darf dann jedoch im folgenden halben Jahr die Arbeitszeit durchschnittlich nicht länger als acht Stunden pro Tag betragen. Für Prüfungen müssen Lehrlinge oder Azubis freigestellt werden.

Die Ausbildungsvergütung

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Auszubildenden ist eine Ausbildungsvergütung zu zahlen.

Auszubildende haben ein Recht darauf, dass ihre Arbeit angemessen vergütet wird. Wie viel Geld ein Azubi pro Monat erhält, ist abhängig von Alter, gewähltem Beruf sowie dem Bundesland, in dem die Ausbildung absolviert wird.

Meist regeln Tarifverträge die Höhe des Betrages. Das BBiG schreibt zudem vor, dass Auszubildende jedes Jahr mehr Geld als im Vorjahr erhalten müssen.

Laut Gesetzgeber müssen Überstunden in der Ausbildung besonders vergütet oder in Form von zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden.

Es ist erlaubt, dass die Ausbildungsvergütung erst am letzten Arbeitstag des aktuellen Monats auf das Konto des Auszubildenden überwiesen wird.

Die Dauer einer Ausbildung

Wie lange eine Ausbildung dauert, ist abhängig von den Vorgaben in den Berufsgesetzen. Eine duale Ausbildung – also das Erlernen eines Berufs in einem Betrieb und einer Berufsschule – nimmt in der Regel drei bzw. dreieinhalb Jahre in Anspruch.

Es ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese Zeit abzukürzen. Kann ein Auszubildender zum Beispiel ein Abiturzeugnis vorweisen oder arbeitet überdurchschnittlich gut, dann kann die Ausbildung um sechs bis 12 Monate verkürzt werden. Hierfür ist bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)) oder der Handwerkskammer (HWK) der Ausbildungsvertrag vorzulegen.

Andere Ausbildungen dauern regulär nur zwei Jahre. Sie bieten die Möglichkeit, nach dieser Zeit in einen anderen, ähnlichen Beruf einzusteigen und innerhalb eines Jahres, bereits den zweiten Berufsabschluss zu erlangen (Stufenausbildung). Ohne zweite Bewerbung geht jedoch auch hier nichts. Zu zweijährigen Ausbildungsberufen gehören zum Beispiel Fremdsprachenkorrespondent, Änderungsschneider, Verkäufer und Fahrradmonteur.

Die Ausbildung startet in der Regel im August bzw. September. Je nach Ausbildungsberuf, Modell und Ausbildungsvertrag dauert sie bis zu dreieinhalb Jahren.

Wann ist ein Ausbildungsvertrag nichtig?

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Nicht nur ein Ausbildungsvertrag für medizinische Angestellte darf bestimmte Klauseln nicht enthalten.

Das BBiG hält in § 12 ebenfalls fest, welche Inhalte ein Ausbildungsvertrag nicht enthalten darf. Bestimmte Formulierungen sind ungültig, wenn sie auftauchen.

Um einen solchen Fall handelt es sich zum Beispiel bei einer Klausel, die dem ehemaligen Auszubildenden nach Abschluss der Berufsausbildung die Tätigkeit in seinem Beruf vollkommen oder teilweise untersagt.

Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Azubi sich innerhalb der letzten sechs Monate vor Ende seines Ausbildungsverhältnisses nicht dazu verpflichtet im Ausbildungsbetrieb auch weiterzuarbeiten.

Diese Entscheidung kann völlig frei getroffen werden. Er ist nicht dazu verpflichtet dort zu bleiben, sondern kann sich auch nach anderen Arbeitsgebern umsehen.

Weiterhin sind die auch die folgenden Vereinbarungen nicht gültig:

  • ein Auszubildender soll eine Entschädigung für die Berufsausbildung entrichten oder aus eigener Tasche zu bezahlende Zusatzkurse absolvieren
  • jedwede Vertragsstrafe, zum Beispiel ein zu entrichtendes Entgelt für die vorzeitige Kündigung
  • eingeschränkte oder ausgeschlossene Schadensersatzansprüche
  • Festlegung der Höhe von Schadensersatzbeträgen in Form von Pauschbeträgen

Bei einem Pauschbetrag handelt es sich um einen gewissen Mindestbetrag (Pauschalbetrag), dessen Zusammensetzung nicht in Form von Einzelbelegen nachgewiesen werden muss.

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