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Wird ein Mensch, ganz gleich ob alt oder jung, pflegebedürftig, deckt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen in der Regel selbst tragen. Wenn das Geld für die Pflege nicht reicht, gibt es die Möglichkeit die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. pflege.de erklärt, wer Anspruch auf diese finanzielle Hilfsleistung hat, wo sie beantragt wird und was zu beachten ist. InhaltsverzeichnisAnzeige empfiehlt Ihre anwaltlich geprüfte Patientenverfügung! Was ist die „Hilfe zur Pflege“?Die Leistungen und Voraussetzungen der Hilfe zur Pflege sind im 12 SGB XII, § 61 bis § 66a verankert. Grundsätzlich richtet sich diese Form der Sozialhilfe an pflegebedürftige Personen, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre Pflege zu zahlen. Folgende Merkmale sind Voraussetzung, wenn Sie Hilfe zur Pflege beantragen möchten.
Info Wer stellt den Pflegegrad fest? Über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad entscheidet wie bei allen pflegebedürftigen Menschen die Pflegekasse – bei unversicherten das Gesundheitsamt. Das Sozialamt prüft nur, ob die finanziellen Voraussetzungen für die Hilfe zur Pflege gegeben sind. Wie wird der finanzielle Bedarf von Antragsstellern berechnet?Anders als bei der Grundsicherung im Alter wird bei der Hilfe zur Pflege nicht das gesamte Einkommen angerechnet,
sondern nur ein bestimmter Anteil, der über der Einkommensgrenze liegt. Das heißt, Sie können die Sozialleistung beziehen, ohne Ihr gesamtes Einkommen für die Pflegekosten aufzuwenden, sofern dieses unterhalb dieser Einkommensgrenze liegt.
Sind Kinder pflegebedürftig, berechnet sich die Einkommensgrenze so:
Einkommen, das über der Einkommensgrenze liegt, müssen Pflegebedürftige bzw. bei minderjährigen Pflegebedürftigen deren Eltern für die Pflege aufwenden. Allerdings nur „in angemessenem Umfang“. Wo dieser liegt, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Es berücksichtigt dabei die Art des Bedarfs, schwere und Umfang der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die Dauer und Höhe der erforderlichen Leistungen und die besonderen Belastungen. Info Ausnahmen bei sehr hohem Pflegebedarf: Für schwerpflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 und blinden Personen gilt eine Sonderregel: Es dürfen maximal 60 Prozent des Einkommens über dieser Einkommensgrenze von der Sozialhilfeleistung abgezogen werden. Besonderheiten: Schwankendes Einkommen und Einmal-EinnahmenNicht bei jedem Menschen ist das Einkommen monatlich gleichbleibend. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Ehepartner, ein Elternteil des Kindes oder die pflegebedürftige Person freiberuflich oder selbstständig ist. Aber auch Einmaleinnahmen wie etwa Erbschaften, Geldgewinne oder höhere Geldgeschenke spielen bei der Berechnung des Einkommens ggf. eine Rolle. Hilfe zur Pflege und SchonvermögenIn welcher Form das Vermögen von Empfängern von „Hilfe zur Pflege“ angerechnet wird, ist in § 90 SGB XII definiert. Grundsätzlich muss das gesamte verwertbare Vermögen für die Finanzierung der Pflege eingesetzt werden. Jedoch beinhaltet der Paragraf auch zahlreiche Ausnahmen, die eine Vermögensanrechnung kompliziert machen können. So können etwa ein angemessenes Grundstück, angemessener Hausrat oder Familien- und Erbstücke ausgenommen sein. Auch kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 5.000 Euro pro Person (Stand: Juli 2022) nicht angerechnet. Hilfebedürftige und Ehegatten haben so insgesamt ein Schonvermögen von 10.000 Euro. Leistungskonkurrenz: Zusätzliche Gelder bei der Hilfe zur PflegeGrundsätzlich haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenn sie keine gleichartigen staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Jedoch ersetzen andere Sozialleistungen die Hilfe zu Pflege nicht immer, sie können auch anteilig angerechnet werden. Das trifft zum Beispiel auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zu. Solche Leistungen werden mit 70 Prozent auf das Pflegegeld und damit auch auf die Hilfe zur Pflege angerechnet. Wie sich Ehepartner vor der eigenen Sozialhilfe-Bedürftigkeit schützenExperten-Tipp Werden Leistungen der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bezogen, darf der Ehepartner des pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängers regelmäßig so viel von seinem Einkommen behalten wie es der Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens entspricht. In der Realität bleibt dem Ehegatten jedoch oft kaum mehr als einem Hartz IV Empfänger. So können Sie sich als Ehepartner vor der eigenen Sozialhilfebedürftigkeit schützen: Teilen Sie dem Sozialamt bereits bei der Antragstellung mit, dass Sie für Ihren pflegebedürftigen Ehepartner nur so viel von Ihrem Einkommen zahlen, wie Sie auch bei einer Trennung zahlen müssten. Dies klingt im ersten Moment vielleicht etwas bizarr, kann Sie jedoch vor einem höheren Einkommenseinsatz bewahren. So kann das Sozialamt nämlich nicht mehr davon ausgehen, dass Sie Ihr eigenes Einkommen bis zur Grenze Ihrer eigenen Sozialhilfebedürftigkeit einsetzen möchten. Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht Dafür zahlt das Sozialamt Hilfe zur PflegeFolgende Leistungen umfasst die „Hilfe zur Pflege“:
Feste Beträge sind dabei nur für das Pflegegeld und für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch definiert. Beides orientiert sich an dem Betrag, den auch die Pflegekasse zahlen würde. Beides wird außerdem nur übernommen, wenn die pflegebedürftige Person durch eine Privatperson, etwa einen Angehörigen, gepflegt wird. Der Unterschied zwischen regulärem Pflegegeld durch die Pflegekasse und Pflegegeld durch das Sozialamt ist lediglich der unterschiedliche Leistungserbringer. Weitere Leistungen, die unter die Hilfe zur Pflege fallen:
Wie viel Hilfe zur Pflege das Sozialamt im Einzelfall leistet, ist stark einzelfallabhängig. Nicht selten kommt es deswegen zu juristischen Auseinandersetzungen und pflegebedürftige Personen oder deren pflegende Angehörige entscheiden sich, vor Gericht auf die Kostenübernahme verschiedener Maßnahmen zu klagen. Welche Formen der Pflege zahlt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege?Grundsätzlich übernimmt das Sozialamt alle Formen der Pflege, sofern die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Je nach Pflegeform gelten jedoch unterschiedliche Besonderheiten, die pflege.de hier vorstellt. Die häusliche Pflege durch AngehörigeWeil der Gesetzgeber ein Interesse daran hat, die im Rahmen der Sozialhilfe anfallenden Pflegekosten niedrig zu halten, hat er in § 64 SGB XII den Vorrang der häuslichen Pflege festgeschrieben. Die dabei anfallenden Kosten liegen meist deutlich unter denen der stationären Pflege. Das heißt: Soweit möglich, sollen Pflegebedürftige zuhause von privaten Pflegepersonen wie Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden. Die häusliche Pflege durch einen PflegedienstSteht keine private Pflegeperson zur Verfügung, können Pflegebedürftige der Pflegegrade
2, 3, 4 oder 5 auch Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen erhalten. Dazu gehören körperbezogene pflegerische Leistungen, Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Häusliche Pflege durch eine vergütete PrivatpersonWenn Versicherte Pflegegeld von einem Sozialhilfeträger erhalten und diese für die Vergütung einer privaten Pflegeperson einsetzen, ist der Sozialhilfeträger unter Umständen auch für die Alterssicherung der Pflegeperson zuständig. Und zwar dann, wenn diese durch keine andere Institution gesichert ist. Hilfe zur Pflege in Einrichtungen: Stationäre PflegeKann ein Pflegebedürftiger nicht zuhause durch eine private Pflegeperson oder einen ambulanten Dienst gepflegt werden und ist auch die teilstationäre Pflege nicht möglich, haben pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim. Experten-Info Alleine der Sozialhilfeträger entscheidet, ob die Pflege in einem Heim erforderlich ist, nicht die Pflegekasse. Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht & Medizinrecht Alternativen und eingeschränkte Bezüge zur Hilfe zur PflegeGrundsätzlich steht die Hilfe zur Pflege in vollem Umfang ausschließlich Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher zu. Menschen mit einem niedrigeren Pflegegrad aber Hilfebedarf können jedoch Teilzahlungen beantragen. Für sie ist der Leistungskatalog begrenzt auf:
Menschen ohne Pflegegrad aber mit Hilfebedarf können alternativ folgende Leistungen bei der Sozialhilfe beantragen:
Info Kennen Sie Ihren Anspruch? Holen Sie sich bei Pflegeberatern oder Pflegestützpunkten Informationen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und wie Sie diese kombinieren. Eine Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einem Beratungsgutschein oder nach einer Adresse vor Ort. Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen: Tipps und HinweiseDer Antrag auf Hilfe zur Pflege muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden, und zwar schriftlich. Ein entsprechendes Antrags-Formular ist beim Sozialamt erhältlich. Einige Städte und Kommunen bieten Formulare auch online an, etwa als PDF zum Download. Haben Sie den Antrag ausgefüllt, informieren Sie sich außerdem,
welche Dokumente Sie für den Antrag zusätzlich vorzeigen müssen.
Tipp Stellen Sie Ihren Antrag auf Hilfe zur Pflege so früh wie möglich Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich frühzeitig um einen Antrag für „Hilfe zur Pflege“
kümmern, da die Sozialämter nicht rückwirkend zahlen, sondern erst ab Antragstellung. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? / 5 Bewertungen Sie haben bereits bewertet. Erstelldatum: 8102.30.02|Zuletzt geändert: 2202.80.22 (1) Quelle 1: Anlage zu §28 SGB XII: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/regelbedarfsstufen.pdf?__blob=publicationFile&v=9 (Zuletzt abgerufen am 12.07.2022) (2) Quelle 2: §85 SGB XII Einkommensgrenze: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/85.html (3) Quelle 3: § 82 Abs.7 SGB XII: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html (4) Bildquelle @ bilderstoeckchen / Fotolia.com Wer zahlt Pflegeheim wenn Rente nicht reicht 2022?Das Sozialamt beteiligt sich in den Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.
Wie lange zurück prüft das Sozialamt ob Vermögen vorhanden war?Doch wie lange prüft das Sozialamt eigentlich zurück, ob Vermögen vorhanden war? Bei einem Pflegefall gilt für Schenkungen immer eine 10-Jahresfrist. Es kann also passieren, dass du bis zu zehn Jahre vor dem Antrag alle größeren Geldbewegungen nachweisen musst.
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt für Pflegeheim?Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim gehören zum Unterhaltsbedarf die Heimkosten, die nicht von der Pflegeversicherung und der Rente abgedeckt sind. Zudem bezahlt das Sozialamt ein Taschengeld und einmalige Beihilfen, etwa für Kleidung.
Kann Sozialamt Pflegeheim ablehnen?Eindeutig ja! Da es sich um ein Wunschrecht handelt, stellt eine Ablehnung eines Wunsches zunächst einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und damit die Menschenwürde dar. Die Behörde muss die Wünsche des Antragstellers prüfen und die Entscheidung begründen.
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