Sind alle Menschen in Deutschland krankenversichert?

In Deutschland sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick über Arten und Leistungen der Krankenkassen.

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In Deutschland müssen Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer krankenversichern. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dies sind zwei verschiedene Systeme, zwischen denen man nicht beliebig wechseln kann. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind gesetzlich versichert.

Als gesetzlich Versicherte können Sie aus einer Vielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen, die am besten zu Ihnen passt. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier. Auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner und Ihre Kinder genießen einen Versicherungsschutz: Wenn z. B. Ihr Ehegatte nicht arbeitet, können Sie ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder.

Ab einem bestimmten Gehalt können Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Diese Grenze für das Gehalt heißt Versicherungspflichtgrenze. Die aktuelle Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Leistungen der Krankenkasse

Werden Sie krank, sind Sie in Deutschland gut aufgehoben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle dringend notwendigen medizinische Behandlungen. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen
  • zahnärztliche Versorgung
  • Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
  • stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern
  • medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung

Beachten Sie

Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchen. 

Krankenversicherung ohne Arbeitgeber

Sie sind nicht bei einem Arbeitgeber angestellt? Sie brauchen trotzdem eine Krankenversicherung! Nun kommt es darauf an, welcher Gruppe Sie angehören:

  • Familie: Kinder, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner können sich in der Regel über die Familienversicherung zusammen mit einer Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern
  • Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten: Normalerweise müssen Sie sich gesetzlich versichern. Es gibt einige Ausnahmen, z. B. für Studierende über 30 Jahren.
  • Jobsuchende: EU-Bürgerinnen und -Bürger können ihre europäische Gesundheitskarte benutzen. Für Menschen ohne Nationalität eines EU- oder EWR-Staates, die keiner Beschäftigung nachgehen, weil sie zum Beispiel ein Visum zur Arbeitssuche haben, gilt: Sie müssen sich privat versichern. Es gibt für diesen Fall spezielle Tarife für Expats. 

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie eine vollständige Auflistung aller Pflichtversicherten und die Nummer eines Bürgertelefons für eine Beratung.

Was ist die Gesundheitskarte (eGK)/Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)?

Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, eine Art Mitgliedsausweis der Krankenversicherung. Die Karte bringen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Sie gilt auch in allen Ländern der EU sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das heißt: Wenn Sie in diesen Ländern während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise krank werden, bekommen Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) Zugang zur medizinischen Versorgung vor Ort. Man muss die EHIC nicht beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise in weitere Länder bei Ihrer Krankenkasse über das Verfahren in einem Notfall zu informieren.

Weitere Informationen im Web

  1. Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen
  2. EURES Informationen zum deutschen Gesundheitssystem
  3. Bundesministerium für Gesundheit Bürgertelefon für Fragen zum Gesundheitssystem
  4. Die elektronische Gesundheitskarte
  5. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Suche nach Zahnärzten für Deutschland

Hamburger Stadtlandschaft

Ist man in Deutschland immer krankenversichert?

In einem modernen Sozialstaat soll jedoch keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.

Ist jeder Mensch gesetzlich krankenversichert?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich, beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt.

Kann jemand in Deutschland nicht krankenversichert sein?

Es gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss entweder eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung haben. Davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Wer gar keine Krankenversicherung hat, sollte sich dringend kümmern.

Ist es strafbar nicht krankenversichert zu sein?

Ist es strafbar, sich nicht zu versichern? Nein, strafbar ist es nicht. Es kann aber trotzdem sehr teuer werden, nämlich dann, wenn man sich irgendwann doch versichern will. Dann muss man nämlich rückwirkend reduzierte Beiträge entrichten, was für viele potentielle Rückkehrer eine hohe Hürde ist.