Reicht ein selbsttest für die 3g regel am arbeitsplatz

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Erstellt: 25.11.2021, 21:48 Uhr

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Seit Kurzem gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Manche Mitarbeiter müssen täglich Tests machen, Arbeitgeber müssen kontrollieren. Was bedeutet die Corona-Regel?

Update 19. November, 13.15 Uhr: Ab Mittwoch, 24. November, gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag auf Twitter bekannt gegeben. So soll der Anstieg der Corona-Zahlen in Deutschland gebremst werden.

Land Deutschland
Präsident Frank-Walter Steinmeier
Hauptstadt Berlin

3G-Regel am Arbeitsplatz: Das bedeutet die neue Corona-Regel im Job

„Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab Mittwoch, 24. November, 3G am Arbeitsplatz“, heißt es in der Twitter-Nachricht. „Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.“ Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll demnach der Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein.

Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen. In Anspruch genommen werden können dafür „die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers“. Wenn möglich sollen Arbeitnehmer wieder ins Home Office wechseln.

3G-Regel am Arbeitsplatz: Einschränkungen für Ungeimpfte

[Erstmeldung] Hamm - Deutschland droht ein Winter mit massiven Einschränkungen. Im Kampf gegen die eskalierenden Corona*-Zahlen wird es deutlich schärfere Regeln geben. Davon ist auch die Arbeitswelt betroffen. Es soll wieder die Homeoffice-Pflicht geben - und eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Was das für Mitarbeiter und Arbeitgeber im Beruf bedeutet.

Die täglich neuen Rekordwerte bei Inzidenz und Neuinfektion sorgen für Betriebsamkeit in der Politik. Viele Bundesländer schrauben an ihren Corona-Regeln. In Nordrhein-Westfalen etwa hat Ministerpräsident Hendrik Wüst* eine umfassende 2G-Regel für viele Bereiche des öffentlichen Lebens in NRW angekündigt.

Am Donnerstag (18. November) passierte das überarbeitete Infektionsschutzgesetz den Bundestag. Eine zentrale Neuerung des Gesetzes ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die bundesweit gelten soll.

3G-Regel am Arbeitsplatz: Ungeimpfte müssen Corona-Test vorlegen

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz betrifft in erster Linie ungeimpfte Mitarbeiter im Job. Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur noch dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. 

Reicht ein selbsttest für die 3g regel am arbeitsplatz

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz kommt schon diese Woche. Nicht geimpfte Mitarbeiter müssen sich auf tägliche Tests einstellen. Auch Arbeitgeber müssen sich umstellen.  © Jens Büttner/dpa

Heißt: Wer keine Corona-Impfung hat und zu seinem Arbeitsplatz möchte, muss sich mehrmals pro Woche einem Test unterziehen. Auch bei der Nutzung von Bus und Bahn könnte es für Ungeimpfte schwierig werden.

3G-Regel am Arbeitsplatz: Kontrollen durch den Chef

Regeln brauchen Kontrollen. Damit 3G am Arbeitsplatz funktioniert, soll der Arbeitgeber Auskunftsrecht zum Impfstatus seiner Mitarbeiter erhalten. Er soll diese Informationen nach dem neuen Gesetz auch speichern dürfen. Ungeimpfte müssen dem Arbeitgeber täglich einen Nachweis über die „Aktualisierung des Status getestet“, wie es im Gesetzesentwurf heißt, vorzeigen können. Unternehmen sind verpflichtet, den Status zu kontrollieren.

Damit würde der Alltag für Ungeimpfte deutlich komplizierter, denn sie müssten sich mehrfach pro Woche testen lassen. Ein daheim durchgeführter Schnelltest reicht nicht als Nachweis. Antigen-Schnelltests dürften nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, mindestens zwei Tests pro Woche anzubieten.

3G im Büro - oder ungeimpft im Homeoffice?

Mitarbeiter sollen jedoch das Recht bekommen, von Zuhause aus zu arbeiten, sofern ihre Tätigkeit das zulässt. Mit der geplanten Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten, wenn dem „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.

Booster für alle - das hatten die Gesundheitsminister jüngst gefordert. Jetzt will auch die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung ausweiten. Eine wichtige Rolle spielen bei Auffrischungsimpfungen die Hausärzte, doch bei denen hat sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit einer kernigen Aussage nicht gerade beliebt gemacht.

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