Prozess gewonnen Gegner kann nicht zahlen

Wer muss die Gebühren für den Rechtsanwalt bezahlen?

Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage, auf Grund dessen der Rechtsanwalt seine Vergütung erhält der Anwaltsvertrag mit seinem Mandanten. Daher muss derjenige, der den Anwalt beauftragt, diesen grundsätzlich auch bezahlen. Das ist bei Rechtsanwälten nicht anders als bei anderen Dienstleistungsunternehmen.

Im Ergebnis kommt es allerdings häufig dazu, dass die Gegenseite die anfallenden Kosten zahlen muss. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Einigung mit der Gegenseite darüber ergeht und dass die Kosten von der Gegenseite erfolgreich, notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers beigetrieben werden können.

Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings im Arbeitsrecht. In erster Instanz vor den Arbeitsgerichten hat jede Partei immer ihre Anwaltskosten selbst zu tragen, egal wer gewinnt oder verliert. Die Ansicht, dass wenn es zu einem Prozess kommt und man diesen gewinnt der Verlierer alle Kosten, auch die Anwaltsgebühren zahlen muss, ist also nur eingeschränkt richtig.

Wer Anwaltsgebühren bezahlen muss, kann möglicherweise jedoch auf andere zurückgreifen, die wegen der Kosten für ihn einspringen. Dies kann sein eine Rechtschutzversicherung oder der Staat, wenn Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe bewilligt wird, oder auch ein Prozessfinanzierer. In Betracht kommen auch Ansprüche gegen Verwandte auf Finanzierung der Prozesskosten im Rahmen des Unterhalts.

Selbstverständlich sind wir Ihnen dabei behilflich zu prüfen ob Ihre Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig ist und führen für Sie den Schriftverkehr bezüglich der Deckungszusage für die Kostenübernahme. Wir sind Ihnen bei Bedarf natürlich auch behilflich den Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht zu stellen und füllen mit Ihnen zusammen auch die hierzu notwendigen Antragsformulare aus. Bitte fragen Sie nach.

Prozess gewonnen Gegner kann nicht zahlen

Bild: Haufe Online Redaktion

Die Summe aller Kosten, die wegen eines Rechtsstreits anfallen, nennt man Prozesskosten. Darin enthalten sind diejenigen Gebühren, die von den Gerichten erhoben werden (sog. Gerichtskosten), und die außergerichtlichen Kosten, worunter vor allem die Anwaltsgebühren fallen.

Oft unterschätzt werden die Prozesskosten, die anlässlich eines Rechtsstreits vor Gericht entstehen und die in der Regel am Ende von demjenigen gezahlt werden müssen, der als Verlierer aus dem Prozess hervorgeht. Zu den Prozesskosten zählen die Gerichtskosten, die im Gerichtskostengesetz für die einzelnen Tätigkeiten des Gerichtes definiert sind, und die außergerichtlichen Kosten. Das sind z. B. die Reisekosten der Parteien, die Kosten für ein vorgerichtliches Gutachten und vor allem die Anwaltsgebühren.

Damit die Gerichte überhaupt tätig werden, muss der Kläger am Anfang des Prozesses einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Er wird später auf die Prozesskosten angerechnet. Zahlt der Kläger diesen Vorschuss nicht, wird dem Beklagten die Klageschrift des Gegners gar nicht erst zugestellt. Am Ende des Rechtsstreits bestimmt das Gericht im Urteil oder im Vergleich, wer die Kosten für den Prozess in welcher Höhe zu tragen hat. Entscheidend dafür ist, wer Recht bekommen hat. Wird der Klage vom Gericht vollumfänglich stattgegeben, muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. Wird die Klage in Gänze abgewiesen, muss der Kläger die gesamten Kosten tragen.



Wann werden Prozesskosten erstattet?

Erstattet werden müssen dem anderen dann nicht nur die Gerichtskosten, die dieser zu einem Teil bereits per Vorschuss verauslagt hat, sondern auch dessen außergerichtliche Kosten, soweit sie notwendig waren.

Das Gericht kann auch eine Kostenaufhebung festlegen. Richter wählen diesen Weg vor allem dann, wenn es keinen klaren Sieger oder Verlierer gibt. Bei einer Kostenaufhebung trägt jede Partei die Gerichtskosten zur Hälfte, während sie jeweils die eigenen außergerichtlichen Kosten selbst übernehmen muss.

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Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann

Der neueste Beitrag zum Thema "Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann" im Forum "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" wurde erstellt am 30. Juni 2015.

  1. jur1s Boardneuling 29.06.2015, 22:14

    Registriert seit:6. Dezember 2011Beiträge:12Renommee: 10

    Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Guten Abend,

    folgender Fall:

    Person A wird von Firma B beschuldigt, ihr Auto beschädigt zu haben. Firma B fodert über 400,00€. Nach Mahnungen seitens Firma B kommt es zum Gerichtsprozess vor dem Amtsgericht. Firma B erscheint nicht vor Gericht. Es kommt zu einem Versäumnisurteil. Gemäß Urteil und anschließendem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts hat der Kläger (Firma B) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    Firma B zahlt aber nicht, obwohl sie weder insolvent noch in sonstiger Weise in finanzieller Schieflage geraten ist und die Kosten des Rechtsstreits in Höhe 193,84€ ohne Probleme tragen kann.
    Nun hat der Anwalt von Person A ihn aufgefordert, diese Summe zu zahlen. Firma B hat keinen einzigen Cent bis heute gezahlt.
    Person A soll nun die gesamten Kosten des Rechtsstriets tragen, obwohl Person A vor Gericht gewonnen hat.

    Ist das so rechtens?
    Das Gerechtigkeitsempfinden von Person A wurde schwer beschädigt, zumal Firma B (ein Autohaus) seelenruhig weiterhin Geschäfte macht und seine Autos verkauft.

  2. 13 V.I.P. 29.06.2015, 22:19

    Registriert seit:22. November 2004Beiträge:12.378Renommee: 1.462

    AW: Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Wenn der eigene RA die Kosten gefordert hat, ist das rechtens, denn der Mandant haftet dem eigenen RA für die angefallenen Kosten aus dem Vertretungsauftrag.
    Was ich allerdings nicht verstehe: Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein vollstreckbarer Titel. Weshalb wird nicht der Gerichtsvollzieher beauftragt?

  3. jur1s Boardneuling 29.06.2015, 22:31

    Registriert seit:6. Dezember 2011Beiträge:12Renommee: 10

    AW: Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Person A hat einen Brief von seinem Anwalt in Kenntnisnahme bekommen, in dem sein Anwalt an Firma B geschrieben hat, dass er zunächst diesen Betrag bezahlen soll (bis 28.06.2015). Es wurde sogar mit Zwangsvollstreckung gedroht. Zwischenzeitlich hörte Person A nichts mehr von seinem Anwalt. Der nächste Brief, den Person A von seinem Anwalt bekommen hat war der, dass er zur Zahlung der 193,84€ binnen 14 Tagen aufgefordert werde.
    Person A möchte nicht zahlen, da er als Geschädigter nach seiner recherche gemäß §91 ZPO als Gewinner eines Rechtsstreits keine Kosten zu befürchten habe.
    Soll Person A trotzdem zahlen? Bekommt er sein Geld irgendwann trotzdem wieder, weil er ja unschuldig ist?
    In einem modernen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts sollten doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein?-Warum passiert das nicht, denkt sich Person A.

  4. Jupp03/11 V.I.P. 29.06.2015, 22:37

    Registriert seit:14. Juli 2012Beiträge:2.157 Renommee: 64

    AW: Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Was ist an Beitrag 2 nicht zu verstehen?

  5. 13 V.I.P. 29.06.2015, 22:41

    Registriert seit:22. November 2004Beiträge: 12.378Renommee: 1.462

    AW: Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Person A denkt nicht vollständig. Der Anwalt kann sein Geld von 2 Seiten bekommen:
    a) vom unterlegenen Kläger durch Zahlung/Zwangsvollstreckung
    b) vom Auftraggeber (Mandanten) aufgrund des Auftragsverhältnisses.
    Es kann ja nicht richtig sein, dass der RA umsonst arbeiten muss, nur weil der Gegner nicht zahlungswillig ist. A wird also bei Vermeidung weiterer Nachteile seinen RA bezahlen müssen und kann sich dann per Zwangsvollstreckung das Geld wiederholen.

    A sollte mal prüfen, ob er seinem RA überhaupt einen Auftrag zur Zwangsvollstreckung erteilt hat. Viele Schuldner reizen die Sache so lange aus, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

    Im Übrigen ist es sehr kurzsichtig, jetzt bereits in Panik zu verfallen, wenn die Zahlungsfrist gerade gestern abgelaufen ist. Etwas Toleranzfrist muss schon gewährt werden.

  6. Larry David V.I.P. 30.06.2015, 10:06

    Registriert seit:24. Februar 2015Beiträge:1.918Geschlecht:männlichRenommee: 257

    AW: Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Zwischen dem A und dem RA besteht ein Mandatsvertrag. Aus diesem Vertrag schuldet der RA anwaltliche Tätigkeiten und der A die Rechtsanwaltsvergütung. A ist und bleibt auch nach einem Obsiegen vor Gericht Kostenschuldner des RA.

    Ob der RA wartet bis die unterlegene Partei auf den KFB gezahlt hat oder nicht ist eine Stilfrage. Rechtmäßig ist das Vorgehen des RA aber allemal. Und der A kann sich sicher sein, dass wenn ein funktionierendes Autohaus auf der Gegenseite steht er sein Geld auch spätestens im Wege der ZV wiederbekommen wird. Mit Zinsen!

  7. Silux V.I.P. 30.06.2015, 10:10

    Registriert seit:29. August 2014Beiträge: 2.981Renommee: 357

    AW: Gerichtskosten-Verlierer zahlt nicht, obwohl er es kann


    Im Übrigen wird der RA dem A den Titel aushändigen, sobald seine Kosten beglichen sind. Mit dem Titel geht A dann zum Gerichtsvollzieher und sagt: "Auf ins Gefecht".
    Der Gerichtsvollzieher geht dann zum Autohaus und bittet freundlich um die Zahlung des Titels und seiner Gebühren - oder er klebt ein Pfändungssiegel auf einen PKW, Computer oder was er gerade so findet, und vollstreckt darein.

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Wer zahlt die Anwaltskosten wenn der verklagte nicht bezahlen kann?

Die Entscheidung über die Kostentragung ist Teil des Urteilsspruches. Wurde Ihrer Klage vollständig stattgegeben, muss der unterlegene Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Er muss nämlich nicht nur die Gerichtsgebühren zahlen.

Wann muss der gegnerische Anwalt bezahlt werden?

Der Gegner ist in der Regel zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet, wenn Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden oder er mit einer Leistung in Verzug ist.

Wie lange hat man Zeit um Gerichtskosten zu zahlen?

Gerichtskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu zahlen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe.

Wer zahlt Anwaltskosten der Gegenseite?

Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage, auf Grund dessen der Rechtsanwalt seine Vergütung erhält der Anwaltsvertrag mit seinem Mandanten. Daher muss derjenige, der den Anwalt beauftragt, diesen grundsätzlich auch bezahlen.