mein freund hat letze woche am mittwoch einen neuen job über eine zeitarbeitsfirma angetreten, leider liegt er seit gestern mittag mit grippe im bett, jetzt stellen sich folgende fragen: -hat er anspruch auf lohnfortzahlung? -bekommt er krankengeld? -wenn ja, wie viel? in seinem arbeitsvertrag ist ein stundenlohn von 8,50 vereinbart, allerdings ist in nem zusätzlichen blatt für den einsatz bei der
firma ein stundenlohn von 11 euro vereinbart, welcher zählt jetzt in diesem fall? schonmal danke...
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet 7 Antworten
Community-Experte
Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankenkasse
Hallo, in den ersten 28 Tagen einer neuen Beschäftigung muss der Arbeitgeber nach § 3 EFZG keine Entgeltfortzahlung leisten. Die Krankenkasse zahlt dann stattdessen Krankengeld,
wenn: und Die Krankenkasse zahlt erst ab Tag nach dem Arztbesuch! Gruß RHW
Da er nicht beim Einsatz beim Kunden ist, wird es wohl auf die 8,50 € hinaus laufen. aber auch die nicht, weil innerhalb der ersten 4 Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. dies übernimmt in dem fall die Krankenkasse. so weit ich weiß aber auch nicht zu 100&, sondern nur zu 85% aaaaber.... wenn es nur eine grippe ist, dann wird der Freund ja innerhalb der nächsten Tage wieder arbeitsfähig sein. dem entsprechend sind
die einbußen wohl nicht so drastisch. womit aber duchaus zu rechnen ist, ist dass der Einsatz beim Kunden beendet wird. d.h. der Freund erhält bis er den nächsten Einsatz antritt von der Leihfirma den Basislohn. alles weitere ergibt sich, sobald der nächste einsatz startet... mein persönlicher tipp: wenn dein freund eine abgeschlossene berufsausbildung im handwerklichen bereich hat, sollte er sich schnellstmöglich eine feste arbeitsstelle suchen. handwerker sind zZ mangelware. d.h. man
sollte auch auf dem ersten arbeitsmarkt was finden.
hat er keine, empfielt sich darüber nachzudenken, eine ausbildung zu absolviren. das steigert die zukunftschancen und viel weniger, wie als leiharbeiter hat man in der Ausbildung auch nicht...
lg, Anna
Da er vermutlich noch in der Probezeit ist, wird er wohl kurzfristig die Kündigung bekommen.
Nein. Er muß bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses wird so der Arbeitgeber vor evtl. Drückebergern geschützt. Womit ich deinen Freund nicht gleich setzen möchte, wenn er einen schweren Infekt hat. hat er anspruch auf lohnfortzahlung
Krankengeld gibt es ab 3 Monate Arbeitsunfähigkeit. Kann er sich nicht ärztlich bescheinigen lassen, dass er nicht arbeiten kann, droht ihm die Kündigung. Gerade bei Zeitarbeitsfirmen, passiert das gerne mal schnell.
Was möchtest Du wissen?
Der Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat ist hinsichtlich der Lohnfortzahlung ein Sonderfall in der Entgeltfortzahlung. Normalerweise ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Krankheitsfall wie auch bei der Quarantäne das Entgelt für den Zeitraum von sechs Wochen fortzuzahlen. Innerhalb der ersten vier Wochen greift allerdings eine Sonderregel, die sogenannte Wartezeit. Hat der Beschäftigte eine neue Arbeitsstelle angetreten und fällt er innerhalb der ersten vier Arbeitswochen krankheitsbedingt aus, dann ist der Arbeitgeber von der Pflicht entbunden, die Entgeltfortzahlung in der Wartezeit zu leisten. Stattdessen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt Krankengeld. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer sich umgehend nach Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit der Krankenversicherung in Kontakt setzt.
Wenn nach Ablauf dieser vier Wochen die Arbeitsunfähigkeit noch weiter besteht, übernimmt der neue Arbeitgeber fortan ab dem 29. Tag die Lohnfortzahlung. Der Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat beschränkt sich also tatsächlich nur auf diesen Zeitraum.
Beispiele für den Lohnabzug bei Krankheit im ersten Monat
Die Wartezeit bei Entgeltfortzahlung im ersten Monat besteht, sobald der Arbeitnehmer innerhalb der ersten 28 Tage nach Aufnahme der neuen Anstellung arbeitsunfähig wird. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit ab dem 14. Tag für 4 Wochen vor, dann wird für die ersten zwei Wochen der Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber geleistet. Die folgenden zwei Wochen nach der Wartezeit, trägt dann aber der Arbeitgeber. Selbstverständlich endet die Entgeltfortzahlung mit Ende der Arbeitsunfähigkeit und die normale Lohnzahlung wird wieder aufgenommen.
Liegt anstelle der im Beispiel genannten vier Wochen eine Arbeitsunfähigkeit über zehn Wochen vor, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu leisten. Für die ersten zwei Wochen der Arbeitsunfähigkeit wird auch hier kein Entgelt gezahlt.
Mit DATALINE Lohnabrechnungen erstellen: schnell und fehlerfrei
Möchten sie Lohnabrechnungen erstellen, setzen Sie auf eine Lohnsoftware von DATALINE. Mithilfe des Programms können sie mit wenigen Klicks Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer erstellen – selbstverständlich rechtssicher.
Weitere Artikel zum Thema „Arbeitsrechtliches“