Erstellt: 03.02.2022, 13:04 Uhr Show
KommentareTeilen Für Geimpfte, die in NRW bei der Erstimpfung das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt beim Booster eine bestimmte Regel. Das müssen Sie jetzt wissen. Hamm - Nur ein Piks, und die Corona-Impfung ist durch - das hat im vergangenen Jahr einige Menschen dazu bewegt, sich für das Vakzin von Johnson & Johnson zu entscheiden. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) haben in Nordrhein-Westfalen rund 806.000 Menschen den Impfstoff mit dem Namen „Janssen“ als Erstimpfung erhalten.
Für Geimpfte, die bei der Erstimpfung das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt bei der Booster-Impfung in Nordrhein-Westfalen eine neue Regel.Mit Beginn der Booster-Kampagne wurde den Johnson-Impflingen empfohlen, zeitnah eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff abzuholen. Hintergrund war die Einschätzung der Ständigen Impfkommission (Stiko), der Impfschutz von „Janssen“ sei ungenügend. Die zweite Impfdosis zählte bei den Personen mit einer Johnson-Impfung als Booster, befreite sie also auch bei 2G-plus von der Testpflicht. Jetzt haben Johnson-Impflinge aber das Nachsehen. Denn die neue Corona-Schutzverordnung enthält eine entscheidende Änderung: Als „geboostert“ gilt nur, wer insgesamt drei Impfungen erhalten hat, „auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)“, heißt es in der Verordnung des Landes NRW, die am 16. Januar in Kraft getreten ist. Neue Corona-Regeln in NRW: Johnson-Impflinge brauchen 3. Impfung für Booster-StatusEs gibt allerdings Ausnahmen. So werden laut Schutzverordnung folgende Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt - für Johnson-Impflinge ist dabei der zweite Punkt entscheidend:
Das bedeutet für Geimpfte, die ihre erste Dosis mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben und deren Auffrischungsimpfung länger als drei Monate her ist: Ab sofort gelten sie nicht mehr als „geboostert“ und werden nicht von der Testpflicht bei 2G-plus befreit. Für den vollständigen Booster-Status muss eine dritte Impfung her. Die Frage „Geboostert oder nicht geboostert?“ ist nicht nur bei 2G-plus entscheidend, sondern neuerdings auch bei den Quarantäne-Regeln in NRW. Kontaktpersonen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Gleiches gilt allerdings auch für frisch Geimpfte und Genesene. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. Auch interessant
Corona-Regeln in NRW : Wann gelten Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert? Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Facebook angezeigt werden. Das bedeutet: Menschen, die eine Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin erhalten haben sowie eine Auffrischimpfung, gelten nicht als geboostert. Erst ab einer zweiten Auffrischimpfung, also einer insgesamt dritten Corona-Impfung, zählen erstmalig mit Johnson & Johnson-Geimpfte in Nordrhein-Westfalen als Geboosterte. Geboosterten Menschen gleichgestellt wird in NRW laut Corona-Schutzverordnung jedoch auch, wer zweimal geimpft ist – allerdings nur, solange die Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt. Nach Ablauf von drei Monaten wird also auch für Menschen, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden und anschließend eine zweite Impfung erhalten haben, eine dritte Corona-Impfung fällig. Ebenfalls wird Geboosterten gleichgestellt, wer mindestens einmal geimpft ist, unabhängig vom Wirkstoff, sowie eine Corona-Infektion überstanden hat. Im Falle der 2G-plus-Regelung ist dann also kein zusätzlicher Test notwendig. Wir wollen wissen, was Sie denken: Der General-Anzeiger arbeitet dazu mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Wie die repräsentativen Umfragen funktionieren und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier. |