Neue regeln für johnson & johnson-geimpfte

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Erstellt: 03.02.2022, 13:04 Uhr

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Für Geimpfte, die in NRW bei der Erstimpfung das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt beim Booster eine bestimmte Regel. Das müssen Sie jetzt wissen.

Hamm - Nur ein Piks, und die Corona-Impfung ist durch - das hat im vergangenen Jahr einige Menschen dazu bewegt, sich für das Vakzin von Johnson & Johnson zu entscheiden. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) haben in Nordrhein-Westfalen rund 806.000 Menschen den Impfstoff mit dem Namen „Janssen“ als Erstimpfung erhalten.

Land Nordrhein-Westfalen
Hauptstadt Düsseldorf
Einwohner 17,9 Millionen

Für Geimpfte, die bei der Erstimpfung das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt bei der Booster-Impfung in Nordrhein-Westfalen eine neue Regel.

Mit Beginn der Booster-Kampagne wurde den Johnson-Impflingen empfohlen, zeitnah eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff abzuholen. Hintergrund war die Einschätzung der Ständigen Impfkommission (Stiko), der Impfschutz von „Janssen“ sei ungenügend. Die zweite Impfdosis zählte bei den Personen mit einer Johnson-Impfung als Booster, befreite sie also auch bei 2G-plus von der Testpflicht.

Jetzt haben Johnson-Impflinge aber das Nachsehen. Denn die neue Corona-Schutzverordnung enthält eine entscheidende Änderung: Als „geboostert“ gilt nur, wer insgesamt drei Impfungen erhalten hat, „auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)“, heißt es in der Verordnung des Landes NRW, die am 16. Januar in Kraft getreten ist.

Neue Corona-Regeln in NRW: Johnson-Impflinge brauchen 3. Impfung für Booster-Status

Es gibt allerdings Ausnahmen. So werden laut Schutzverordnung folgende Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt - für Johnson-Impflinge ist dabei der zweite Punkt entscheidend:

  • geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt,
  • genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Das bedeutet für Geimpfte, die ihre erste Dosis mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben und deren Auffrischungsimpfung länger als drei Monate her ist: Ab sofort gelten sie nicht mehr als „geboostert“ und werden nicht von der Testpflicht bei 2G-plus befreit. Für den vollständigen Booster-Status muss eine dritte Impfung her.

Die Frage „Geboostert oder nicht geboostert?“ ist nicht nur bei 2G-plus entscheidend, sondern neuerdings auch bei den Quarantäne-Regeln in NRW. Kontaktpersonen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Gleiches gilt allerdings auch für frisch Geimpfte und Genesene. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Das bedeutet: Menschen, die eine Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin erhalten haben sowie eine Auffrischimpfung, gelten nicht als geboostert. Erst ab einer zweiten Auffrischimpfung, also einer insgesamt dritten Corona-Impfung, zählen erstmalig mit Johnson & Johnson-Geimpfte in Nordrhein-Westfalen als Geboosterte.

Geboosterten Menschen gleichgestellt wird in NRW laut Corona-Schutzverordnung jedoch auch, wer zweimal geimpft ist – allerdings nur, solange die Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt. Nach Ablauf von drei Monaten wird also auch für Menschen, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden und anschließend eine zweite Impfung erhalten haben, eine dritte Corona-Impfung fällig.

Ebenfalls wird Geboosterten gleichgestellt, wer mindestens einmal geimpft ist, unabhängig vom Wirkstoff, sowie eine Corona-Infektion überstanden hat. Im Falle der 2G-plus-Regelung ist dann also kein zusätzlicher Test notwendig.

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