Landgericht münchen 1 öffentliche verhandlungen termine

Die SARS-CoV-2-Pandemie wird den Justizbetrieb wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche noch länger prägen.

Für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern gibt es seitens des Justizministeriums immer noch die Empfehlung, vorranging diejenigen Verfahren zu erledigen, die dem Kernbereich zuzuordnen, eilbedürftig oder dringend sind.

Darüber hinaus wurde der Justizbetrieb in den letzten Monaten wieder schrittweise erweitert. Konkret finden insbesondere wieder mehr Verhandlungen, Anhörungen, Vollstreckungstermine, Termine bei der Bewährungshilfe und sonstige Geschäftsvorgänge mit Bürgerkontakten statt. Hierüber entscheiden die Gerichte im Einzelfall abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Die konkrete Auswahl und Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgen abhängig von den Bedingungen vor Ort.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/corona/Umgang_Justiz.php .
 

  • Hygienemaßnahmen bei Gericht

    Grundsätzlich geltende Hygienemaßnahmen an den bayerischen Gerichten lassen sich den FAQs des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnehmen. Darüber hinaus können aufgrund der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, Allgemeinverfügungen sowie eigener Regelungen der Gerichte weitere Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung – angeordnet werden. Wir bitten Sie, sich im Vorfeld von Gerichtsterminen entsprechend zu informieren.

    Möglichkeit der digitalen Kontaktdatenerfassung in den Justizgebäuden

    Verschiedene Land- und Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk München sowie das OLG selbst bieten im Rahmen der SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen ab sofort die Möglichkeit an, die erforderlichen Kontaktdaten beim Besuch der Justizgebäude mit dem Smartphone digital – statt in Papierform – zu erfassen. 

    Die Besucher können den QR-Code auf einem Aushang im Eingangsbereich mit ihrem Smartphone scannen und im Anschluss daran ihre Daten im Formular eingeben. Dann erhalten die Besucher auf ihrem Smartphone ein „Check-in Ticket“, das beim Einlass vorzuzeigen ist. Die erhobenen Daten werden automatisiert nach vier Wochen gelöscht. 

    Bitte informieren Sie sich bei Interesse vor einem geplanten Besuch der Gerichtsgebäude selbstständig, ob das jeweilige Gericht die digitale Kontaktdatenerfassung anbietet. Die Informationen werden auf den Internetseiten der Gerichte zur Verfügung gestellt.

  • Sitzungsbetrieb der Gerichte

    Wartezeiten vor Gericht vermeiden

    Die bundesweiten Maßnahmen, die getroffen wurden, um die SARS-CoV-2-Pandemie einzudämmen, führen dazu, dass wir uns im beruflichen wie privaten Alltag umorganisieren und mehr Zeit für Termine einplanen müssen. Davon betroffen sind auch Termine bei Gerichten. Um hier Wartezeiten zu vermeiden, haben wir folgende Hinweise der Gerichte für Sie zusammengetragen:

    • Die Selbstauskunft vorab online auf der Internetseite des jeweiligen Gerichtsherunterladen und ausgefüllt zu Gericht mitbringen. Damit können Wartezeiten am Eingang möglichst gering gehalten werden.  Oftmals erhalten Sie die Selbstauskunft auch mit Ihrer Ladung zu Gericht.
    • Mitführen Ihres Anwaltsausweises

    Der Anwaltsausweis sowie die ausgefüllte Selbstauskunft sind beim  Sicherheitspersonal am Eingang vorzuzeigen, so kann ein zügiges Betreten des Gebäudes möglich gemacht werden. Bitte rechnen Sie damit, dass es, je nach Publikumsverkehr, dennoch zu Wartezeiten im Eingangsbereich kommen kann. Wir empfehlen, etwaige Anschlusstermine mit mehr zeitlichem Vorlauf einzuplanen. Gegebenenfalls enthalten die Ladungen zu den Terminen bereits einen Hinweis dazu, wie weit im Voraus zu einem Termin Einlass in das Gerichtsgebäude oder in den Sitzungssaal gewährt wird.

    Weitere Informationen können Sie den Aushängen in den Gerichten entnehmen.

  • Gerichtsverhandlungen

    Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren bedeutet nicht schrankenlose Öffentlichkeit. Kommt es zu Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, so verletzt dies den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht. Bei Beachtung der genannten Schutzmaßnahmen ist der Zutritt zum Gericht jedermann gestattet. Auch Gerichtsreportern und Journalisten ist eine Teilnahme an Gerichtsverhandlungen möglich. 

    Wann Gerichtsverhandlungen stattfinden, entscheiden die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Auch die Entscheidung, ob ein Verhandlungstermin aufgehoben oder verlegt wird, trifft allein das zuständige Gericht.
     

  • JVAs

    Die bayerischen Justizvollzugsanstalten haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Gefangenen im bayerischen Justizvollzug vor einer Einschleppung des SARS-CoV-2-Virus in die abgeschlossenen Bereiche des Justizvollzugs weitestgehend zu schützen.

    Die einschränkenden Maßnahmen dienen dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung. Dies wird gegenüber den Gefangenen auch entsprechend kommuniziert.
    In den ersten Wochen der Corona-Krise war es notwendig, den Gefangenenbesuch vorübergehend auszusetzen. Inzwischen können Besuche wieder stattfinden. Über die konkreten Besuchszeiten entscheidet die jeweilige Anstalt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.