Die SARS-CoV-2-Pandemie wird den Justizbetrieb wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche noch länger prägen. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern gibt es seitens des Justizministeriums immer noch die Empfehlung, vorranging diejenigen Verfahren zu erledigen, die dem Kernbereich zuzuordnen, eilbedürftig oder dringend sind. Darüber hinaus wurde der Justizbetrieb in den letzten Monaten wieder schrittweise erweitert. Konkret finden insbesondere wieder mehr Verhandlungen, Anhörungen, Vollstreckungstermine, Termine bei der Bewährungshilfe und sonstige Geschäftsvorgänge mit Bürgerkontakten statt. Hierüber entscheiden die Gerichte im Einzelfall abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Die konkrete Auswahl und Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgen abhängig von den Bedingungen vor Ort. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
https://www.justiz.bayern.de/service/corona/Umgang_Justiz.php .
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