Kennen Sie auch diese Horrorgeschichten, dass es sich überhaupt nicht lohnt, offene Posten ins Inkasso zu geben? Geschichten darüber, wie undurchsichtig Inkassodienstleister arbeiten, dass man am Ende selbst draufzahlt und dass man der offenen Forderung nur Geld hinterherwerfen muss? Wenn ja, dann ist das der ideale Blogbeitrag für Sie. Denn hier räumen wir mit den Vorurteilen auf und zeigen, wie das Inkassoverfahren wirklich abläuft. Es gibt keinen Grund, sich zu fürchten! Show
Kostenlos vs. KostenneutralEines gleich vorweg: Inkasso und Forderungsmanagement funktionieren bei seriösen Anbietern niemals kostenlos, sondern allenfalls kostenneutral. Das klingt womöglich nach Wortklauberei, ist aber in Wahrheit ein sehr wichtiger Unterschied, der bereits im Vorfeld der Entscheidung für einen Spezialisten im Forderungsmanagement geeignet ist, die Spreu vom Weizen zu trennen. Denn Inkasso ist unterm Strich nichts anderes als eine klassische Dienstleistung – rein rechtlich besteht kein Unterschied, ob man eine Werbeagentur mit der Erstellung eines Logos beauftragt oder einen Inkassodienstleister mit der Beitreibung offener Posten. In beiden Fällen entstehen Kosten für die erbrachte Leistung. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass Inkassodienstleister ihre eigenen Dienstleistungskosten direkt beim Schuldner geltend machen, da diese einen sog. Verzugsschaden darstellen und ohnehin (in einem separaten Verfahren) vom Schuldner zu tragen sind. Denn dieser hat die Beauftragung durch sein Versäumnis ja erst notwendig gemacht. Soviel in aller Kürze zum Thema Inkassokosten, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Struktur im ForderungsmanagementSeine wahre Stärke spielt das Inkassoverfahren aber aus, wenn es um ein strukturiertes Forderungsmanagement geht. Denn bei Inkassounternehmen läuft die Verfolgung offener Posten logischerweise nicht „irgendwie nebenher“, sondern sie ist das Kerngeschäft. Und das wiederum sorgt für die notwendige Struktur, die es braucht, um offene Forderungen zielgerichtet zu verfolgen, den Schuldnerdialog professionell voran zu treiben und so schließlich unbezahlte Rechnungen zu realisieren und dann natürlich auch auszubezahlen. Der Inkassoablauf lässt sich dabei in drei Hauptabschnitte einteilen:
Vorgerichtliches InkassoDas außergerichtliche Inkasso ist wahrscheinlich das, was meistens mit dem Inkassoverfahren gemeint ist. Dabei verschickt der Dienstleister in der Regel zwei Inkassomahnungen an den Schuldner. Damit werden mehrere Funktionen zugleich erfüllt:
Mehr als die Hälfte aller Fälle, die an einen Inkassodienstleister übergeben werden, lassen sich bereits im Rahmen dieses außergerichtlichen Mahnverfahrens erfolgreich abschließen. D.h., dass Gläubiger zu Ihrem Geld kommen und die Forderungsangelegenheit aus der Welt geschafft ist. Die zweite Hälfte der offenen Posten im Inkasso geht in die nächste Stufe im Forderungsmanagement: Das gerichtliche Mahnverfahren. Gerichtliches MahnverfahrenDas gerichtliche Mahnverfahren ist vom Gesetzeber als zweistufiges System konzipiert. Es beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht. Ist dieser Antrag erfolgreich, wird der Mahnbescheid erlassen und geht dem Schuldner dann in amtlicher Zustellung (im gelben Briefumschlag) zu. Ab dann beginnt eine 14-tägige Widerspruchsfrist zu laufen. Verstreicht diese, ohne dass die Gegenseite reagiert bzw. die Forderung begleicht, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides nach demselben Prinzip. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner (so heißt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren) binnen 14 Tagen Einspruch einreichen. Geschieht dies nicht, gilt der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid als vollwertiger Titel. Er ist damit genauso wertvoll wie ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Und das bedeutet, dass sich das Instrumentarium der nachgerichtlichen Vollstreckungsarbeit eröffnet und die Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögenswerte eines Schuldners besser und tiefgreifender werden. Wenn Schuldner Widerspruch einlegen geht die Angelegenheit in der Regel in ein streitgerichtliches Klageverfahren über. An dessen Ende steht in der Regel ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich – also wiederum ein Titel, der ebenfalls vollstreckbar ist! Nachgerichtliche Arbeit an titulierten ForderungenDer große Unterschied zwischen der vorgerichtlichen, gerichtlichen und der nachgerichtlichen Arbeit an offenen Posten besteht darin, dass es in der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung deutlich weniger auf die Mitarbeit des Schuldners ankommt. Denn wie der Name es nahelegt, funktioniert die Zwangsvollstreckung mit Zwang. Also tatsächlich auch gegen den Willen des Schuldners. Hier kümmern sich Inkassodienstleister im Forderungsmanagement darum, regelmäßig Auskünfte über die Bonität eines Schuldners einzuholen und ihn so möglichst lückenlos zu überwachen. So ergeben sich dann Zugriffsmöglichkeiten bspw. für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder verschiedene Pfändungsmaßnahmen. Es zeigt sich, dass spätestens in der nachgerichtlichen Bearbeitung die Aufgabe eines Inkassodienstleisters im Management liegt – es braucht Knowhow und Erfahrung, damit die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit beauftragt wird und sich titulierte Ansprüche in bare Münze umwandeln lassen. FazitForderungsmanagement zum Nulltarif gibt es nicht – jedoch erhöht eine saubere und vor allem strukturierte Arbeit an offenen Posten über alle (möglichen und nötigen) Stadien der Lebensdauer einer Forderungsangelegenheit hinweg die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss signifikant! Seriöse Inkassodienstleister pflegen ein offenes Wort mit ihren Mandanten, beraten neutral und sorgen für eine offene Kommunikation auf Augenhöhe mit allen Parteien. Und das über sämtliche Stadien im Inkassoverfahren. Ihre OptionenInkassofall übergebenSie möchten offene Posten zur Bearbeitung an uns übergeben? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular! Wir freuen uns, Sie als neuen Mandanten bei IGP Inkasso begrüßen zu dürfen! Zur Fallübergabe Mehr über IGP InkassoMachen Sie sich Ihr eigenes Bild von IGP Inkasso. Wer steht dahinter, woher kommt unsere Expertise und was macht uns zum Spezialisten im Forderungsmanagement? Über IGP Inkasso Was ist Inkasso?Was genau machen wir eigentlich, um Ihre offenen Posten zu realisieren? Wir gehen bewusst transparent mit unserem Ansatzt um, sodass Sie genau wissen, was wir für Sie tun. Was bedeutet das Wort kostenneutral?Der Begriff kostenneutral bezieht sich auf ein Konzept, in dem sich Projekte für Kosten und Gewinn ausgleichen. Die Idee ist, dass ein Projekt einen bestimmten Preis nicht überschreiten sollte, auch wenn die Produktionskosten höher sind.
Was ist der Unterschied zwischen kostenfrei und kostenlos?der Begriff kostenfrei bedeutet gemäß Duden nicht mit Kosten verbunden. Bei kostenlos steht die Definition ohne dass dafür Kosten entstehen. Von der Bedeutung her kann man also kaum von einem Unterschied sprechen. In beiden Fällen kostet es nichts.
Was versteht man unter kostenfrei?Bedeutungen: [1] so, dass kein Geld für eine Ware oder Dienstleistung bezahlt werden muss. Herkunft: Kompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Kosten und dem Adjektiv frei.
Wie schreibt man es richtig kostenlos?Wortart: Adjektiv
1) Informationsprospekte sind kostenlos erhältlich. 1) Dort erhalten Sie kostenlose Informationsprospekte.
|