Kann mir Hartz 4 verweigert werden?

In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (z.B. auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit.

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) können rentenrechtlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt und an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nur wegen zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens keine Leistungen nach dem SGB II bezogen werden. Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die Meldung alle drei Monate erneuern und aktiv alle Bemühungen zu Ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstützen.
Auch in dieser Zeit können Sie die Eingliederungsleistungen der Agentur für Arbeit wie Beratung, Vermittlung und Förderung in Anspruch nehmen.

Einmalige Leistung

Wenn Ihr Antrag auf Arbeitslosegeld II wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt wurde, können Sie in besonderen Fällen einmalige Leistungen erhalten. Sie erhalten die Kosten erstattet, wenn Sie aus eigener Kraft und eigenen Mitteln nicht finanzieren können:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde Kostenersatzansprüche gegen Sie erheben. Das ist bei Hartz 4 dann der Fall, wenn

  • Sie durch „sozialwidriges Verhalten“ die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen an sich oder an Personen, die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben, herbeigeführt haben (§ 34 SGB II) oder
  • Sie verursacht haben, dass rechtswidrige Sozialleistungen an Dritte erbracht wurden (§ 34a SGB II).

Wichtig: Die Ersatzpflicht nach § 34 SGB II ist „auf begründete und eng zu fassende Ausnahmefälle begrenzt“ (Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen § 34 SGB II, 34.1, abrufbar unter http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-34—20.07.20126.pdf). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss es sich um ein „Verhalten mit spezifischem Bezug, d.h. inneren Zusammenhang, zur Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit bzw. Leistungserbringung“ handeln (BSG 02.11.2012 – B 4 AS 39/12 R) handeln. Diese Ursächlichkeit muss Ihnen nachgewiesen werden.

Beispiele: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund, verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber, Ablehnung eines Arbeitsangebots ohne wichtigen Grund, Verschenkung oder Vergeudung Ihres Vermögens, unwirtschaftlicher Verbrauch einer einmaligen Einnahme wie z.B. eine Erbschaft.

Tipp: Das Jobcenter muss Sie vorab zu dem Sachverhalt anhören (§ 24 SGB X). Führen Sie eine solche Anhörung lieber schriftlich durch, d.h. schreiben Sie auf, welche Argumente für Ihr Verhalten sprechen und fügen Sie schriftliche Nachweise hinzu (z.B. Arbeitsverträge, Stundenzettel, ärztliche Bescheinigungen). Machen Sie immer auch Kopien für Ihre eigenen Unterlagen.

Beachten Sie auch, dass Sie nicht ersatzpflichtig sind, wenn es einen objektiv wichtigen Grund für Ihr Verhalten gab (§ 34 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen „ein anderes Verhalten nicht zuzumuten war (z.B. Arbeitsplatzaufgabe aus gesundheitlichen Gründen)“ (Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen § 34 SGB II, 34.10, abrufbar unter http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-34—20.07.20126.pdf).

Tipp: Ob ein solcher Grund in Ihrem Fall gegeben ist, muss von Amts wegen geprüft werden. Sie haben keine Darlegungs- und Nachweispflicht.

Sie haben außerdem keine Ersatzpflicht, wenn die Geltendmachung des Anspruchs für Sie eine Härte bedeuten würde. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, ist „nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen“. Es kann sich dabei sowohl um „persönliche“ als auch um „wirtschaftliche“ Gründe handeln (Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen § 34 SGB II, 34.19, abrufbar unter http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-34—20.07.20126.pdf).

Beispiele: Besondere Belastung Ihrer Familie, insb. wenn Sie mit Kindern zusammenleben, besondere medizinische Belastungen, Gefährdung laufender Schuldentilgung (vgl. Jäger/Thomé, Leitfaden ALG II/Sozialhilfe, 632).

Tipp: Auch wenn der Anspruch an sich berechtigt ist, muss darüber hinaus auch die Höhe der Kostenerstattung begründet sein. Das ist, gerade wenn es sich um fiktive Beträge handelt (z.B. ein nicht aufgenommenes Arbeitsverhältnis), nicht immer der Fall. Im Zweifel sollten Sie oder Ihr Anwalt gegen den Bescheid der Behörde Widerspruch einlegen. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, können Sie immer noch einen Überprüfungsantrag stellen (§ 44 SGB X).

Auch bei der Ersatzpflicht nach § 34a SGB II gibt es Einiges zu beachten. Das Jobcenter kann den Anspruch nicht „einfach so“ gegen Sie erheben, sondern muss nachweisen, dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und dass Ihr Verhalten auch tatsächlich ursächlich war für die rechtswidrige Leistungserbringung.

Tipp: Lediglich fahrlässiges Verhalten führt nicht zur Ersatzpflicht. Legen Sie im Zweifel Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Was passiert wenn Hartz 4 abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Monates an gezahlt. Es empfiehlt sich, den Antrag zeitnah nach der Ablehnung des Antrages auf Arbeitslosengeld II zu stellen.

Ist es möglich das Hartz 4 komplett gestrichen wird?

Kommen innerhalb eines Jahres drei Pflichtverletzungen zusammen, führt das zu einer kompletten Hartz-4-Sperre für drei Monate. Dabei ist nicht nur der Regelsatz betroffen, sondern auch die Kosten für die Wohnung, also für Unterkunft und Heizung. Durch eine Hartz-4-Sperre ist die Miete also auch betroffen.

Kann das Jobcenter eine Zahlung verweigern?

Wenn das Jobcenter kein Geld überwiesen hat, sollten Betroffene in der Leistungsabteilung vorsprechen. Wenn Leistungsbeziehende am Monatsanfang feststellen, das Jobcenter zahlt nicht trotz Gültigkeit vom Bescheid, dann sollten diese umgehend in der Leistungsabteilung ihres zuständigen Jobcenters vorsprechen.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um Hartz 4 zu bekommen?

Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.