Ist Krankengeld gut für die Steuererklärung?

Du bekommst Krankengeld, wenn du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist und einen Anrecht auf Krankengeld hast. In einem Krankheitsfall erhältst du als Arbeitnehmer*in in den ersten 6 Wochen nach Krankschreibung Lohnfortzahlungen von deinem*r Arbeitgeber*in. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld. Dein Krankengeld wird individuell berechnet und fällt niedriger als das Nettoeinkommen aus. Die Höhe des Krankengeldes fällt in der Regel 30 Prozent geringer als dein Bruttoeinkommen aus.

Du kannst innerhalb von 3 Jahren höchstens 78 Wochen lang Krankengeld für ein und dieselbe Krankheit beziehen.

Welche Voraussetzungen müsstest du erfüllen?

Das Krankengeld wird nur dann gezahlt, wenn du nach 6 Wochen keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch deinen*r Arbeitgeber*in hast. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder
  • stationäre Behandlung in Krankenhaus, Reha- oder Vorsorgeeinrichtung (auf Kosten der Krankenkasse)
  • Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit
  • Es handelt sich um ein und dieselbe Krankheit (Sollte während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auftreten, wird die Leistungsdauer trotzdem nicht verlängert)

Auch die Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten unter diesen Voraussetzungen das Krankengeld.

Für Familienversicherte gibt es kein Krankengeld

Wenn du bei deinem/r Ehepartner*in oder deinem Elternteil mitversichert bist, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Auch als Student*in, pflichtversicherte*r Praktikant*in oder Empfänger*in von Arbeitslosengeld II bekommst du kein Krankengeld.

Wie sieht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?

Um dein Krankengeld zu erhalten, brauchst du erst mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem*r Arzt/Ärztin. Diese Bescheinigung wird für die gesamte Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Die Bescheinigung besteht aus vier Ausfertigungen:

  • Eine zur Abgabe bei deiner Krankenkasse (für die Auszahlung des Krankengeldes)
  • Eine zur Vorlage bei deinem*r Arbeitgeber*in (ohne Diagnose)
  • Eine zum Verbleib bei deinem*r Arzt/Ärztin
  • Eine für dich (mit Diagnoseangaben)

Wird das Krankengeld versteuert?

Dein Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und ist laut den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Es wird also keine Einkommensteuer auf das Krankengeld erhoben.

Muss ich mein Krankengeld in die Steuererklärung eintragen?

Das Krankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden, da die Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Regelungen treten aber erst in Kraft, wenn du mehr als 410 EUR im Jahr an Leistungen bezogen hast.

Krankengeld – was ist mit Selbstständigen?

Wenn du hauptberuflich selbstständig bist und in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig- oder pflichtversichert bist, kannst du wählen, ob du dich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern lassen möchtest.

Krankengeld – was ist mit Privatversicherten?

Wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern beziehst du dein Krankengeld als Privatversicherte*r steuerfrei. Außerdem unterliegt das Krankengeld aus einer privaten Versicherung nicht dem Progressionsvorbehalt, also ist das Krankengeld komplett steuerfrei.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Krankengeld nicht automatisch erhalten. Du benötigst einen Tarifbaustein „Krankentagegeld“, um deinen Verdienst abzusichern.

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Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer nach Auslaufen der Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung.

Diese Leistung wird steuerlich unterschiedlich behandelt:

  • Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG). Das bedeutet, dass der Steuersatz, der auf das übrige Einkommen angewandt wird, höher wird und so zu einer Steuermehrbelastung führt.
  • Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung ist steuerfrei und wird nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen (R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR).

Diese Ungleichbehandlung erscheint willkürlich, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine steuerfreie Leistung. Die unterschiedliche Besteuerung könnte daher verfassungswidrig sein und gegen das Willkürverbot des Art. 3 GG sowie das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG verstoßen.

Aber der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Ungleichbehandlung des Krankengeldes bestätigt: Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt, während das Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung nicht erfasst wird. „Die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen und nicht privater Krankenkassen in den Progressionsvorbehalt verstößt nicht gegen das Grundgesetz“ (BFH-Urteil vom 13.11.2014, III R 36/13).

Nach Auffassung des BFH ist die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt durch die unterschiedliche Ausgestaltung in öffentlich-rechtlicher bzw. privater Organisationsform und die dadurch bedingten unterschiedlichen Grundstrukturen sowie die unterschiedliche Ausrichtung durch das Solidarprinzip bei der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und das Äquivalenzprinzip bei der privaten Krankenversicherung andererseits.

Dies gelte auch ab 2009, als die allgemeine Krankenversicherungspflicht und der Basistarif in der privaten Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang eingeführt wurden. Trotz dieser Annäherungen bestünden weiterhin grundsätzliche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Wie wirkt sich das Krankengeld auf die Steuererklärung aus?

Muss ich Krankengeld versteuern? Nein, Lohnersatzleistungen wie Krankengeld sind steuerfrei. Dennoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, das Krankengeld erhöht deinen persönlichen Steuersatz.

Wie viel Steuern muss man bei Krankengeld nachzahlen?

Krankengeld und Steuern. Das Krankengeld wird nach 6 Wochen andauernder Krankheit gezahlt und ist steuerfrei. Beim Krankengeld werden weder Einkommensteuer und noch ein Beitrag zur Krankenversicherung fällig. Dafür gibt es sehr wohl Sozialleistungen: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Warum muss ich Steuern nachzahlen wenn ich Krankengeld bezogen habe?

Auf Krankengeld müssen Sie grundsätzlich nie Steuern zahlen. Aber: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht, was zu einem höheren Einkommensteuersatz und womöglich zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führt.

Ist Krankengeld steuerpflichtiges Einkommen?

Erhaltenes Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung und kein steuerpflichtiges Einkommen. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Von daher erübrigt sich eine Angabe in der Steuererklärung.

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