Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitstage zu bescheinigen?

In § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG wurde die Homeoffice-Pauschale gesetzlich geregelt. Was in der Regelung jedoch fehlt, sind Angaben zu den formellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Homeoffice-Pauschale. Die Gesetzesbegründung enthält hierzu auch keine Informationen, was jedoch enthalten ist, ist die Aussage, dass die Regelung für die Unternehmer und Arbeitnehmer einfach in der Anwendung sein soll. Hierdurch ergibt sich, dass eine Arbeitgeber-Bescheinigung als Nachweis für die in den Gewinnermittlungen und Einnahme-Überschuss-Ermittlungen in Ansatz gebrachte Homeoffice-Pauschale nicht notwendig sein wird.

 

Nachweis der Homeoffice-Tage

Es ist jedoch weiterhin zu empfehlen die Homeoffice-Tage mittels eines Kalenders oder ähnlichem (in Form einer einfachen Aufstellung) nachweisen zu können, wenn das Finanzamt die genaue Anzahl der Tage erfragt.

 

Achten Sie auf Plausibilität!

Kürzen Sie die Anzahl der Tage, die Sie im Rahmen der Entfernungspauschale im Vergleich zum Vorjahr (wo Sie vermutlich komplett, bei einer 5-Tage-Woche an 210 Arbeitstagen ins Büro gefahren sind) in Ansatz gebracht haben. Sie können bis zu maximal 120 Tage die Homeoffice-Pauschale in Abzug bringen, kürzen Sie deshalb die Anzahl der Tage, für die die Wege zwischen Wohnung-Arbeitsstätte in Ansatz gebracht werden entsprechend, um die Tage, die Sie ihre gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit ausschließlich in ihrer häuslichen Sphäre ausgeübt haben.

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Frage vom 25. Februar 2009 | 15:09

 Von 

Status: Schüler (210 Beiträge, 141x hilfreich)

Das Finanzamt verlangt einen Nachweis des AG

Ich bin ihm Jahr 2008 283mal zur Arbeit gefahren, ich habe in der Regel eine 6 Tage Woche. Nun verlangt das Fianzamt einen Nachweis vom Arbeitgeber über meine Arbeitstage. Die zuständige Personalsachbearbeiterin lehnt dies jedoch mit dem Hinweis ab, das der bürokratische Auwand dafür zu hoch sei. Wenn dies für jeden Angestellten gemacht werden sollte, müsse zusätzliches Personal für die alleinige Bearbeitung für die Wünsche des Finazamtes abgestellt werden. Denn dazu müssten die Dienstpläne, Krankheits- und Urlaubslisten von den Filialleitungen abgefordert und ausgewertet werden. Diese Unterlagen liegen nicht in digitalisierter Form, sondern nur in Papierform vor. Der Aufwand wäre also wirklich gigantisch.




Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.


#2

Antwort vom 25. Februar 2009 | 15:37

 Von 

Status: Lehrling (1893 Beiträge, 173x hilfreich)

Pragmatisch lösen:
1. Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten/Arbeitstagen? Dies ggf. in Kopie dem Finanzamt geben.
2. Personalabteilung soll dir ein Schreiben gegenzeichenen, dass du für gewöhnlich 6 Tage pro Woche gearbeitet hast und dies im Unternehmen in 2008 durchaus üblich gewesen sei. Ggf. hinzuschreiben, dass "wir" (der Arbeitgeber) aus Effizienzgründen gerne auf eine detaillierte Aufstellung "durch uns" verzichten würden - Gründe wie von dir genannt mit angegeben.

Lege parallel eine Übersicht, die du angefertigt hast, mit den genauen Tagen dazu.

Das sollte genügen. Ggf. mal mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes telefonieren.


#3

Antwort vom 25. Februar 2009 | 15:39

 Von 

Status: Unbeschreiblich (43949 Beiträge, 15671x hilfreich)

Die Anzahl von 283 Arbeitstagen sind selbst bei einer ständigen 6-Tage-Woche mehr Tage als man unter Berücksichtigung des Mindesturlaubs und von Feiertagen überhaupt arbeiten darf.

Insofern wirst Du diese ungewöhnlich hohe Zahl von Arbeitstagen irgendwie nachweisen müssen. Dabei darf der Nachweis auch anders als mit einer Bestätigung des Arbeitgbers geführt werden. Hast Du keine eigenen Nachweise?


#4

Antwort vom 25. Februar 2009 | 17:33

 Von 

Status: Schüler (210 Beiträge, 141x hilfreich)

Ich habe gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Ich bin Berufskraftfahrer, da fängt die Arbeitswoche für mich Sonntagsabends an und endet Freitags.


#5

Antwort vom 25. Februar 2009 | 21:43

 Von 

Status: Unbeschreiblich (43949 Beiträge, 15671x hilfreich)

Dann fährst Du aber doch nicht 6-mal pro Woche zur Arbeit, oder verstehe ich da jetzt etwas falsch? Die Pendlerpauschale gilt nicht für die Zahl der Arbeitstage, sondern nur für die Tage, an denen man tatsächlich zur Arbeit fährt.

Wen Du z.B. sonntags abends zur Firma fährst und Dich in Deinen LKW setzt, mit dem Du dann bis freitags durch Deutschland und/oder Europa fährst und am Freitag dann zurück nach Hause, dann kannst Du die Entfernungspauschale nur für einen Tag pro Woche geltend machen.

Für die übrigen Tage kanst Du dann Verpflegungsmehraufwand geltend machen, sofern der nicht von Deiner Firma mit dem steuerlichen Höchstsatz erstattet wird.


#6

Antwort vom 25. Februar 2009 | 21:51

 Von 

Status: Lehrling (1893 Beiträge, 173x hilfreich)

"Ich bin Berufskraftfahrer, da fängt die Arbeitswoche für mich Sonntagsabends an und endet Freitags"
Das wiederum solltest du mal genauer erläutern.

Die Anmerkungen von hh beziehen sich auf den "normalen" LKW-Fahrer, die über die Woche unterwegs sind. Wenn du regelmäßig zu Hause übernachtest, sieht das anders aus.


#7

Antwort vom 25. Februar 2009 | 23:48

 Von 

Status: Unbeschreiblich (43949 Beiträge, 15671x hilfreich)

quote:
Die Anmerkungen von hh beziehen sich auf den "normalen" LKW-Fahrer, die über die Woche unterwegs sind. Wenn du regelmäßig zu Hause übernachtest, sieht das anders aus.

Das ist korrekt. Kraftfahrer die regelmäßig zu Hause übernachten, fahren aber normalerweise nicht am Sonntagabend los.

Auf 6 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Woche komme ich aber auch nicht, wenn ich davon ausgehe, dass der TE jeden Tag wieder zu Hause ist. Bei Wochenbeginn am Sonntagabend um 22:00 Uhr und Rückkehr am Freitag ist das nur eine 5-Tage-Woche. Der TE ist also ganz offensichtlich nicht 283-mal im Jahr zu seinem Arbeitsplatz gefahren, auch wenn ich davon ausgehe, dass er an 283 Tagen (Sonntage mitgerechnet) gearbeitet hat.

In den Zeilen 42-45 der Anlage N wird ja auch nicht gefragt, an wievielen Tagen im Jahr man gearbeitet hat, sondern da wird gefragt, an wievielen Tagen im Jahr man die Arbeitsstätte aufgesucht hat.


#8

Antwort vom 26. Februar 2009 | 00:24

 Von 

Status: Schüler (210 Beiträge, 141x hilfreich)

Ich hab mir das hier jetzt gerade nochmal durch gelesen, da ist wohl ein Tippfehler. Es sind 263 Tage, sorry
Wenn ich Sonntagsabends zur Arbeit fahre und Montags wieder komme, fahre ich nach Hause und abends an dem selben Tag wieder zur Arbeit.
Das kommt auch häufiger vor, also Mittags wieder zu Hause und Abends wieder los.
Ich fahre überwiegend Nachts und bin selten mal nicht jeden Tag zu Hause.


#9

Antwort vom 26. Februar 2009 | 01:34

 Von 

Status: Unbeschreiblich (43949 Beiträge, 15671x hilfreich)

Trotzdem bist Du dann doch nur 5-mal pro Woche zur Arbeit gefahren. Nehmen wir an, dass Du nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen hast, dann arbeitest Du 48 Wochen pro Jahr. Das sind dann 240 Tage. Davon müssen dann noch die Feiertage abgezogen werden, also kommt man auf ungefähr 230 Tage.

Genauso, wie der Finanzbeamte habe ich immer noch massive Probleme zu verstehen, wie Du auf 263 Fahrten zur Arbeit pro Jahr kommst.


#10

Antwort vom 26. Februar 2009 | 09:01

 Von 

Status: Lehrling (1893 Beiträge, 173x hilfreich)

Ich kann es aktuell auch nicht nachvollziehen. Zumal "nicht jeden Tag zu Hause" die Anzahl der Tage für die Pendlerpauschale weiter reduziert. Allerdings wäre dann der Aspekt mit den Verpflegungsmehraufwändungen relevant.


#11

Antwort vom 26. Februar 2009 | 10:23

 Von 

Status: Praktikant (669 Beiträge, 185x hilfreich)

http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage-pro-Jahr.php

gibt es auch für Werktage.

Bei uns verlangt das Finanzamt ebenfalls eine genaue Aufstellung der Arbeitstage bzw. dieBestätigung des Arbeitgebers wenn die Anzahl vom üblichen abweicht.

Grüße
Kleine Hexe


#12

Antwort vom 26. Februar 2009 | 13:51

 Von 

Status: Schüler (210 Beiträge, 141x hilfreich)

Wenn ich die Anzahl der Werktage für 2008 bei einer 6 Tage Woche nehme, dann sind es sogar 304 Werktage.

Also wo ist das Problem?

Ich arbeite ja sogar manchmal an nicht bundeseinheitlich Feiertagen, wenn ich in einem Bundesland unterwegs bin, in dem es gerade keinen Feiertag gibt.

Ich bin Berufskraftfahrer und von einer 38,5 Stunden Woche auch ganz weit entfernt. Das arbeite ich in drei Tagen...


#13

Antwort vom 26. Februar 2009 | 21:14

 Von 

Status: Unbeschreiblich (43949 Beiträge, 15671x hilfreich)

Wenn ich die Anzahl der Werktage für 2008 bei einer 6 Tage Woche nehme, dann sind es sogar 304 Werktage.

Und was ist mit Urlaub und Feiertagen? Außerdem hast Du keine 6-Tage-Woche, wenn Du von Sonntagabend bis Freitags arbeitest. Das ist nur eine 5-Tage-Woche. Außerdem sind Feiertage auch keine werktage, so dass die Aussage, dass das Jahr 2008 insgesamt 304 Werktage hatte scho aus diesem Grund falsch ist.

quote:
Ich bin Berufskraftfahrer und von einer 38,5 Stunden Woche auch ganz weit entfernt. Das arbeite ich in drei Tagen...

Das glaube ich Dir gerne. Das hat jedoch mit der Fragestellung nichts zu tun. Für die Pendlerpauschale zählt nur die tatsächliche Anzahl von Fahrten zu Deiner Arbeitsstelle. Die Zahl der Arbeitstage spielt keine Rolle und schon gar nicht die wöchentliche Arbeitszeit.

Auch aus Deinen bisherigen Schilderungen geht nicht hervor, dass Du mehr als 5-mal wöchentlich zu Deiner Arbeitsstätte fährst. Im Gegenteil gehe ich davon aus, dass es auch vorkommt, dass Du mehrfach 2-3 Tage mit Deinem LKW unterwegs bist ohne zu Hause gewesen zu sein.

Die Angabe von 263 Fahrten zur Arbeitsstätte halte ich daher für unglaubwürdig. Deine nachgeschobenen Informationen haben mich in dieser Auffassung eher noch bestärkt. Dass das Finanzamt hier nachhakt, ist daher nicht verwunderlich.

Deine hohe Arbeitszeit wirkt sich bei der Pendlerpauschale nicht aus, kann sich aber durchaus bei den Verpflegungsmehraufwendungen deutliche Auswirkungen haben. Je nach Länge des Arbeitsweges kann es sogar sein, dass die Geltenmachung von Verpflegungsmehraufwand steuerlich günstiger ist, als die Entfernungspauschale.

Wenn wir jetzt alle zu doof sind, Dich zu verstehen, dann schreiben doch einmal die genauen Arbeitszeiten einer typischen Woche hier auf mit einer Kennzeichnung, wann Du denn von zu Hause zur Arbeitsstätte gefahren bist.


#14

Antwort vom 27. Februar 2009 | 15:26

 Von 

Status: Lehrling (1893 Beiträge, 173x hilfreich)

"Also wo ist das Problem?"
Das bisher nicht erkennbar ist, wie du auf deine Tage bzw. die Anzahl der Heimfahrten kommst. Sonntagabend Anfang und Freitagnachmittag Ende, entspricht immer noch einer 5 Tage-Woche.

"Ich bin Berufskraftfahrer und von einer 38,5 Stunden Woche auch ganz weit entfernt. Das arbeite ich in drei Tagen..."
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.


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Woher weiß ich wie viele Tage ich krank war?

Die Arbeitstage werden dreistufig vermerkt: Ab Zeile 32 werden zuerst die wöchentlichen Arbeitstage und dann die Urlaubs- sowie Krankheitstage vermerkt. Ab Zeile 36 werden die Arbeitstage des ganzen Jahres eingetragen. Hier sind die Urlaubs- und Krankheitstage bereits abgezogen.

Wie viele Tage kann man Fahrtkosten absetzen?

In der Praxis erkennen die Finanzämter bei Arbeitnehmern mit einer Fünftagewoche regelmäßig eine Entfernungspauschale für Pendelfahrten an bis zu 230 Arbeitstagen pro Jahr an, bei einer Sechstagewoche Fahrten an maximal 280 Arbeitstagen.

Was ist günstiger Homeoffice

Denn für die Anfahrt zum Arbeitsplatz beträgt die Pauschale pro gefahrenem Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent. Wer also mehr als 17 Kilometer (5,10 €) Wegstrecke hat, profitiert mehr von den Pendlerpauschale als von der Homeoffice-Pauschale.

Was bedeutet aufgesucht an Tagen Steuererklärung?

Mit "aufgesucht an Tagen" / sind die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint. Mittagsheimfahrten zählen nicht dazu. Das Jahr hat 365 Tage. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, Urlaub und Krankheitstage gehen runter.