Wie hoch muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?

Welche Einkommensgrenzen gelten?

In voller Höhe soll die Grundrente lediglich den Rentnerinnen und Rentnern gezahlt werden, die ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 1.250 Euro haben. Bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro. Liegt das Einkommen darüber, gibt es Abzüge. Bis 1.600 Euro (Alleinstehende)/2.300 Euro (Paare) wird der Mehrbetrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Was darüber hinausgeht, zu 100 Prozent.

Beispiel: Hat ein Alleinstehender 1.400 Euro Einkommen, werden 150 Euro x 60 Prozent = 90 Euro mit der Grundrente verrechnet. Hat er 1.700 Euro Einkommen, werden (350 Euro x 60 Prozent) + (100 Euro x 100 Prozent) = 310 Euro verrechnet. Zum Einkommen gehören die bisherige Rente einschließlich Witwen- oder Betriebsrenten sowie Nebenjobs und auch Mieteinnahmen. Mögliche Kapitalerträge werden bei der Einkommensprüfung ebenfalls berücksichtigt.

Wird Vermögen angerechnet?

Die Höhe des Vermögens spielt bei der Grundrente keine Rolle. Es findet keine Vermögensprüfung statt. Wer also beispielsweise ein großes Haus oder wertvollen Schmuck besitzt, kann theoretisch trotzdem Grundrente erhalten.

Wie hoch ist die Grundrente?

Der Zuschlag zur Rente liegt laut Arbeitsministerium bei maximal 404,86 Euro brutto. Im Osten sind es rund 390 Euro.

Berechnet wird die Grundrente auf Basis der Entgeltpunkte im Rentensystem. Diese Entgeltpunkte sammelt jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt. Wer ungefähr das jährliche Durchschnittseinkommen in Deutschland erhält (2019 circa 38.900 Euro West und 36.350 Euro Ost), bekommt pro Jahr einen Rentenpunkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro.

Für die Berechnung der Grundrente werden nur jene Beitragszeiten herangezogen, in denen man (aufs Jahr gerechnet) mindestens 0,3 Entgeltpunkte bekommen hat. (So will man z.B. die häufig kritisch angeführten Hausfrauen mit Mini-Nebenjob raushalten.) Liegt der Durchschnitt der aus diesen Zeiten erworbenen Entgeltpunkte unter 0,8, wird er verdoppelt, allerdings maximal bis 0,8. Zugleich wird der "Zuschlag" auf die Entgeltpunkte wieder um 12,5 Prozent verkürzt. Damit sollen jene, die mehr Beitrag gezahlt haben, definitiv auch mehr Rente erhalten.

Wo kann ich mich zur Grundrente persönlich beraten lassen?

Das geht bei der Deutsche Rentenversicherung. Termine kann man online ( deutsche-rentenversicherung.de) oder telefonisch (Tel. 0800 1000 4800) vereinbaren.

Ein Beispiel zur Berechnung des Arbeitsministeriums Katrin M. ist Bauingenieurin aus Leipzig. Sie hat bis zur Wende gut verdient. Dann jedoch ging die Firma pleite und Katrin M. war ein paar Jahre arbeitslos, bis sie als Angestellte in unterschiedlichen Bereichen wieder Arbeit fand - allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Mit dem Verdienst kam sie zwar einigermaßen zurecht, doch beläuft sich ihre Altersrente nur auf 746 Euro (brutto). Da sie (trotz der Arbeitslosigkeit) insgesamt auf mehr als 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, hat die Leipzigerin eine Gesamtrente in Höhe von 941 Euro.

Berechnung:
durchschnittlicher Verdienst = 0,6 Entgeltpunkte (EP)

Rente aus eigener Beitragszahlung: 39 Jahre x 0,6 EP x 31,89 Euro = rund 746 Euro

Grundrentenzuschlag: 35 x (0,2 EP - (0,2 EP x 12,5 %)) x 31,89 Euro = rund 195 Euro

Gesamtrente: 746 + 195 = 941 Euro (brutto) Quelle: BMAS

Quelle: MDR SACHSEN/Stiftung Warentest/Christian Lindner

Was ist die Grundrente?

Wer wenig Rente erhält, kann seit 1. Januar 2021 einen Zuschlag zur Rente bekommen. Dieser Zuschlag wird als Grundrente bezeichnet. Das heißt: Die Grundrente ist ein Plus zur bestehenden Rente.

Wer bekommt die Grundrente?

Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente. Das sind zu rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer mindestens 33 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat und dabei im Durchschnitt wenig verdiente, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, erfüllt die Voraussetzungen.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht.

Wie hoch ist die Grundrente?

Der höchstmögliche Zuschlag beträgt aktuell etwa 418 Euro. Im Durchschnitt beträgt er etwa 75 Euro. Informationen zur Berechnung der Grundrente finden Sie hier.

Wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Die ersten Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Mitte Juli ihre Grundrentenbescheide. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Zuschlag automatisch entweder rückwirkend zum 1. Januar 2021 oder zum künftigen Rentenbeginn aus.

Insgesamt 26 Millionen Renten werden von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Bis Ende 2022 sollen alle Grundrentenbescheide verschickt sein. 

Wird das Einkommen angerechnet?

Es findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Zuschläge werden Rentnerinnen und Rentnern mit einem Einkommen bis 1.250 Euro beziehungsweise 1.950 Euro bei Paaren in voller Höhe gezahlt. Liegt das Einkommen darüber, gibt es Abzüge.  

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  und der Deutschen Rentenversicherung.

Montag, 19. Juli 2021

Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?

Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, wer mindestens 33 Jahre (396 Monate) mit bestimmten Rentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt hat und dennoch nur eine relativ kleine Rente erhält. Den vollen Grundrentenzuschlag gibt es erst ab 35 Jahren (420 Monate).

Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?

Grund: Die erreichte Rente wird um rund 147,- bis 274 steigen (= 10 Jahre x 0,4 bis 0,75 Entgeltpunkte x 36,02 ). Dadurch erhöht sich die Grundrente brutto auf rund 1.050 bis 1.200 und der Zahlbetrag der Grundrente steigt auf rund 934 bis 1.079,- .

Wie hoch darf meine Rente sein um Grundrente zu bekommen?

Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt.

Wie hoch ist die Grundrente für eine einzelne Person?

Die Regelsätze in der Grundsicherung sind zum 1.1.2022 gestiegen. → Alleinstehende Erwachsene bekommen jetzt 449,– € monatlich, das sind 3,– € mehr zur Grundsicherung als bisher.