In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?

Von bussgeldkatalog.de, letzte Aktualisierung am: 15. September 2022

Die Vorfahrt „rechts vor links“ nicht beachtetBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
… mit Behinderung 25
… mit Gefährdung 100 1
… mit Sachbeschädigung 120 1

Wann gilt „rechts vor links“?

Die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gilt immer dann, wenn die Vorfahrt nicht durch ein Schild, eine Ampel oder einen Verkehrspolizisten geregelt wird.

Gilt „rechts vor links“ auch auf Parkplätzen?

Auf Parkplätzen gilt die Rechts-vor-links-Regel nur dann, wenn die Fahrspuren deutlich als Straßen erkennbar sind.

Was ist zu beachten, wenn an einer Kreuzung aus jeder Richtung Fahrzeuge kommen?

Begegnen sich mehrere Fahrzeuge auf einer Kreuzung, die aufgrund von “rechts vor links” alle vorfahrtberechtigt sind, müssen diese sich untereinander verständigen.

Dieses Video erklärt die Rechts-vor-links-Regel.

Inhalt dieses Ratgebers

  • Bußgeldtabelle: Rechts vor links missachtet
  • Video: So funktioniert „rechts vor links“!
  • Was bedeutet rechts vor links?
  • Wann bzw. wo gilt die Regel „rechts vor links“?
    • Rechts vor links im Kreisverkehr führt oft zur Verwirrung
    • Verkehrsberuhigter Bereich: Vorfahrtsregel rechts vor links in der Spielstraße
    • Gilt auch auf dem Parkplatz die Rechts-vor-links-Regel?
    • Verkehrsregeln: Rechts vor links in der Einbahnstraße
    • Abgesenkter Bordstein: Gilt rechts vor links auch hier?
    • Wann ist „rechts vor links“ auf einer Kreuzung? Jetzt wird’s kompliziert
      • Auf der Kreuzung: Vorfahrt „rechts vor links“ für Linksabbieger
    • Abknickende Vorfahrt: Wie ist „rechts vor links“ hier anzuwenden?
    • Gilt „rechts vor links“ auch für Fußgänger?
    • Wenn die Missachtung von „rechts vor links“ zum Unfall führt

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Rechts vor links: In welchen Situation gilt die allgemeine Vorfahrtsregel?

Es ist ein alltägliches Bild im Straßenverkehr: Die Wege zweier oder mehrerer Fahrzeuge kreuzen sich an einem Verkehrsknoten und es stellt sich die Frage, wer als Erstes fahren darf. An vielen Kreuzungen oder Einmündungen wird die Vorfahrt durch Ampelanlagen oder entsprechende Schilder geregelt. Und ist das nicht der Fall, erinnern wir uns an jenen Grundsatz zurück, der uns einst in der Fahrschule eingebläut wurde: Rechts fährt vor links.

An und für sich ein simples Prinzip: Das Fahrzeug, das am Weitesten rechts ist, darf zuerst fahren. Was einfach klingt, führt in der Praxis jedoch oft zu Verwirrung. Wann genau gilt denn laut Straßenverordnung (StVO) „rechts vor links“? Existieren Ausnahmen von dieser Regelung? Gilt auch auf Parkplätzen „rechts vor links“? Oder in Einbahnstraßen? Und was hat es für Auswirkungen, wenn ein Unfall passiert, weil „rechts vor links“ missachtet wurde? Dies und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Vorfahrtsregelung rechts vor links: Solange kein Schild und keine Ampel die Vorfahrt in einem bestimmten Bereich regeln, gilt hier üblicherweise die Rechts-vor-links-Regelung laut StVO.

Die in Deutschland geltenden Verkehrsregeln sind bekanntlich in der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben. Dies gilt auch für die Regeln zur Vorfahrt, welche sich im § 8 StVO wiederfinden. Dort heißt es folgendermaßen:

1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Wird also die Vorfahrt nicht durch ein Schild gekennzeichnet, gilt „rechts vor links“, es sei denn, ein Fahrzeug biegt von einem Feld- oder Waldweg aus auf eine Straße ein. In diesem Fall muss es grundsätzlich warten, bis alle anderen Fahrzeuge die Stelle passiert haben, selbst wenn es von rechts kommt.

Was der § 8 StVO ausklammert, sind die Ampelanlagen. Diese Lichtzeichen regeln nämlich streng genommen nicht die Vorfahrt an einer Stelle, sondern den Vorrang der Verkehrsteilnehmer. Der Einfachheit halber jedoch können Sie sich merken, dass auch beim Vorhandensein einer Ampel die Regelung „rechts vor links“ üblicherweise nicht gilt. Ist die Ampel allerdings außer Betrieb und sind weit und breit keine Vorfahrtszeichen in Sicht (oder ein Verkehrspolizist), haben Sie die Rechts-vor-links-Regel einzuhalten.

Übrigens: Nicht nur für Kraftfahrzeuge gilt die Regelung „rechts vor links“. Auch das Fahrrad ist davon betroffen.

Die Vorfahrt im Kreisverkehr ist meistens durch entsprechende Schilder geregelt. Ein unbeschildertes Rondell ist deswegen für viele Autofahrer ein ungewohnter Anblick und die Verwirrung entsprechend groß. Hat der Verkehr im Innenkreis grundsätzlich Vorfahrt?

Ist der Kreisverkehr durch die Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) gekennzeichnet, haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Wer also einfahren will, muss warten.

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Rechts vor links gilt vor einem Kreisverkehr nicht, wenn dort die die VZ 215 und 205 stehen. Einfahrende Fahrzeuge müssen hier den im Kreisverkehr befindlichen Kfz Vorfahrt gewähren.

Anders sieht es aus, wenn der Kreisverkehr nicht durch diese Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Denn dann gilt tatsächlich auch hier: Rechts fährt vor links. Da im Kreisverkehr nur gegen den Uhrzeigersinn gefahren werden darf, bedeutet dies, dass Verkehrsteilnehmer, die in den Kreis einfahren, automatisch Vorrang haben vor denen, die sich bereits darin befinden.

Verlassen Sie den Kreisverkehr wieder, müssen Sie Fußgängern und Radfahrern, die Ihre Straße überqueren, Vorrang gewähren.

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
„Rechts vor links“ muss auch in einer Spielstraße beachtet werden.

Auch in einer sog. Spielstraße gilt grundsätzlich „rechts vor links“. Ein solcher verkehrsberuhigter Bereich gewährt aber vor allem Fußgängern Vorrang. Deshalb dürfen Sie mit einem Fahrzeug – egal ob Kraftfahrzeug oder Fahrrad – hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und sind gegenüber den Fußgängern immer wartepflichtig, egal aus welcher Richtung diese kommen.

Kommt es im verkehrsberuhigten Bereich zur Begegnung mit anderen Fahrzeugen und ist die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt, müssen Sie sich wieder an den Grundsatz „rechts vor links“ halten.

Achtung! Eine Besonderheit müssen Sie beachten, wenn Sie die Spielstraße verlassen. Denn die Regelung „rechts vor links“ gilt hier bei der Ausfahrt eben nicht. Stattdessen sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet zu warten, wenn Sie einen verkehrsberuhigten Bereich verlassen. Erst wenn alles frei ist, dürfen Sie fahren.

Wenn Sie Autofahrer fragen, ob die Regelung „rechts vor links“ auf einem Parkplatz gilt, werden Ihnen bestimmt viele, wenn nicht sogar die meisten felsenfest überzeugt mit „Ja“ antworten. Tatsächlich ist dies aber ein weit verbreiteter Irrglaube.

Denn der § 8 StVO, der die Vorfahrt regelt und damit auch den Rechts-vor-links-Grundsatz festlegt, bezieht sich nur auf Straßen. Ein Parkplatz ist aber nun mal keine Straße, also kann dort nach geltender Rechtsprechung auch kein „Rechts-vor-links“ gelten. Stattdessen herrscht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO).

Anders verhält es sich, wenn die Fahrspuren auf dem Parkplatz deutlich als Straßen erkennbar und dementsprechend markiert sind. Dann hat die Rechts-vor-links-Regel wieder Gültigkeit. Was jedoch unter „deutlich als Straße erkennbar“ konkret zu verstehen ist, ist häufig Auslegungssache. Streitfälle zu dieser Frage landen deshalb nicht selten vor Gericht.

Innerhalb der Einbahnstraße gilt „rechts vor links“, sofern keine Schilder oder Ampeln die Vorfahrt regeln. Ebenso haben Sie Vorfahrt, wenn Sie aus der Einbahnstraße herausfahren und dabei von rechts kommen. Aber gilt dies auch, wenn Sie die Einbahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahren?

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Rechts vor links: Achten Sie darauf, ob aus der Einbahnstraße Radfahrer in entgegengesetzter Fahrtrichtung herauskommen!

Auf einer Straße, die nach rechts in eine Einbahnstraße einmündet, lassen Autofahrer oft wenig Vorsicht walten. Denn schließlich handelt es sich um die Einfahrt der Einbahnstraße, also kann von dort kein Fahrzeug kommen, dem Vorfahrt gewährt werden muss, richtig?

Ja und nein. Denn es gibt viele Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in beide Richtungen freigegeben sind. Aus diesen kann ein Radfahrer also auch entgegen der Fahrtrichtung herauskommen. Und regelt dann kein Schild die Vorfahrt, gilt hier wieder „rechts vor links“.

Fährt ein Fahrzeug hingegen verbotenerweise entgegen der Fahrtrichtung aus der Einbahnstraße heraus, muss ihm der von links kommende Fahrer keine Vorfahrt gewähren.

Auch Bordsteinabsenkungen führen regelmäßig zu Verwirrungen hinsichtlich der Vorfahrtsregeln. Üblicherweise gilt hier nicht „rechts vor links“: Ein abgesenkter Bordstein zeigt üblicherweise an, dass derjenige, der ihn überfährt, den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren hat – selbst wenn er von rechts kommt.

Die Gerichte vertreten hier jedoch zum Teil unterschiedliche Ansichten. So beschloss z. B. das Oberlandesgericht Köln, dass die Rechts-vor-links-Regelung beim Überfahren des abgesenkten Bordsteins gelten würde, wenn die Absenkung länger wäre als eine Pkw-Länge (DAR 1997, 79). Das Landgericht Hagen dagegen entschied, dass Fahrzeuge, die eine Bordsteinabsenkung überfahren, unabhängig von deren Länge grundsätzlich keine Vorfahrt haben (AZ 10 S 35/07).

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie deshalb lieber warten, wenn Sie einen abgesenkten Bordstein überfahren, und sich nicht darauf verlassen, dass Sie als von rechts kommendes Fahrzeug Vorfahrt haben.

Wenn Sie die Rechts-vor-links-Regel in der Fahrschule oder bei der Verkehrserziehung erklärt bekommen haben, wurde Sie Ihnen sicherlich anhand der Situation auf einer klassischen Kreuzung erläutert. Schließlich ist es hier doch eindeutig: An einer Stelle, an der mehrere Straße aufeinander treffen, hat das Fahrzeug Vorfahrt, das am Weitesten rechts ist. Das kann doch kaum zu Missverständnissen führen, oder?

Leider doch. Denn die Angaben „rechts“ und „links“ sind stets relative Angaben und immer abhängig von der Perspektive. Die Frage, welches Fahrzeug am Weitesten rechts oder links ist, kann deshalb nicht immer eindeutig beantwortet werden.

Wie ist z. B. die Regel „rechts vor links“ auf einer Kreuzung, auf der 3 Autos gleichzeitig aus jeweils unterschiedlichen Richtungen aufeinandertreffen, anzuwenden? Das untere Bild zeigt eine Kreuzung mit 4 Straßen. Auf 3 dieser Straßen kommt jeweils ein Auto gefahren. Alle 3 treffen gleichzeitig an der Kreuzung ein und es gibt kein Schild, das die Vorfahrt regelt. Demnach gilt „rechts vor links“.

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Rechts vor links: In diesem Beispiel darf das rote Auto zuerst fahren, dann das gelbe und zum Schluss das blaue.

Die Reihenfolge ergibt sich nun folgendermaßen: Von den 4 Straßen, die von der Kreuzung abzweigen, ist eine „leer“. Auf der Straße, die sich links von ihr befindet, steht ein rotes Auto. Dieses hat als einziges Fahrzeug auf der Kreuzung keinen rechten „Nebenmann“, denn die entsprechende Straße ist ja leer. Somit ist dieses Fahrzeug jenes, das auf der Kreuzung am Weitesten rechts steht und damit als Erstes fahren darf. Ist es weg, hat das gelbe Fahrzeug, welches zuvor zu seiner Linken stand, ebenfalls keinen rechten „Nebenmann“ mehr und darf damit als Nächstes fahren. Übrig bleibt das blaue Fahrzeug, das nun ohnehin freie Fahrt hat.

Was ist aber, wenn auf allen 4 Straßen ein Auto gefahren kommt und somit keine mehr leer bleibt wie im folgenden Bild?

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Rechts vor links auf der Kreuzung: Begegnen sich 4 Autos aus vier verschiedenen Richtungen, müssen sich die Fahrer verständigen.

Dann hat jedes Fahrzeug einen rechten bzw. linken „Nebenmann“ und keines ist am Weitesten rechts bzw. links. In diesem Fall müssen sich die Fahrer untereinander mit Handzeichen verständigen, wer zuerst fahren darf. Hat dann der erste die Kreuzung passiert, ist wieder eine der 4 Straßen leer und es gilt das oben beschriebene Prozedere.

Auf der Kreuzung: Vorfahrt „rechts vor links“ für Linksabbieger

Auch für einen Linksabbieger kann die Rechts-vor-links-Regelung auf einer Kreuzung zum Problem werden. Denn als solcher ist er verpflichtet, den Gegenverkehr zuerst passieren zu lassen, bevor er selbst fahren darf. Was ist aber, wenn er der Fahrer ist, der auf der Kreuzung am Weitesten rechts ist und somit gemäß dem Grundsatz „rechts vor links“ als Erster fahren müsste?

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Für Linksabbieger kann sich „rechts vor links“ als problematisch erweisen.

Hier konkurrieren in der Tat zwei widersprüchliche Verkehrsregeln miteinander. Auch in diesem Fall haben sich die Autofahrer mit Handzeichen untereinander zu verständigen, wer wen vorlässt.

Zuvor haben wir immer wieder betont, dass die Regel „rechts vor links“ nur dann Anwendung findet, wenn weit und breit kein Vorfahrtsschild zu sehen ist. Allerdings gibt es diesbezüglich eine Ausnahmesituation namens „abknickende Vorfahrt“.

Angenommen, ein Schild kennzeichnet eine Straße als Vorfahrtsstraße. Diese verläuft an einer Kreuzung jedoch nicht geradeaus, sondern knickt nach rechts ab wie im unteren Bild. Zwei Autos kommen nun aus beiden Richtungen der Vorfahrtstraße auf die Kreuzung gefahren – eines von links (rot), das andere von rechts (blau). Kommt es nun dazu, dass sich die Wege der beiden Fahrzeuge kreuzen, weil z. B. das linke Auto geradeaus weiterfahren möchte, muss wieder die Vorfahrt geregelt werden. Das Schild hilft hier jedoch nicht mehr weiter, denn beide Autos sind laut diesem auf der Vorfahrtstraße und damit gleichberechtigt.

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
Abknickende Vorfahrt: Auch hier gilt die Rechts-vor-links-Regelung.

Die Lösung heißt – Sie ahnen es – „rechts vor links“: Befinden sich zwei Fahrzeuge auf gleichberechtigten Straßen und muss das eine dem anderen Vorrang gewähren, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, darf das rechte von beiden – im Bild das blaue Auto – als Erstes fahren.

Bisher haben wir in unseren Erläuterungen immer nur von Fahrzeugen gesprochen. Und dies nicht ohne Grund, denn für Fußgänger gilt „rechts vor links“ nicht. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, lassen sich Vorfahrtsregeln nur auf Straßen anwenden. Genau dort haben Fußgänger aber nichts zu suchen – ausgenommen natürlich verkehrsberuhigte Bereiche oder Fußgängerüberwege.

Ein Fußgänger, der jedoch auf der Fahrbahn entlang geht, handelt verbotenerweise und hat damit auch kein Recht auf „rechts vor links“.

Wer dabei erwischt wird, wie er die Rechts-vor-links-Regel missachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, werden schon 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. Und kommt es gar zu einem Unfall, muss er mit 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen.

Darüber hinaus wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest ein Teil der Schuld am Unfall zugesprochen, was bedeuten kann, dass er evtl. für Sach- oder Personenschäden haften muss. Dies ist jedoch immer im Einzelfall zu betrachten und muss im Streitfall von einem Gericht geklärt werden. Mitunter kann auch der Unfallbeteiligte, dem die Vorfahrt genommen wurde, eine Teilschuld haben, wenn er z. B. mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder sich sein Vorfahrtsrecht durch aggressive Fahrweise erzwungen hat.

In welcher Reihenfolge müssen wir die Fahrzeuge weiterfahren?
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Wer darf zuerst fahren?

Du fährst auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße, das rote Auto befindet sich auf einer untergeordneten Straße und muss daher warten. Da du der Vorfahrtsstraße folgst und der Traktor beim Verlassen der Vorfahrtsstraße deinen Fahrtweg kreuzen würde, muss er dich zuerst fahren lassen.
Hier gilt die Grundregel "rechts vor links". Daher hat der Radfahrer Vorfahrt und du musst warten. Du musst warten und der Radfahrer hat Vorrang. Du musst den Radfahrer durchfahren lassen, bevor du geradeaus weiterfahren kannst.

Was ist in dieser Situation richtig Kreisverkehr roter Pkw?

Die Vorfahrt ist hier klar geregelt. Du musst dich deshalb nicht mit dem Pkw verständigen. Durch die Beschilderung erkennst du, dass es sich hier nicht um einen Kreisverkehr handelt. Deshalb gilt rechts vor links.

Wie verhalten Sie sich richtig Radfahrer von vorne?

Warte, bis der Radfahrer vorbeigefahren ist. Nur so kannst du gewährleisten, dass du den Radfahrer nicht gefährdest. Der Seitenabstand zum Radfahrer ist nicht ausreichend. Halte an und warte bis er die Engstelle passiert hat.