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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. August 2022Wann ist Hupen
erlaubt?
Nur wenig regt die deutschen Autofahrer so auf, wie die vermeintliche Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer. Um dem Ärger Ausdruck zu verleihen, wird hinter dem Steuer daher oft lauthals geschimpft sowie geklagt, wild gestikuliert und gerne auch mal beherzt auf die Hupe gedrückt.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird „Hupen“ allerdings nicht erwähnt, denn offiziell handelt es sich dabei um ein Schallzeichen. Diese sollen gefährdete Verkehrsteilnehmer auf ein herannahendes Fahrzeugs aufmerksam machen.
Doch wann darf ich hupen? Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts bzw. außerorts benutzt werden? Und wann müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
- Wann ist Hupen erlaubt?
- FAQ: Hupen
- Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen
- Keine Lust zu lesen? Hupe & Lichthupe im Video erklärt
- Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften: Was gilt?
- Unerlaubtes Hupen: Welche Strafe wird fällig?
FAQ: Hupen
Wann ist Hupen im Straßenverkehr erlaubt?
Die StVO schreibt vor, dass die Hupe nur eingesetzt werden darf, um auf eine Gefahr hinzuweisen oder bei einem Überholmanöver außerorts.
Drohen für die missbräuchliche Nutzung der Hupe Sanktionen?
Ja, der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro vor. Liegt außerdem eine Belästigung vor, kann dieser Betrag auf 10 Euro ansteigen.
Kann die Verwendung der Hupe auch als Nötigung gewertet werden?
In Einzelfällen kann der Einsatz der Hupe eine Nötigung darstellen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. | 5 € |
Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. | 10 € |
Keine Lust zu lesen? Hupe & Lichthupe im Video erklärt
Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften: Was gilt?
Jedes Kfz muss in Deutschland über eine Hupe verfügen. Dies ergibt sich aus § 55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dabei muss der Klang des Schallzeichens dazu geeignet sein, um gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Fahrzeugs aufmerksam zu machen, ohne dass dabei die Gefahr besteht, diesen zu erschrecken oder andere zu belästigen.
Dies soll durch verschiedene Vorgaben zum Klang der Hupen gewährleistet werden. So darf deren Lautstärke bei einer Messung in 7 m Entfernung nicht den Grenzwert von 105 dB(A) übersteigen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch konkrete Regeln zur Verwendung der Hupe vor.
So darf die Hupe laut StVO nur in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen. In § 16 Abs. 1 StVO heißt es dazu:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
- wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Demnach ist das Hupen innerorts grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Gefährdung vor. Mögliche Gründe für den Einsatz des Warnzeichens könnten zum Beispiel eine genommene Vorfahrt oder sonstige Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen, sein.
Darüber hinaus ist das Hupen außerorts beim Überholen zulässig. Das Schallsignal kann dabei eingesetzt werden, um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht anzuzeigen. Verpflichtend ist dieses Vorgehen in Deutschland aber nicht und im Alltag findet es auch kaum Anwendung.
Übrigens! Wenn ein Autofahrer vor Ihnen an der Ampel den Wechsel auf Grün verpennt, dürfen Sie grundsätzlich nicht hupen. Denn hierbei handelt es sich höchstens um eine kurze Verzögerung, eine Gefährdung liegt jedoch nicht vor.
Weitere Ratgeber zur Hupe
Die Hupe dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen. Doch muss es sich bei dem Schallzeichen zwangsläufig um einen einzelnen Ton handeln oder wäre auch eine Klangfolge möglich? Welche Vorschriften der Gesetzgeber zur Melodiehupe macht, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Der eine oder andere Fahrer verwendet die Lichthupe inflationär, was nicht selten auch zu gefährlichen Missverständnissen führt. Allerdings ist der Gebrauch nur in den wenigsten Fällen wirklich gestattet. Wann Sie die Lichthupe verwenden dürfen und welche Sanktionen bei einem Missbrauch drohen, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Unerlaubtes Hupen: Welche Strafe wird fällig?
Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält und von der Polizei zum Beispiel beim ungerechtfertigten Hupen in geschlossenen Ortschaften erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld von 5 Euro vor bzw. 10 Euro, wenn durch das Hupen jemand belästigt wurde.
Nicht selten erwägen die Geschädigten darüber hinaus eine Anzeige wegen Hupen bzw. Nötigung durch den widerrechtlichen Einsatz der Schallzeichen. Erfolgsversprechend ist ein solches Vorgehen allerdings nur in Einzelfällen. So entschied das OLG Düsseldorf am 18.03.1996 (Az. 5 Ss 383/95), dass eine Nötigung im Straßenverkehr nur dann vorliegt, wenn der Verkehrsteilnehmer versucht, eine Gefahrenlage herbeizuführen, welche die andere Partei in unüberwindbare Furcht versetzt.
Grundsätzlich ist innerorts das Hupen ohne Grund untersagt. Allerdings gibt es immer wieder Anlässe, bei denen die Polizei ein Auge zudrückt. Möglich ist dies zum Beispiel wenn eine Hochzeit oder eine gewonnene Weltmeisterschaft mit einem Hupkonzert gefeiert wird. Allerdings sollten es die Autofahrer hierbei nicht übertreiben, sonst können doch noch Sanktionen drohen.
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