Hund im Garten begraben wie tief

11. August 2020, 10:58 Uhr

Für die meisten Menschen ist es ein schwerer Schlag, wenn das geliebte Haustier stirbt. Wer die Möglichkeit hat, möchte seinen Hund oder seine Katze wohl am liebsten im eigenen Garten beerdigen. Die Übergabe an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt erscheint vielen als unwürdig. Doch ist es überhaupt erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben? Und welche Möglichkeiten gibt es für eine würdevolle Tierbestattung, wenn du keinen eigenen Garten hast? Wann du rechtlich auf der sicheren Seite bist und wofür Strafen drohen, liest du hier.

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Hund oder Katze im Garten begraben: Diese Regeln gelten

In der Regel dürfen die sterblichen Überreste kleinerer Tiere im Garten begraben werden. Eine Katze oder einen Hund auf dem eigenen Grundstück zu bestatten ist ohne besondere Erlaubnis möglich. Bei größeren Tieren, etwa einem Pony oder einem Alpaka, ist dafür eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes erforderlich. In jedem Fall müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein, um Tiere im Garten begraben zu dürfen:

  • Das Tier darf nicht an einer mel­de­pflich­ti­gen Krankheit gestorben sein. In solchen Fällen ist die Bestat­tung im Garten grund­sätz­lich verboten, damit sich die Krank­heits­er­re­ger nicht verbreiten. 
  • Der Garten darf nicht in einem Wasser- oder Natur­schutz­ge­biet liegen. Wer hier ein Tier begräbt, riskiert eine Strafe. Geldbußen von bis zu 50.000 Euro sind möglich, da das Trink­was­ser gefährdet werden könnte.

Außerdem musst du folgende Regeln einhalten:

  • Das Grab muss min­des­tens ein bis zwei Meter von öffent­li­chen Wegen und Plätzen entfernt
  • Das Tier muss min­des­tens 50 Zen­ti­me­ter tief vergraben werden, damit keine anderen Tiere versuchen, den Kadaver auszugraben.
  • Der Tier­kör­per sollte in leicht ver­rot­ten­des Material gewickelt werden, bei­spiels­wei­se in eine Baum­woll­de­cke oder ein Handtuch.

Es gibt jedoch regional abweichende Regelungen. In Bremen zum Beispiel dürfen Hunde und Katzen aufgrund des hohen Grundwasserstandes nicht in Gärten bestattet werden, sondern nur Ziervögel und Kleinnager wie Hamster. Informiere dich im Zweifelsfall vorher beim örtlichen Veterinäramt oder frage deinen Tierarzt.

Als Mieter Erlaubnis des Ver­mie­ters einholen

Wenn du zur Miete wohnst, solltest du vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn du ein Tier im Garten bestatten möchtest. Wenn er nicht einverstanden ist oder die Nachbarn Bedenken haben, kannst du mit einer Urnenbestattung vielleicht einen Kompromiss finden: Der Tierkörper wird in einem speziellen Tierkrematorium eingeäschert und kann in einer Urne aus leicht zersetzlichem Material beigesetzt werden. Vielleicht tun sich Vermieter und Nachbarn mit dieser Variante leichter.

Alter­na­ti­ven zur Tier­be­stat­tung im Garten

Wer keinen eigenen Garten hat, findet in vielen Städten inzwischen auch spezielle Tierfriedhöfe. Deinen verstorbenen Hund heimlich im Wald zu begraben, weil ihr dort so gerne Gassi gegangen seid, ist keine gute Idee. Das Vergraben von toten Tieren auf öffentlichem Grund verstößt gegen das Tierkörperbe­sei­ti­gungs­gesetz und kann mit Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Anders als bei den sterblichen Überresten von Menschen gibt es für Tiere keine Friedhofspflicht. Wenn du dein Haustier im Tierkrematorium einäschern lässt, darfst du die Urne mit der Asche auch zu Hause aufbewahren. In der Regel darfst du die Asche auch verstreuen. Über den Hausmüll entsorgen darf man übrigens nur Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche, auf keinen Fall aber eine Katze oder einen Hund.

FAZIT

  • Ver­stor­be­ne Hunde und Katzen dürfen unter Ein­hal­tung bestimm­ter Regeln im Garten beerdigt werden, größere Tiere nur mit Genehmigung.
  • Tiere auf öffent­li­chem Grund zu begraben, ist nicht erlaubt und kann eine Strafe nach sich ziehen.
  • Mieter sollten ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor sie ein Tier im Garten begraben.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Rechtsfrage

Oft sind Haustiere ein fester Bestandteil der Familie und geliebte Spielkameraden der Kinder. Stirbt der Hund, die Katze oder das Kaninchen, möchten daher viele, dass ihr Liebling seine letzte Ruhe im Garten findet. Doch ist es eigentlich erlaubt, sein Haustier auf dem eigenen Grundstück zu begraben?

26. Oktober 2020 ·
Lesedauer: 4 Minuten · 0 Kommentare

Viele Haustierbesitzer möchten ihren verstorbenen Liebling am liebsten im eigenen Garten begraben - doch das ist nicht unbedingt erlaubt

Inhaltsverzeichnis

Nach dem Tod des geliebten Haustiers muss der Besitzer entscheiden, was mit dem Körper gesehen soll. Ein Grab in einer ruhigen Ecke des Gartens hilft vielen Tierfreunden dann bei der Trauerbewältigung. Doch es gibt gesetzliche Vorschriften bei der Bestattung von Tieren im eigenen Garten.

Darf man Haustiere im Garten bestatten?

In der Regel ist die Bestattung einzelner Haustiere auf dem eigenen Grundstück oder im Garten legal. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen:

  • Laut des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) dürfen durch die Bestattung keine schädlichen Substanzen, die bei der Verwesung entstehen können, in das Grundwasser gelangen und so die Umwelt und die Gesundheit schädigen.
  • Daher darf das Grundstück auch nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen.
  • Das Haustier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein.
  • Bei größeren Haustieren ist für die Bestattung im Garten häufig eine Genehmigung des Veterinäramtes erforderlich.
  • Handelt es sich nicht um Ihr eigenes Grundstück, benötigen Sie die Genehmigung des Eigentümers.

Bei der Bestattung von Haustieren gibt es je nach Bundesland eventuell unterschiedliche Vorschriften, sogenannte Ausführungsgesetze. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie sich beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, ob in Ihrer Stadt oder Gemeinde besondere Regeln gelten.

Unser Experten-Tipp:
Vorsicht bei rechtswidriger Tierkörperbeseitigung. Diese kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen.

Wie muss ein Haustier begraben werden?

Sind alle Voraussetzungen für eine Bestattung im eigenen Garten erfüllt, können Sie das Tier begraben. Allerdings gibt es auch hierfür einige Vorschriften:

  • Das Grab darf sich nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen befinden.
  • Ein Abstand zum Nachbargrundstück ist empfehlenswert.
  • Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief vergraben und anschließend gut mit Erde bedeckt werden.
  • Die Leiche darf nur in Material begraben werden, das leicht verrottet, wie bspw. Handtücher, Zeitungen oder Wolldecken.

Wie bereitet man seinem Haustier ein würdevolles Begräbnis?

Sofern möglich, sollten Sie das Grab rechtzeitig vorbereiten, damit der Liebling nach dem Einschläfern beim Tierarzt direkt sein Begräbnis erhält. Dies ist oft für alle Familienmitglieder ein schwerer Gang, aber vor allem für Kinder ist das richtige Abschiednehmen wichtig. Denn sie machen sich häufig Gedanken, wie es dem geliebten Haustier nach dem Leben ergeht. Überlegen Sie sich in diesem Fall einen schönen Ort, an dem sich der Liebling nun befindet, wie bspw. den Katzen- oder Hundehimmel.

Beerdigen Sie kleine Tiere wie Wellensittiche, Mäuse, Hamster, Meerschweinchen oder Zwergkaninchen daher nicht direkt in der kalten Erde, sondern bauen Sie zusammen mit Ihren Kindern einen kleinen Sarg. Hierfür empfiehlt sich ein Schuhkarton, der außen bemalt werden kann und innen mit einem weichen Baumwolltuch ausgelegt wird.

Bei größeren Haustieren ist ein großes Laken oder die Lieblingsdecke, sofern aus Baumwolle, oft die bessere Wahl. Alternativ gibt es Haustiersärge aus Holz in verschiedenen Größen zu kaufen, in denen die Tiere bestattet werden können.

Veranstalten Sie anschließend eine kleine Beerdigungszeremonie, gegebenenfalls mit leiser Hintergrundmusik und Kerzen. Jedes Familienmitglied hat dann noch einmal die Möglichkeit, Abschied zu nehmen und ein paar Worte zu sagen. Nach der Beerdigung lässt sich die Grabstätte mit einer Gedenktafel, einem Holzkreuz oder einer kleinen Grabplatte versehen.

Welche alternativen Bestattungsmöglichkeiten gibt es?

Wer keinen eigenen Garten besitzt, seinen Liebling aber nicht in einer kommunalen Tierverwertungsanlage geben möchte, hat andere Möglichkeiten eines würdevollen Begräbnisses. So gibt es vor allem in größeren Städten häufig Tierfriedhöfe oder spezielle Friedwälder, die eine Bestattung ermöglichen. Auch eine Einäscherung von Haustieren ist möglich. Die Urne kann anschließend mit nach Hause genommen, vergraben oder die Asche verstreut werden.

Was ist bei Tierbestattungen verboten?

Verstorbene Tiere dürfen nicht in öffentlichen Parks, auf Feldern, Wiesen oder im Wald vergraben werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit Bußgeldern geahndet wird. Auch eine Entsorgung im Hausmüll ist grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich sehr kleine Tiere wie Mäuse, Hamster oder Vögel können in die Biotonne gegeben werden.

THEMEN:   Recht Tiere Haustiere

Über den Autor
Tim Sydekum

Als Gartenliebhaber und Gründer von mein-gartenexperte.de ist Tim zuständig für spannende Produkttests, interessante Berichte und informative Beiträge aller Art. Er hat eine technische Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Gartenbereich.

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Wie groß darf ein Hund sein um ihn im Garten zu begraben?

Doch welche Haustiere darf ich unter welchen Voraussetzungen im eigenen Garten begraben? Du darfst dein Haustier im Garten begraben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief begraben werden. Das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.

Wie lange dauert es bis ein Hund verwest?

Die Verwesung eines Tierkörpers dauert 20 bis sogar 40 Jahre. Das hängt von der Bodenbeschaffenheit ab.

Wie tief muss ein Loch sein um eine Katze zu begraben?

Wie tief muss man eine Katze im Garten begraben? Das Grab muss mindestens 60 cm tief und mindestens einen Meter von öffentlichen Flächen entfernt sein.

Wie tief muss man ein Kaninchen begraben?

Der Garten darf aber nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen, das Grab muss mindestens 50 cm tief sein und ein bis zwei Meter von einem öffentlichen Weg entfernt liegen. Das verstorbene Tier muss in Materialien eingewickelt sein, die leicht verrotten.

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