Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und nicht beziehungsweise nicht mehr erwerbsfähig sind sowie Show
Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn Sie
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:
Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:
Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch bei einer Heimunterbringung gewährt werden. Es werden dann die Heimkosten (Entgelte) voll oder zum Teil übernommen und ein angemessener Barbetrag zur persönlichen Verfügung sowie Leistungen für Kleidung gewährt. Nur in 3 Fällen können einmalige Leistungen gewährt werden:
Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (aktueller Bedarf, keine Möglichkeit der Selbsthilfe). Einmalige Hilfen können auch Personen gewährt werden, die keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel
Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind sind diesem Kind zuzurechnen, um dessen Bedarfe zu decken. Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:
Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen. Ob ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht, prüft das zuständige Sozialamt. Dafür müssen Hilfebedürftige nicht unbedingt selbst einen Antrag stellen. Auch nach einem Hinweis Dritter, z. B. Familie, Nachbarn, etc., dass Anhaltspunkte für einen Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen, muss das Sozialamt tätig werden (Amtsermittlungsgrundsatz). Trotzdem empfiehlt es sich, selbst einen Antrag zu stellen.
Hinweis: Haben Sie kein Konto, erhalten Sie die Leistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Die hierdurch entstehenden Kosten müssen Sie selbst tragen. Können Sie nachweisen, dass Ihnen die gesetzlich zustehende Einrichtung eines Bankkontos ohne eigenes Verschulden unmöglich ist, übernimmt das Sozialamt hierfür die Kosten. Eine Barscheckauszahlung ist nicht möglich. Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern. Des Weiteren gibt es die Widerspruchsfristen, wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind. Diese sind unbedingt einzuhalten, denn nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig. Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt?SGBXII) und Grundsicherung (4. Kap. SGBXII) - Landkreis Fürth.
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. Wer hat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil einer unverheirateten und erwerbsfähigen Person bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteiles.
Wie viel Geld steht mir zum Leben zu?Wie hoch ist das Existenzminimum 2021 in Deutschland? Für Erwachsene beträgt das sächliche Existenzminimum 2021 im Jahr 9.744 Euro. Das sind 48 Euro mehr als im Jahr 2020. Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene liegt bei 9.408 Euro.
Welche Unterlagen braucht man um Grundsicherung zu beantragen?Grundsicherung: Welche Unterlagen müssen Antragsteller einreichen?. der Antrag auf die Grundsicherung,. gültige Personaldokumente,. Einkommensnachweise,. Vermögensnachweise,. der Rentenbescheid (wenn man Rente bezieht),. Kontoauszüge der letzten drei Monate,. der Mietvertrag,. Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung.. |