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Unsere Hilfe in 3 SchrittenIhr FallIhr Fitnessstudio musste aufgrund der Corona-Beschränkungen schließen? Sie konnten nicht trainieren, aber Ihre Mitgliedsbeiträge wurden abgebucht? Unser System berechnet die zuviel gezahlten Beträge und hilft Ihnen, ohne Aufwand eine Erstattung zu erhalten. BeauftragungSie beauftragen uns ganz einfach online und wir vertreten Ihre Interessen. Entweder auf Erfolgsbasis (wir werden nur bezahlt, wenn Sie Ihr Geld erhalten) oder dank unser Ankaufoption mit Direktauszahlung für Sie (nicht für alle Studios verfügbar). AbschlussWir kümmern uns um die Abwicklung und wenn nötig Eintreibung der Forderung im gesetzlichen Rahmen. Sobald die Zahlung auf unser Fremdgeldkonto eingeht, informieren wir Sie und leiten Ihre Auszahlung weiter - ohne Aufwand oder Risiko für Sie. Ihre WahlmöglichkeitUnser Team sendet Ihnen nach Prüfung des Falles eine E-Mail mit zwei Angeboten. Sie können wählen, welche Variante Sie bevorzugen: Arbeit auf ProvisionsbasisWir fordern Ihre Erstattung in Ihrem Auftrag von dem Fitnessstudio an.
AnkaufoptionWir kaufen Ihnen die Forderung ab und zahlen direkt an Sie aus.
Ihre VorteileDirektSie können alles online über unsere Webseite erledigen. Fragen hierzu? Beantworten wir hier. Weniger Aufwand geht nicht. SchnellEs dauert nur 5 Minuten. Unser System erstellt Ihnen automatisch ein Angebot und leitet umgehend die weiteren Schritte ein. FairBei Arbeit auf Erfolgsbasis berechnen wir eine Gebühr ab 30% plus MwSt. Bei der Ankaufoption beträgt die Gebühr 50% plus MwSt. Immer Transparent: Unsere Preise Alle StudiosAlle Fitnessstudios in Deutschland werden abgedeckt: Einfach, sicher und verlässlich: Lassen Sie sich Ihr Geld auszahlen. Unser Erfolgsversprechen Die Fitnessstudios nutzen die Gesetze klug aus und versuchen, Ihren Mitgliedern möglichst kein Geld auszuzahlen. Unser Versprechen: Sind wir bei Beauftragung auf Provisionsbasis für Sie nicht erfolgreich, ist unser Service für Sie komplett kostenfrei! Alleine versuchenRelativ hoher Aufwand, geringe Erfolgschance.
Unsere DienstleistungHohe Sicherheit, keine Kosten: Einfach, bequem, gut.
Anwalt beauftragenTeuer, aufwändig, Kostenrisiko: Erfolg unklar.
Wer bekommt jetzt Geld zurück?"Alle die, die während des Lockdowns einen Vertrag in einem Fitnessstudio hatten und auch weiter die Beiträge gezahlt hatten, obwohl das Fitnessstudio zu war", sagte Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion. Auch wer sich bislang noch nicht darum gekümmert habe, könne jetzt das Geld zurückverlangen. "Da sollte es auch keine Probleme mit der Verjährung geben", so Kornmeier. Die übliche Verjährungsfrist betrage drei Jahre. "Und die sind hier ja noch nicht abgelaufen." Wichtig ist aber: Geld zurückerhalten jetzt nur diejenigen, die keinen Wertgutschein erhalten haben. Muss ich eine Trainingszeit-Gutschrift akzeptieren?Nein, denn eine Gutschrift über ausgefallene Trainingszeiten ist laut dem BGH nichts anderes als eine Vertragsverlängerung. Die Wochen der Schließung dürften nicht an die Vertragslaufzeit angehängt werden. Der Grund: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr 2020 eine Regelung geschaffen für Verträge, die von Corona betroffen waren - die sogenannte Gutschein-Lösung. Danach war es Einrichtungen wie Fitnessstudios und Veranstaltern möglich, den Kunden entweder das Geld zu erstatten oder einen Wertgutschein zu überreichen - und zwar über die Summe, die vom Kunden zu viel gezahlt wurde. Wann bekommt man das Fitnessstudio bezahlt?Eine Erstattung der Mitgliedsgebühren des Fitnessstudios ist nicht möglich. Einige Krankenkassen haben aber Kooperationsverträge mit Fitnessstudios abgeschlossen. Versicherte erhalten dann Rabatte auf die monatlichen Mitgliedsgebühren. Wer sich bewegt, bleibt gesund.
Kann ich Vertrag mit Fitnessstudio kündigen?Eine ordentliche Kündigung des Fitnessvertrages muss innerhalb der Kündigungsfrist erfolgen. Ob die Kündigung in Schrift- oder Textform vorliegen muss, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Vorzeitig aus dem Vertrag kommen Sie in der Regel nur mit einem Sonderkündigungs- oder Widerrufsrecht.
Wer zahlt bei Unfall im Fitnessstudio?Im Kontext hat der Betreiber des Fitnessstudios für die Sicherheit der Sporttreibenden zu sorgen. Vernachlässigt er diese Pflicht, besteht Schadensersatzanspruch.
Wann verjähren Schulden beim Fitnessstudio?Die regelmäßige Verjährungsfrist in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge beträgt drei Jahre und beginnt immer am 31. Dezember des Jahres, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist.
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