Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt bis (mindestens) zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes. Show
Kindergeld wird ab dem 01.07..2017 monatlich in folgender Höhe gezahlt:
Kindergeld für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben: Seit 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt. Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann ab Januar 2007 längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. Dies galt erstmalig für nach dem 01.01.1983 geborene Kinder. Kinder, die sich in der Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) befinden, erhalten grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Für ein behindertes Kind wird weiter Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersgrenze gezahlt, vorausgesetzt die Behinderung lag schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres vor. Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Ehepartnerin/der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. An wen muss ich mich wenden?Die Zuständigkeit liegt bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Als Angehörige oder Angehöriger des öffentlichen Dienstes kann die Zuständigkeit auch bei der Bezügestelle Ihres Dienstherrn liegen. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für Kindergeld im Detail sind, dass
Artikel 116 Grundgesetz (GG) Welche Unterlagen werden benötigt?Es werden Unterlagen benötigt. Welche Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis) dem Kindergeldantrag beizufügen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Ab dem 01. Januar 2016 ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass die Identifikationsnummer der anspruchsberechtigten Person und des Kindes bei der zuständigen Stelle mitgeteilt wird. Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Wegen der Auszahlungsbeschränkung des § 70 Abs. 1 S. 2 EStG kann für bis zu 6 Monate rückwirkend Kindergeld ab Antragstellung gezahlt werden. Der Eingang des Antrags bei der Familienkasse ist maßgeblich. § 70 Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) Rechtsgrundlage§§ 31, 52 und 62 - 78 Einkommensteuergesetz (EStG) Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Anträge / FormulareDas Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Kindergeldanträge und Veränderungsanzeigen können auch bequem über den Kindergeld-online-Service der Familienkasse übermittelt werden. Kindergeld-online-Service Was sollte ich noch wissen?Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Haushalt sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die zuständige Stelle prüft in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen und ob das Kindergeld in der richtigen Höhe gezahlt wird. Weitere Informationen wie z.B. Merkblätter, Antragsvordrucke sowie Ansprechpartner vor Ort sind im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Sie bekommen ein Baby und wollen Kindergeld beantragen? Dann müssen Sie einen Kindergeldantrag an Ihre zuständige Familienkasse stellen. Wirklich kompliziert ist dieser erfreulicherweise nicht, dennoch sollten Sie ein paar Punkte beachten. Wie sich der Antrag stellen lässt, welche Kindergeld Formulare Sie dazu brauchen und wie lange das dauert, erklären wir im folgenden Ratgeber. So wird das Kindergeld beantragtKindergeld erhält man nicht automatisch, sondern erst nach dem Stellen eines entsprechenden Antrags an die zuständige Familienkasse. Dafür müssen Sie sich die vorgefertigten Formulare zum Kindergeldantrag herunterladen und ausdrucken. Bei einem Neugeborenen ist das insbesondere der Kindergeldantrag (KG1) sowie die Anlage Kind. Die entsprechenden Vordrucke müssen Sie mit Ihren persönlichen Stammdaten und Angaben zum Kind ausfüllen. Zum vollständigen Antrag gehört unbedingt die Geburtsurkunde im Original (für die Kindergeldkasse). Sind alle Unterlagen vollständig und doppelt kontrolliert, müssen Sie den Antrag schriftlich mit Hilfe der Post an die zuständige Familienkasse schicken. Diese prüft Ihren Antrag und wird sich anschließend bei Ihnen melden. Eine kurze und knappe Anleitung dafür, wie genau Sie das Kindergeld beantragen können, haben wir hier noch einmal aufgeführt: Kurzanleitung Kindergeldantrag
Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Antrag für das Kindergeld korrekt ausgefüllt ist. Bei Fehlern oder notwendigen Rückfragen, kann sich Ihre Warte- bzw. Bearbeitungszeit sonst verlängern. Ganz wichtig ist, dass Sie daran denken, die Steueridentifikationsnummer von Antragssteller und Kind anzugeben. Anträge ohne Steuer-ID werden seit 2016 vorerst abgelehnt. Auf diese Art und Weise sollen Doppelauszahlungen des Kindergeldes vermieden werden. Tipp 1: Kindergeld FormulareNachfolgenden finden Sie die Antragsformulare für das Kindergeld. Insgesamt gibt es eine Vielzahl verschiedener Formulare. Wir haben diese für Sie nach Ihrer Wichtigkeit gruppiert und stellen Ihnen nachfolgend alle Formulare zum Download bereit. Bei einem Erstantrag ist meist nur das Formular KG1 und KG1 Anlage Kind relevant. Beziehen Sie bereits Kindergeld und wollen den Antrag für ein weiteres Kind stellen, reicht es die Anlage Kind auszufüllen. In der zweiten Gruppe finden Sie alle weiteren Formulare, zum Beispiel für Volljährige oder ein behindertes Kind. Kindergeld online beantragenEin komfortabler Onlineantrag steht dir mit dem Service unseres Partners zur Verfügung. Statt händisch Formulare auszufüllen, diese auszudrucken und zur Post zu bringen, kannst du unter www.kindergeld-beantragen.de dein Kindergeld einfach online beantragen. So benötigst du keinen Drucker, sparst dir Zeit bzw. Nerven und vermeidest Fehler im Antrag. Der Onlineservice kostet zwar eine einmalige Gebühr, erledigt aber vom Antrag bis zum Versand alles für dich. Probier es jetzt aus und stelle deinen Kindergeldantrag online: (Werbung)
Wichtige Formulare Neugeborenes
Weitere Formulare
Wann kann das Kindergeld beantragt werden?Grundsätzlich gilt, dass Sie das Kindergeld ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes beantragen können. Das Recht auf Unterstützung, in Form von monatlichen Kindergeldauszahlungen, besteht also normalerweise erst ab dem Geburtsmonat Ihres Kindes. Clevere Eltern greifen aber vor und stellen den Antrag bereits vor der Geburt. So lassen sich die Wartezeiten etwas verkürzen, immerhin ist ein derartiger Antrag auf Seiten der Behörden auch mit einer umfangreichen Prüfung verbunden. Achten Sie unbedingt darauf bei einem vorzeitigen Antrag die Geburtsurkunde nachzureichen. Alternativ können sich Eltern aber auch deutlich mehr Zeit lassen und das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend beantragen. Zu empfehlen ist allerdings, den Kindergeldantrag möglichst frühzeitig einzureichen, da eine Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung eingeplant werden sollte. Generell gelten diese Vorgaben aber nur für Kinder, die unter 18 Jahre alt sind. Bei volljährigen Kindern greifen andere Regeln bei der Beantragung des Kindergeldes. Tipp Nr. 2: Dauer des Antrags: Wie lange dauert der Kindergeldantrag?Wie lange es genau bis zur ersten Auszahlung des Kindergeldes dauert ist von Fall zu Fall verschieden. Die Behörden prüfen die Anträge aber natürlich gründlich. Im Allgemeinen sollten Sie mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen bis zur Bewilligung rechnen. Den Antrag ausfüllen können Sie wiederum im Handumdrehen. Angeben müssen Sie lediglich ein paar private Informationen und zusätzlich alle notwendigen Unterlagen eingereichen. Haben Sie den Antrag dann mittels Post an die Familienkasse übermittelt, beginnt Ihre Wartezeit. Versenden Sie Ihren Antrag auf Kindergeld am besten per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis in der Hand, falls wichtige Dokumente (wie beispielsweise die Geburtsurkunde) verloren gehen. Gut zu wissen: Welche Formulare und Unterlagen werden für den Antrag benötigt?Je nach Ausbildungsstand oder Alter Ihres Kindes, müssen Sie verschiedene Kindergeld Formulare sowie Unterlagen einreichen. Seit 2016 verlangt der Gesetzgeber zum Schutz vor einer Doppelzahlung unbedingt die Steueridentifikationsnummer der Eltern und die des Kindes. Das sind allerdings nicht die einzigen Angaben bzw. Unterlagen, die Sie dem Antrag beigefügen müssen. Unbedingt notwendig sind weiterhin:
Generell müssen Eltern also nachweisen können, dass das Kind wirklich geboren wurde – falls es sich um ein Neugeborenes handelt. Andernfalls kann es sein, dass eine sogenannte Haushaltsbescheinigung eingereicht werden muss. Mit dieser wird erklärt, dass das jeweilige Kind zum Haushalt des Antragsstellers gehört. Wichtig zu beachten ist, dass diese Vorgaben nur dann gelten, wenn es sich um minderjährige Kinder handelt. Bei volljährigen KindernBeantragen Sie das Kindergeld für ein volljähriges Kind müssen Sie eine Schul- / Ausbildungsbescheinigung oder eine Immatrikulationsbestätigung ergänzen. So können Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Außerdem können folgende weitere Formulare notwendig sein:
Sollte es sich um ein behindertes Kind handeln, ist hier ein amtlicher Behindertenausweis, ein Rentenbescheid oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes notwendig. Um Kindergeld zu erhalten muss dieses vorher schriftlich beantragt werden Antrag schriftlich oder online stellen?Die Formulare zum Antrag auf Kindergeld können Sie weiter oben herunterladen und ganz bequem mit dem eigenen Computer ausfüllen. Alternativ können Sie den Antrag auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Generell spricht nichts dagegen, den Antrag komplett digital auszufüllen und dann an die jeweilige Familienkasse zu übermitteln. Aktuell haben die Familienkassen allerdings noch keine Möglichkeit, den Antrag komplett online zu bearbeiten. Daher wählen Sie am besten als Versandart das Einschreiben auf postalischem Weg. Im Zweifelsfall hilft es, vor dem Einreichen des Antrags bei der Familienkasse noch einmal nach dem gewünschten Weg zu fragen. Tipp Nr. 3: Wo wird das Kindergeld beantragt?Der Kindergeldantrag muss bei der jeweiligen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Wurde der Antrag eingereicht, prüft die Familienkasse diesen, vergibt eine Kindergeldnummer, erlässt einen Kindergeldbescheid und überweist das Kindergeld. Ein Sonderfall ist es wiederum, wenn es sich bei den Eltern um Beamte bzw. Beschäftigte im öffentlichen Dienst handelt. In diesem Fall ist nicht die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig, sondern die jeweilige Vergütungs- bzw. Besoldungsstelle. Übrigens: Kinder können das Kindergeld selber natürlich nicht beantragen. Stattdessen fällt der Anspruch auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Hierbei kann es sich auch um die Großeltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern handeln. Die Voraussetzung für die Auszahlung ist lediglich, dass sich der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland befindet. Soll das Kindergeld ins Ausland gezahlt werden, gelten gesonderte Formulare und Bedingungen. Wie lange kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?Bis zum Jahr 2018 konnte das Kindergeld rückwirkend bis zu einem Zeitraum von vier Jahren gezahlt werden. Mittlerweile hat sich das Gesetz jedoch verändert und der Zeitraum wurde auf sechs Monate verkürzt. Wichtig hierbei ist allerdings, dass es sich nicht direkt um den Anspruch handelt, der verjährt, sondern die Zahlung. Auch wenn ein Anspruch also länger als sechs Monate zurückliegt, zahlt die Familienkasse nur noch für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Geregelt ist dies im § 66 Einkommenssteuergesetz, wo es im Absatz 3 seit dem 1. Januar 2018 heißt:
Abgesehen davon kann der Anspruch nach einer Bewilligung für minderjährige Kinder allerdings nicht verjähren – zumindest bis zum 18. Lebensjahr. Das gilt aber nur dann, wenn auf Nachfrage regelmäßig nachgewiesen werden kann, dass sich das Kind weiterhin im Inland befindet, im Haushalt des Antragsstellers lebt oder die Schule- bzw. Berufsschule besucht. Meldungen an die FamilienkasseMit der Beantragung oder dem Bezug von Kindergeld sind Sie verpflichtet Veränderungen Ihrer Verhältnisse der Familienkasse mitzuteilen. Lassen Sie sich beispielsweise scheiden, reicht eine bloße Meldung an das Standesamt nicht aus. Die Familienkasse fordert dafür eine gesonderte Mitteilung. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach kann es teuer werden. Für verspätete oder unterlassene Mitteilungen drohen hohen Geldbußen. Außerdem kann es neben einer Rück- und Strafzahlung auch noch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Teilen Sie daher meldepflichtige Vorkommnisse unbedingt fristgerecht der Familienkasse mit. Zu den Pflichtmeldungen gehören beispielsweise: |