Der unterschied zwischen unternemen und firmen

Firma im Rechtssinne ist nicht gleichbedeutend mit dem allgemeinen Sprachgebrauch. Firma im Rechtssinne ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Durch die Registereintragung hat das Unternehmen somit eine eigene, verbindliche Bezeichnung, unter der der Inhaber im Rechtsverkehr agiert (zum Beispiel bei der Unterzeichnung von Verträgen). Der bürgerliche Name tritt dahinter vollständig zurück. 

Mangels Registrierung haben Kleingewerbetreibende oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts kein eigenes Namensrecht, sondern müssen im Rechtsverkehr immer unter ihrem bürgerlichen Namen auftreten. Jedes Unternehmen hat jedoch das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung (Logo) mit einem einheitlichen, schlagkräftigen und werbewirksamen Namen, sofern dieser nicht firmenähnlich ist oder firmenähnlich gebraucht wird.

Geschäftsbezeichnung

Bei einer Geschäftsbezeichnung – auch "Etablissementsbezeichnung" genannt – handelt sich daher um Wahlnamen, die das Unternehmen werbewirksam beschreiben und "schmückende" Funktion haben. Geschäftsbezeichnungen werden häufig am Geschäftslokal, in Zeitungsinseraten, auf Visitenkarten und auf der Homepage des Unternehmens verwendet; sie dürfen grundsätzlich auch als Logo im Briefkopf ( Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen) erscheinen, sofern sie nicht den Eindruck einer Firma erwecken (etwa durch Hinzufügen eines Rechtsformzusatzes wie GmbH oder e. K.). Der Gewerbetreibende darf keine Bezeichnungen wählen, die über geschäftliche Umstände täuschen könnten. So darf die Bezeichnung beispielsweise nicht den Eindruck einer Größe oder Bedeutung erwecken, die das Unternehmen in Wirklichkeit gar nicht besitzt (zum Beispiel "Internationaler Modeschmuckvertrieb" für einen Kleinstbetrieb). Weiterhin darf durch die Wahl der Geschäftsbezeichnung keine Handelsregistereintragung vorgetäuscht werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in das Handelsregister eingetragene Firmen einen Rechtsformzusatz (wie etwa e. K., OHG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG) enthalten müssen, so dass eingetragene und nicht eingetragene Unternehmen hieran leicht zu erkennen sind. Zusätzlich sollte überprüft werden, ob nicht schon ein anderer Betrieb in demselben geografischen Wirkungsbereich die ins Auge gefasste Geschäftsbezeichnung verwendet. Relevanz können auch eingetragene Marken haben, da der Inhaber einer gleichlautenden und früher eingetragenen Marke die Verwendung der Geschäftsbezeichnung untersagen kann, sofern er ein ähnliches Gewerbe betreibt oder eine herausragende Marktstellung innehat. Auch bei Fragen zu diesem Thema unterstützt Sie Ihre IHK gerne.


Unterschied Firma - Geschäftsbezeichnung

Der Unterschied zwischen der Firma der Kaufleute und den Geschäftsbezeichnungen besteht insbesondere darin, dass die Kaufleute unter ihrer Firma und nicht unter ihrem bürgerlichen Namen Verträge schließen. Die Firma steht im Geschäftsverkehr somit anstelle des bürgerlichen Namens des Geschäftsinhabers. Die Geschäftsbezeichnung hingegen dient vor allem als ein gut klingendes Schlagwort in der Werbung.

Du möchtest dein eigenes Unternehmen gründen oder wissen, was man überhaupt unter einem Unternehmen versteht? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Beitrag erklären wir dir

  • was ein Unternehmen überhaupt ist
  • den Unterschied zwischen Unternehmen und Firmen bzw. Konzernen
  • die verschiedenen Rechtsformen
  • und andere Merkmale

Was ist also nun ein Unternehmen?

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich-finanzielle sowie eine rechtliche Einheit, die einen bestimmten Zweck bzw. ein bestimmtes Ziel verfolgt. Im Bereich der Privatwirtschaft, verfolgen Unternehmen das Ziel der Gewinnmaximierung.

Unternehmer haben je nach ihrer Unternehmensform die Möglichkeit, sich ins Firmenbuch eintragen zu lassen. Dies ist ein öffentliches EDV-Verzeichnis in dem wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden sind. Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen. Möchtest du mehr zu dem Firmenbuch erfahren, klicke bitte hier!

Firmen, Konzerne etc.

Wenn es um die Begriffe „Unternehmen“, „Firma“ und „Konzern“ geht, herrscht meistens eine große Verwirrung oder Verwechslung. Deswegen ist es bei diesen Begriffen wichtig, sie definitorisch zu unterscheiden. Fangen wir mit dem Begriff selbst an:

Betriebswirtschaftlich werden die Begriffe Unternehmen und Betrieb zumeist synonym verwendet. D.h. spricht man von einem Unternehmen oder ein Betrieb wird meist ein und dasselbe gemeint. Es kommt jedoch häufig vor, dass der Begriff „Betrieb“ auch als Oberbegriff für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen verwendet wird.

Was zeichnet ein Unternehmen aber nun aus? Dies wird deutlicher, wenn man die Begriffe Unternehmen und Konzern unterscheidet. Ein Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen mit einer gemeinsamen Leitung. Ein Beispiel für ein Konzern wäre Walmart. Walmart besitzt viele kleine Betriebe, die einen Zusammenschluss bilden und unter einer gemeinsamen Leitung geführt wird.

Eine Firma hingegen ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte führt. Ein Unternehmen kann also gleichzeitig eine Firma sein, wenn die Kaufmannseigenschaft erfüllt ist.

Privatrechtliche vs. öffentlich-rechtliche

Unternehmen können nach ihren Rechtsformen unterschieden werden.

Privatrechtliche gehören einem privaten Eigentümer. Hier steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund.

Öffentlich-rechtliche hingegen befinden sich im Eigentum des Staates. Sie unterliegen einem „öffentlichen Zweck“ und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend der Gewinnmaximierung dienen.

Rechtsformen im privatrechtlichen Bereich

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es eine Reihe unterschiedlicher Rechtsformen, die ein privatrechtliches Unternehmen annehmen kann. Diese werden grob in vier Kategorien untergliedert:

  • Einzelunternehmen
  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Sonstige privatrechtliche Rechtsformen

Im folgenden werden die einzelnen Formen näher erklärt.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist eine der häufigsten Formen von Unternehmen. Ein Einzelunternehmen kann von jeder natürlichen Person formlos und unkompliziert gegründet werden – es ist kein Mindestkapital erforderlich. Ein Einzelunternehmer führt die Unternehmensgeschäfte unter seinem Namen und auf eigenes Risiko. Er haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schulden seines Unternehmens. Es findet also keine Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen statt.

Personengesellschaft

Unter einer Personengesellschaft versteht man den Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem gemeinsamen Unternehmensziel. Gesellschafter einer Personengesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine Kapitaleinlage ist, anders als bei Kapitalgesellschaften, nicht zwingend notwendig. Ähnlich wie bei Einzelunternehmen haften auch die Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel persönlich und uneingeschränkt. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. OHG und der GmbH & Co. KG – seine Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt.

Personengesellschaften im Überblick:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnergesellschaft (PartG)
  • Stille Gesellschaft
  • Mischformen wie die GmbH & Co. KG

Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft definiert sich analog zur Personengesellschaft als ein Zuammenschluss mehrerer Personen zur Realisierung eines gemeinsamen Zieles. Eine Kapitaleinlage ist jedoch bei jeder Form der Kapitalgesellschaft erforderlich. Im Unterschied zur Personengesellschaft haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft darüber hinaus nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das hängt damit zusammen, dass Kapitalgesellschaften als eigene juristische Personen gelten.

Kapitalgesellschaften im Überblick:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Sonstige privatrechtliche Rechtsformen

Neben Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft existieren noch weitere privatrechtliche Rechtsformen:

  • Genossenschaften
  • Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Rechtsformen im öffentlich-rechtlichen Bereich

Auch öffentlich-rechtliche Betriebe können unterschiedliche Rechtsformen annehmen:

  • Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Die geläufigsten öffentlich-rechtlichen Unternehmen – Anstalt, Stiftung – zählen zu den mit eigener Rechtspersönlichkeit:

Mit eigener Rechtspersönlichkeit

Öffentlich-rechtliche Betriebe, die gleichzeitig eine juristische Person sind, haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie nehmen meistens spezielle Aufgaben wahr.

Dies sind beispielsweise:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Rundfunk)
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz)

Ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Öffentlich-rechtliche Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind:

  • Regiebetriebe (z.B. Theater, Bibliotheken)
  • Eigenbetriebe

Der unterschied zwischen unternemen und firmen

Weitere Kriterien

Unternehmen können aber nicht nur nach ihrer Rechtsform gegliedert werden. Eine Rolle spielen auch Größe, Branche und Phase.

Nach Größe

Eine Möglichkeit der Unterscheidung ist nach Größenklassen, in kleine und große Unternehmen. Es gibt darüber hinaus mittelständische Unternehmen. In gesetzlichen Regelungen wird zur Größenmessung häufig eine Kombination aus Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme verwendet.

Nach Branche

Eine weitere gängige Unterscheidung von Betrieben bezieht sich auf ihre Branchenzugehörigkeit. Unterschieden werden können beispielsweise folgende Branchen:

  • Handel
  • Gastgewerbe
  • Information und Kommunikation
  • Erziehung und Unterricht
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung
  • etc.

Nach Phase

Ein Unternehmen durchläuft im Regelfall verschiedene Phasen – eine Gliederung nach Phasen sieht folgendermaßen aus:

Gründungsphase – Umsatzphase – Auflösungsphase

Nach räumlicher Struktur

Zum Abschluss kann auch noch eine Unterscheidung nach ihrer räumlichen Struktur vorgenommen werden. Dabei wird zwischen regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen unterschieden.

Was ist ein Unternehmen kurz erklärt?

Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation mit selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit und Umsatz – unabhängig davon, ob sie Gewinn erzielt oder nicht. Ein Unternehmen kann dabei aus einem oder mehreren Betrieben bestehen.

Was ist ein Unternehmen Beispiel?

So könnte ein mittelständisches Unternehmen beispielsweise eine kleine Lebensmittelkette, eine regionale Handelskette, ein Distributor oder eine Komponentenfabrik sein. Kurz gesagt, größere Unternehmen, aber es sind immer noch mittelgroße Unternehmen mit begrenzten Ressourcen.

Wie kann eine Firma definiert werden?

Definition: Was ist "Firma"? Die Firma ist rechtlich der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Der Begriff wird umgangssprachlich auch unter Kaufleuten meistens wesentlich weitergehend verwendet, womit das Unternehmen gemeint ist.

Kann ein Unternehmen aus mehreren Betrieben bestehen?

Rechtsträger eines Betriebes können ein oder auch mehrere Unternehmen sein. Hingegen kann ein Unternehmen aus mehreren bzw. auch aus keinem Betrieb (im technischen Sinn) bestehen (z.B. Holdinggesellschaft).