Darf der Arbeitgeber Urlaubstage streichen wegen Krankheit

Der gesetzliche Mindesturlaub darf wegen Fehlzeiten während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht gekürzt werden. Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt lediglich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus (s. o.). Bei Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf also kein anteiliger Abzug von Urlaubstagen erfolgen. Gesetzlich gestattet ist dagegen eine anteilige Kürzung für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit oder des Wehrdienstes. Im Fall der Elternzeit kann der Urlaub nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Hierfür muss der Arbeitgeber eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben. Für den Arbeitnehmer muss erkennbar sein, dass der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Das Kürzungsrecht des Arbeitgebers erfasst auch den vertraglichen Mehrurlaub. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.[1] Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht die Kürzungsmöglichkeit aber nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Der Urlaubsanspruch darf nicht nachträglich verringert werden.[2]

In Bezug auf die Pflegezeit regelt § 4 Abs. 4 PflegeZG, dass der Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um ein Zwölftel zu kürzen ist.

 

Praxis-Tipp

Kürzungsregelungen für vertraglichen Mehrurlaub möglich

Bezogen auf einen vertraglich vorgesehenen Mehrurlaub kann im Arbeits- oder Tarifvertrag bis zur Grenze des gesetzlichen Mindesturlaubs jedenfalls für krankheitsbedingte Fehlzeiten eine Regelung über eine anteilige Kürzung vorgesehen sein.

Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, ist das bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen. Die Arbeitsvertragsparteien haben ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt. Einem Arbeitnehmer steht deshalb für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Befindet er sich einen Teil des Jahres im unbezahlten Urlaub, müssen die Fehltage bei der Urlaubsberechnung vom Arbeitgeber entsprechend berücksichtigt werden.[3]

Nach Ansicht der Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf darf ein Arbeitgeber den Urlaub eines Arbeitnehmers für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null um jeweils ein Zwölftel kürzen. Kurzarbeit könne mit Teilzeit gleichgesetzt werden. Die fehlende Arbeitspflicht führe so zur entsprechenden Reduzierung des Urlaubsanspruchs. Kurzarbeit Null sei nicht mit der Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen und auch die besonderen Umstände der Corona-Pandemie änderten hieran nichts.[4]

Das BAG bestätigte diese Entscheidung.[5]

Die Entscheidung des BAG entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der während "Kurzarbeit Null" der europäische Mindesturlaubsanspruch aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nicht entsteht.[6]

Das Arbeitsgericht Osnabrück verneinte die Möglichkeit, den Erholungsurlaub wegen Kurzarbeit zu reduzieren, wenn es sich nicht um "Kurzarbeit Null", sondern nur um eine tageweise Kurzarbeit handelt. Es gebe im Gesetz keine Grundlage für eine kurzarbeitsbedingte Reduzierung der Urlaubstage durch den Arbeitgeber. Der Gesetzgeber hätte auch bei Kurzarbeit anteilige Urlaubskürzungen statuieren können. Dies sei unterblieben. Der Gesetzgeber habe im BUrlG sogar zum Ausdruck gebracht, dass Kurzarbeit nicht zur Verdienstschmälerung betreffend Urlaubsentgelt dienen soll.[7]

Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie vor dem Urlaub krank werden und ob Sie zwischen Krankheit und Urlaub arbeiten müssen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer nach einer Erkrankung und vor dem Urlaub arbeiten kommt.

  • Genauso wenig darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden.

  • Als Arbeitnehmer können Sie also grundsätzlich nach einer Krankschreibung nahtlos Ihren genehmigten Urlaub antreten.

  • Bei der Krankmeldung selbst gibt es keine Besonderheiten zu beachten, auch wenn diese vor dem Urlaub erfolgt.

  • Im Video: Krank vor dem Urlaub – was tun? (4 min)

Direkt zum Inhalt

  1. Besonderheiten bei der Krankmeldung
  2. Darf ich nach Krankheit in den Urlaub?
  3. Wenn das Kind vor dem Urlaub erkrankt
  4. Fazit

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Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie vor dem Urlaub krank werden und ob Sie zwischen Krankheit und Urlaub arbeiten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Besonderheiten bei der Krankmeldung
  2. Darf ich nach Krankheit in den Urlaub?
  3. Wenn das Kind vor dem Urlaub erkrankt
  4. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer nach einer Erkrankung und vor dem Urlaub arbeiten kommt.

  • Genauso wenig darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden.

  • Als Arbeitnehmer können Sie also grundsätzlich nach einer Krankschreibung nahtlos Ihren genehmigten Urlaub antreten.

  • Bei der Krankmeldung selbst gibt es keine Besonderheiten zu beachten, auch wenn diese vor dem Urlaub erfolgt.

  • Im Video: Krank vor dem Urlaub – was tun? (4 min)

Krank vor dem Urlaub: Gibt es Besonderheiten bei der Krankmeldung?

Wer vor dem Urlaub erkrankt, muss sich je nach den firmeninternen Richtlinien krankmelden. Diese sind häufig im Arbeitsvertrag festgeschrieben und können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Auch wer kurz vor dem Urlaub krank wird, muss bei der Krankmeldung nichts besonderes beachten.

Darf der Arbeitgeber Urlaubstage streichen wegen Krankheit

Krankmeldung: Sofort zum Arzt oder erst am dritten Tag?

Die Vorgehensweise, wenn Arbeitnehmer erkranken ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Einige Arbeitgeber verlangen bereits am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest, welches die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestätigt. In den meisten anderen Firmen können die Mitarbeiter bis zu drei Tage ohne Attest zu Hause bleiben, wenn sie der Meinung sind, dass sie zu krank zum Arbeiten sind. Erst ab dem dritten Krankheits­tag, müssen sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Form der Krankmeldung

Auch die Art und Weise wie sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber krank meldet, ist unterschiedlich geregelt. Einige Firmen verlangen, dass der Betroffene persönlich anruft. Anderen reicht eine E‑Mail. In jedem Fall sollte die formlose Krankmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Auch eine Angabe zur Dauer des Arbeitsausfalles ist hilfreich, damit Arbeitgeber und Kollegen sich auf die fehlende Arbeitsleistung einstellen können.

Die gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz

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§ 5 Anzeige- und Nachweis­pflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen […] (Quelle).

Experten-Tipp:

„Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich gut fühlt, darf also wieder an seinem Arbeitsplatz erscheinen – entgegen dem Gerücht, dass dies nicht erlaubt ist. Probleme kann es allerdings mit der Unfall­­versicherung geben, wenn man auf dem Arbeitsweg verunfallt. Wird bereits Krankengeld bezogen, sollte die Kranken­versicherung informiert werden, dass die Arbeit wieder aufgenommen wurde.“

Darf der Arbeitgeber Urlaubstage streichen wegen Krankheit

Darf der Arbeitgeber Urlaubstage streichen wegen Krankheit

Benjamin Mai

Berater

Wenn Urlaub auf Krankheit folgt: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Muss ich zwischen Krankschreibung und Urlaub arbeiten gehen?

Ein häufiger Irrglaube, sowohl auf Seiten des Arbeitgebers, als auch unter Arbeitnehmern ist die Annahme, dass man nach einer Erkrankung nicht direkt in den Urlaub gehen kann. Das ist jedoch falsch. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen nahtlosen Antritt des genehmigten Urlaubs nach einer Krankheit verbietet. Einige Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten, dass sie nach einer Krankheit mindestens einen Tag arbeiten kommen, bevor sie ihren Urlaub antreten dürfen. Dazu haben sie allerdings kein Recht. Betroffene Arbeitnehmer können in einem solchen Fall vor dem Arbeitsgericht klagen. Nützlich ist hier eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung.


Kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen?

Generell kann der Vorgesetzte den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter zwingend vorrangig zu behandeln sind. Ist der Urlaub jedoch erstmal genehmigt, kann der Arbeitgeber diese Genehmigung nicht so einfach widerrufen. Das gilt auch wenn der Arbeitnehmer nach der erteilten Genehmigung bis zum Urlaubsbeginn erkrankt.


Darf der Arbeitgeber Urlaubstage streichen wegen Krankheit

Kosten eines Rechtsstreits absichern

Bei Problemen mit dem Arbeitgeber hilft in einigen Fällen nur noch der Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Eine spezielle Arbeits­rechtsschutz­versicherung kann Sie finanziell unterstützen, wenn Sie sie rechtzeitig abschließen. Vergleichen Sie jetzt aktuelle Tarife und schließen Sie das beste Angebot ganz einfach online ab.

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Kind krank vor dem Urlaub: Muss ich dennoch arbeiten gehen?

Muss ein Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben, hat er theoretisch genauso Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 616 BGB) wie wenn er selbst erkrankt. Allerdings kann dieser Paragraph im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall zahlt bei gesetzlich Versicherten die gesetzliche Kranken­versicherung ein Krankengeld in Höhe von rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.

Mehr zu dem Thema, welche Rechte berufstätige Eltern haben, wenn ihr Kind krank wird, lesen Sie hier:

Kind krank bei berufstätigen Eltern

Darf der Arbeitgeber Urlaubstage streichen wegen Krankheit

Darf ich trotz krankem Kind in den Urlaub?

Für den anschließenden Urlaub gilt dasselbe, als wenn der Arbeitnehmer selbst erkrankt wäre. Auch in diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Angestellte vor dem Urlaub einen oder mehrere Tage zur Arbeit kommt und auch eine bereits erteilte Genehmigung kann nicht widerrufen werden.

Welche Versicherung zahlt, wenn das Kind vor der Urlaubsreise erkrankt?

Erkrankt das Kind vor dem Urlaub, steht eine geplante Reise schnell auf der Kippe. Ein Erwachsener kann unter Umständen auch krank in den Urlaub starten. Bei Kleinkindern sieht die Sachlage anders aus. In einem solchen Fall schützt eine Reiserücktritts­versicherung den Versicherten davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn diese leistet bei Rücktritt aufgrund von Krankheit. Gerade bei einem kurzfristigen Reiserücktritt (weniger als eine Woche vor Reiseantritt) werden häufig hohe Stornierungskosten fällig. Diese entsprechen in der Regel bis zu 75 Prozent der ursprünglichen Reisekosten.

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Fazit

Wenn man vor seinem Urlaub krank wird, erfolgt die Krankmeldung wie sonst auch – immer je nach firmeninternen Regelungen beziehungsweise nach den Regelungen, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Hier gibt es keine Besonderheiten.

Doch egal, ob man vor dem Urlaub krank wird oder nicht: Bereits erteilter Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht wieder gestrichen werden, nur, weil man davor krank war und gefehlt hat. Auch dürfen Arbeitgeber nicht verlangen, dass man vor dem Urlaub und nach der Krankheit noch einmal arbeiten kommt. Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage. Sollte es hier Zuwiderhandlungen seitens des Arbeitgebers geben, können Angestellte vor dem Arbeitsgericht klagen. Finanziell abgesichert sind sie mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Arbeits­rechtsschutz­versicherung.

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Kann Arbeitgeber nach Krankheit Urlaub streichen?

Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer nach einer Erkrankung und vor dem Urlaub arbeiten kommt. Genauso wenig darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden. Als Arbeitnehmer können Sie also grundsätzlich nach einer Krankschreibung nahtlos Ihren genehmigten Urlaub antreten.

Was passiert mit Urlaubsanspruch bei langer Krankheit?

Wenn Arbeitnehmer über Monate oder Jahre krankheitsbedingt ausfallen, verfallen ihre Urlaubstage nicht direkt. Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 2012) können Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen.

Kann der Urlaubsanspruch wegen Krankheit gekürzt werden?

Auch bei längerer Krankheit kann der Urlaub nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden. Denn gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entstehen dir Urlaubsansprüche, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Bist du arbeitsunfähig krank geschrieben, kannst du sozusagen nichts dafür.

Wann darf mein Arbeitgeber meinen Urlaub streichen?

Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.