Bin ich über meine Eltern rechtsschutzversichert?

Bin ich über meine Eltern rechtsschutzversichert?

Familienversichert – wer ist über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Diese Versicherung zahlt, wenn jemand schuldhaft einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Die Kosten für die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können sehr hoch sein. Der Verantwortliche haftet für den Schaden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen, unter Umständen ein Leben lang.  

Doch müssen sich junge Leute selbst versichern oder sind sie über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Grundsätzlich sind Minderjährige bei ihren Eltern mitversichert. Voraussetzung ist natürlich, dass die Eltern auch eine Privat-Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie abgeschlossen haben. Mit Beginn der Volljährigkeit gelten dann bestimmte Voraussetzungen für eine Familienversicherung. Wenn das erwachsene Kind direkt nach dem Schulabschluss eine Lehre, ein Studium ein Freiwilligendienst absolviert oder Arbeitslosigkeit vorliegt, bleibt der Familienschutz erst einmal bestehen. Verläuft der Ausbildungsweg nicht so gradlinig und der junge Erwachsene entscheidet sich für ein Orientierungsjahr oder das Traumstudium entpuppt sich als Fehlentscheidung, sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Denn für diese Fälle bietet nicht jedes Versicherungsunternehmen Schutz.
In jedem Fall endet die Mitversicherung bei den Eltern mit Eintritt in das Berufsleben oder auch mit einer Hochzeit. Einige Versicherer legen auch eine Altersgrenze fest (meist ab 25 Jahren), ab der sich junge Menschen selbst versichern müssen. Dann ist der Abschluss einer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung notwendig.

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Fazit

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig aber für jeden unverzichtbar. Sie schützt vor hohen Folgekosten eines schuldhaft verursachten Schadens. Junge Menschen sind oft über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert - sprich familienversichert. Ob die dafür notwendigen Voraussetzungen wie z.B. Alter, Ausbildungsstatus oder Wohnort gelten, kann den Versicherungsbedingungen der Eltern entnommen werden.  Welche weiteren Versicherungen im Leben nahezu unverzichtbar sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Absicherung >>

Ist man über die Eltern rechtsschutzversichert?

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

Wie lange ist man über seine Eltern rechtsschutzversichert?

Kinder sind im Familientarif automatisch mitversichert. Für minderjährige Kinder sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (sofern sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben) besteht ein Versicherungsschutz.

Wer ist beim Rechtsschutz mitversichert?

Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte / Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, bezahlte Berufstätigkeit ausüben.