Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Formular PDF AOK

An deutschen Universitäten gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Internationale Studierende, die in ihrem Heimatland eine Versicherung mit europäischer Versichertenkarte (EHIC) oder Global Health Insurance Card (GHIC) [UK] haben, oder bei denen eine private Krankenversicherung für Kosten während ihres Aufenthaltes in Deutschland aufkommt, können von dieser Versicherungspflicht befreit werden. Dies muss von einer deutschen Krankenkasse bescheinigt werden. Wie du eine solche Bescheinigung bekommst, wird unten erklärt.
Bitte beachtet auch, dass eure Krankenversicherung euch eventuell nicht absichert, wenn ihr in Deutschland neben dem Studium arbeitet oder zusätzlich ein Praktikum macht. Wir empfehlen, dies vorher zu überprüfen und ggf. eine zusätzliche Versicherung hierfür abzuschließen.

Wie bekomme ich die Bescheinigung über Befreiung von der Versicherungspflicht?

Bist du EU-/EWR-Bürger (inkl. Island, Liechtenstein, Norwegen), Brite oder Schweizer?
NEIN: weiterlesen bei Punkt 2.
JA: weiterlesen bei Punkt 1.

1. Studierende aus EU-/EWR-Ländern, UK oder der Schweiz

Studierende aus EU-/EWR-Ländern, UK oder der Schweiz müssen die Bescheinigung vorab von Ihrem Heimatland aus beantragen. Dazu brauchst du deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Global Health Insurance Card (GHIC) [UK]. Sie sieht so aus:

Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Formular PDF AOK

Beispiel EHIC-Karte

Diese scannst du zusammen mit Pass oder ID Karte (Name und Gültigkeit müssen immer erkennbar sein) und schickst beides per E-Mail an eine der folgenden Adressen: oder oder , mit dem Betreff: „Gesetzliche Krankenversicherungspflicht für die Hochschule nach EHIC“. Bitte gib dabei den korrekten Zeitraum deines ERASMUS Studiums an, zum Beispiel „Wintersemester 2017/18“. Du solltest auch angeben, dass du an der Freien Universität Berlin studieren wirst. Bitte schick deine Dokumente wirklich nur an eine der oben genannten Adressen.

Du erhältst danach eine PDF-Bescheinigung per E-Mail zurück Diese sendest du an das Erasmus Team unter: . Achten darauf, dass die Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum deines Studienaufenthaltes gültig ist: für das Wintersemester vom 01.10. bis 31.03., für das Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. und für das gesamte akademische Jahr vom 01.10. bis 30.09. Ohne korrekte Datierung erkennt die Krankenkasse deine Versicherung nicht an, und wir können dich nicht immatrikulieren.

2. Studierende aus anderen Ländern

Habe ich eine eigene (private) Krankenversicherung, die mich in Deutschland abdeckt?
NEIN: weiterlesen bei Punkt 4.
JA: weiterlesen bei Punkt 3.

3. Eigene (private) Krankenversicherung

Wer eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringt oder bereits eine deutsche private Krankenversicherung hat, kann diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Man ist dann von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und erhält eine entsprechende Befreiungsbescheinigung. Das funktioniert per Email:

Um zu prüfen, ob eine vorliegende private Versicherung für eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausreichend ist, müssen Sie vorab diese Bescheinigung („Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der privaten Versicherung im Ausland“ von Ihrer privaten Versicherung bestätigen lassen. Nur wenn diese Bescheinigung beidseitig von der privaten Versicherung unterschrieben und abgestempelt ist, können Sie die mit Ihrer Versicherungspolice die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bei einer der genannten Krankenversicherungen beantragen.

• Siehe Versicherungsbestätigung.

Schicken Sie einen Scan ihrer Krankenversicherungsbescheinigung und Ihres Passes (oder ID Karte) an eine der folgenden Adressen: oder oder .

Die Befreiungsbescheinigung wird Ihnen nach 2-3 Wochen per E-Mail zugeschickt. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen bei der Krankenversicherung ab.

Leiten Sie diese Bescheinigung bitte sofort nach Erhalt weiter an das Incoming Team der FU Berlin unter: .

4. Gesetzliche Krankenversicherung

Wer keine eigene, private Krankenversicherung aus Deutschland oder dem Heimatland hat muss eine gesetzliche studentische Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie kostet bis zum Alter von 30 Jahren etwa € 91,- pro Monat, über 30-Jährige müssen deutlich mehr zahlen. Folgende Krankenkassen stehen Ihnen hierfür gern zur Verfügung:

AOK "Campus Point Freie Universität Berlin"
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Silberlaube, KL 26 / 104
Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin

Tel.: 0800 265 080 23000
Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 10.00 - 16.00 Uhr

ODER

BARMER – YOUR PERFECT START IN GERMANY
Bundesallee 104-105, 12161 Berlin
U- Bahnhof  Walther-Schreiber-Platz (U9)   

Tel.: 0800333004101501
Öffnungszeiten: Mo – Do 09:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 16:00 Uhr

ODER

Techniker Krankenkasse (TK)
Freie Universität Berlin
Silberlaube
Habelschwerdter Allee 45
im Ristorante Galileo
1. Stock neben der Mensa

Tel.: 0151-16764084
Öffnungszeiten: Dienstag: 11.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Anmerkung für türkische Studierende: Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Fall bereits eine private oder gesetzliche Krankenversicherung vorliegt und sie das Dokument A/T 11 von Ihrer Krankenversicherung beantragen können. Dann senden Sie das Dokument wie oben beschrieben an eine der folgenden Adressen:  oder  oder 

Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen? Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.

Wo stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?

Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie per Post stellen sowie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

Wie lange gilt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?

Für auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreite Personen gilt: Die Versicherungsfreiheit wirkt nur so lange, wie der Tatbestand vorliegt, der zur Befreiung berechtigte.

Was bedeutet von der Krankenversicherungspflicht befreit?

Unter „Befreiung von der Krankenversicherungspflicht“ wird normalerweise die Möglichkeit verstanden, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn eine komplette Befreiung ist nicht möglich: In Deutschland muss jeder krankenversichert sein.