Ab wieviel dioptrien zahlt krankenkasse brille

Wie seit kurzem bekannt ist, werden gesetzliche Krankenkassen künftig Brillen auf Rezept übernehmen. Das geht aus dem kürzlich, vom Bundestag verabschiedeten Gesetz, zur Stärkung von Hilfs- und Heilmitteln hervor.

KRANKENKASSEN ÜBERNEHMEN DIE BRILLE AUF REZEPT

Durch die Neuregelungen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) bekommen mehr Menschen ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen wieder von der Krankenkasse bezahlt.

Wie aus Angaben des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hervorgeht, sind in Deutschland ca. 1,4 Millionen Menschen von der neuen Regelung betroffen. Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland weit über 40 Millionen Brillenträger gibt, profitiert also nur ein Bruchteil der Brillenträger in Deutschland.

BRILLE AUF REZEPT - WANN ZAHLT DIE KRANKENKASSE?

Kinder und Jugendliche erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung bei der Sehhilfenversorgung. Dabei variiert die Kostenübernahme je nach Alter und Sehkraft des Betroffenen. Änderungen und Verbesserungen ergeben sich für versicherte Personen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Brillenträger, die eine Kurz- oder Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien aufweisen, haben einen Anspruch auf eine Zahlung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Bei Betroffenen mit einer Hornhautverkrümmung reichen Werte ab vier Dioptrien. Dabei wird im Brillenpass die Hornhautverkrümmung mit dem Zylinderwert (cyl.) und die Kurz- oder Weitsichtigkeit, was nichts anderes als die Sehstärke ist, mit der Sphäre (sph.) angegeben.

Des Weiteren profitieren Menschen, die an schweren Augenverletzungen oder -erkrankungen oder an einer beidseitigen Blindheit der Stufe 1 leiden. Für die restlichen Betroffenen, die auf Ihre Brillen und Kontaktlinsen angewiesen sind, gibt es nur noch die Chance, das Geld über die Steuererklärung zurückzubekommen. Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Augenarztes, um einen Anspruch auf den Zuschuss zu erhalten.

Erwachsene erhalten Unterstützung durch die Krankenkasse, wenn Sie mit der Brille ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent erreichen. Im Gegensatz zu früher ist nur noch die korrigierte Sehschärfe mit Brillengläsern von Bedeutung. Daher besteht der Anspruch auch wenn mit Kontaktlinsen ein Visus von 0,3 erreicht wird. Ebenfalls beinhalten die Neuregelungen, dass Patienten von Therapeuten oder Apothekern detaillierter und besser informiert werden sollten. Dabei stehen die Qualitätsziele im Vordergrund.

WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Brillengläser oder Kontaktlinsen der Patienten. Die Fassung muss selbst finanziert werden, sodass die Brillenträger ihre Brille nur zum Teil bezahlt bekommen. Die Kostenübernahme wird durch Festbeträge, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorgibt, festgelegt.

Die Beträge richten sich dabei nach Dioptrienwert und Material der Brillengläser. Bei besonders dünnen Brillengläsern, die zugleich teurer sind, müssen die Kunden entsprechend den Differenzbetrag zahlen. Laut GKV wird ein Glas für vier bis sechs Dioptrien bis maximal 112 Euro bezuschusst.

WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE NICHT?

Sowohl die Kosten für das Brillengestell als auch für Laserbehandlungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

WANN UND WIE OFT GIBT ES EINE NEUE BRILLE?

Um neue Brillengläser zu bekommen, müssen diese durch ein augenärztliches Rezept verschrieben werden. Wie oft ein Brillenträger Anspruch auf neue Gläser hat, hängt damit zusammen, wie sich seine Dioptrienwerte verändern. Laut GKV reicht es aus, wenn sich der Wert für Kurz- oder Weitsichtigkeit, also die Sehstärke, um mindestens 0,5 Dioptrien verändert.

Bei unveränderten Dioptrienwert ist die neue Brille nach drei Jahren von 220 Euro je Brillenglas (bis 5,75 Dioptrien) oder 250 Euro je Glas (ab 6 Dioptrien) beihilfefähig.

ÜBERNAHME VON KOSTEN FÜR DIE ARBEITSPLATZBRILLE

Wenn Sie als Brillenträger in Ihrem Beruf viel am Computer arbeiten, sollten Sie sich Gedanken über eine Arbeitsplatzbrille machen. Auch wenn Sie kein Brillenträger sind, aber eindeutige Symptome dafür sprechen, wie z.B. brennende Augen, verschwimmende Schrift oder Nackenschmerzen.

In diesen Fällen ist eine Arbeitsplatzbrille für Ihre Berufstätigkeit sehr empfehlenswert. Laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und der Berufsgenossenschaft (BGI 786) übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.

Eine Empfehlung von uns ist, dass Sie zuallererst einen Sehtest bei einem Augenarzt machen. Dort bekommen Sie einen Brillenpass mit Ihren Werte. Mit diesem Brillenpass gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber und sprechen über eine mögliche Beteiligung an den Kosten, die dafür anfallen. Wenn Sie dann einen Kostenvoranschlag beim Augenoptiker für Ihre Arbeitsplatzbrille eingeholt haben, fragen Sie Ihren Arbeitgeber um eine Kostenübernahme.

ZAHLT DIE KRANKENKASSE AUCH FÜR KONTAKTLINSEN?

Bei fehlsichtigen Personen mit Kontaktlinsen sieht die Regelung vor, dass es eine Bezuschussung der Krankenkasse erst ab einem Wert von acht Dioptrien gibt oder mithilfe von Kontaktlinsen eine um 50% bessere Sehleistung erreicht werden kann.

Wer sich gegen eine Brille und für Kontaktlinsen entscheidet, muss damit rechnen, dass die Kosten in Höhe vergleichbarer Brillengläser angesetzt werden. Wichtig dabei ist, dass Sie nur die Brille oder die Kontaktlinsen bezuschussen lassen können.

DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE KOSTENERSTATTUNG BEI SEHHILFEN

Der Unterschied und zugleich die wichtigste Voraussetzung bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist, dass Sie hier eine spezielle Brillenzusatzversicherung abschließen können. Damit Sie sich finanziell entlasten und der Großteil der Kosten übernommen wird, sind weitere Punkte zu beachten.

Es können nur die Kosten erstattet werden, die auch in Ihrem Versicherungsvertrag erstattungsfähig sind. Außerdem funktioniert dies nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und Sie auf das Tragen einer Brille angewiesen sind. Sie bekommen in der Regel alle 2 Jahre eine neue Brille mit Gläsern erstattet. Falls es vorzeitig zu einer Sehstärkenänderung um mehr als 0,5 Dioptrien kommen sollte, wird eine Ausnahme gemacht.

Die Kostenübernahme hängt von Ihrem gewählten Tarif und Ihrer PKV ab. Einige PKV übernehmen eine Pauschale in Höhe von 400 Euro, wobei der Rest vom Versicherten bezahlt werden muss. Bei anderen Versicherungen erfolgt die Abrechnung nach Einzelkosten.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - BEIHILFE FÜR BEAMTE & SELBSTSTÄNDIGE

Vor allem für Beamte ist im Hinblick auf die Beihilfe ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung zu empfehlen. Selbiges gilt für Selbstständige. Bei den privaten Krankenversicherungen liegt der Fokus auf den im Tarif vorliegenden Leistungen und richtet sich nicht nach dem Verdienst, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem zahlen Sie als Versicherter keinen Anteil Ihres Verdienstes, sondern nur die Leistungen.

Vorab sollten Sie Kontakt mit einem Optiker aufnehmen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nur die versicherten Kosten erstattet werden. Deshalb sollten Träger einer Gleitsichtbrille ganz aufmerksam sein und vorher ein scharfes Auge auf die Details der Erstattung werfen, damit sie so viel wie möglich sparen.

NEUE BRILLE ÜBER DIE PRIVATVERSICHERUNG

Wie oft Sie eine neue Brille über die private Krankenversicherung bekommen, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Meistens ist es aber der Fall, dass Ihre Brille alle 2 Jahre übernommen wird. Jedoch gilt für alle privaten Krankenversicherungen, dass nur die Basics übernommen werden, d.h. Extrawünsche wie Entspiegelung oder Tönung sind in der Regel nicht enthalten.

ODER KOSTENLOS ANRUFEN: 0800 7242793


Wann wird die Brille von der Krankenkasse bezahlt?

In drei Fällen wird deine Brille von der Krankenkasse übernommen: bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und wenn nur noch eine maximale Sehkraft von unter 30 % vorliegt. Bei Minderjährigen ist die Brille meist Kassenleistung.

Warum wird Brille nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur mineralische Brillengläser, also Brillengläser aus „echtem Glas“. Die Kosten für Kunststoffgläser übernimmt die Krankenkasse bei Erwachsenen nur im Ausnahmefall, wenn sie medizinisch zwingend notwendig sind.

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Brille?

Sie bekommen in der Regel alle 2 Jahre eine neue Brille mit Gläsern erstattet. Falls es vorzeitig zu einer Sehstärkenänderung um mehr als 0,5 Dioptrien kommen sollte, wird eine Ausnahme gemacht.

Kann der Optiker eine Brille verschreiben?

Beide bieten verlässliche Sehtests an. Jedoch ist ein Optiker nicht imstande, Augenkrankheiten zu diagnostizieren, das vermag nur ein Augenarzt. Außerdem kann nur er ein Rezept für eine Brille ausstellen. Erfahren Sie mehr darüber, wann dies sinnvoll ist und die Krankenkasse einen Zuschuss zur Sehhilfe gewährt.