Ab wie vielen jahren muss man corona test machen

Reisen Sie nur dann, wenn es wirklich nötig ist!

Reisen, vor allem ins Ausland, sollten Sie weiterhin vermeiden. Doch wenn Sie reisen, achten Sie bitte immer auf Ihre Sicherheit und die Sicherheit von anderen. Folgende Hinweise und Regeln sollten Sie einhalten, damit sich das Corona-Virus nicht zusätzlich verbreitet.

Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind: Beachten Sie überall die AHA-Regeln! Tragen Sie in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig, an Haltestellen, im Flughafen und im Flugzeug eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine FFP3-Maske. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Reisenden und zum Personal ein.

In welche Länder darf ich reisen?

Auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes sind die aktuellen Informationen für Auslands-Reisen zusammengefasst. Sie finden dort Reise-Hinweise, Sicherheits-Hinweise und Reise-Warnungen für alle Länder.

  • Reise-Hinweise sind zum Beispiel Informationen über die Einreise-Regeln oder medizinische Hinweise für ein bestimmtes Land.
  • Sicherheits-Hinweise machen auf ein besonderes Risiko aufmerksam.
  • Reise-Warnung heißt: Bitte reisen Sie zurzeit nicht in dieses Land ein, weil eine Gefahr für Ihre Gesundheit und Ihr Leben besteht. Zurzeit gibt es für keine Länder eine Reise-Warnung wegen Corona.

Nachweis-Pflicht für die Einreise nach Deutschland

Für alle Menschen, die nach Deutschland einreisen wollen, gilt seit 2. Mai 2022 die 3G-Nachweis-Pflicht. Das gilt für Menschen aus anderen Ländern und für Menschen, die von einer Reise zurückkehren. Ausnahme: Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Test-Pflicht.

Das heißt: Alle Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland einen Nachweis vorlegen. Folgende Nachweise sind möglich:

  • negativer Test-Nachweis (Antigen-Schnell-Test oder PCR-Test) – kein Selbst-Test!
  • Genesenen-Nachweis
  • Impfnachweis

Der negative Test-Nachweis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Er darf also frühestens 2 Tage vor der Einreise nach Deutschland gemacht worden sein.

Für die Einreise aus Risiko-Gebieten gibt es strengere Regeln.

Einreise aus Risiko-Gebieten

Risiko-Gebiete sind Gebiete im Ausland, in denen es Gefahren für Gesundheit und Leben gibt. Zum Beispiel ein hohes Risiko, dass man sich mit Corona ansteckt. Man unterscheidet Hoch-Risiko-Gebiete und Virus-Varianten-Gebiete.

Wenn das Risiko für eine Ansteckung mit Corona besonders hoch ist, spricht man von einem Hoch-Risiko-Gebiet.

Wenn in einem Gebiet veränderte Arten vom Corona-Virus aufgetreten sind, spricht man von einem Virus-Varianten-Gebiet. Veränderte Virus-Arten nennt man auch Mutationen. In Virus-Varianten-Gebieten gibt es ein besonderes Risiko, sich anzustecken. Zum Beispiel, weil der Impf-Schutz für die veränderten Viren nicht wirkt.

Die aktuellen Hoch-Risiko-Gebiete und Virus-Varianten-Gebiete finden Sie auf der Internet-Seite des Robert Koch-Instituts.

Zurzeit gibt es keine Hoch-Risiko-Gebiete und Virus-Varianten-Gebiete. Diese Einstufung kann sich jedoch ändern. Bitte prüfen Sie das vor jeder Reise-Planung!

Was gilt bei Einreise aus Hoch-Risiko-Gebieten?

Anmelde-Pflicht

Einreisende aus einem Hoch-Risiko-Gebiet müssen die digitale Einreise-Anmeldung ausfüllen. Die Bestätigung für diese Anmeldung müssen Sie bei der Einreise vorzeigen. Wenn es dabei technische Probleme gibt, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung ausfüllen und als Ausdruck vorzeigen. 

Test-Pflicht

Personen ab 12 Jahren, die 10 Tage vor der Einreise oder Rückreise nach Deutschland in einem Hoch-Risiko-Gebiet waren, müssen sich vor Antritt der Reise nach Deutschland testen lassen. Der negative Test-Nachweis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Der Test darf also frühestens 2 Tage vor der Einreise nach Deutschland gemacht worden sein. Es gilt der genaue Zeitpunkt, wann man einreist.

Wenn Sie einen vollständigen Impf-Nachweis oder gültigen Genesenen-Nachweis haben, müssen Sie sich nicht testen lassen. Sie müssen sich aber testen lassen, wenn Sie typische Krankheits-Anzeichen wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns haben.

Quarantäne-Pflicht

Wenn Sie aus Hoch-Risiko-Gebieten einreisen und nicht geimpft oder genesen sind, dann müssen Sie in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne. Das heißt: zu Hause bleiben und kein Kontakt zu anderen Menschen.

Diese Quarantäne kann früher beendet werden: Wenn Sie sich ab dem 5. Tag nach Ihrer Einreise nochmal testen lassen und dieses Test-Ergebnis auch negativ ist, dann dürfen Sie die Quarantäne beenden. Kinder unter 12 Jahren können sich sofort nach der Einreise aus dem Hoch-Risiko-Gebiet freitesten. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht in Quarantäne.

Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine Quarantäne-Pflicht.

Was gilt bei Einreise aus Virus-Varianten-Gebieten?

Anmelde-Pflicht

Einreisende aus einem Virus-Varianten-Gebiet müssen die digitale Einreise-Anmeldung ausfüllen. Die Bestätigung für diese Anmeldung müssen Sie bei der Einreise vorzeigen. Wenn es dabei technische Probleme gibt, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung ausfüllen und diese als Ausdruck vorzeigen. 

Wer darf einreisen?

Für Personen, die aus Virus-Varianten-Gebieten einreisen, gilt ein Einreise-Verbot. Aber es gibt Ausnahmen. Einreisen aus Virus-Varianten-Gebieten sind zum Beispiel für folgende Personen möglich:

  1. Deutsche Staatsangehörige und ihre engsten Familien-Mitglieder
  2. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland
  3. Personen, die in Deutschland nur umsteigen
  4. Personal in Zügen, Schiffen, Flugzeugen und anderen Transport-Mitteln
  5. Gesundheits-Personal
  6. Personen mit dringenden Reise-Gründen (wie Geburt oder Tod von Verwandten, Lebens-Gefahr, dringende medizinische Behandlungen)

PCR-Test ist Pflicht!

Personen über 6 Jahren, die aus Virus-Varianten-Gebieten einreisen dürfen, müssen sich vor der Reise nach Deutschland mit einem PCR-Test testen lassen. Der negative Test-Nachweis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Der Test darf also frühestens 2 Tage vor der Einreise nach Deutschland gemacht worden sein.

Wenn man mit Flugzeug oder Fähre einreist, gilt als Zeitpunkt der Beginn der Beförderung, also wann man das Flugzeug oder die Fähre betreten hat.

Die Einreise ist nur möglich mit einem negativen PCR-Test. Auch Geimpfte und Genesene müssen ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorweisen.

Quarantäne-Pflicht für alle

Wenn Sie in einem Virus-Varianten-Gebiet waren, müssen Sie in Deutschland für 14 Tage in Quarantäne. Das heißt: zu Hause bleiben und kein Kontakt zu anderen Menschen. Diese Quarantäne kann grundsätzlich nicht durch ein negatives Test-Ergebnis oder durch noch einen Genesenen- oder Impfnachweis vorzeitig beendet werden.

Die digitale Einreise-Anmeldung

Die digitale Einreise-Anmeldung, kurz DEA, ist Pflicht für alle Reisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hoch-Risiko-Gebietoder in einem Virus-Varianten-Gebiet aufgehalten haben. Diese Risiko-Gebiete finden Sie auf der Internet-Seite des Robert Koch-Instituts.

Die DEA muss vor der Abreise über die Internet Seite https://www.einreiseanmeldung.de/ durchgeführt werden. Die Bestätigung der DEA muss bei Einreisen mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus vorgelegt werden.

Sie haben keinen Computer und kein Smartphone? Oder die DEA-Internet-Seite ist nicht erreichbar? Dann können Sie eine Ersatz-Mitteilung auf Papier vorlegen. Hier können Sie das Formular herunterladen.

Nach dem Aufenthalt in Hoch-Risiko-Gebieten müssen Sie in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne, wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind. Bei Virus-Varianten-Gebieten ist die Quarantäne sogar 14 Tage lang und gilt für alle Personen über 6 Jahren.

In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, sich freizutesten und die Quarantäne früher zu beenden. Beachten Sie bitte die Quarantäne-Regeln in Ihrem Bundesland. Die Quarantäne kann auch verkürzt werden, wenn ein Genesenen-Nachweis oder Impf-Nachweis unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.

Quarantäne für geimpfte Kontakt-Personen?

Sie sind vollständig geimpft? Und Sie hatten engen Kontakt zu Reisenden, die aus einem Risiko-Gebiet zurückgekehrt sind oder sogar an COVID-19 erkrankt sind?

Sie sind nicht mehr zur Quarantäne verpflichtet. Sie sollten aber freiwillig auf Kontakt zu anderen Menschen verzichten. Und Sie sollten sich täglich (selbst) testen.