2600 Brutto in Netto Steuerklasse 1 Deutschland

Bei 2.600,00 € Brutto bzw. 1.882,93 € Netto betragen die Lohnkosten des Arbeitgebers monatlich 3.370,64 €. Bezogen auf den Nettolohn beträgt die Steuer-/Abgabenquote 44,14 % monatlich bzw. 43,43 % beim Jahresbezug.

Brutto-Netto-Rechner: So viel Netto bleibt Ihnen 2022 vom Bruttoeinkommen

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2600 Brutto in Netto Steuerklasse 1 Deutschland

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Brutto-Netto-Rechner: So viel bleibt von Ihrem Bruttoverdienst nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig.

  • FOCUS-online-Autor Harald Kuck

Aktualisiert am Mittwoch, 14.12.2022, 17:47

Rechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner selbst aus, wie viel Nettogehalt von Ihrem Brutto  im neuen Jahr übrig bleibt - nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben.

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Der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online gibt Ihnen detaillierte Auskunft darüber, wie viel von Ihrem Bruttolohn der Staat an Steuern kassiert und welcher Teil Ihres Gehalts – beispielsweise in Form von Beiträgen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung – in die Sozialkassen fließt.

Brutto-Netto-Rechner

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  • Vollzeit
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Steuerjahr

monatliches Brutto-Einkommen in Euro

Bitte geben Sie Ihr monatliches Brutto-Einkommen an.

Abrechnungszeitraum

Monat

Jahr

Das angegebene Gehalt gilt für

Vollzeit

Teilzeit

Arbeitsstunden pro Woche

in Vollzeit

in Teilzeit

Die Angaben für Arbeitsstunden pro Woche in Vollzeit/Teilzeit müssen numerische Werte sein, außerdem darf die Angabe für Teilzeit die Angabe für Vollzeit nicht überschreiten.

Steuerklasse

Faktor:

Der Faktor zur Berechnung der Steuerklasse "IV mit Faktor" muss ein numerischer Wert größer Null bzw. kleiner oder gleich 1 sein.

Kirchensteuerpflichtig

ja

nein

Bundesland

Krankenkasse

Beitragssatz

%

Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenversicherung (in Prozent)

Vom Krankenkassen-Sonderbeitrag befreit

Ergebnis berechnen

Weitere Angaben für eine genauere Berechnung

Vermögenswirksame Leistungen / steuerpflichtiger Arbeitgeberanteil (Euro)

Zusatzversorgung zur Rente (Euro)

Dienstwagen (Euro)

Sonstiger geldwerter Vorteil (Euro)

Freibetrag (Euro)

Geburtsjahr

Kinderfreibeträge

Anzahl der Kinder

Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25%)

Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (z.B. Beamte)

Sozialversicherungspflichtig

Ergebnis neu berechnen


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Laut Ihren Eingaben liegen Sie mit Ihren Eingabe oberhalb der Versicherungspflichgrenze. Sie können in die private Krankenversicherungwechseln.INFOS ANFORDERN

ErgebnisEuro MonatEuro JahrLohn (Brutto):Vermögenswirksame Leistungen:Zusatzversorgung:Dienstwagen:Geldwerter Vorteil:zu versteuerndes Gesamtbrutto:Lohnsteuer:Solidaritätszuschlag:Kirchensteuer:Bruttolohn (vor Steuer):Steuern gesamt:Lohn (nach Steuer):Anzeige: Bessere Absicherung und Steuerersparnis mit der Riester-
Rente! Bis zu 2100,- € sind steuerlich abzugsfähig: Infos anfordern!Rentenversicherung:Arbeitslosenversicherung:Krankenversicherung:Anzeige: Einsparung möglich, hier Angebot anfordern!Pflegeversicherung:Sozialversicherung gesamt:Lohn (Netto):Lohn ( bei Stunden Teilzeit):Lohn ( bei Vollzeit):Zuschuss AG zur PKVLohn (Netto, gesamt):Anzeige: Verdienen Sie genug? Jetzt Einkommen kostenlos vergleichen mit dem Gehaltscheck von Gehalt.de!


2022 erhöht sich Ihr Nettoeinkommen gegenüber 2021 um  Euro.


2022 verringert sich Ihr Nettoeinkommen gegenüber 2021 um  Euro.


Bei Umsetzung der Änderungen erhöht sich Ihr Nettoeinkommen gegenüber der aktuellen Regelung um voraussichtlich  Euro.


Bei Umsetzung der Änderungen verringert sich Ihr Nettoeinkommen gegenüber der aktuellen Regelung um voraussichtlich  Euro.

 

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online finden Sie schnell und einfach heraus, wie viel Netto Ihnen vom Brutto bleibt.

Um zu berechnen, wie viel Geld von Ihrem Bruttolohn tatsächlich im Monat oder Jahr auf Ihr Konto überwiesen wird, geben Sie zunächst Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt in den Rechner ein. Geben Sie dann Ihre Steuerklasse an (im unteren Abschnitt finden Sie Ihre Steuerklasse heraus), außerdem müssen Sie eintragen, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, Ihr Bundesland angeben und Ihre Art der Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt im Durchschnitt 1,3 Prozent und ist im Rechner bereits voreingestellt.

Im unteren Teil des Brutto-Netto-Rechners können Sie weitere Angaben für eine noch detailliertere Berechnung Ihres Nettogehalts machen, zum Beispiel zu Kinderfreibeträgen, Rentenzusatzversicherungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber.

Der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online ist bereits für 2022 aktualisiert. Wenn Sie noch Ihren Nettolohn für 2021 berechnen wollen, wählen Sie im Rechner einfach ein anderes Steuerjahr aus. (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Bruttogehalt vs. Nettogehalt: Was wird von meinem Lohn abgezogen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie von Ihrem Bruttogehalt verschiedene Arten von Steuern an den Staat abführen:

  • Die Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit schlägt mit dem größten Anteil zu Buche. Wieviel Lohnsteuer Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Bruttolohns ab.
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommenssteuer. Zahlen muss ihn seit 2021 aber nur, wer als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen von über 96.820 Euro (Verheiratete 193.641 Euro) hat.
  • Kirchensteuer: Sofern Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, entfallen 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent Ihrer Einkommenssteuer auf die Kirchensteuer.

Zudem müssen Sie fast 20 Prozent Ihres Bruttolohns in die Sozialversicherung einzahlen:

  • Die Rentenversicherung schlägt mit 9,3 Prozent zu Buche
  • Die Arbeitslosenversicherung beträgt 1,20 Prozent Ihres Bruttolohns
  • Für die Pflegeversicherung gehen bei Kinderlosen 1,70 Prozent, bei Eltern von Kindern 1,525 Prozent vom Bruttogehalt ab
  • Die Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent – dazu kommen die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Seit dem Jahr 2021 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen Posten.

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Nach Steuern und Sozialabgaben: Was beeinflusst meinen Nettolohn noch?

Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt neben Steuern und Sozialabgaben weitere Faktoren, die sich auf Ihr Nettogehalt auswirken:

  • Vermögenswirksame Leistungen: Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen, etwa Sparzulagen zum Bausparvertrag oder der Lebensversicherung, sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die fälligen Steuern und Abgaben werden vom normalen Lohn einbehalten, da die Leistungen ungekürzt angelegt werden müssen.
  • Zusatzversorgung: Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge fördert der Staat die private Absicherung fürs Alter. Die Beiträge des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung oder Pensionskasse sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und abgabenfrei. Versteuert werden müssen allerdings unter Umständen die Zuschüsse des Arbeitgebers.
  • Dienstwagen oder sonstige geldwerte Vorteile: Erhält der Arbeitnehmer Extravergünstigungen zum Lohn, unterliegen diese ebenfalls der Steuerpflicht, sofern sie nicht unter die gesetzlichen Freigrenzen von 50 Euro im Monat fallen. Bis 2021 lag die monatliche Freigrenze bei 44 Euro.
  • Freibeträge: Manche Geldbeträge, die Sie als Arbeitnehmer erhalten und die unter einer bestimmten Höhe liegen, sind nicht steuerpflichtig. Darunter fallen beispielsweise Grundfreibeträge, die das Existenzminimum sichern sollen, Ausbildungsfreibeträge oder Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge. Es wird so getan, als hätte es diese Einkünfte nicht gegeben. Die Freibeträge müssen beim Finanzamt beantragt werden.
  • Geburtsjahr: Diese Angabe ist wegen des Altersentlastungsbetrags relevant. Eine solche Steuervergünstigung greift für Menschen ab 64 Jahren.
  • Kinderfreibetrag: Das Existenzminimum von Kindern im Alter von 0 bis 25 Jahren ist verfassungsrechtlich von der Steuer freigestellt. Deswegen gibt es Freibeträge für Kinder. Sie werden regelmäßig angepasst. Allerdings sind diese Freibeträge für Kinder ab 18 Jahre an Bedingungen geknüpft.
  • Zuschlag zur Krankenversicherung: Die Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag auf den normalen Beitragssatz erheben, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden muss.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Falls Sie jedoch beim Staat angestellt sind, zahlen Sie nicht in die Rentenversicherung ein – Beamte erhalten Ihre Pension im Ruhestand direkt vom Staat.
  • Sozialversicherungspflicht: Sie sind nur dann verpflichtet, in die staatlichen Sozialkassen einzuzahlen, wenn sie als Angestellter arbeiten. Sofern Sie selbstständig sind, müssen Sie nichts in die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung einzahlen.

Netto vs. Brutto: Die Steuerklasse macht den Unterschied

Auf Basis von sechs Lohnsteuerklassen wird die Höhe der Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer berechnet. Die Steuerklasse richtet sich im Wesentlichen nach dem Familienstand, der Einkommenssituation und der Frage, ob es noch weitere Jobs gibt. Hier finden Sie heraus, welche Steuerklasse Sie haben:

  • Steuerklasse I: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das dauerhaft im Haushalt lebt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer (ein Alleinverdiener oder zwei Doppelverdiener mit großen Gehaltsunterschieden)
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer (beide berufstätig und verdienen etwa gleichviel)
  • Steuerklasse IV mit Faktor: zusätzliche Variationsmöglichkeit für berufstätige Verheiratete
  • Steuerklasse V: verheiratete Arbeitnehmer (siehe Steuerklasse III)
  • Steuerklasse VI: bei Zweitjob, für den eine weitere Lohnsteuerkarte nötig ist

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Welche Steuerklasse ist die Richtige für mich?

Wenn Sie heiraten, können Sie und Ihr Ehepartner selbst die Entscheidung treffen, welche Lohnsteuerklassen für Sie gelten sollen. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse ergibt sich im Hinblick auf das kombinierte Einkommen beider Ehepartner in der Regel ein Steuervorteil.

Verdienen beide Eheleute in etwa das gleiche Gehalt, dann empfiehlt sich für beide die Steuerklasse IV. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, sollte der Vielverdiener die Steuerklasse III und der Wenigverdiener die Steuerklasse V wählen.

Erfahren Sie mehr: Das sind die günstigsten Kombinationen für Steuerklassen

Auch weitere Änderungen Ihrer Lebensumstände beeinflussen Ihr Nettogehalt:

  • Kinder: Eltern erhalten neben dem Kindergeld vom Staat in der Regel auch höhere Kinderfreibeträge.
  • Kirchenaustritt: Sobald Sie aus der Kirche austreten, entfällt die Kirchensteuer, die monatlich mit acht bis neun Prozent Ihrer Einkommenssteuer zu Buche schlägt.
  • Wechsel in die private Krankenversicherung: Treten Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus und wechseln zu einer Privatkasse, ändert sich möglicherweise Ihr Beitragssatz. Das könnte die Höhe Ihres Nettolohns beeinflussen.

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Leser-Kommentare (429)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Samstag, 18.12.2021 | 13:13 | Zsolt Lipcsey  | 1 Antwort

wow!

Ich habe mit dem Rechner ausgerechnet, 8€ mehr bleiben mir monatlich! Gegenüber stehen 50€ Nebenkosten Erhöhung, 30€ Mehrkosten für den Weg zur Arbeit, Strom, usw.

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  • Mittwoch, 05.01.2022 | 12:12 | Andreas Kalle

    ich biete

    Ich biete 13 Euro, keine Nebenkosten-Erhöhung, neuer günstigerer Stromtarif, und Optimierung des Arbeitsweges, sodass NULL Kosten entstehen. Frohes Neues!

Weitere Kommentare (10)

Samstag, 02.01.2021 | 13:14 | Friedrich Reinhard

Ich weiß, was ich einspare,

denn ich habe gelesen, dass jeder Deutsche 9000.-€ im Jahr "verschenkt". Und genau diese 9000.-€ werde ich diesmal einsparen und kann mir demzufolge ganz großzügig die Steuerberechnung ersparen.

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Freitag, 03.07.2020 | 11:30 | Maier Gustel

Das

Kann man noch gar nicht Berechnen, da man nicht weiß wie die ReGIERung die Steuern anheben und neue Steuern einführen wird! Denn die Geschenke an die Staaten die Reform Unwillig sind müßen ja Bezahlt werden!!

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Samstag, 04.01.2020 | 16:36 | Frank Lehmann

Echt jetzt,

die Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Prozentpunkte? Das ist eine Meldung wert? Das sind Centbeträge. Gleichzeitigen steigen die Kosten für Strom, Miete, Kraftstoff, Mittagessen für die Schulkinder uvm.

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Dienstag, 03.12.2019 | 10:13 | Gunter Schuba  | 2 Antworten

Warum sollte man dieses

Steuerbetrugssystem noch errechen lassen. Fakt ist, das ein deutscher Facharbeiter seinen ersten Vollverfügbaren Lohn, nach dem 01.07.2019 zur Verfügung hatte. Für mich ist das Sklaverei in Reinkultur, man kann wie gestern in einer Dokumentation im Ö-rechtlichen, natürlich die Probleme der Regierung und damit von CDU und SPD auf Fehler bei Migration und in der Klimapolitik reduzieren, das Hauptproblem ist aber, die Gnadenlose Ausbeutung der Menschen in einen Absdrusen Steuer, Lohn, Renten, Mieten, Banken Versicherungs und Stromversorgungsystem, dessen einzige Aufgabe es ist das Geld der arbeitenden abzugreifen. Sozialpolitik. was ist das??? Hier würde die Aufgabe der regierenden beginnen, aber hier endet Sie, denn die arbeitenden sind nur als Wähler und Steuerzahler interessant.

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  • Dienstag, 04.01.2022 | 14:12 | Klemmte Emil

    Herr Kule

    ich habe mir jetzt ein paar Ihrer Kommentare hier durchgelesen und muss frage mich entsetzt: warum? Ich hoffe nur, dass Sie diesen Kommentar hier ironisch meinen.

Alle Antworten (1)

Freitag, 08.03.2019 | 08:07 | Konrad Paukner

Fehler in der Berechnung?

Warum verringern sich Lohnsteuer und Soli, wenn der "Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose 0,25%" angekreuzt wird? Das macht doch keinen Sinn - oder verstehe ich da was falsch?

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Dienstag, 12.02.2019 | 11:31 | Don Jon

Wenn

die Abzüge vom BRUTTO gemacht worden sind, ist NETTO der Discounter den man sich vllt noch leisten kann XD

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Donnerstag, 07.02.2019 | 16:44 | Sabine Wiskirchen

Wählerkauf

Das ist mal wieder der klassische Wählerkauf der Parteien, wie wir das gewohnt sind. Seit Jahrzehnten wird die Globalisierung unterstützt, die sich generell gegen den Normalbürger richtet mit all ihren Ausuferungen an allen Ecken und Kanten. Und jetzt soll das plötzlich besser werden mit diesen Wahlgeschenken - da lachen ja die Hühner Frau Nahles. Da müssen Sie fein aufpassen, daß es nicht eins in die Fresse gibt vom Wahlvolk!

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Donnerstag, 20.12.2018 | 12:44 | Karl Breuer

was bringt mir diese Rechnerei ?

wenn die Gemeinde / Stadt beschliesst vor meinem Haus die Strasse zu erneuern , allen ist bekannt das die Anwohner immer stärker zur Kasse gebeten werden , vor allem in der Mittelschicht macht sich das Gefühl breit, dass Leistungsträger finanziell regelrecht ausgeschlachtet werden.

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Sonntag, 02.12.2018 | 15:53 | Hans Peter Hagnauer  | 1 Antwort

Wie wär

es denn noch mit einer Furz Steuer? Jeder Bundesbürger/in muss ein spezielles Gerät am Körper tragen. Pro Monat gibt es max. 5 Fürze gratis. Darüber hinaus sind 5.-€. pro Furz Steuern fällig.

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  • Samstag, 02.01.2021 | 11:18 | Franz Kule

    Soll

    Leute geben bei denen diese direkt ins Hirn geleitet werden. Das fiel mir beim Lesen Ihres Kommentares ein.

    Wie viel Netto bleibt von 2600 Brutto?

    2.600 € brutto sind 1.845 € netto Bitte Eingabe bei Monatliches Gehalt (Brutto) kontrollieren!

    Wie viel netto bei 2500 brutto Steuerklasse 1?

    Bei einem Lohn von 2500 Euro brutto erhalten Sie im Jahr 2022 in Steuerklasse 1 ca. 1.726,39 Euro netto.

    Wie viel ist 2650 Euro Brutto in Netto?

    2.650 € brutto sind 1.872 € netto.