2 minijobs im gleichen haushalt

Minijobs sind populär. Rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland üben eine geringfügige Beschäftigung aus – häufig sogar neben ihrer Hauptbeschäftigung. Der Gesetzgeber gibt für die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben jedoch enge Grenzen vor. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden. Doch was genau definiert einen Minijob? Welche Sozialabgaben müssen entrichtet werden und wann können sich Minijobber von diesen befreien lassen?

Was ist ein Minijob?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Sie liegt gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn höchstens 450 Euro im Monat beträgt. Auch zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse – sogenannte kurzfristige Beschäftigungen – zählen gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV als Minijob, sofern die Tätigkeit auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, nicht regelmäßig ausgeübt wird und die Entlohnung die Grenze von 450 Euro im Monat nicht übersteigt.

Mehrere Minijobs: Was erlaubt der Gesetzgeber?

Grundsätzlich gilt: Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist lediglich ein einziger Minijob steuerfrei. Als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gelten – neben einem klassischen Arbeitsverhältnis – auch:

  • eine inner- und außerbetriebliche Ausbildung
  • eine Anstellung, die wegen des Bezuges von Krankengeld, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld unterbrochen wird
  • das freiwillige soziale oder ökologische Jahr
  • der Vorruhestand mit entsprechenden Bezügen.

Wer jedoch keinen versicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf beliebig viele Minijobs ausüben. Das gilt auch für Minijobber, die:

  • in Elternzeit sind
  • Sozialhilfe beziehen
  • Arbeitslosengeld I oder II erhalten
  • am freiwilligen Wehrdienst teilnehmen

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Welche Regelungen gelten im Detail?

Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung

Minijobber, die mehrere Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, dürfen insgesamt nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Nur auf diese Weise bleibt die Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen. Wer mehr als 450 Euro verdient, muss die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen – und zwar für jeden Minijob.

Mehrere Minijobs mit Hauptbeschäftigung

Ein einziger Minijob neben dem versicherungspflichtigen Hauptjob ist steuerfrei. Zudem fallen keine Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Zwar ist es grundsätzlich zulässig, neben einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mehrere Minijobs auszuüben, dabei gelten jedoch folgende Regeln:

  • Alle Arbeitgeber müssen über die Minijobs informiert werden und diesen zustimmen.
  • Lediglich einer der Minijobs ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Ein zweiter sowie jeder weitere Minijob werden zur Hauptbeschäftigung hinzugerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.
  • Welcher Minijob abgabenfrei bleibt, entscheidet sich nach dem Datum der Beschäftigungsaufnahme. Der Minijob, der zuerst angetreten wurde, gilt als „erster“ und ist von der Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit.

Darf man als Selbstständiger einen Minijob haben?

Ja – auch mehrere. Allerdings dürfen die Einkünfte daraus 450 Euro pro Monat nicht übersteigen. Andernfalls werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.

Minijob und Rentner: Ist das erlaubt?

Ja, Rentner dürfen mehrere Minijobs haben. Ob diese der Sozialversicherungspflicht unterliegen, hängt davon ab:

  • welche Art der Rente bezogen wird
  • ob der Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat

Rentner mit Minijob zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung und sind von der Sozialversicherungspflicht befreit – sofern die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Ausnahme: Der jobbende Rentner bezieht bereits eine Altersvollrente. Entscheidet sich ein jobbender Rentner zur freiwilligen Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge, ist diese Entscheidung für die gesamte Dauer des Minijobs bindend.

Hat ein Altersvollrentner die Regelaltersgrenze erreicht, kann er unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich sein Minijob auf die Höhe seiner Rente auswirkt. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze gelten die Hinzuverdienstgrenzen.

Sonderfall: Mehrere Minijobs beim selben Arbeitgeber

Werden mehrere Minijobs beim selben Arbeitgeber ausgeübt, gelten diese sozialversicherungsrechtlich als ein einziges Beschäftigungsverhältnis. Das gilt auch, wenn der Minijobber in unterschiedlichen Bereichen des Betriebes eingesetzt wird.

Ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis liegt jedoch nicht vor, wenn der Minijobber zeitgleich bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt ist, welche organisatorisch und wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und/oder ein und dieselbe Person die Entscheidungsbefugnis über die zu erbringende Arbeitsleistung des Minijobbers hat.

Kann man zwei 450 € Jobs gleichzeitig haben?

Wie die Minijobzentrale informiert, kann ein Minijobber mehrere 450-Euro-Jobs ausüben und dabei abgabenfrei bleiben, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Sollte er diese Verdienstgrenze überschreiten, werden alle Jobs versicherungspflichtig – unabhängig vom einzelnen Entgelt.

Wie viel Steuern zahlt man bei 2 Minijobs?

8.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 % für Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs ohne pauschale Rentenversicherung. Übt der Minijobber z. B. mehr als einen Minijob aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal mit 2 % berechnet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Welche Steuerklasse bei zwei Minijobs?

Steuerklasse 6 ist die Steuerklasse, die für Zweit- bzw. Nebenbeschäftigungen reserviert ist. Wer einen Nebenjob über 450 Euro pder mehrere Minijobs ausübt, landet mit diesen in Steuerklasse 6.

Wie viele Minijobs kann man gleichzeitig haben?

Prinzipiell darf demnach jeder mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – unabhängig davon, ob der Beschäftigte einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht oder nicht. Diese bleiben allerdings nur den bestimmten Voraussetzung abgabenfrei.