10 Jahre, in der Schweiz gearbeitet wieviel Rente

Ausländer, die für eine gewisse Zeit in der Schweiz gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Rente (AHV) sowie auf Kapital (Pensionskasse) aus der Schweiz. Wir erläutern hier, wie das genau funktioniert.

1. Säule – die AHV-Rente

Ehemaliger Angestellte in der Schweiz, die mindestens ein Jahr lang hier gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine AHV-Rente. Diese bemisst sich nach der Höhe der bezahlten Beiträge sowie nach der Anzahl der Beitragsjahre. Das Prinzip dabei ist einfach: Wenn man zwei Jahre lang in der Schweiz gearbeitet hat und zum Beispiel vierzig Jahre lang in Österreich, dann wird man von den Rentenversicherungen der beiden Länder jeweils eine Rente erhalten. So ist sichergestellt, dass man keine Beitragsjahre „verliert“ und dass man in Summe etwa gleich viel erhält, wie wenn man immer nur in einem Land gearbeitet hätte. In diesem Beispiel wird man eine hohe Rente von der Österreichischen Pensionsversicherungsanstalt erhalten sowie eine geringe AHV-Rente aus der Schweiz.

Wie lässt man sich die Schweizer AHV-Rente auszahlen? Am besten reicht man einige Monate vor Erreichen des Pensionierungsalters einen Antrag auf Altersrente ein. In der Schweiz beträgt das gesetzliche AHV-Alter 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Gegen eine entsprechende Kürzung kann man bis zu zwei Jahre vorher eine AHV-Rente beziehen oder die Rente (gegen eine entsprechende Erhöhung) um bis zu fünf Jahre aufschieben. Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates müssend dabei den Antrag auf eine AHV-Rente aus der Schweiz bei der zuständigen Sozialversicherungsstelle in ihrem aktuellen Wohnort stellen. Weitere Informationen zu Sonderfällen finden Sie auf Zentrale Ausgleichsstelle ZAS unter der Rubrik „Schweizerische Ausgleichskasse SAK“.

2. Säule – die Pensionskasse

Wer vor dem Pensionierungsalter aufhört, in der Schweiz zu arbeiten, ist nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen. Ohne Mitteilung an die Pensionskasse wird diese das gesamte Alterskapital nach frühestens 6 Monaten und nach spätestens 2 Jahren auf ein Freizügigkeitskonto der „Stiftung Auffangeinrichtung BVG“ überweisen. Alternativ dazu kann man selbst ein Freizügigkeitskonto eröffnen und dies seiner Pensionskasse respektive der Auffangeinrichtung mitteilen. Weil die Zinsen der Auffangeinrichtung auf Freizügigkeitskonten im Vergleich tief sind, lohnt sich dieser Schritt in der Regel auch noch Jahre nach der Auswanderung respektive wenige Jahre vor dem Bezug.

Vorsorgegelder, die auf einem Freizügigkeitskonto deponiert sind, können nur in wenigen Fällen frühzeitig bezogen werden. Bei Auswanderung in ein EU-Land wie Österreich kann nur der überobligatorische Teil jederzeit und ohne Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Weitere Details erfahren Sie in folgendem Artikel – Auswanderung und Pensionskasse.

Gelder auf Freizügigkeitskonten können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ordentlich bezogen werden (d.h. für Frauen mit 59 Jahren, für Männer mit 60 Jahren). Es ist auch möglich, das Geld auf dem Freizügigkeitskonto zu belassen und es erst später (spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) zu beziehen.

Hinweis: Es ist nicht möglich, von einem Freizügigkeitskonto eine Rente zu erhalten. Es ist nur möglich, das Kapital zu beziehen.

Am 1. Januar 2021 sind die AHV- und IV-Renten in der Schweiz an das aktuelle Preis- und Lohnniveau angepasst worden. Wir verschaffen Ihnen nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Kennzahlen und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zur AHV-Rente, etwa wie Sie Beitragslücken schliessen können oder ob sich ein Rentenaufschub finanziell lohnt.

MoneyPark bietet Ihnen eine umfassende Vorsorgeberatung. Wir analysieren Ihre persönliche Situation im Detail und finden so die passende Vorsorgelösung für jeden Lebensabschnitt für Sie.

Es gibt in der Schweiz drei Arten von Altersleistungen, die Ihnen im Rentenalter ausgezahlt werden können:

  • Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (erste Säule), die bei Bedarf durch Ergänzungsleistungen komplementiert werden;
  • Altersleistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge, einer obligatorischen Versicherung für die meisten Arbeitnehmer (zweite Säule) und
  • Leistungen der Selbstvorsorge (dritte Säule), welche die Versicherten freiwillig abschließen können. Mit Steuervorteilen werden sie dazu ermutigt. Diese Leistungen unterliegen ebenfalls vertraglichen Bestimmungen und werden in diesem Kapitel nicht behandelt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Alle Personen, die in der Schweiz leben oder dort erwerbstätig sind (Angestellte, Selbstständige und Personen, die nicht berufstätig sind) sind im Rahmen der ersten Säule versichert.

Altersrente der ersten Säule: Sie wird Ihnen ausbezahlt, wenn Sie das übliche Rentenalter erreichen, d. h. 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Sie müssen mindestens ein Jahr Beiträge geleistet haben.

Ergänzungsleistungen der ersten Säule: Sie werden Ihnen gewährt, wenn Ihre Mittel (Renten und sonstige Einkünfte) nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Leistungen betreffen sowohl invalide Personen als auch Hinterlassene oder ältere Menschen, die Empfänger einer Rente der AHV, der IV oder bestimmter anderer Leistungen bei Invalidität sind.

Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Sind Sie Ausländer, müssen Sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben (fünf Jahre für Flüchtlinge und Staatenlose).

Aber nur Personen mit einem Vermögen von weniger als 100.000 CHF haben Anspruch auf EL. Für Ehepaare liegt die Eintrittsschwelle bei 200.000 CHF und für Kinder bei 50.000 CHF. Der Wert selbstbewohnter Liegenschaften wird nicht berücksichtigt.

Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule): Wenn Sie im Rahmen der ersten Säule versichert sind und von einem Arbeitgeber ein Jahresgehalt von mehr als 21.510 CHF beziehen, sind Sie obligatorisch im Rahmen der zweiten Säule versichert.

Sie erhalten dann eine Rente im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Die Bedingungen hinsichtlich des Alters entsprechen den Bedingungen für die Altersrenten der ersten Säule (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen).

Erwerbstätige Personen, die nicht dem obligatorischen System der beruflichen Vorsorge unterliegen (wie Selbstständige) können eine freiwillige Versicherung abschließen.

Was sind meine Rechte, und wie kann ich sie geltend machen?

Altersrente der ersten Säule

Sie erhalten eine Vollrente, wenn Sie ab dem 21. Altersjahr Beitragspflicht erfüllt haben, d. h. wenn Sie gleich viele Beitragsjahre wie Ihr Jahrgang aufweisen. Männer müssen 44 Jahre, Frauen 43 Jahre einbezahlt haben.

Sie erhalten eine Teilrente, wenn eine unvollständige Beitragsdauer besteht.

Die Altersrente wird anhand des Erwerbseinkommens sowie der Beitragsjahre berechnet, anhand derer die anzuwendende Rentenskala festgelegt werden.

Es gibt einen Mindestbetrag und einen Höchstbetrag pro Monat. Wenn die Beitragszeiten für die Rente komplett sind, gelten die folgenden Beträge für 2021:

Mindestbetrag pro Monat

Höchstbetrag pro Monat

Altersrente

1.195 CHF

2.390 CHF

3.585 CHF für ein Paar

Sie haben darüber hinaus Anrecht auf eine Kinderrente, die 40 % der Altersrente entspricht:

Mindestbetrag pro Monat

Höchstbetrag pro Monat

Kinderrente

478 CHF

956 CHF

Es ist möglich, die Rente ein oder zwei Jahre früher zu beziehen (Frühpensionierung). Dann wird die Rente um einen bestimmten Prozentsatz für jedes Jahr gekürzt (6,8 % pro Jahr).

Sie können den Beginn der Rentenzahlung auch ein bis fünf Jahre aufschieben. Die Rente wird dann erhöht (je nach Anzahl der Monate des Aufschubs um 5,2 bis 31,5 %).

Die Altersleistungen im Rahmen der ersten Säule müssen bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden.

Wenn Sie einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung bis zum Rentenalter bezogen haben, können Sie diesen weiterhin erhalten (siehe Kapitel zu den sonstigen Geldleistungen bei Invalidität).

Ergänzungsleistungen der ersten Säule

Wenn die Altersrente der ersten Säule und die anderen Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können die Kantone Ergänzungsleistungen auszahlen.

Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Sind Sie Ausländer, müssen Sie mindestens zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben (fünf Jahre für Flüchtlinge und Staatenlose).

Diese Leistungen beinhalten eine jährliche Ergänzungsleistung, die monatlich ausgezahlt wird, und die Erstattung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Der Betrag dieser Leistung hängt von der Situation der jeweiligen Person ab. Er wird auf der Basis der anerkannten Ausgaben und der anrechenbaren Einnahmen berechnet Die Ergänzungsleistung ist schriftlich bei dem zuständigen Amt Ihres Wohnsitzkantons zu beantragen. Im Allgemeinen ist dies die kantonale Ausgleichskasse. (siehe Definition im Kapital Mutterschaftsentschädigung).

Sonstige Leistungen der ersten Säule

Eine Hilflosenentschädigung kann für Personen gewährt werden, welche für alltägliche Lebensverrichtungen die Hilfe Dritter benötigen (siehe Kapitel Weitere Geldleistungen bei Invalidität).

Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule)

Als Arbeitnehmer akkumulieren Sie im Laufe der Jahre bei einer Vorsorgeeinrichtung ein Guthaben, das aus Ihren Beiträgen und den Beiträgen Ihres Arbeitgebers (mit Zinsen) besteht.

Wenn Sie in Rente gehen, wird das im Laufe Ihres Lebens gebildete Kapital mithilfe eines Umrechnungs-Prozentsatzes in eine Altersrente umgewandelt:

Jährliche Altersrente:

6,8 % des für die versicherte Person aufgelaufenen Guthabens für die Altersrente

Darüber hinaus können Rentner Kinderrenten (20 % der Altersrente) zu denselben Bedingungen wie im Rahmen der ersten Säule erhalten.

Die Altersleistung kann vorzeitig bezogen oder aufgeschoben werden, wenn das Reglement der Vorsorgeeinrichtung dies vorsieht.

Sie können auch beantragen, einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapitalabfindung ausgezahlt zu bekommen.

Das System der beruflichen Vorsorge wird von den eingetragenen Vorsorgeeinrichtungen verwaltet, bei denen die Anträge auf Leistungen einzureichen sind.

Fachsprache übersetzt

  • AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die AHV ist die erste Säule der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz.
  • Durchschnittliches Jahreseinkommen: Setzt sich aus den Einkünften aus der Erwerbstätigkeit und den Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften zusammen.
  • Erziehungs- und Betreuungsgutschriften: Die für die Berechnung der Rente zugrunde gelegten Einkünfte von Eltern mit Kindern unter 16 Jahren und von Menschen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen, werden erhöht.
  • Volles Beitragsjahr: die Person war insgesamt länger als elf Monate versichert und hat während dieser Zeit den Mindestbeitrag bezahlt, oder sein/ihr Ehegatte hat mindestens das Doppelte des Mindestbeitrags entrichtet oder er/sie erhält eine Erziehungs- oder Betreuungsgutschrift.

Nützliche Formulare

  • Antrag auf Altersrente
  • Antrag auf Altersrenteneinschätzung
  • Antragsformulare für Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission und verpflichtet diese nicht:

Wie viel Jahre muss man in der Schweiz arbeiten um Rentenanspruch zu haben?

wenn Sie gleich viele Beitragsjahre wie Ihr Jahrgang aufweisen. Männer müssen 44 Jahre, Frauen 43 Jahre einbezahlt haben. Sie erhalten eine Teilrente, wenn eine unvollständige Beitragsdauer besteht.

Wie viel Rente bekommt man nach 10 Jahren Arbeit?

Monatliches Bruttogehalt / 100 x Arbeitsjahre = Rente Schreiben Sie es schnell auf: Brutto geteilt durch 100mal Arbeitsjahre ist gleich Rente.

Wie hoch ist die Rente nach 5 Jahren?

Je höher Dein Einkommen und je länger Du einzahlst, desto mehr Rentenpunkte erwirbst Du. Beispiel: Hättest Du fünf Jahre mit einem Durchschnittseinkommen (2022) von 3242 Euro (West) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hättest Du einen Rentenanspruch von 170,95 Euro (West) erworben.

Wie viel Rente bekomme ich aus der Schweiz?

Die AHV-Rente zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters Säule garantiert Ihnen ein Einkommen, das zur Deckung der Grundbedürfnisse in der Zeit nach der Pensionierung reicht. Gegenwärtig beträgt die minimale Altersrente für eine Einzelperson monatlich 1195 Franken; die Maximalrente beläuft sich auf 2390 Franken.