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Seit dem 9. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in Kraft.
Mit der neuen Verordnung wurden zahlreiche Regelsätze, u.a. auch die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße, erhöht.
Gemäß § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) können geringfügige Ordnungswidrigkeiten in einem Verwarnungsverfahren bearbeitet und abgeschlossen werden. Ein Verwarnungsgeld kann bis zu einer Höhe von 55 EUR erhoben werden. Liegt die Sanktion über 55 EUR, wird der Verstoß im Rahmen eines Bußgeldverfahrens bearbeitet.
Beispiel
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw innerhalb geschlossener Ortschaft von 17 km/h (Toleranz bereits abgezogen)
Tattag bis zum 8. November 2021
Regelsatz gemäß BKatV 35 EUR => Einleitung eines Verwarnungsverfahrens
Tattag ab dem 9. November 2021
Regelsatz gemäß BKatV 70 EUR => Einleitung eines Bußgeldverfahrens
Mit der Erhöhung der Regelsätze kann ein Teil der Ordnungswidrigkeiten nicht mehr im Bereich des Verwarnungsverfahrens bearbeitet werden. Es ist dann in einem Bußgeldverfahren zu entscheiden. Mit dem Bußgeldbescheid werden neben der Geldbuße auch Verwaltungsgebühren und Auslagen berechnet. Diese Kosten sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 107 Abs. 1 OWiG) geregelt. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach der festgesetzten Geldbuße. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 25 Euro. Zusätzlich werden Auslagen von 3,50 EUR für den Versand des Bußgeldbescheides erhoben.
Verantwortlich:
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Punktekatalog - Stand: 09.11.2021
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Sie sorgen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr, denn niemand soll behindert, belästigt oder gar gefährdet und geschädigt werden.
.Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote. Die folgenden Delikte sind nach den Bußgeldkatalog-Nummern (BKat-Nr.) sortiert.
Die folgenden Delikte stellen wir Ihnen auch alphabetisch sortiert zur Verfügung.
Punktekatalog nach Bußgeldkatalog-Nrn.Straftaten | |
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) | |
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge | 4-6 |
Geschwindigkeiten | 8-10 |
Geschwindigkeit - Lastkraftwagen, Omnibusse | 11.1... |
Geschwindigkeit - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen | 11.2... |
Geschwindigkeit - Personenkraftwagen, Motorrad | 11.3... |
Abstand - Kraftfahrzeuge | 12, 15 |
Abstand - kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder mit Kraftomnibussen mit Fahrgästen | 12, 15 |
Überholen | 17, 18, 19, 21, 22 |
Vorfahrt | 34 |
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren | 39.1, 41, 42.1, 44, 45 |
Besondere Verkehrslagen | 50-50.3, 50a-50a.3 |
Halten und Parken | 51a.1-51a.3, 51b.3, 52a.1-52a.4, 53.1, 54a.1-54a.3, 58.1-58.2.1 |
Liegenbleiben von Fahrzeugen | 66 |
Beleuchtung | 76 |
Autobahnen und Kraftfahrstraßen | 79, 80.1, 82-83, 85, 87a, 88 |
Bahnübergänge | 89-89b... |
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse | 92, 93, 95 |
Personenbeförderung, Sicherungspflichten | 99 |
Ladung | 102, 104 |
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden | 108 |
Fußgängerüberwege | 113 |
Übermäßige Straßenbenutzung | 116 |
Verkehrshindernisse | 123 |
Zeichen eines Polizeibeamten | 129 |
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen - Kraftfahrzeuge | 132 |
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen - Radfahrer | 132a |
Grünpfeil | 133 |
Blaues Blinklicht | 135 |
Andreaskreuz | 136 |
Vorschriftzeichen | 150-152.1, 153a |
Richtzeichen | 157.3, 159b |
Andere verkehrsrechtliche Anordnungen | 164 |
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis | 166 |
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) | |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | 171, 172 |
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) | |
Zulassung | 175 |
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) | |
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger | 186, 187a |
Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge | 189, 189a |
Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombination | 192, 193 |
Kurvenlaufeigenschaften | 195, 196 |
Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug | 198-199 |
Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen | 201, 202 |
Bereifung und Laufflächen | 212, 213, 213a |
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs | 214, 214a |
Stützlast | 217 |
Geschwindigkeitsbegrenzer | 223-224 |
Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen | 233 |
Zuwiderhandlungen gegen § 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) | |
0,5-Promille-Grenze | 241 |
Berauschende Mittel | 242 |
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen | 243 |
Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) | |
Pflichten des Beförderers (Gefahrgutbeförderung) | RSEB-Nr. * 51 |
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr (Gefahrgutbeförderung) | RSEB-Nr. * 124.3, 250.3 |
Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten | |
Bahnübergange | 244, 245 |
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden | 246.1 - 247 |
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre | 251a |
Betriebsverbot und -beschränkungen | 253 |
* Durchführungsrichtlinien Gefahrgut