Wo kann ich meine Drohne registrieren lassen

Mit der Ende des Jahres 2020 in Kraft getretenen neuen EU-Drohnenverordnung folgte auch eine neue Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber sowie neue Regelungen zur Kennzeichnung von Drohnen. Wer sich wo und wann registrieren muss und was die eID ist klären wir in diesem Beitrag.

Die neue EU-Drohnenverordnung trat zum Ende des Jahres 2020 in Kraft und löst die hierzulande seit 2017 gültige deutsche Drohnenverordnung ab. Ein Teil der neuen EU-Drohnenverordnung umfasst dabei auch die Registrierung der Drohnenpiloten, bzw. korrekt der Drohnenbetreiber.

Wer sich bisher noch nicht mit den Neuerungen der aktuellen Gesetze vertraut gemacht hat, sollte zuerst unseren ausführlichen Artikel zur EU-Drohnenveordnung lesen. Dadurch werden nachfolgende Begriffe verständlicher. Lasst euch dabei nicht vom Umfang abschrecken. Wir haben alles so verständlich wie möglich gehalten und halten den Artikel stets auf dem neuesten Stand.

Doch wie sieht es nun mit der Registrierung aus? Wo registriert man sich in Deutschland und Österreich? Was hat es mit der eID auf sich? Fangen wir mit der naheliegendsten Frage an.

Wer muss sich laut EU-Drohnenverordnung registrieren?

Registrieren müssen sich alle Drohnenbetreiber von Drohnen der Klassen C0-C4 sowie Besitzer von sogenannten Bestandsdrohnen. Das sind Drohnen, die vor dem 01.01.2024 auf den Markt gekommen sind und noch keine Kennzeichnung nach EU-Drohnenverordnung aufweisen (Stand Mai 2022 gibt es noch keine Drohne mit der neuen Kennzeichnung).

Ausgenommen sind dabei Drohnen der Klasse C0 (Gewicht <250g) wenn diese keine Kamera oder andere Sensoren zur Aufzeichnung verfügen. Das führt also dazu, dass auch Besitzer einer DJI Mini 2 (Test) oder Mavic Mini dazu verpflichtet sind sich zu registrieren. Entsprechend ist man also auch als Besitzer von größeren Modellen wie der Mavic Air 2 (Test) oder auch der Mavic 2 Serie zur Registrierung verpflichtet. Alle Einzelheiten dazu findet ihr in dem Hauptartikel zur EU-Drohnenverordnung.

Die Registrierung ist also für Betreiber von Drohnen notwendig, die …

  • in der speziellen Kategorie betrieben werden
  • in der offenen Kategorie betrieben werden und eine maximale Abflugmasse von 250 Gramm oder mehr haben und die bei einem Aufprall auf einen Menschen übertragene kinetische Energie des unbemannten Luftfahrzeug größer als 80 Joule ist oder
  • mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. einer Kamera) ausgestattet sind, sofern es sich nicht um Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/4848/EG handelt.

Die Durchführung der Registrierung ist nur einmal notwendig, unabhängig der Anzahl an Drohnen, die man besitzt. Es geht bei der Registrierung um den Besitzer der Drohne, nicht um die Drohne selbst.

Was ist die eID?

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Die Registrierung erfolgt dabei in einer zentralen Datenbank und soll dafür sorgen, dass jeder Drohnenpilot innerhalb der EU eindeutig identifiziert werden kann. Für diesen Zweck erhält man nach der Registrierung eine eindeutige persönliche Identifizierungsnummer – die erwähnte eID.

Neue Drohnen, die in die C-Klassen eingestuft werden (siehe Artikel zur EU-Drohnenverordnung) müssen zum Teil über ein System verfügen, über dass sie selbstständig diese eID (elektronsiche ID) senden. Auf diese Weise soll während des Flugs die jeweilige eID einer Drohne ausgelesen werden können (Remote ID/Fernidentifikation).

Die eID dient also zur Identifikation des Drohnenbesitzers, nicht der Drohne selbst.

Wo kann man sich registrieren?

Wo man sich registrieren muss ist abhängig vom eigenen Wohnort. Wir gehen in diesem Artikel auf die Registrierung von Drohnenbetreibern aus Deutschland und Österreich ein.

Deutschland

In Deutschland muss man sich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) registrieren. Das ganze ist online möglich, aber mittlerweile nicht mehr kostenlos.

  • natürliche Person: 20,00€
  • juristische Person: 50,00€

Die Onlineanwendung zur Registrierung ist online unter https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.html erreichbar.

Es werden folgende Daten bei der Registrierung des Drohnenbetreibers abgefragt:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer (denkt an eine Drohnen-Haftpflichtversicherung)

Österreich

Die Registrierung von Drohnenbetreibern aus Österreich erfolgt bei der AustroControl. Die Registrierung kostet einmalig 31,20€ und ist 3 Jahre gültig. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:

Unter der Betreiberin/dem Betreiber einer Drohne versteht man eine natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreiben will:

  • Mindestalter: 18 Jahre und volle Geschäftsfähigkeit (natürliche Personen)
  • Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich; mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten sind nicht zulässig
  • Abgeschlossene Versicherung, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht (Mindestdeckungssumme der Versicherung: 750.000 SZR)
  • Quelle: oesterreich.gv.at

Ist ein Drohnen Kennzeichen notwendig?

Nach der Registrierung erhalten Drohnenbetreiber ihre Betreibernummer oder auch eID genannt. Durch den Erhalt der eID, die den Drohnenpiloten bzw. den Besitzer der Drohne eindeutig identifiziert, ist man verpflichtet diese eID nicht nur in das System der Drohen einzutragen, die diese dann permanent aussendet (elektronsiche Fernidentifikation für Drohnen der Klassen C1-C4), sondern muss sie ebenfalls an der Drohne selbst platzieren. Nach wie vor muss die Kennzeichnung dabei auf einer Plakette außen an der Drohne angebracht werden.

Wichtig: Auf die Drohne gehört die eID (UAS-Betreiber-Nummer), nicht die ebenfalls vom LBA oder anderen Stellen zugewiesene Fernpiloten-ID! Diese sollte nicht veröffentlicht werden! Die Zuweisung der eID kann nach wie vor noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Daten manuell geprüft werden.

Vom LBA heißt es hierzu:

  • Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten.
  • Die vollständige e-ID ist für das Programmieren von UAS oder entsprechend mitgeführter Geräte bestimmt, die z.B. der Fernidentifizierung dienen. Die letzten 3 Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedermann zugänglich sein darf.

Empfehlenswert kann eine Plakette mit eID und zusätzlichen Kontaktdaten jedoch trotzdem sein. Im Falle eines Verlusts der Drohne kann diese dann von jedermann leicht zugeordnet werden.

Weitere Informationen zum Thema findest du in unserem Artikel Drohnen Kennzeichen und Plakette.

Sind meine Daten nach der Registrierung öffentlich einsehbar?

Die persönlichen Daten sollen explizit nicht öffentlich einsehbar sein. Lediglich berechtigte Behörden können anhand einer eID die damit verknüpften persönlichen Daten des Drohnenbesitzers einsehen. Das soll, dem Sinn einer zentralen Datenbank entsprechend, auch länderübergreifend innerhalb der EU funktionieren.

Quelle: EASA/(EU) 2019/947

Registrierung und Kennzeichnung nach EU-Drohnenverordnung FAQ

Wer muss sich laut EU-Drohnenverordnung registrieren?

Alle Drohnenbesitzer von Drohnen der Klassen C0-C4. Einzelheiten und mehr Details bitte dem Artikel entnehmen.

Wo kann man sich registrieren?

In Deutschland ist das bei beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) möglich. Bewohner von Österreich wenden sich hier an die AustroControl. Infos dazu findet ihr im Artikel.

Ist ein Drohnenkennzeichen nach EU-Drohnenveordnung notwendig?

Sobald ein Drohnenbesitzer zur Registrierung verpflichtet ist, muss er auch seine nach der Registrierung erhaltene ID (eID) an der Drohne anbringen. Das muss nun aber keine feuerfeste Plakette mehr sein. Alle Informationen dazu findet ihr im Artikel.

Was ist die eID?

Die eID ist eine eindeutige Identifizierungsnummer die man nach der Registrierung von der zuständigen Behörde zugewiesen bekommt. Alle Details dazu stehen im Artikel.

Kategorien: Drohnen-Wissen

Tags: Drohnenrecht, eID, EU Drohnen Gesetze

Wo muss ich eine Drohne registrieren?

Betreiber von Drohnen müssen sich vor dem ersten Flug beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren*. Die Registrierungspflicht besteht für Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm.

Wie viel kostet eine Drohnen Registrierung?

Was kostet die Drohnen-Registrierung? Die Registrierung als Betreiber einer Drohne kostet einmalig 20 bis 50 €. Seit dem 15.06.2021 ist die neue Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in Kraft.

Wo bekomme ich die E ID für meine Drohne?

Nahezu jeder Drohnen-Pilot bzw. Besitzer eines so genannten UAS (unmanned aircraft system = unbemanntes Luftfahrzeug) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren und erhält dort eine Registrierungsnummer: die elektronische UAS-Betreiber-Nummer (e-ID).

Was passiert wenn man Drohne nicht registriert?

Registrierungspflicht für Drohnen: Ab 2021 verpflichtend Dieser Pflicht müssen Sie selbst dann nachkommen, wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich im eigenen Garten fliegen lassen. Ansonsten drohen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, wenn die Drohne nicht registriert wurde und sich beispielsweise ein Schadensfall ereignete.