Wo gibt man Riester bei der Steuererklärung angeben?

Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen. Denn dieser Antrag ist nötig, um eine entsprechende Förderung durch das Finanzamt aufgrund der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zu erhalten.

Durch die Abgabe der Anlage AV sichern Sie sich die maximale Förderung:

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2022

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2021

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2020

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2019

  • Anlage AV für die Steuererklärung 2018

Mit Abgabe der Anlage AV beim Finanzamt wird automatisch für alle Verträge der Sonderausgabenabzug beantragt, deren Daten vom Vertragsanbieter elektronisch an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung übermittelt wurden.

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Steuererklärung: Wer muss die Anlage AV ausfüllen?

Zusammen veranlagte Ehepartner geben eine gemeinsame Anlage AV ab. Trotzdem füllen sie die einzelnen Felder jeweils getrennt pro Ehepartner aus (linke Spalte für den Ehemann, rechte Spalte für die Ehefrau). Bei Lebenspartnern gilt die linke Spalte für Lebenspartner A, die rechte Spalte für Lebenspartner B.

Riester-Rente: Höhe und Voraussetzung der Förderung

Der Altersvorsorgevertrag muss in jedem Fall bestimmten Anforderungen entsprechen, den sog. Zertifizierungskriterien. Ohne diese gibt es keine Förderung.

Die Zertifizierungskriterien betreffen vor allem die Auszahlung des angesparten Kapitals. Ob der Altersvorsorgevertrag den Anforderungen entspricht, prüft das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es erteilt für Altersvorsorgeverträge, die gefördert werden können, eine Zertifizierung.

Seit 2010 muss keine Anbieterbescheinigung über die Riester-Rente mehr in Papierform eingeholt werden, da diese nun vom Anbieter direkt elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Das erspart einige Arbeit, da die Beschaffung der Anlage nun überhaupt nicht mehr in der Zuständigkeit des Steuerzahlers liegt.

Wird Anlage AV zusammen mit der Steuererklärung abgegeben, ermittelt das Finanzamt bei der Günstigerprüfung, ob für die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Sollte der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug günstiger sein als die Förderung durch die Zulage, erhalten Steuerzahler den Steuervorteil direkt ausbezahlt. Die Zulage wird als bereits erfolgte Steuervergütung abgezogen.

Die Günstigerprüfung führt das Finanzamt automatisch durch, wenn in der Einkommensteuererklärung den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend gemacht wird. Den Sonderausgabenabzug beantragt man einfach mit der Steuererklärung: Dazu gibt man die Anlage AV ab und trägt dort die Angaben zur Riester-Rente ein (gezahlte Beiträge, persönliche Angaben wie Ihr Einkommen usw.).

Die Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage und aus einer Kinderzulage:

  • Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154 Euro. Zusätzlich erhalten alle, die bis zu ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen, einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro.

  • Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Für jedes Kind wird pro Jahr nur eine Kinderzulage gezahlt. Das gilt auch dann, wenn beide Elternteile jeweils einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Sie beträgt für jedes Kind pro Jahr

  • für bis 31.12.2007 geborene Kinder: 185 Euro

  • für seit dem 1.1.2008 geborene Kinder: 300 Euro

Grundsätzlich gilt: Jeder Förderberechtigte, egal ob ledig oder verheiratet, bekommt eine Grundzulage für den eigenen Altersvorsorgevertrag.

Die Zulage muss immer beantragt werden, und zwar beim Anbieter. Das gilt auch dann, wenn man vorher weiß, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

Neue Regelungen zur Riester-Förderung seit 2019

Aufgrund einer Rechtsänderung von Ende 2019 ist Ihr Riester-Anbieter gesetzlich verpflichtet, alle Daten, die für den Sonderausgabenabzug erforderlich sind, an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Einwilligung von Ihnen zur Datenübermittlung ist nicht mehr erforderlich.

Konsequenz der Neuregelung: Sie als Steuerpflichtiger können nicht mehr durch Ihre Einwilligung oder deren Widerruf beeinflussen, für welche Riester-Verträge die Höhe der von Ihnen geleisteten Beiträge an die Finanzämter übermittelt wird. Stattdessen beantragen Sie mit Abgabe der Anlage AV beim Finanzamt automatisch für alle Verträge den Sonderausgabenabzug, deren Daten Ihr Vertragsanbieter elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat.

Als Folge hat sich die Anlage AV 2019 gegenüber 2018 grundlegend gewandelt:

  • Die Abfrage der Sozialversicherungsnummer und der Zulagennummer im Formular erübrigt sich, da diese Daten künftig automatisch übermittelt werden.

  • Angaben zu einzelnen Riester-Verträgen (Anzahl, geleistete Altersvorsorgebeiträge, Änderungen bei den Vertragsdaten) sind aus dem gleichen Grund im Formular ebenfalls nicht mehr erforderlich.

  • Wenn Sie z.B. bei mehreren Verträgen für einzelne von ihnen keinen Sonderausgabenabzug möchten, um die nachgelagerte Besteuerung der späteren Auszahlungen zu vermeiden, müssen Sie dies in der Anlage AV explizit beantragen. Dazu gibt es erstmals für die Steuererklärung 2019 eine zweite Seite im Formular. Dort müssen Sie die Daten der Verträge, für die es bei der Riester-Zulage bleiben soll, eintragen. Darauf weist das Formular in einem Hinweistext unter Zeile 4 hin.

Steuererklärung: So füllen Sie die Anlage AV aus

Zeile 5: Hier tragen Sie in den Kasten eine »1« ein, wenn Sie zum geförderten Personenkreis gehören, also unmittelbar begünstigt sind.

Zeilen 6 bis 14: Für die Günstigerprüfung benötigt das Finanzamt Ihre Einnahmen des Vorjahres. In der Steuererklärung für das Jahr 2019 rechnet es mit den Einnahmen aus 2018.

Zeile 15: Bei Einzelveranlagung von Ehegatten kann der mittelbar begünstigte Ehepartner für sich selbst keinen Sonderausgabenabzug beantragen. Er kann aber festlegen, dass seine Altersvorsorgebeiträge und Zulagen in der Einkommensteuererklärung seines unmittelbar begünstigten Partners berücksichtigt werden. In diesem Fall gehört eine »2« in den entsprechenden Kasten.

Zeilen 16 bis 20: In der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt auch mit der Kinderzulage. Diese Kinderzulage gibt es aber nur für Kinder, für die Kindergeld festgesetzt worden ist.

Verheiratete Eltern müssen unbedingt Zeile 16 beachten. Erfüllen die Eltern die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung, werden die Kinderzulagen grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Das gilt unabhängig davon, ob das Kindergeld gegenüber dem Vater oder der Mutter festgesetzt worden ist.

Hat die Mutter aber zum Beispiel keinen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, werden bei der Günstigerprüfung die Kinderzulagen nicht mit berücksichtigt. Für diesen Fall kann jedoch auf Antrag beider Eltern die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.

Die Abfrage zu den Kindern wurde um die Veranlagungsart erweitert, was nach Meinung der Finanzverwaltung das Ausfüllen erleichtern soll:

In Zeile 16 geben zusammenveranlagte Eltern die Anzahl der Kinder an, für die die Kinderzulage der Mutter zugeordnet wird bzw. (alternativ) für die sie von der Mutter auf den Vater übertragen wird. Die gleichen Angaben müssen sie auch im Zulagenantrag machen.

Zeile 17: Das Gleiche gilt für Lebenspartner (jeweils separat für Einzel- oder Zusammenveranlagung). Vermerken Sie, wie viele Kinder dem Lebenspartner zugeordnet werden, gegenüber dem Kindergeld festgesetzt wurde, oder (alternativ) auf Antrag beider Eltern dem anderen Partner zugeordnet werden. Zeile 17 enthält auch die Abfrage, ob bei zusammenveranlagten gleichgeschlechtlichen Eltern die Kinderzulage derjenigen Person zugeordnet wird, gegenüber der das Kindergeld festgesetzt wurde.

Neu ist Zeile 18: Hier wird gefragt, wie viele Kinderzulagen bei einzelveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern von der Mutter auf den Vater übertragen werden.

Bei nicht verheirateten oder dauernd getrennt lebenden Eltern bekommt nur der Elternteil Kinderzulage, gegenüber dem Kindergeld festgesetzt wurde. Die Kinderzulage kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. In Zeile 19 bzw. 20 tragen Sie deshalb die Anzahl der Kinder ein, für die einerseits gegenüber Ihnen und andererseits gegenüber Ihrem Partner Kindergeld festgesetzt wurde.

In den Zeilen 16 bis 20 unterscheiden Sie jeweils zwischen Kindern, die vor dem 1.1.2008 einerseits und nach dem 31.12.2007 andererseits geboren wurden.

Zeilen 31 bis 48: Hier tragen Sie die Daten der Riester-Verträge ein, für die kein Sonderausgabenabzug erfolgen soll. Vermerken Sie hier bitte jeweils die Anbieter-, die Zertifizierungs- und die Vertragsnummer. Diese Angaben entnehmen Sie der jährlichen Bescheinigung nach § 92 EStG Ihres Vertragsanbieters.

Vorsorgeaufwendungen können ebenfalls berücksichtigt werden

Falls Kinder, die nicht mehr kindergeld- oder kinderfreibetragsberechtigt sind, über den Steuerpflichtigen mitversichert werden, kann dieser deren Beiträge in Form von Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen lassen.

Sind die Kinder noch kindergeldberechtigt, muss die Anrechnung in der Anlage KIND erfolgen.

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    Wann Riester in Steuererklärung angeben?

    Riester-Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
    Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar..
    Ehepaare können bis zu 4.200 Euro absetzen, wenn beide Partner jeweils in einen Riester-Vertrag einzahlen und beide unmittelbar zulageberechtigt sind..

    Wie kann ich die Riester

    Riester-Beiträge und Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzen (Anlage AV der Steuererklärung). Zunächst ergibt sich daraus ein rechnerischer Steuervorteil. Er hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz und der Höhe der jährlichen Einzahlungen in den Riester-Vertrag ab.

    Was muss ich in der Anlage AV eintragen?

    Wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielt haben, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, tragen Sie diese in Zeile 18 ein. Auch ausgezahlte Renten wegen Erwerbsminderung oder –unfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung sind hier einzutragen.

    Wie wirkt sich Riester auf die Steuererklärung aus?

    Riestern senkt Steuerlast Wer für die Altersvorsorge riestert, steigert nicht nur die Rendite durch die staatliche Zulage, sondern kann die Aufwendungen dafür bis zu 4 Prozent seines Bruttoeinkommens, maximal aber 2100 Euro, von der Steuer absetzen. Je nach Einkommen und Steuerklasse senkt das die Steuerlast deutlich.