Wo beantrage ich einen neuen Personalausweis in Hamburg?



Personalausweis beantragen oder erneuern in Hamburg-Süderelbe - Hamburg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg-Süderelbe haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Kundenzentrum Süderelbe - Bezirksamt Harburg - Fachamt Einwohnerwesen in Hamburg beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Hamburg

Anschrift:

Kundenzentrum Süderelbe - Bezirksamt Harburg - Fachamt Einwohnerwesen in Hamburg
Neugrabener Markt 5
21149 Hamburg
Deutschland

Telefon:

040-42871-5300

Fax:

040-428715340

Email:

Webseite:

hamburg.de

Hamburg-Süderelbe - Personalausweis

Wo beantrage ich einen neuen Personalausweis in Hamburg?
 

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Hamburg-Süderelbe muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.hamburg.de

Seiteninhalt

Personalausweis

Nr. 99008001012000


Neuer Personalausweis

Ab November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:

Leistungsbeschreibung

Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen - oder, ohne ihr zu unterliegen, sich �berwiegend in Deutschland aufhalten.

Sie m�ssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identit�t erm�chtigten Beh�rde (zum Beispiel Polizei, Meldebeh�rde, Grenz�bertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht f�r die o.g. Beh�rden sowie in den F�llen der Einziehung und Sicherstellung.

Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht f�r Personen, die einen g�ltigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen k�nnen. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorl�ufigen Personalausweises gen�gt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu f�hren.

Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Das Identit�ts- und Reisedokument hat ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium mit biometrischen Merkmalen (Gesichtsbild und�Fingerabdr�cke). Der Ausweisinhaber kann das Dokument als elektronischen Identit�tsnachweis (eID) im Internet nutzen.

Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschlie�ung der Name),
  • den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben,
  • den Erwerb einer ausl�ndischen Staatsangeh�rigkeit anzugeben,
  • den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
  • Ausw�rtiges Amt
    Neu: Link zum Ausw�rtigen Amt
  • Ausweisportal des Bundes

Welche Unterlagen werden ben�tigt?

  • Alten Reisepass oder Personalausweis,
  • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzwei� oder Farbe vorliegen),
  • Urkunde mit aktueller Namensf�hrung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erkl�rung �ber die Namensf�hrung usw.).�Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

Welche Geb�hren fallen an?

  • 22,80�Euro f�r einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
  • 37,00 Euro f�r einen Personalausweis in allen anderen F�llen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Bearbeitungsdauer (einschlie�lich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) betr�gt rund 4 Wochen.
  • Sofern der Antragsteller glaubhaft macht, sofort einen Ausweis zu ben�tigen, ist ihm ein vorl�ufiger Personalausweis auszustellen.
  • Personalausweise werden f�r eine G�ltigkeit von zehn Jahren ausgestellt.
    Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, betr�gt die G�ltigkeit sechs Jahre.
    Eine Verl�ngerung der G�ltigkeitsdauer ist nicht zul�ssig.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz �ber Personalausweise und den elektronischen Identit�tsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
  • Verordnung �ber Geb�hren f�r Personalausweise und den elektronischen Identit�tsnachweis (Personalausweisgeb�hrenverordnung - PAuswGebV).
  • PAuswG
  • PAuswGebV

Was braucht man alles um ein neuen Personalausweis zu beantragen?

Diese Unterlagen benötigen Sie In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wie lange dauert ein neuer Personalausweis 2022?

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt maximal 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde.

Wie lange dauert ein neuer Personalausweis in Hamburg?

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Was kostet ein Personalausweis 2022?

Personalausweis: 62 Euro. Personalausweis für Kinder (2 bis 15 Jahre): 27 Euro.