Wie viel Vermögen braucht man um in die Schweiz auszuwandern?

Die Schweiz ist eines der beliebtesten Länder weltweit für Auswanderer. Dies ist nicht nur auf die beeindruckende Landschaft, sondern insbesondere auf die hohe Lebensqualität zurückzuführen.

Das Land gilt weltweit als Steuerparadies. Menschen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten zahlen kaum Steuern. Sowohl die Einkommensteuer als auch die Mehrwertsteuer sind äußerst niedrig. Dazu kommt, dass die Gehälter deutlich höher sind als die Gehälter in anderen europäischen Ländern.

Dennoch bietet das Leben in der Schweiz auf den ersten Blick auch Nachteile. Die hohen Lebenshaltungskosten sind mit kaum einem anderen Land zu vergleichen.

Planen Sie in die Schweiz auszuwandern? Selbst wenn eine Auswanderung immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, liegt das Risiko bei einer Auswanderung in die Schweiz dennoch sehr gering. Sowohl die Lebensweise als auch die Kultur entsprechen einem sehr hohen Standard.

Obwohl es vier Amtssprachen gibt, ist die Landessprache deutsch. Dies ist insbesondere, wenn Sie aus Deutschland auswandern ein großer Vorteil. Dazu kommt die Nähe zu Deutschland. Obwohl Sie in ein anderes Land auswandern, müssen Sie nicht erst ans andere der Welt fliegen.

Im Folgenden können Sie mehr dazu lesen, was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie in die Schweiz auswandern.

Ist die Schweiz ein gutes Auswanderungsland?

Grundsätzlich ist die Landessprache deutsch. Dennoch gibt es in der Schweiz verschiedene Amtssprachen. Diese sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.

Wenn Sie planen in die Schweiz auszuwandern, ist es demnach von Vorteil, wenn Sie neben deutsch mindestens eine weitere der Amtssprachen sprechen oder zumindest planen sich eine davon anzueignen.

In dem Land, das nicht nur für seine Uhren, sondern auch für seine Schokolade bekannt ist, beträgt der Ausländeranteil fast 20 %. Die Schweiz ist demnach sehr erfahren, was die Integration von Ausländern angeht.

Dadurch, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz äußerst hoch sind, sollten Sie sich unbedingt schon von Deutschland aus um einen passenden Job bemühen. Insbesondere wenn Sie Kenntnisse aus der chemischen Industrie, dem Dienstleistungssektor oder dem Maschinenbau haben, stehen Ihre Chancen auf eine baldige Anstellung sehr gut.

Diese Branchen sind so hoch vertreten, dass Sie grundsätzlich keine Schwierigkeiten haben sollten einen passenden Job zu finden. Aber auch im Pflegebereich, dem Ingenieurwesen und der Gastronomiebranche ist die Nachfrage nach passenden Arbeitskräften meist groß.

Informieren Sie sich über passende Stellen. Dazu können Sie entweder online in Jobportalen suchen oder aber Sie die Schweizer Arbeitsverwaltung kontaktierten.

Sie haben sich noch nicht dazu entschieden für immer in die Schweiz auszuwandern? Die Nachfrage nach Saisonarbeitskräften ist insbesondere im Gastronomiebereich innerhalb der Touristenhochburgen sehr hoch. Die Arbeit als Saisonarbeitskraft gibt Ihnen zudem die Möglichkeit das Land, die Leute aber auch das Leben in der Schweiz erst mal kennenzulernen, bevor Sie sich endgültig für eine Auswanderung entscheiden.

Beantragung eines Visums

Sobald Sie die Umsiedlung hinter sich gebracht haben, stehen Sie in der Pflicht sich innerhalb von acht Tagen bei Ihrer Wohngemeinde zu melden. Verpassen Sie diese Frist unter keinen Umständen. Im schlimmsten Fall könnte Ihnen hier sogar eine hohe Strafe drohen.

Um sich bei der Wohngemeinde zu melden, benötigen Sie neben einem gültigen Pass, auch Ihre Geburtsurkunde und den Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Dazu kommt der Nachweis über eine Erwerbstätigkeit, sowie ein aktuelles Passfoto.

Grundsätzlich ist die Schweiz kein Mitglied der EU. Dennoch haben Sie als EU-Bürger das Recht in der Schweiz zu wohnen und auch arbeiten zu können. Man spricht hierbei auch von der sogenannten Personenfreizügigkeit. Dieses Recht berechtigt Sie dazu dieselben Rechte wie auch Schweizer Arbeitnehmer fordern zu dürfen.

Als EU-Bürger erhalten Sie mit der Einreise automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung von sechs Monaten. Alles, was Sie dafür benötigen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Sobald die sechs Monate abgelaufen sind, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt melden. Dort müssen Sie entweder den Nachweis über eine selbstständige Tätigkeit vorlegen oder einen Arbeitsvertrag vorweisen. Die Höhe der Einkünfte muss dabei so hoch sein, dass die Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Ist dies der Fall erhalten Sie eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung. Für EU-Bürger kommen hierbei vier verschiedene Aufenthaltsbewilligungen infrage:

  • Bewilligung B
  • Bewilligung C
  • Bewilligung G
  • Bewilligung L

Bei der Bewilligung B handelt es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren. Diese wird Ihnen jedoch nur ausgestellt, wenn Sie einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorweisen können. Bewilligung C wird ausgestellt, wenn Sie bereits seit fünf Jahren in der Schweiz wohnen und dort auch Ihren offiziellen Wohnsitz gemeldet haben. Zudem müssen Sie geplant haben, auch weiterhin in dem Land zu arbeiten.

Grenzgänger erhalten die Bewilligung G. Das bedeutet, Sie arbeiten zwar in der Schweiz, leben aber in einem angrenzenden Land. Bei der Bewilligung L handelt es sich um die kürzeste Aufenthaltsgenehmigung. Diese ist meist besonders bei Saisonkräften der Fall, da sie nur ein paar Monate in der Schweiz wohnen und arbeiten.

Die Schweizer Botschaft in Berlin kann Ihnen außerdem weitere Informationen zu den einzelnen Aufenthaltsgenehmigungen geben und Sie bei weiteren individuellen Fragen unterstützen.

Sobald Sie mindestens 12 Jahre in der Schweiz gelebt haben, haben Sie im Übrigen das Recht die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen. Voraussetzung hierbei ist jedoch zusätzlich, dass Sie mindestens drei der 12 Jahre vor der Antragsstellung im Land wohnhaft sind.

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Das müssen bei einer Auswanderung beachten

Die Umsiedlung in ein neues Land ist eine große Herausforderung. Dabei gibt es, einiges zu beachten. Lassen Sie sich mit der Klärung verschiedener Dinge nicht zu viel Zeit. Es gibt viele Angelegenheiten, die Sie bereits aus Deutschland aus regeln können, aber auch Dinge, die Sie erst in der Schweiz klären können.

Einreise in die Schweiz

Wenn Sie sich Ihres Vorhabens sicher sind und in die Schweiz auswandern möchten, müssen Sie sich in jedem Fall aus Deutschland abmelden. Dies können Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erledigen.

Beantragung wichtiger Dokumente

Für Ihre Einreise in die Schweiz benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Prüfen Sie Ihre Pässe deshalb vor Ihrer Abreise nochmals auf ihre Gültigkeit und beantragen Sie diese im Notfall neu.

Wussten Sie, dass Ihr Führerschein innerhalb der ersten zwölf Monate in der Schweiz gültig ist? Erst nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich um die Beantragung eines Schweizer Führerscheins bemühen. Den Führerschein können Sie dann beim Straßenverkehrsamt beantragen. Für Ihre Auswanderung genügt aber dementsprechend erst mal Ihr deutscher Führerschein.

Altersvorsorge und Rente

Wie sieht es mit Ihrer Rente und der Altersvorsorge aus? Deutschland und die Schweiz besitzen ein Sozialabkommen. Der große Vorteil besteht darin, dass die jeweiligen Rentenansprüche anerkannt werden. Mehr Informationen hierzu kann Ihnen unter anderem die deutsche Rentenversicherung geben.

Grundsätzlich ist die Altersvorsorge in der Schweiz anders als in Deutschland aufgebaut. Sie besteht aus drei Säulen. Dabei spiegelt die erste Säule die staatliche Rentenversicherung wider. Alle Arbeitnehmer zahlen hierbei einen Teil von ihrem Lohn ein. Die staatliche Rente in der Schweiz ist allerdings so gering, dass sie gerade mal ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.

Die zweite Säule bildet deshalb die Pensionskasse. Sobald Sie mehr als 21.000 Schweizer Franken im Jahr verdienen, sind Sie dazu verpflichtet in die Pensionskasse einzuzahlen. Bei welcher Pensionskasse Sie Mitglied werden, liegt dabei bei Ihnen. Die Pensionskasse gewährleistet, dass Sie Ihren Lebensstil auch im Rentenalter erhalten können.

Bei der dritten Säule handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Diese ist bei vielen Schweizern äußerst beliebt, da die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können und sich dadurch ein erheblicher Steuervorteil ergeben kann.

Umzugsgut

Planen Sie Ihren Hausrat mitzunehmen? Grundsätzlich ist es von Deutschland aus möglich den gesamten Hausrat mit in die Schweiz zu nehmen. Die Voraussetzung, dass Sie diesen nicht verzollen müssen ist jedoch, dass Sie einen Nachweis über die Wohnsitzverlegung vorweisen können. Dazu benötigen Sie entweder die Bescheinigung über die Abmeldung aus Deutschland, einen Schweizer Arbeitsvertrag oder einen Nachweis über Ihre neue Wohnanschrift in der Schweiz.

Zu den Nachweisen müssen Sie zusätzlich ein Antragsformular bezüglich des Übersiedlungsgutes ausfüllen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie bei der eidgenössischen Zollverwaltung.

Wohnungssuche

Haben Sie bereits eine Wohnung gefunden? Die Suche nach einem passenden Zuhause kann sich in der Schweiz als äußerst langwierig gestalten. Beginnen Sie mit Ihrer Suche deshalb unbedingt rechtzeitig.

Grundsätzlich besteht in der Schweiz kein Mangel an Wohnräumen, dennoch sind vor allem bezahlbare Wohnungen in einer guten Lage eine Seltenheit geworden. Wenn es für Sie infrage kommt auch außerdem eines Ballungszentrums zu wohnen, könnte die Wohnungssuche schneller ablaufen.

Die Infrastruktur und das öffentliche Verkehrsnetz in der Schweiz sind hervorragend ausgeprägt. Es ist deshalb nicht zwingend nötig im Stadtzentrum zu wohnen. Um die passende Wohnung zu finden, können Sie, genau wie in Deutschland, sowohl im Internet, als auch in lokalen Zeitungen Ausschau halten.

Steuern

Eine große Umstellung für viele Auswanderer ist das Prinzip wie Steuern gezahlt werden. Im Vergleich zu Deutschland, wo die Steuern jeden Monat automatisch vom Gehalt abgezogen werden, wird in der Schweiz das Gehalt erst mal steuerfrei ausgezahlt. Die Steuern müssen dann einmal im Jahr gesammelt gezahlt werden. Dabei wird die Möglichkeit der Ratenzahlung angeboten.

Als Ausländer haben Sie hierbei jedoch den Vorteil, dass Ihre Steuern vorerst jeden Monat vom Gehalt abgezogen werden. Dies ist so lange der Fall bis Sie die Aufenthaltsbewilligung C erhalten haben.

Eröffnung eines Bankkontos

Ein Bankkonto zu eröffnen ist in der Schweiz sehr einfach. Um ein Konto zu eröffnen, müssen Sie noch nicht einmal persönlich vorstellig werden. Alles, was Sie benötigen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Haben Sie eins der Dokumente vorliegen, können Sie das Bankkonto ganz bequem online eröffnen.

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Wie viel Geld brauche ich um in die Schweiz auszuwandern?

4.300 bis 6.300 Schweizer Franken (CHF) im Monat. Bei Akademikern sind es sogar über 8.000 Franken. Das hat die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2016 ergeben. Was erstmal so viel klingt, relativiert sich allerdings recht schnell, denn auch die Lebenshaltungskosten sind viel höher als in Deutschland.

Wie schwer ist es in die Schweiz auszuwandern?

Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum Wer in die Schweiz auswandert, muss sich innerhalb von acht Tagen bei der Wohngemeinde melden. Hierfür braucht man einen gültigen Pass, die Geburtsurkunde, den Nachweis einer Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse, ein Passfoto sowie den Nachweis einer Erwerbstätigkeit.

Wann lohnt es sich in die Schweiz zu ziehen?

In der Schweiz liegt das Durchschnittseinkommen bei rund 78.000 CHF pro Jahr, dies entspricht ungefähr 70.000 EUR. Zieht man die Steuern und andere Abgaben von rund 20% Mittelwert ab, bleiben 62.400 CHF oder 56.000 EUR als Netto zum Leben übrig! Das ist unfassbar viel mehr!

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