Wie viel darf man verdienen ohne ein Gewerbe anzumelden

Antworten (6)

Ja, jeder Betätigung die auf Einnahmen ausgerichtet ist, muss angemeldet werden. Die Wiederholabsicht ist entscheidend, nicht die Gewinnerzielungsabsicht oder auch nicht die Höhe der Einnahmen. Eine Rückfrage beim Steuerberater hilft. Die Erstberatung sollte kostenlos sein. Außerdem muss geprüft werden ob eine selbständige oder eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt.

KHDecker

Die Fragestellung ist etwas ungenau: Beim Arbeitgeber müssen Sie sich jegliche aufs Geldverdienen ausgerichtete Nebentätigkeit genehmigen lassen. Auch manche ehrenamtliche Tätigkeiten fallen unter die Genehmigungspflicht. Beim Finanzamt müssen Sie jegliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten versteuern. Entweder geht das über eine 2. Steuerkarte oder über die Einkommensteueerklärung als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit. Den Begriff "Nebentätigkeit" kennt unser Steuerrecht nicht.

gise4u

Bist du freiberuflich, musst du ein Gewerbe anmelden. Dann kannst du eigentlich unzähligen Jobs nachgehen. Den Staat interessiert hier nur dein Verdienst, hat der ein bestimmtes Niveau erreicht, musst du Steuern zahlen. Bist du nicht freiberuflich, muss eben ein Arbeitsvertrag mit deinem ARbeitgeber aufgesetzt werden. Der übernimmt dann das Rechtliche.

FridaB

Es kommt drauf an, ob du selbstständig bist oder als Angestellter arbeitest. Im ersten Falle musst du dich immer beim Finanzamt anmelden, Stichwort Gewerbeanmeldung. Wenn du irgendwo angestellt bist, übernimmt das normalerweise dein Arbeitgeber für dich. Da brauchst du nichts weiter zu unternehmen.

Laternenbeisser

Grundsätzlich muss jede Beschäftigung angemeldet werden - auch zu Deinem eigenen Schutz, falls bei der Arbeit mal ein Unfall passiert oder ähnliches. Also muss Dich Dein Arbeitgeber bei der Sozialversicherung anmelden und Du musst Deine Einkünfte in der Steuererklärung aufführen. Wenn Du nebenher selbstständig arbeitest, brauchst Du eine Steuernummer vom Finanzamt.

hogan777

Das ist die Frage für Ihre Zukunft!!! Bei Ebay gibt es viele, die bereits mehr als 1000 Bewertungen haben, und immer noch unter privat anbieten, wo es doch ab 39 Bewertungen bereits ins geschäftliche geht....

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Erstellt: 20.11.2015Aktualisiert: 13.01.2019, 04:06 Uhr

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Selber nähen ist Trend. Doch was, wenn die Eigenkreationen plötzlich reißenden Absatz finden? Ab wann wird das Hobby zum Beruf? © dpa-tmn

Nähen und Basteln liegen voll im Trend. Únd so manches selbstgewerkelte Ding findet bei anderen Gefallen, die dafür sogar zahlen würden. Aber, darf ich Geld mit meinem Hobby verdienen? Wann wird aus einem Hobby eine selbstständige Tätigkeit?

Mit einer Babymütze als Geschenk für eine Freundin fing vor ein paar Jahren alles an. Maren L. entdeckt die Begeisterung fürs Nähen. „Anfangs waren es nur Geschenke oder auch Kleidung für meine Tochter.“ Dann kamen die gezielten Aufträge. Erst fragen Freunde, dann Freunde von Freunden, und schließlich bestellten wildfremde Menschen Mützen. Und plötzlich geht es um das Thema Geld. „Ich hatte überhaupt keine Ahnung, ob das nun noch eine private Sache ist oder ob ich schon mitten in der Selbstständigkeit stecke.“

Liebhaberei oder Gewinnerwartung?

„Die Sachlage ist oft sehr kompliziert“, sagt Karsten Schmidt vom Deutschen Steuerberaterverband. Regelmäßig kommen Hobbykreative zu ihm, um sich beraten zu lassen. Pauschale Antworten gibt es selten: „Die Gesetze sind in dieser Frage nicht eindeutig.“

Grundsätzlich gilt die Regel, dass für eine Selbstständigkeit eine nachhaltige Absicht vorliegen muss, Gewinn zu erzielen. Wer zum Beispiel aus Spaß an der Freude ab und zu Socken strickt und diese auf dem Weihnachtsmarkt verkauft, erfüllt diese Regel nicht. „So etwas bewertet das Finanzamt meistens als Liebhaberei“, erklärt Schmidt.

Er empfiehlt trotzdem, zur Sicherheit ein kleines Kassenbuch für die Ein- und Ausgaben zu führen. „Es muss ja nur der Verdacht aufkommen, dass Sie mehr mit Ihrem Hobby verdienen, dann stehen Sie gegenüber dem Finanzamt in der Nachweispflicht.“ Bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr in Form einer Nebentätigkeit seien akzeptabel, sagt Schmidt. Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler ergänzt: „Geht die Plussumme darüber, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit vor.“

Bis zu 17.500 Euro ohne Umsatzsteuer

Welche der beiden Formen vorliegt, entscheidet der Blick auf die Tätigkeit: Gewerblich sind handwerkliche oder handwerksnahe Tätigkeiten mit Waren für den Alltag, wie zum Beispiel Bekleidung, Lebensmittel, Möbel oder Bastelarbeiten. In die Rubrik selbstständig fallen Tätigkeiten, die eine künstlerische Grundlage haben, wie zum Beispiel Naturfotografien, gemalte Bilder oder Designobjekte.

„Das geht persönlich oder schriftlich beim zuständigen Gewerbeamt“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Adamaszek aus Berlin. Mit seinem Kanzleipartner Franz Wegener betreut er Kreative und Online-Händler beim Start in die Selbstständigkeit. „Diese Anmeldung wird vom Gewerbeamt dann in der Regel automatisch an das Finanzamt, die Handelskammer und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet - die Pflicht sich darum zu kümmern, liegt aber beim Gewerbetreibenden.“

Für das Finanzamt müssen Angaben zum geschätzten Umsatz und Gewinn im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ gemacht werden. „Wir empfehlen Gewerbegründern aus dem Hobbybereich häufig, hier die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen“, sagt Grüning. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes System, bei dem man bis zu einem Umsatz bis 17.500 Euro pro Jahr keine Umsatzsteuer einnehmen muss.

Was unterm Strich übrig bleibt

Liegt die offizielle Steuernummer vor, kann mit dem Verkauf begonnen werden: „Wichtig ist es, konsequent über alle Ein- und Ausgaben Buch zu führen und Belege ordentlich zu sammeln“, sagt Schmidt. Zum Jahresabschluss muss nämlich mit der Einkommensteuerklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzmt eingereicht werden: „Dafür werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, was unterm Strich übrig bleibt, ist dann der zu versteuernde Gewinn.“ Als Ausgaben gelten neben erforderlichen Wareneinkäufen auch Telefon -, Porto- und Fahrtkosten oder Ausgaben für Workshops und Messen.

Ebenso gehört das Schreiben von Rechnungen zum Geschäft, zumindest wenn die hergestellten Waren an ein anderes Unternehmen gehen. Bei Privatkunden ist eine Rechnung nicht zwingend erforderlich. „Hier reicht eine Quittung, wenn der Kunde es wünscht“, sagt Schmidt. Wer auf Onlineportalen verkauft, sollte eine Rechnung ausstellen, rät Anwalt Adamaszek: „Das belegt ein professionelles Handeln.“

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Du musst keine Gewerbesteuer zahlen, wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet. Gut zu wissen: Betriebsausgaben, wie Mieten, Pachten oder Kredite mindern deinen Gewinn und können so deine Steuerlast minimieren!

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Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2021 9.744 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.

Wann liegt ein Gewerbe vor?

Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst: Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung) Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht) In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

Wie viel dazuverdienen Kleingewerbe?

Liegt der erwartete Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich nicht höher als 17.500 Euro, dürfen Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Ergibt sich im Nachhinein ein höherer Umsatz, ist das grundsätzlich kein Problem.

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