Allgemeine Informationen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:30,00 EUR
Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
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Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Hinweis
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Weitere Informationen gibt das zuständige Finanzamt.
Austritt aus anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Soweit die Austrittserklärung beim Standesamt vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist, werden auch diese beim Standesamt entgegengenommen.
Zweitschrift des Kirchenaustrittes
Die Zweitschrift des Kirchenaustrittes ist eine nachträgliche Bescheinigung über den erklärten Kirchenaustritt und wird von einem Standesbeamten erstellt und beglaubigt.
Mit der Anforderung einer Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung erklären Sie nicht Ihren Austritt aus der Kirche.
Bitte informieren Sie sich unter dem Punkt Verfahrensablauf, wie die Erklärung zum Kirchenaustritt erfolgt.
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Kirchenaustritt Niedersachsen
Nach der letzten Sendung der „heute show“ kommt es vermehrt zu Anfragen zum Kirchenaustritt, da Termine bei den Standesämtern nur mit sehr langem Vorlauf oder extremer Wartezeit zu bekommen sind.
Nur für öffentlich rechtliche Körperschaften (Kirchen, Religionsgemeinschaften)
Den Kirchenaustritt muss man nur gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die eine Kirchensteuer erheben, erklären. Andere
Religionsgemeinschaften in denen lediglich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft besteht, müssen dieser gegenüber gekündigt werden.
Erklärung, schriftlich möglich
Die Erklärung kann beim zuständigen Standesamtes Ihres Hauptwohnsitzes gemacht werden. Dies erhebt eine Gebühr von derzeit 30,00 €.
Reichen Sie die Erklärung schriftlich ein, so muss Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigte werden.
Mindestens 14 Jahre
Sie müssen dazu
mindesten 14 Jahre alt sein.
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen einen Personalausweis oder einen Reisepass und wenn möglich die Taufbescheinigung (nicht zwingend, aber sinnvoll, damit man aus der richtigen Kirche austritt).
Wirksam
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Frei nach:
Quelle
Gesetz
über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG) Vom 4. Juli 1973
Notwendige Angaben für den Notar
– Name
– Vorname
– Ggf. Geburtsname
– Geburtsdatum, – ort
– Straße Hausnummer
– PLZ, Ort
– Telefon
– Betrag der veranlagten Kirchensteuer
– Kirche- Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft
– (katholisch, evangelisch, neuapostolisch, andere
Kosten
Für die Wertberechnung wird der 20fache Jahresbetrag der Kirchensteuer angesetzt. Die Erklärung löst eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung aus, welche zwischen 20-und 70,00 € zuzüglich Steuer liegt. Übersendet der Notar die Erklärung kommen noch einmal netto 20,00 € dazu. Schreibt der Notar auch den Entwurf, entsteht eine Entwurfsgebühr in Höhe von mindestens 60,00 € zuzüglich Vollzug, Auslagen und Steuern.
Folgende Informationen benötige ich:
Falls Sie die Erklärung bereits mitbringen wollen (um die Entwurfsgebühr zu sparen) müsste diese wie folgt aussehen:
Muster Entwurf
Vorname Name
Straße
Ort
An das Standesamt
Adresse
Betr.: Austritt aus der Kirche
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, _____________(Vorname) _______________________(Nachname) , geboren am (Datum) in (Geburtsort) meinen Austritt aus der _________________________________ Kirche. (Religionsgemeinschaft)
In der Anlage überreiche ich eine Kopie meiner Taufbescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
____________________ (Unterschrift)
Diese wird vom Notar beglaubigt.