Wie oft kann man Eingliederungszuschuss beantragen?

Die gute Nachricht vorweg: Es ist grundsätzlich möglich, für die Beschäftigung von Verwandten einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Kompliziert wird es allerdings bei Personen, die im Sinne von § 16 Abs. 5 SGB X mit dem Arbeitgeber verwandt sind. Dazu zählen unter anderem:

  • der Ehepartner oder Lebensgefährte
  • der/ die Verlobte gemäß des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • Geschwister sowie deren Kinder, Ehepartner oder Lebensgefährte

Möchten Sie nun einen Eingliederungszuschuss für einen neuen Mitarbeiter beantragen, der zu diesem familiären Personenkreis zählt, müssen einige besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Worauf können Sie achten?

Um einen Förderantrag bewilligen zu können, muss für die Arbeitsagentur ersichtlich sein, dass das arbeitsmarktpolitische Interesse bei der Neueinstellung gegenüber dem (persönlichen) Arbeitgeberinteresse überwiegt. Salopp gesagt: Es darf nicht nach vorsätzlicher Vetternwirtschaft aussehen.

Dieser Eindruck könnte zum Beispiel entstehen, wenn Sie eine offene Stelle nicht öffentlich ausschreiben oder überhaupt erst für einen Familienangehörigen schaffen. Auch wenn Sie einen Verwandten bevorzugen, obwohl andere geeignete oder gar qualifiziertere Bewerber infrage kommen, dürfte der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur stutzig werden.

 

Wann ist kein EGZ für Familienangehörige möglich?

Grundsätzlich können Sie demnach keine Zuschüsse für das Beschäftigungsverhältnis erwarten, wenn das subjektive Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung einer bestimmten Person erkennbar größer ist als das objektive Interesse an der Stellenbesetzung. Wenn also Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie vordergründig einem Angehörigen zu einer Beschäftigung verhelfen möchten, lehnt die Arbeitsagentur den Förderantrag sehr wahrscheinlich ab.

 

Wie können Sie Ihre Chancen erhöhen?

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Sie einen Lohnkostenzuschuss erhalten, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters bei der Arbeitsagentur. Dieser ist auch dazu verpflichtet, den Eingliederungszuschuss abzulehnen, wenn der Antrag fehlerhaft oder unvollständig ist. In erster Linie ist also eine korrekte Antragstellung entscheidend.

Daneben hilft eine klare Strategie. Sie müssen selbstbewusst und einleuchtend kommunizieren können, warum Sie die ausgewiesene Stelle mit einem Angehörigen besetzen möchten. Dafür braucht es oft nicht nur überzeugende Argumente, sondern auch etwas Verhandlungsgeschick.

 

Nichts geht über Erfahrung

Auch in dieser verzwickten Ausgangslage können Sie Ihre Erfolgsaussichten auf EGZ durch professionelle Beratung erhöhen. Unsere Experten haben bundesweit schon mehreren Unternehmern zu ihrem Recht verholfen und die finanzielle Förderung für die Einarbeitung eines Angehörigen gesichert.

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Gründe für eine schwierige Vermittlung können unter anderem die Dauer oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit sein. Aber auch familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit oder fehlende Berufstätigkeit im angedachten Berufsfeld können eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt erschweren.

Das Ziel der Förderung durch den Eingliederungszuschuss ist es, dass der Gesetzgeber Ihnen als Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich schaffen möchte. Zu Beginn einer Tätigkeit kann es vorkommen, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer noch nicht den nötigen Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Dies bedeutet für Sie als Arbeitgeber eine intensivere Einarbeitung, um Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter vollständig in die Abläufe Ihres Unternehmens zu integrieren.

Wie oft kann man Eingliederungszuschuss beantragen?

Wie erfolgt die Umsetzung der Förderung?

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Arbeitgeber die Voraussetzung zur Förderung durch den Eingliederungszuschuss erfüllen. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber selbst einen wesentlichen Beitrag leisten, damit die Minderleistung des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin ausgeglichen wird. Dies kann sowohl durch geeignete Fortbildungen als auch durch eine intensive Einarbeitung durch erfahrene Mitarbeiter erfolgen.

Indem die beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Stärken des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin beurteilt und mit den Anforderungen durch den Arbeitsplatz verglichen werden, kann beurteilt werden, ob eine Minderleistung zu erwarten ist. So können z. B. auch unzureichende Deutschkenntnisse, je nach den jeweiligen Anforderungen, als Minderleistung gelten.

Wie oft kann man Eingliederungszuschuss beantragen?

Welchen Umfang haben die Förderungsangebote?

Sowohl die Förderhöhe als auch die Förderdauer des Eingliederungszuschusses sind individuell zu bemessen. Diese richten sich einerseits danach, wie sehr die Leistungen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin eingeschränkt sind. Andererseits sind auch die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes zu berücksichtigen.

Die Förderung berücksichtigt das von Ihnen als Arbeitgeber gezahlte Arbeitsentgelt. Ebenso wird der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am gesamten Sozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Das zu fördernde Entgelt darf nicht das tarifliche Arbeitsentgelt oder das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Arbeitsentgelt überschreiten. Darüber hinaus gilt, dass einmalige Zahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nicht gefördert werden.

Die Höhe des Eingliederungszuschuss ist auf 50 % des Arbeitsentgeltes begrenzt. Der Eingliederungszuschuss ist auf eine Dauer von insgesamt zwölf Monaten beschränkt. Die tatsächliche Höhe und Dauer der Förderung können erst festgelegt werden, wenn Ihrer Integrationsfachkraft des Jobcenters Kreis Viersen alle notwendigen Informationen vorliegen. So können z. B. für ältere, behinderte und schwerbehinderte Menschen auch längere und höhere Förderungen in Betracht kommen.

Welche Alternativen gibt es, wenn eine Förderung nicht möglich ist?

Darüber hinaus können mit dem Eingliederungszuschuss auch die Zusammenarbeit mit Leiharbeitern oder Leiharbeiterinnen gefördert werden. Hier kann in dem Entleihbetrieb eine Minderleistung auftreten. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn dem Verleihbetrieb nachweislich finanzielle Nachteile entstehen. Dies kann der Fall sein, wenn der Entleiher wesentliche günstigere als übliche Konditionen für die Überlassung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erhält.

Wie funktioniert Eingliederungszuschuss?

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen.

Wann kommt der ALG 1 Bonus 2022?

ALG 1 Bonus 2022: 100 Euro als Energiepauschale Laut dem Pressesprecher der Agentur für Arbeit in der Hansestadt Hamburg wird der ALG-1-Bonus bis Ende August 2022 automatisch ausgezahlt – eine Antragstellung ist dafür also nicht erforderlich.

Was ist Nachbeschäftigungszeit?

Es wird grundsätzlich von Ihnen erwartet, dass Sie die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auch über die Förderdauer hinaus – also ohne Förderung – wei- ter beschäftigen. Die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit" entspricht in der Regel der Förderdauer; sie beträgt längstens zwölf Monate.