23.02.2021, 08:47
von
Hallo,
wie lange müssen die Sozialversicherungsmeldungen, die MannIn vom Arbeitgeber erhält, aufgehoben werden?
Bis zur Rente? Bis keine Kontenklärung mehr nötig sind? Gibt es bestimmte Meldungen, die aufgehoben werden müssen? Ich habe alles gesammelt inkl. Storno-Meldungen.
Sollte MannIn für mögliche spätere Klärungen alle Dezember-Gehaltsbrechnungen
aufbewahren? Oder reicht die jährliche Meldung für das Finanzamt?
H
23.02.2021, 09:36
Experten-Antwort
Hallo H,
grundsätzlich kann man sagen, daß es jedem Versicherten selbst überlassen ist, wie lange und in welchem Umfang Sozialversicherungsmeldungen aufgehoben werden.
Eine direkte Verpflichtung zur Aufbewahrung gibt es für Versicherte nicht.
Als "Faustregel" könnte man jedoch sagen, daß die jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung bis zum Rentenbeginn aufgehoben werden sollten, da sie bei Unklarheiten als Nachweis für die Versicherungszeiten gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
23.02.2021, 20:35
von
Zitiert von: Experte/in
Hallo H,
grundsätzlich kann man sagen, daß es jedem Versicherten selbst überlassen ist, wie lange und in welchem Umfang Sozialversicherungsmeldungen aufgehoben werden.
Eine direkte Verpflichtung zur Aufbewahrung gibt es für Versicherte nicht.
Als "Faustregel" könnte man jedoch sagen, dass die jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung bis zum Rentenbeginn aufgehoben werden sollten, da sie bei Unklarheiten als Nachweis für die Versicherungszeiten gelten.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
...als Faustregel könnte man sagen "ALLES" aufheben, was von Beginn an bis heute/Rentenbeginn individuell _mit eigenen Unterlagen_ nachweisbar ist. *)
Man denke nur an die 45 Jahre (meist ALO-Zeiten, besonders nachweisbar), aktuell an die 'Grundrentenzeiten', wo es um spezielle Leistungen des 'Arbeitsamtes' vor 2012 geht.
*) die gesammelten/vorletzten Renteninformationen/Rentenauskünfte der letzten 20 Jahre /NICHT ausgefüllte Vordrucke (aber schön gesammelt/gelocht/abgeheftet und mit *Arschlöchern ums Loch versehen/soll ja nicht ausreißen ;-)) - die gefühlte 10 Leitz-Ordner füllen - können natürlich entsorgt werden ...und müssen nicht zum Rentenantrag/zur Beratung vor ORT mitgeschleppt werden! ;-)
Gruß
w.
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