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§ 3 Abs. 3 StVO: Bis 3,5 t sind außerhalb geschlossener
Ortschaften 100 km/h erlaubt, mit Anhänger 80 km/h (Ausnahme: bei Anhängern mit 100-km/h-Zulassung sind 100 km/h erlaubt). Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind ohne Anhänger die Geschwindigkeiten der dortigen Verkehrszeichen erlaubt. Mit Anhänger sind entweder 80 oder 100 km/h erlaubt, je nach Zulassung. Von 3,5 t bis 7,5 t sind außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h erlaubt, mit Anhänger 60 km/h. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind ebenfalls 80 km/h erlaubt, auch mit
Anhänger. Ab 7,5 t sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h erlaubt, mit Anhänger ebenfalls. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind 80 km/h erlaubt, auch mit Anhänger. (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften
a)
für
aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)
Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b)
für
aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)
alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)
Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c)
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – Kfz-Meister
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LKW nur auf Autobahnen sind 80 erlaubt, sonst gilt Tempo 60, außerhalb geschlossener Ortschaft, bzw. das was angeordnet wird ;) LKW bis
7,49T dürfen außerhalb geschl. Ortschaften 80 auch auf Autobahnen 80 fahren. bis 3,5T keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, das zählt noch als PKW
Wie kommst Du darauf dass 3.0 T ein LKW ist??? Bis 3.5 T gilt als PKW und darf 240 oder mehr Km/h fahren wenn technisch möglich, also unbegenzt. Das sind z.B. die Mehrzahl der Transporter Mercedes Sprinter/Fiat Ducato/Peugeot Boxer/Renault Master/FordTransit/VW Crafter, die z.B. von Paketdiensten oder als Wohnmobil gefahren werden.
LKW innerorts max. 50 km/h, bzw. je nach Beschilderung auch schneller. LKW bis 7,5t außerorts = 80 km/h, LKW über 7,5t bzw. LKW über 3,5t mit Anhänger außerorts (keine Autobahn) = 60 km/h,
LKW über 3,5t bzw. Fahrzeuge mit Anhänger auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Strassen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen: 80 km/h
Wohnmobile über 3,5t bis 7,5t auf Autobahnen 100 km/h, sonst wie oben.
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Völlig falsch. LKW dürfen auf Bundes und Landstraßen maximal 60 fahren. Die 80 gelten nur auf der Autobahn. Sobald das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse
von mehr als 7,5 tonnen hat, gelten diese Beschränkungen, völlig unabhängig ob ein Anhänger dran hängt oder nicht