Wie lange ist der Bundespräsident im Amt?

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Bundespräsident/in

Schloss Bellevue, der Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin.

Der Bundespräsident ist der erste Mann im Staat. Bisher gab es in Deutschland nur Männer in diesem Amt. Vielleicht wird auch einmal eine Frau dieses Amt bekleiden. Kein Gesetz spricht dagegen.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung tritt nur zu diesem Zweck zusammen. Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Oft ist der Bundespräsident im Fernsehen zu sehen, wenn er andere Staatsoberhäupter empfängt oder selber Staatsbesuche macht. Darin liegt eine seiner wichtigsten Aufgaben: die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern.

FAQ / Häufig gestellte Fragen

(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")

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Überblick

Die Funktionsperiode einer österreichischen Bundespräsidentin oder eines österreichischen Bundespräsidenten dauert sechs Jahre. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sich bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen der Wahl stellen.

Der Wahltermin wird rechtzeitig vor Ablauf der Funktionsperiode durch Verordnung der Bundesregierung (im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates) festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene die Durchführung der Bundespräsidentenwahl betreffende Fristen richten.

Das aktive Wahlrecht zu einer Bundespräsidentenwahl erlangt man, wenn man am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.

Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss eine Bewerberin oder ein Bewerber zum Nationalrat wählbar sein und am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollenden (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 35. Geburtstag feiern).

Bei der Durchführung einer Bundespräsidentenwahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde) in jenen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der zuletzt durchgeführten Nationalratswahl im Amt sind.

Aus organisatorischer Sicht gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl, oder vor einer anderen Wahlbehörde, insbesondere durch Bettlägerige vor einer fliegenden Wahlbehörde. Die Wahlzeiten werden von den Gemeinden individuell festgesetzt, die Wahllokale müssen jedoch längstens um 17.00 Uhr schließen.

Die Regelungen betreffend die Verbotszonen entsprechen jenen bei Nationalratswahlen; ein Alkoholverbot besteht bei Bundespräsidentenwahlen - wie bei allen anderen Wahlen - nicht. Es besteht auch keine Wahlpflicht.

Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Bewerberinnen oder Bewerber und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei denen die beiden stimmenstärksten Bewerberinnen oder Bewerber gegeneinander antreten.

In der Folge wird das Ergebnis der Wahl durch die Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbart. Sofern eine Bundespräsidentenwahl nicht erfolgreich angefochten wird, wird das Ergebnis der Wahl vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Funktionsperiode der neuen Bundespräsidentin oder des neuen Bundespräsidenten beginnt mit der Angelobung vor der Bundesversammlung.

BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 |  Kontakt

Wie lange geht das Amt des Bundespräsidenten?

Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Welcher Bundespräsident war am längsten im Amt?

Bundespräsident.

Wer kandidiert als Bundespräsident 2022?

Wahlwerber. Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hat am 22. Mai 2022 mitgeteilt, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Von den Parlamentsparteien hat nur die FPÖ einen Gegenkandidaten, nämlich Walter Rosenkranz, nominiert.

Wie viel kostet der Bundespräsident?

Die Summe beläuft sich derzeit auf 214.000 Euro pro Jahr. Das zusätzliche Aufwandsgeld in Höhe von 78.000 Euro (Stand: Januar 2013) steht dagegen nur dem Amtsinhaber zu, nicht den Altpräsidenten.

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