Wenn Hunde bellen, jaulen und kläffen, liegen in der Nachbarschaft bald einmal die Nerven blank. «Espresso» sagt, warum Hundehalter besser so rasch als möglich für Ruhe sorgen sollten.
Eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Bern ist glückliche Besitzerin einer lebhaften, zweijährigen Jagdhündin. Die Hündin bellt. Manchmal aus Freude, manchmal wenn sie etwas verunsichert. Vor allem aber winselt sie, wenn sie sich alleine fühlt. Die Halterin macht sich deswegen Gedanken.
«Wieviel Lärm, wieviel Hundegebell ist erlaubt?», möchte die Frau vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen. Schliesslich möchte sie auf keinen Fall eine Kündigung der Wohnung riskieren.
Richtwerte, wann, wie oft und wie laut ein Hund bellen darf, gibt es nicht. Massgebend sind – wie bei anderen Lärmbelästigungen – die konkreten Umstände: Entscheidend ist, wie lange, wie laut und zu welcher Zeit ein Hund bellt und wie zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus isoliert ist. Eine Rolle spielt auch, was an einem Ort üblich ist. In einer ländlichen Siedlung ist Hundegebell eher hinzunehmen als in einer städtischen Mietskaserne.
Vermieter darf Hund samt Besitzer vor die Tür stellen
Das Mietrecht verpflichtet Mieterinnen und Mieter, Rücksicht aufeinander zu nehmen. In einem Streitfall hat ein Vermieter deshalb das Recht, einem Hundebesitzer konkrete Anweisungen zu erteilen. Wer solchen Anweisungen nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass der Vermieter die Tierhaltung verbietet oder sogar den Mietvertrag kündigt.
Geraten sich nicht Mieter, sondern Hausbesitzer wegen bellender Hunde in die Haare, wird es besonders schwierig. Immer wieder kommt es vor, dass ein solcher Streit mit rechtlichen Mitteln ausgetragen wird. Im Prozess hat das Gericht dann anhand der konkreten Umstände zu entscheiden, ob der beanstandete Lärm als übermässig gilt oder noch als tolerierbar einzustufen ist. Um sich ein Bild zu machen, werden sich die Richter die Umgebung anschauen und mit Nachbarn sprechen. Im Urteil kann das Gericht einem Hundehalter Anweisungen geben, wie er sein Tier zu halten hat. Möglich ist auch, dass das Gericht eine so genannte Haltebeschränkung ausspricht, wonach der Halter nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Hunden halten darf.
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Hundehalter müssen mit Bussen rechnen
Halter können aber auch gebüsst werden. Dann nämlich, wenn das Verhalten ihrer Hunde gegen die Auflagen in kantonalen oder kommunalen Hunde- oder Veterinärgesetzen verstossen. Im Kanton Aargau wurde zum Beispiel ein Halter von Schäferhunden mit 200 Franken Busse belegt, weil sich die Hunde fast den ganzen Tag im Garten aufhalten und dort trotz mehrfacher Abmahnung ungehindert lautstark ihr Revier gegen jeden vermeintlichen Eindringling verteidigen.
Egal, wer mit welchen rechtlichen Mitteln gegen Hundehalter vorgeht: Das Verhältnis zwischen den Betroffenen wird sich nicht entspannen und am Verhalten der Hunde wird weder eine Kündigung, ein Urteil noch eine Busse etwas ändern.
Für Hundebesitzer wie die «Espresso»-Hörerin gibt es deshalb nur einen guten Rat: Reklamierende Nachbarn ernst nehmen und gemeinsam eine Lösung suchen. Alles andere wird sehr rasch enorm anstrengend, nervenaufreibend und vor allem teuer.
- Heidelberg24
- Region
Erstellt: 12.08.2022, 20:14 Uhr
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Bellende Hunde sind störend für die Nachbarn und können schnell zu einer Anzeige durch genervte Mitmenschen führen. Das Wissen um dieses Gesetz schützt vor einer teuren Überraschung:
Wenn Bello mal wieder sehr lange am Stück bellt und nicht aufhören möchte, kann das sehr schnell teuer werden, wenn sich Nachbarn belästigt fühlen. Doch wie lange und wann darf ein Hund bellen? Ein Gesetz hat Regelungen festgelegt, die bekannt sein sollten, um einer teuren Anzeige durch Nachbarn zu umgehen.
Hundegebell ist Ruhestörung: Der Zeitraum, wie lange ein Hund bellen darf, ist gesetzlich geregelt
Jedem verantwortungsvollen Hundebesitzer ist klar, dass ein Hund meist nur bellt, um dem Menschen seine Bedürfnisse klarzumachen. Der Halter hat am Kläffen des Tieres auszumachen, ob es zum Beispiel Angst hat oder auf etwas aufmerksam machen möchte. Durch genaue Beobachtungen und das Verstehen der Hundesprache kann ein eventuell andauerndes Anschlagen vermieden werden.
Wiederholendes und lautes Bellen des Vierbeiners kann als Ruhestörung und Ordnungswidrigkeit gesehen werden. Wenn sich der Nachbar nicht nur beschwert, sondern zusätzlich Anzeige erstattet, kann laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgeldes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, kann jedoch von jedem nachgeschlagen werden.
Hundegebell gilt als Ruhestörung: Wann der Hund bellen darf
Der Tierhalter hat seinen Hund so zu halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozial-adäquat hinzunehmen ist.
Natürlich darf der beste Freund des Menschen auch mal bellen und sich damit Luft machen, jedoch sind Bell-Zeiten und Dauer gesetzlich geregelt und sollten beachtet werden. Da diese Zeiträume nicht in jedem Bundesland gleich geregelt sind, sind hier die Regelungen von Baden-Württemberg aufgeführt:
Hundegebell (Zeitpunkt und Dauer) | Regelung |
Kurzes Bellen | Kurzes Bellen ist für Nachbarn zumutbar, da es außerhalb des Einflussbereichs des Tierhalters liegt. |
Regelmäßiges Bellen zu verschiedenen Zeitpunkten | Durchgehendes Bellen für einzelne Tage über ein bis drei Stunden, teilweise nach 22 Uhr stört den Hausfrieden. |
Hundebellen während der Ruhezeiten | Hundegebell während der Ruhezeiten ist unzumutbar, insbesondere zwischen 21 und 7 Uhr, mittags sowie an Sonn- und Feiertagen. |
Dauerhaftes, durchgehendes Hundebellen von ca. 45 bis 75 Minuten | Hundegebell stellt eine unzumutbare Ruhestörung dar, wenn ein Hund dauerhaft über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich bellt. |
Hundegebell ist Ruhestörung: An öffentlichen Plätzen darf gebellt werden
Nach diesen Regelungen darf der Vierbeiner nicht mehr als 30 Minuten insgesamt am Tag bellen. Zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr darf nicht gebellt werden und auch während der mittäglichen Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss sich die Fellnase ebenfalls an die Regelungen halten und ruhig bleiben.
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An öffentlichen Plätzen jedoch ist es grundsätzlich laut. Hier darf der beste Freund des Menschen, im Gegensatz zur eigenen Wohnung, nach Herzenslust bellen und dies auch über einen längeren Zeitraum als 30 Minuten insgesamt. Der Hund darf an öffentlichen Plätzen und beim Stadtspaziergang kläffen, auch wenn sich Anwohner beschweren. Jedoch sollte es auch hier nicht übermäßig viel und laut werden. (rah)