Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstür kaufen oder dort Verträge
abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie aus einem Vertrag wieder aussteigen möchten. Das Wichtigste in Kürze: On Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie auch in leichter Sprache. Wie kann ich einen Vertrag widerrufen?Zunächst müssen Sie dem Vertragspartner mitteilen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Den Widerruf können Sie mündlich oder schriftlich erklären. Verwenden Sie hierfür das Musterwiderrufs-Formular, das das Unternehmen mitgeliefert hat, und verschicken es am besten per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht. So haben Sie im Streitfall einen Beweis. Sie müssen das Musterwiderrufs-Formular aber nicht verwenden. Sie können Ihren Widerruf auch auf andere Weise erklären, zum Beispiel über den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen. Legen Sie das Formular oder Ihr Widerrufsschreiben beim Zurücksenden der Ware mit ins Paket. Zur Sicherheit sollten Sie den Widerruf zusätzlich per Einschreiben oder per E-Mail erklären. Ein Widerruf kann allerdings formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Hinweis: Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Sie müssen den Widerruf in jedem Fall gegenüber dem Verkäufer oder Unternehmer erklären. Einen Grund, warum Sie widerrufen wollen, müssen Sie nicht angeben. Wie lange habe ich Zeit, einen Vertrag zu widerrufen?Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Allerdings gilt diese Frist erst, wenn Sie von Ihrem Vertragspartner oder Verkäufer über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden und Ihnen die Widerrufsbelehrung vorliegt. Reicht der Händler die Belehrung nach, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Die Frist beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
Podcast: Das Wichtigste zum NachhörenMit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge treten einige neue Regeln rund um die Vertragskündigung in Kraft. Drei davon stellen wir in diesem Podcast vor. Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Bayern und Berlin für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt. Kann ich vor Erhalt der Ware widerrufen?Weil §§ 312g Abs. 1, 355 BGB die Entstehung des Widerrufsrechts aber an die Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher und nicht an die Warenübergabe knüpfen, kann der Verbraucher auch schon vor Lieferung der Bestellung widerrufen.
In welchen Fällen kann man das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen?„Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind ...
Wann gibt es kein Widerrufsrecht?Kein Widerrufsrecht, wenn kein Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge gemäß § 312 b BGB sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
Wie lange darf die Lieferzeit überschritten werden?Als angemessen wird in der Regel eine Frist angesehen, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt – jedoch nicht weniger als 14 Tage. Wenn die ursprüngliche Lieferfrist beispielsweise drei Monate betrug, wären sechs Wochen eine angemessene Nachfrist.
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