Welche Gebühren kann ich von der Sparkasse zurückfordern?

Wenn Geldinstitute ihre Bankgebühren erhöhten, wurden Kunden oft lapidar per Post oder E-Mail informiert. Kunden erhielten oft sogar den Hinweis, dass sie nichts weiter tun müssten und dass die Änderungen automatisch greifen würden. Zu einem Stichtermin erfolgte dann die Preiserhöhung. Doch diese Taktik ist rechtswidrig - und macht viele Verträge ungültig.

Die sogenannte stillschweigende Zustimmung sei bei Vertragsänderungen unwirksam, so die Richter des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 26/20). Die Entscheidung hat für Bank-Kunden nun erhebliche Folgen. Sie können Bank-Gebühren, die nach dem 1. Januar 2018 eingeführt oder erhöht wurden, nun zurückfordern. Denn für Kunden galten somit weiterhin die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch Preise.

Wer kann jetzt Geld zurückfordern?

Hatten Sie ein Girokonto, für das Sie ab 1. Januar 2018 höhere Gebühren bezahlt haben? Dann sollten Sie reagieren. Betroffen sind viele Online-, Filial- und vorrangig Premium-Konten der wichtigsten deutschen Kreditinstitute. Darunter etwa Konten der ING Diba, der Postbank, der Deutschen Bank, der Commerzbank.

Zudem haben einige regionale Sparkassen, Volksbanken und Landesbanken teilweise zwischen 1. Januar 2018 und Dezember 2020 ebenfalls die Bankgebühren um bis zu 50 Prozent angehoben. Für Gebührenerhöhungen vor dem 1. Januar 2018 können Sie kein Geld verlangen. Für den Zeitraum vor diesem Stichtag gilt die Verjährung, so der Bundesgerichtshof.

Hier ein paar Beispiele:

  • Die Postbank erhöhte zum 1. Oktober 2020 das beliebte Giro-Plus-Konto von monatlich 3,90 Euro auf 4,90 Euro.
  • Die Deutsche Bank wiederum erhöhte im Herbst 2020 das Aktiv-Konto von 5,90 Euro auf 6,90 Euro. Beim Best-Konto stieg die Monatsgebühr von 11,90 auf 13,90 Euro.
  • Die ING Diba brach im Mai 2020 mit einer langjährigen Tradition und führte für das kostenlose Girokonto erstmals eine monatliche Gebühr von 4,90 Euro ein. Das Institut verlangt seither die Gebühr, wenn Kunden das ING-Girokonto nicht regelmäßig, sondern nur zum Geldparken nutzen.
  • Die Commerzbank erhöhte das Premium-Konto im gleichen Jahr um 30 Prozent. Von 9,90 Euro zahlen Kunden seit 1. Juni 12,90 Euro.
  • Die Sparkasse Ulm erhöhte ab 1. April 2020 das beliebte Girokonto von 6 Euro auf 7,90 Euro – nannte das Produkt nicht mehr Giro Kompakt, sondern Giro Komfort.

Die Beispiele sind unzählig. Eine Auswertung von des Vergleichsportal "Biallo.de" aus dem Vorjahr zeigt: Bis April 2020 hatten in einem kurzen Zeitraum etwa 400 Geldinstitute die Preise erhöht. Das akutelle BGH-Urteil versetzt auch deshalb viele Banken in Panik-Modus. Sie fürchten einen Massen-Ansturm an Zahlungsrückforderungen.

Die Comdirect verkündete beispielsweise überraschend, dass das für Juni 2021 angestrebte neue Tarifkonzept erstmal auf Eis gelegt wird. Man wolle sich das Urteil des Bundesgerichtshofs nun genauer anschauen, heißt es in einem Kundenbrief.

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  • Musterbrief: Bankgebühren illegal - Geld von den Banken zurückfordern

    Welche Gebühren kann ich von der Sparkasse zurückfordern?

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    Musterbrief: Bankgebühren illegal - Geld von den Banken zurückfordern

    Version 1.2.39

    Einem BGH-Urteil zufolge können Sie sich unzulässig erhobene Bankgebühren wieder von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückholen. Mit dem Musterbrief können Sie Ihre Kontoführungsgebühren ganz einfach zurückfordern.

"Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind schlicht unwirksam", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern." Laut Nauhauser gilt das Preisverzeichnis, das bei Kontoeröffnung wirksam war. Welches das war, müssen Kunden selbst herausfinden.

CHIP rät: Stöbern Sie in alten Monats-Kontoauszügen Ihrer Bank vom 1. Januar 2018. Sie können auch im Online-Banking schauen. Viele Banken verlangen zur Online-Einsicht von bereits verjährten Überweisungen entweder eine Gebühr oder eine TAN zur Freigabe der Daten.

Suchen Sie auf dem Auszug nach der Position "Kontoführungsgebühr". Nun schauen Sie exemplarisch auf einen aktuellen Kontoauszug. Suchen Sie erneut die Position "Kontoführungsgebühr". Gibt es eine Differenz zwischen dem Wert im Januar 2018 und etwa dem Wert im April 2021? Wenn ja, dann setzen Sie einen Brief auf und verlangen Sie die zu viel gezahlten Gebühren von Ihrer Bank zurück.

Rechnen Sie dabei einfach ab dem Zeitpunkt, wo die Erhöhung galt bis zum aktuellen Monat auf. Um die Monate zu zählen, können Sie sogenannte Zeitrechner nutzen. Mit Microsoft Excel können Sie etwa ganz einfach tun.

  • Fallbeispiel: Martin zahlte für sein Bankkonto im Januar 2018 noch 7,90 Euro. Die Bank erhöhte im Juni 2019 die Gebühren auf 11,90 Euro und im Dezember 2020 erneut auf 12,90 Euro. Martin muss jetzt rechnen: Für den Zeitraum ab Juni 2019 bis Mai 2021 kann er Geld zurückverlangen.

Zwischen Juni 2019 und November 2020 sind 17 Monate verstrichen. In diesem Zeitraum hat er 202,30 Euro für Bank-Gebühren gezahlt. Durch das BGH-Urteil sind aber nur 134,30 Euro rechtmäßig gewesen. Macht Mehrkosten von 68 Euro.

Für den Zeitraum von Dezember 2020 bis Mai 2021 zahlte er wiederum fünf Monate. In dieser Zeit hat Martin 64,50 Euro bezahlt. Eigentlich hätte er aber nur 39,50 Euro dafür zahlen müssen, weil er statt den 12,90 Euro laut BGH-Urteil nur 7,90 Euro zahlen musste. Die Mehrkosten lagen bei 39,50 Euro. Martin kann somit insgesamt im besten Fall bis zu 107,50 Euro zurückfordern!

  • Mit diesem Musterbrief können Sie das Geld von der Bank zurückfordern!

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  • Musterbrief: Bankgebühren illegal - Geld von den Banken zurückfordern

    Welche Gebühren kann ich von der Sparkasse zurückfordern?

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    Musterbrief: Bankgebühren illegal - Geld von den Banken zurückfordern

    Version 1.2.39

    Einem BGH-Urteil zufolge können Sie sich unzulässig erhobene Bankgebühren wieder von Ihrer Bank oder Sparkasse zurückholen. Mit dem Musterbrief können Sie Ihre Kontoführungsgebühren ganz einfach zurückfordern.

Was tun, wenn die Bank nicht auf Ihr Schreiben reagiert?

Lehnt das Geldinstitut die Forderung ab, sollten Verbraucher nicht gleich aufgeben: "Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle", rät Nauhauser. Sowohl die privaten Banken, die Volksbanken und auch die Sparkassen haben Schlichtungsstellen, an die sich Verbraucher in Streitfragen wenden können. Das Verfahren ist kostenlos. Aus Sicht von Nauhauser kann es sich zusätzlich lohnen, sich an die Finanzaufsicht Bafin zu wenden.

CHIP hat erfahren: Es sind offenbar erste Anfragen eingegangen. Aufgrund der Corona-Krise kann es aber derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Mehr zum Thema:

Kann ich bei der Sparkasse Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Die Richter:innen des höchsten Zivilgerichts Deutschlands entschieden, dass Gebühren der Banken zurückgefordert werden können. Vorausgesetzt, Sie als Kund:in stimmten der Gebühreneinführung oder -erhöhung vorab nicht ausdrücklich zu (Az. XI ZR 26/20).

Welche Gebühren Sparkasse zurückfordern?

Das können Banken und Sparkassen aber nicht verlangen. Zusätzliche Folge des BGH-Urteils ist nämlich: Bank- und Sparkassenkunden müssen nur Gebühren zahlen, die bei Kontoeröffnung oder dem letzten Wechsel des Kontomodells galten. Auf Erhöhungen entfallende Zahlungen innerhalb der letzten zehn Jahre sind zu erstatten.

Welche Gebühren kann ich von der Bank zurückfordern?

Hierfür müssen Sie Ihre Kontoauszüge sichten und die jeweiligen unzulässigen Gebühren, welche Sie gezahlt haben, zusammenzählen. Selbst wenn die Bank diese Gebühren verlangt hat, als Sie Ihr Konto eröffnet und damit den Gebühren zugestimmt haben, können Sie mit einem Musterbrief die Bankgebühren dennoch zurückfordern.

Wann hat Sparkasse Gebühren erhöht?

Die Preiserhöhung betrifft zum einen die Kontoführung der Girokonto-Modelle „Pauschal“, „Digital“ und „Individual“. Ab 1. Juli 2022 fallen hier jeweils 1,95 Euro mehr im Monat an. Das entspricht einer Erhöhung von bis zu 195 Prozent. Teurer wird auch die Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) im Bestandsgeschäft.