Was versteht man unter einer GmbH & CO KG?

Du bist hier: Startseite » Alle Lektionen » Rechtsformen » GmbH

Enthält: Beispiele · Definition · Grafiken · Übungsfragen

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann nach § 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) für jeden gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Sie ist eine juristische Person mit der Folge, dass ausschließlich die GmbH Träger von Rechten und Pflichten ist. Das bedeutet, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Darin unterscheidet sie sich als Kapitalgesellschaft von Personengesellschaften.

In dieser Lektion lernst du, wie eine GmbH gegründet beziehungsweise aufgelöst wird und warum sie mit Abstand eine der am häufigsten genutzten Rechtsformen für Kapitalgesellschaften in Deutschland ist. Die Übungsaufgaben am Ende der Lektion helfen dir, abschließend dein Wissen zu prüfen.

Englisch: Limited liability company | limited company | private limited company

  • Wann ist eine GmbH von Bedeutung?
  • Errichtung und Eintragung einer GmbH
  • Auflösung einer GmbH
    • Gründe für die Auflösung einer GmbH
    • Eine GmbH auflösen – in drei Schritten
  • Besonderheiten der Ein-Mann-GmbH
  • Übungsfragen

Wann ist eine GmbH von Bedeutung?

Die GmbH ist nicht nur für wirtschaftlich tätige Organisationen als Rechtsform interessant. Sie wird häufig von ideellen und gemeinnützigen Trägern und auch von der öffentlichen Hand im Bereich der Leistungsverwaltung als Rechtsform gewählt.

Mit dem Begriff „Leistungsverwaltung“ werden öffentliche Aufgaben klassifiziert. Zur Leistungsverwaltung gehören Verwaltungen, die für Bürger, Unternehmen und für sonstige Leistungsempfänger, zum Beispiel Vereine, öffentliche Leistungen bereitstellen. Das können Geldleistungen oder Dienstleistungen sein. Dabei verfolgt die Leistungsverwaltung im Sinne der Daseinsvorsorge sozial-, gesellschafts-, kultur- und wirtschaftspolitische Ziele.

Beispiele im Bereich der Bildung sind der Betrieb von Schulen und Hochschulen, im Bereich der Kultur der Betrieb von Museen und Theatern sowie im Bereich der Gesundheit der Betrieb von Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Die Rechtsform spielt eine wichtige Rolle bei:

  • Unternehmensgründungen
  • Rechtsformwechsel
  • Stammkapital
  • Haftungsrechtlichen Fragen
  • Gründungsformalitäten
  • Unternehmensgegenstand, Unternehmenszweck
  • Geschäftsführung
  • Gesellschafterwechsel
  • Kapital- und Gewinnbeteiligung
  • Kreditwürdigkeit und Kreditrahmen
  • Rechnungslegung und Buchführung

Errichtung und Eintragung einer GmbH

Mit der Feststellung des Gesellschaftsvertrags und der damit verbundenen Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter wird die GmbH nach § 2 GmbHG vor dem Notar errichtet.

Was versteht man unter einer GmbH & CO KG?
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Nach § 3 Abs. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag diese notwendigen Bestimmungen enthalten:

  • Firma der Gesellschaft: Der Name der Firma, unter dem der Kaufmann die Geschäfte der GmbH betreibt, muss unterscheidbar sein. Das Unternehmen kann eine Personenfirma sein. Dann muss der Name der Firma von der Person stammen, die im Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister Gesellschafter der GmbH ist, zum Beispiel „Kaiser GmbH“ oder „Müller GmbH“. Die Firma kann aber auch dem Kern des Gegenstands der Gesellschaft entsprechen, zum Beispiel „Müller Möbelspedition GmbH“ oder „Schulz Logistik GmbH“ oder „Schneider Ayurveda Oase GmbH“. Es kann sich auch um eine Phantasiebezeichnung handeln. Die Gründer einer GmbH sind außerdem frei darin zu entscheiden, ob sie die Abkürzung GmbH oder den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ verwenden möchten.
  • Sitz der Gesellschaft: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG muss die Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland haben.
  • Gegenstand des Unternehmens: Die Aufnahme des Gegenstandes des Unternehmens muss den mit dem Unternehmen verfolgten Zweck konkret beschreiben. Es muss im Rechtsverkehr erkennbar sein, welche Tätigkeit die Gesellschaft beabsichtigt auszuüben.
  • Stammkapital: Die Höhe des Stammkapitals kann von den Gesellschaftern frei festgelegt werden. Voraussetzung ist allerdings ein Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 €.
  • Stammeinlage: Im Gesellschaftsvertrag müssen die einzelnen Beträge der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage aufgeführt sein. Im Zeitpunkt der Anmeldung der GmbH beim Handelsregister muss die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein. Handelt es sich um eine Sachgründung, müssen der genaue Gegenstand der Sacheinlage und der Betrag der Stammeinlage, auf den sich die Sacheinlage bezieht, genau benannt und beziffert werden.
  • Dauer: Wird die GmbH nicht auf Dauer beziehungsweise unbegrenzte Zeit errichtet, muss in den Gesellschaftsvertrag nach § 3 Abs. 2 GmbHG eine zeitliche Begrenzung aufgenommen werden.
  • Weitere Vertragsklauseln: Darüber hinaus enthält der Gesellschaftsvertrag noch weitere Vorschriften, in denen vom geltenden dispositiven Recht des GmbH-Gesetzes abgewichen wird. Beispiele sind Regelungen über die Sonderrechte von Gesellschaftern, die Übertragung und Teilung von Geschäftsanteilen, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Bestimmungen über die Gesellschafterversammlung und die Bildung eines Aufsichtsrates.

Auflösung einer GmbH

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen eine GmbH aufgelöst wird. Für die Auflösung sind insgesamt drei Schritte notwendig.

Gründe für die Auflösung einer GmbH

Nicht immer findet die Auflösung einer GmbH freiwillig statt. Manchmal kann sie auch zwingend notwendig sein. Welche Gründe zu einer Auflösung führen, ist in § 60 GmbHG gesetzlich festgelegt.

Gründe für die Auflösung einer GmbH:

  • Zwingend durch ein gerichtliches Urteil
  • Nach Ablauf der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Dauer
  • Zwingend aufgrund eines Insolvenzverfahrens
  • Aufgrund eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages
  • Bei einem Wechsel der Rechtsform
  • Aus wirtschaftlichen Gründen

Für die freiwillige Auflösung einer GmbH ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig. Mindestens drei Viertel der Gesellschafter müssen der Auflösung zustimmen, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Eine Nennung des Auflösungsgrundes ist nicht erforderlich.

Eine GmbH auflösen – in drei Schritten

Um eine GmbH aufzulösen, sind drei Schritte erforderlich:

  • Auflösung
  • Liquidation
  • Löschung

Auflösung der GmbH

Durch die Auflösung der GmbH ändert sich der Gesellschaftszweck, der nicht mehr auf den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf die Abwicklung der Gesellschaft gerichtet ist. Das bedeutet, dass die Gesellschaft auch nach der Auflösung weiterhin existiert. Die GmbH muss die Abwicklung nach außen sichtbar machen. Das geschieht durch den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation) oder durch „i.Abw.“ (in Abwicklung) in Geschäftsbriefen.

Liquidation der GmbH

Der zweite Schritt ist die Liquidation, für die ein Liquidator bestimmt. Die Liquidation wird in das Handelsregister eingetragen. Das können der Geschäftsführer oder eine außenstehende Person sein. Der Liquidator kümmert sich um den Gläubigeraufruf, bei dem es sich um die Bekanntmachung der Auflösung der GmbH handelt. Sie wird im Bundesanzeiger eingetragen. Er stellt einen Insolvenzantrag, wenn die GmbH nicht mehr in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Löschung der GmbH

Sind alle Verbindlichkeiten bezahlt, die Forderungen eingezogen und alle Geschäfte abgewickelt, wird das restliche Vermögen an die Gesellschafter der GmbH ausgeschüttet. Das Ende der Liquidation wird im Handelsregister angemeldet. Der letzte Schritt ist die Löschung der GmbH im Handelsregister, sodass sie nicht mehr existiert.

Besonderheiten der Ein-Mann-GmbH

Eine GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts und gehört als solche zu den Kapitalgesellschaften. Für die Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person notwendig. Seit 1980 ist die Ein-Mann-GmbH oder auch Ein-Personen-GmbH als Gesellschaftsform rechtlich anerkannt. Das bedeutet, dass sie von einem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer geführt wird.

Hat eine GmbH mehrere Gesellschafter und sind in den ersten drei Jahren nach der Gründung einer GmbH sämtliche Geschäftsanteile auf eine einzige Person übertragen worden, handelt es sich ebenfalls um eine Ein-Mann-GmbH.

Die besonderen Merkmale einer Ein-Mann-GmbH:

  • Für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist kein Gesellschaftsvertrag erforderlich.
  • Für die Errichtung einer Gesellschaft reicht eine notariell beglaubigte Erklärung aus.
  • Zwingend notwendig ist eine Kapitaleinlage, die mindestens 25.000 € betragen muss, was der Stammeinlage einer GmbH entspricht.
  • Die Stammeinlage kann zur Hälfte geleistet werden, wenn für die andere Hälfte entsprechende Sicherheiten hinterlegt werden, zum Beispiel ein Grundstück, eine Immobilie oder das Inventar des Betriebes.
  • Ebenso wie bei einer GmbH ist auch bei einer Ein-Mann-GmbH die persönliche Haftung des Gesellschafters ausgeschlossen. Das Haftungsrisiko ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Der Geschäftsführer einer GmbH kann sein Amt jederzeit durch eine Niederlegungserklärung fristlos aufgeben. Diese Möglichkeit hat der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH nicht, da er der einzige Gesellschafter ist.
  • Um eine Ein-Mann-GmbH aufzulösen, reicht es aus, wenn der Gesellschafter den Beschluss auf Auflösung notariell erklärt.
  • Für die Auflösung ist eine Liquidation erforderlich.

Was bedeutet Liquidation?

Liquidation bedeutet den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens beziehungsweise die Veräußerung des Unternehmens oder seiner betriebsfähigen Teile. Ziel ist, die Gesellschaft zu beenden, indem das in der GmbH gebundene Kapital in Bargeld umgewandelt wird.

Übungsfragen

#1. Was ist die Besonderheit einer Ein-Mann-GmbH im Vergleich zur GmbH?

Für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist ein sogenannter kleiner Gesellschaftsvertrag Voraussetzung.

Für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist ein sogenannter kleiner Gesellschaftsvertrag Voraussetzung.

Da es sich um eine Ein-Mann-GmbH handelt, reicht als Stammeinlage die Hälfte des Betrags aus, der für die Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss.

Da es sich um eine Ein-Mann-GmbH handelt, reicht als Stammeinlage die Hälfte des Betrags aus, der für die Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss.

Für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH reicht eine Erklärung aus, die notariell beurkundet wird.

Für die Gründung einer Ein-Mann-GmbH reicht eine Erklärung aus, die notariell beurkundet wird.

#2. Welche drei Schritte sind für die Auflösung einer GmbH erforderlich?

Insolvenzantrag, Abwicklung der Verbindlichkeiten, Abmeldung beim Finanzamt

Insolvenzantrag, Abwicklung der Verbindlichkeiten, Abmeldung beim Finanzamt

Abmeldung beim zuständigen Amtsgericht, Tilgung aller Verbindlichkeiten, Löschung aus dem Grundbuch

Abmeldung beim zuständigen Amtsgericht, Tilgung aller Verbindlichkeiten, Löschung aus dem Grundbuch

Auflösung, Liquidation, Löschung

Auflösung, Liquidation, Löschung

#3. Ist die GmbH verpflichtet, ihre Auflösung öffentlich bekannt zu geben?

Nein, die Auflösung findet intern statt und wird erst veröffentlicht, wenn die GmbH abgewickelt ist.

Nein, die Auflösung findet intern statt und wird erst veröffentlicht, wenn die GmbH abgewickelt ist.

Bis zur endgültigen Auflösung werden die Geschäfte weiterhin ohne Einschränkung abgewickelt, um Einnahmen zu generieren, sodass Gläubiger bezahlt werden können.

Bis zur endgültigen Auflösung werden die Geschäfte weiterhin ohne Einschränkung abgewickelt, um Einnahmen zu generieren, sodass Gläubiger bezahlt werden können.

Die Auflösung der GmbH wird öffentlich gemacht und durch einen besonderen Zusatz gekennzeichnet.

Die Auflösung der GmbH wird öffentlich gemacht und durch einen besonderen Zusatz gekennzeichnet.

#4. Welche Aussage trifft zu, wenn es um die Gründung einer GmbH geht?

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer GmbH können Personennamen, Phantasienahmen und Namen gewählt werden, die den Gegenstand der Unternehmung zum Inhalt haben. Eine Nennung der Rechtsform ist nicht erforderlich.

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer GmbH können Personennamen, Phantasienahmen und Namen gewählt werden, die den Gegenstand der Unternehmung zum Inhalt haben. Eine Nennung der Rechtsform ist nicht erforderlich.

Der Sitz einer GmbH kann sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland sein.

Der Sitz einer GmbH kann sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland sein.

Im Gesellschaftsvertrag müssen der Betrag der Stammeinlage sowie die Beträge genannt werden, die von jedem Gesellschafter als Einlage auf das Stammkapital zu leisten sind.

Im Gesellschaftsvertrag müssen der Betrag der Stammeinlage sowie die Beträge genannt werden, die von jedem Gesellschafter als Einlage auf das Stammkapital zu leisten sind.

Ergebnis

Was ist GmbH einfach erklärt?

Die Abkürzung GmbH steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich bei GmbHs also um Unternehmen, die eine besondere Gesellschaftsstruktur aufweisen und nur beschränkt haften. Dabei gehört die GmbH wie auch die AG (Aktiengesellschaft) zu den sogenannten Kapitalgesellschaften.

Was macht die GmbH aus?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch GmbH genannt, gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das Stammkapital wird hier in Geschäftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt, wobei die Stammeinlagen Beiträge der Gesellschafter zur Bildung des Stammkapitals sind.

Was ist der Vorteil bei einer GmbH?

Als wesentliche Vorteile der GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen sind in erster Linie das auf ihre jeweilige Stammeinlage beschränkte wirtschaftliche Risiko der Gesellschafterinnen/Gesellschafter und die grundsätzlich einfache Übertragbarkeit von Beteiligungen zu nennen.

Welche Vor und Nachteile hat eine GmbH?

GmbH gründen – Vor- und Nachteile.
1) Vorteil 1: Hohe Flexibilität..
2) Vorteil 2: Beschränkte Haftung..
3) Vorteil 3: Steuerliche Vorteile..
4) Vorteil 4: Eigene Rechtsfähigkeit..
5) Nachteil 1: Hohes Mindestkapital..
6) Nachteil 2: Hoher Arbeitsaufwand..
7) Nachteil 3: Risiko der persönlichen Haftung..