Was tun wenn auto abgeschleppt

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
  • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800

    Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

  • Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid

    Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.

Gebühren

  • keine: für Informationserteilung
  • 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
  • 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung

Zuständige Behörden

Zuständig ist die Bußgeldstelle des Landes Berlin.

  • Auskunfts- und Fahndungsstelle: telefonische Auskunft unter (030) 4664-709800

Polizei Berlin

Beim Falschparken ist ein Strafzettel oft das kleinere Übel. Parken Sie ganz ungünstig, wird Ihr Fahrzeug sogar abgeschleppt. Das ist nicht nur richtig ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Besser ist es, Sie achten akribisch auf Verbotsschilder, wenn Sie Ihren Wagen irgendwo abstellen möchten. Informieren Sie sich nachfolgend über die geltenden Regelungen, um Strafen zu vermeiden. Erfahren Sie in diesem Artikel, wer Ihr Auto überhaupt abschleppen lassen darf, wie Sie es schnellstmöglich zurückbekommen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Wer darf das Abschleppen beauftragen?

Falschparker auf einem Privatgrundstück

Wenn jemand auf einem Privatgrundstück ohne das Einverständnis des Besitzers geparkt hat, darf der Besitzer das Auto abschleppen lassen. Als Privatgrundstück zählt in diesem Fall der Parkplatz vor einem Haus genauso wie der Parkplatz eines Supermarktes. In beiden Fällen dürfen Besitzer das Auto abschleppen lassen. Wichtig ist, dass er zum Beispiel mit Fotos belegen kann, dass das Abschleppen wirklich rechtens war.

Besitzer eines Privatparkplatzes müssen mit einem Hinweisschild darauf aufmerksam machen, dass es sich um Privatgrundstück handelt. Der Verweis auf ein kostenpflichtiges Abschleppen bei Missachtung der Regel kann hilfreich sein, ist aber keine Pflicht. Allerdings müssen Besitzer eines Privatgrundstückes beim Beauftragen den Abschleppdienst zunächst selbst zahlen und die Rechnung dann beim Falschparker geltend machen.

Viele Autofahrer hinterlassen beim (wissentlichen) Falschparken einen Zettel mit ihrer Handynummer hinter der Windschutzscheibe. Dieser kann im Glücksfall dazu führen, dass der Besitzer zunächst versucht, den Fahrer zu erreichen und ihm die Möglichkeit zu geben, das Auto umzuparken. Allerdings ist der Besitzer keinesfalls dazu verpflichtet und kann das Auto auch ohne vorherigen Anruf abschleppen lassen.

Übrigens: Die Polizei darf Fahrzeuge, die auf Privatgrundstücken parken, nicht entfernen lassen. Diese kann lediglich mit Hilfe des Kennzeichens den Halter kontaktieren und ihn zum Umparken auffordern.

Falschparker auf öffentlichen Parkplätzen

Befindet sich das falschgeparkte Auto auf einem öffentlichen Parkplatz oder einer Straße, können u.a. die Polizei sowie das Ordnungsamt es abschleppen lassen. Sie entscheiden dann auch in jedem Einzelfall, ob das Abschleppen verhältnismäßig ist. Denn nicht jedes Auto, das in einer Parkverbotszone steht, wird auch tatsächlich entfernt. Vor allem aber dann, wenn Einfahrten oder andere Autos blockiert werden oder das Auto unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz steht, werden Autos im Regelfall von der Polizei abtransportiert.

Wie hoch sind Kosten beim Autoabschleppen?

Parksünder müssen die Kosten für das Abschleppen ihres Autos selbst zahlen. Wie hoch die Kosten für das Abschleppen nach dem Falschparken sind, hängt ganz von Ihrem Wohnort und dem Abschleppunternehmen ab.

Für Falschparker auf öffentlichen Parkplätzen gilt: Neben der Bezahlung an den Abschleppdienst müssen Sie außerdem die Verwaltungsgebühr der Polizei sowie das Bußgeld für das eigentliche Vergehen, dem Falschparken, bezahlen, das meistens zwischen 10 und 35 Euro liegt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für ein abgeschlepptes Auto zwischen 150 bis ca. 250 Euro.

Einige Regionen und Städte sind teurer als andere: Besonders teuer wird es in Hamburg oder Frankfurt am Main – etwa 260 Euro müssen Falschparker hier zahlen, wenn ihr PKW abgeschleppt wird. Der Betrag erhöht sich, je später Sie Ihr Auto beim Abschleppdienst abholen. In der Pauschale der Unternehmen sind im Regelfall das Abschleppen selbst, sowie das Aufbewahren des Autos für 24 Stunden enthalten. Alles darüber wird dem Fahrer (nicht dem Halter) des Autos zusätzlich berechnet.

Zudem können die Kosten für ein abgeschlepptes Auto steigen, wenn Sie durch das Falschparken beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt blockiert haben. In diesem Fall steigt das Bußgeld auf ca. 60 Euro. Bei einigen Unternehmen kommen Zuschläge für Abend- und Nachtaufbewahrung sowie die Aufbewahrung an Sonn- und Feiertagen hinzu.

So sollten Sie vorgehen, wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde

Ob Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich befindet, erfahren Sie am besten durch einen kurzen Anruf bei der Polizei. Diese wird Ihnen dann mitteilen, ob Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich befindet. Anschließend sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, Ihr Auto schnellstmöglich abzuholen, denn je länger das Auto vom Abschleppdienst verwahrt wird, desto teurer wird es. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kosten für das Abschleppen deutlich zu hoch angesetzt sind, können Sie im Übrigen auch juristisch gegen den Abschleppdienst vorgehen. Diese müssen sich nämlich an die gängigen örtlichen Preise halten. Hier kann unter Umständen eine Rechtsschutzversicherung helfen. Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif bei Verti!

Wo ruft man an wenn Auto abgeschleppt wird?

Voraussetzungen.
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt..
Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800. Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle..

Was tun wenn Auto abgeschleppt werden muss?

Sollte Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt worden sein und die Polizei kann Ihnen den Verwahrungsort nennen, sollten Sie sich unverzüglich auf den Weg machen, um Ihren Wagen auszulösen. Unter Umständen kann bereits das Abschleppunternehmen Geld von Ihnen verlangen – für Verwahrung und Abschleppkosten.

Was kostet es wenn man ein Auto abgeschleppt wurde?

Kosten für den Abschleppdienst Wenn ein Auto abgeschleppt werden muss, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch schnell ins Geld gehen: 10 Kilometer kosten im Schnitt 120 bis 210 Euro, für 30 Kilometer liegt die Rechnung schon bei 180 bis 270 Euro.

Was passiert wenn ein Auto abgeschleppt wird?

Steht das Auto bei Eintreffen des Fahrers bereits auf der Ladefläche des Abschleppwagens, erwirbt der Abschleppdienst damit ein Pfandrecht am Fahrzeug. Er ist erst verpflichtet, es wieder abzuladen, wenn bezahlt wurde. Das kann direkt vor Ort geschehen oder später an der Kfz-Verwahrstelle.

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