Was soll durch die Gesellenprüfung festgestellt werden?

In den anerkannten Ausbildungsberufen der Handwerksordnung werden gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt. Durch die Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die überregionalen Prüfungstermine sowie viele weitere Infos finden Sie auf //www.fachverband-metall-bayern.de/Ausbildung/Gesellenpruefung

Von der Aufforderung zur Anmeldung der Gesellenprüfung bis zur Übergabe des Prüfungszeugnisses, erfolgt jegliche Einteilung sowie Organisation automatisch durch die Feinwerkmechaniker-Innung München-Oberbayern.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Innung.

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Weg übermitteln:
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Feinwerkmechaniker-Innung München-Oberbayern elektronisch an die Adresse info@feinwerkmechaniker-innung.de übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Keine einfachen E-Mails

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

In den anerkannten Ausbildungsberufen der Handwerksordnung werden gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt. Durch die Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Vor  der Einführung der überregionalen bayerischen Gesellenprüfung wurden die  Prüfungsunterlagen der theoretischen und praktischen Gesellenprüfung durch Verlagsgesellschaften erstellt. Dies hatte in der Prüfungsdurchführung selbst zur Folge, dass die Prüfungsinhalte von den tatsächlichen theoretischen und praktischen erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Auszubildenden oftmals abwichen.

Am 12.07.2006 wurde in München das überregionale Prüfungsgremium gegründet. Ziel war und ist es, eine bayernweite hochqualifizierte einheitliche Gesellenprüfung abzuhalten. Durch die Zusammensetzung des bayerischen Prüfungsgremiums - Vertreter der Betriebe, Ausbilder, Gesellen als Arbeitnehmervertreter und Berufsschullehrer - ist gewährleistet, dass die praktischen Kenntnisse aus den Betrieben und das theoretische Wissen aus dem Berufsschulunterricht aufeinander abgestimmt sind. In Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde so die überregionale bayerische Gesellenprüfung Schritt für Schritt in Bayern umgesetzt.

Prüfungstermine

Der theoretische Prüfungstermin der gestreckten Gesellenprüfung ("Planung" bei Teil 1) ist für die Feinwerkmechaniker/‐in und Metallbauer/‐in bayernweit an folgenden Terminen durchzuführen:

Teil 1 2022 Theorie

Teil 1 Sommer 2022 Praxis

7. Juli 2022

11. bis 15. Juli 2022

4. bis 8. Juli 2022  T + P

Teil 2 Winter 2022 Theorie

Teil 2 Winter 2022 Praxis

Vorbereitungskurse:

14. Januar 2022

21.02. - 25.02.2022

12.02. / 19.02.2022

14. Januar 2022

07.02. - 10.02.2022

15.01. / 22.01.2022

11. bis 15. Juli 2022

Theorie: 7. Juli 2022

Kerninhalte der Prüfungen

Konstruktionstechnik
Metallgestaltung (in Arbeit)
Nutzfahrzeugbau (in Arbeit)

Allgemeine Arbeitshinweise
zur Gesellenprüfung

Feinmechanik
Maschinenbau
Werkzeugbau
Zerspanungstechnik

Arbeitshinweise für
CNC-Heidenhain in
der Gesellenprüfung

Bestellformulare für Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung

Benötigen Sie den Bestellschein für Vorbereitungsunterlagen zur Gesellenprüfung im Teil 1, dann klicken Sie bitte hier.
Benötigen Sie den Bestellschein für Vorbereitungsunterlagen zur Gesellenprüfung im Teil 2, dann klicken Sie bitte hier.

Bestellformular Arbeitsheft Fräsen

Das Arbeitsheft ermöglicht dem Anwender einen leicht verständlichen Einstieg in die Bedienung und Programmierung der iTNC. Lehrer und Dozenten, die HEIDENHAIN Klartext unterrichten, erhalten mit dem Arbeitsheft eine komplette Unterrichtsvorbereitung. Schüler und Kursteilnehmer können sich mit Hilfe des Arbeitsheftes die HEIDENHAIN Klartext-Programmierung Schritt für Schritt aneignen und erhalten gleichzeitig ein Nachschlagewerk.

Download Flyer/Bestellformular

Überregionale  bayerische Gesellenprüfung

Das überregionale bayerische Prüfungsgremium setzt sich aus dem Berufsbildungsausschuss und den Prüfungsgremien zusammen.

Berufsbildungsausschuss:
Überwacht und ist richtungsweisend für die Struktur und die Prüfungsaufgabeninhalte.

Überregionales Prüfungsgremium:     Überprüft die erarbeiteten Prüfungsaufgaben und ist in der Verantwortung für die Erstellung der Prüfungsaufgaben.

Ansprechpartner

Berufsbildungsausschussvorsitzender
Klaus Korff
Chemnitzer Str. 35, 91564 Neuendettelsau
Telefon: 09874/68150, Fax: 09874/681515
E-Mail: info@metallbau-korff.de

Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrplan für Metallbauer, Feinwerkmechaniker sowie Metall- und Glockengießer

Diese Informationen finden sie auf den Internetseiten des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).

Auf vorgenannten Internetseiten stehen Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan zum Download bereit. Dazu bitte den Link "Berufe" anklicken und den gewünschten Beruf auswählen.

Wie viel Prozent braucht man um die Gesellenprüfung zu bestehen?

Die Prüfung ist bestanden wenn: 50% erreicht werden und. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und. im Prüfungsbereich 2 (Kundenauftrag) mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und.

Welche Noten braucht man um die Gesellenprüfung zu bestehen?

im Gesamtergebnis der bewerteten Punkte der gesamten Prüfung muss mindestens der Notenschnitt 4 (150 von 300 Punkten) erreicht werden.

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